Kuwait Airways, FRA: Wie Zwangsvollstreckung durchsetzen?

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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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GRQ + LID
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Ich würde vielleicht dann zuerst mal einen Handelsattaché an der kuwaitischer Botschaft ausmachen und mal ganz blauäugig fragen ob denn kuwaitischen Unternehmen sich im Allgemeinen so missachtend benehmen. Ich denke, man bekommt dann besondere Aufmerksamkeit, vielleicht sogar zuviel, aber no risk no fun.

Kuwait ist auf jeden Fall nicht in den Diplomaten-Bussgeld-Top-10 von Den Haag.
 

007

Aktives Mitglied
10.10.2022
207
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Bei Mahan wares es bei mir damals siebestellige Beträge, dafür hat der GV gearbeitet und sah das auch als sehr verhältnismäßig an, aber 1800 EUR.....
Eigentlich gibts in der Zwangsvollstreckung keine richtige Verhältnismäßigkeit, ich kann auch für einen Cent Hauptforderung eine Kontopfändung ausbringen lassen.

Mein Ideen:
1. Deutschlandverantwortlichen recherchieren und zur Abgabe der VA laden lassen, wenn nicht erscheint Kontenabrufersuchen beantragen und anschließend Konto pfänden.
2. Am Flughafen schauen, über welchen Abwickler am Check-In Upgrades etc. verkauft werden und dann dort entsprechend pfänden.
3. Wenn gar nichts mehr geht Verdachtspfändungen ausbringen, meistens haben internationale Unternehmen Konten bei Internationalen Banken die auch in Deutschland operieren, also mal die Big Player ausporbieren wie Deutsche Bank und evtl. die islamischen Banken mit Sitz in Deutschland.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
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Wäre nicht auch das Finanzamt ein netter "Partner"? KU wird sich doch sicherlich die Vorsteuer erstatten lassen? Oder erfolgt der Verkauf (Kerosin, Start/Landegebühren, Catering,...) an KU steuerfrei?
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Eigentlich gibts in der Zwangsvollstreckung keine richtige Verhältnismäßigkeit, ich kann auch für einen Cent Hauptforderung eine Kontopfändung ausbringen lassen.

Irrtum: Der Eingriff durch die Zwangsvollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum des Vollstreckungsschuldners darf das notwendige Maß nicht überschreiten. Der Zugriff ist begrenzt durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot. Der Eigentumseingriff muss immer erforderlich und angemessen sein, um das Verfahrensziel zu erreichen. Zweck und Mittel müssen zueinander in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Kontenpfändung wegen ein paar Cent geht, denn Du pfändest halt nur die paar Cent. Flugzeugpfändung wegen ein paar Cent geht nicht, weil das in keinerlei Verhätnis steht.

Deutschlandverantwortlichen recherchieren und zur Abgabe der VA laden lassen, wenn nicht erscheint Kontenabrufersuchen beantragen und anschließend Konto pfänden.

Der wird nicht in Deutschland sitzen, sondern irgendwo anders.

Am Flughafen schauen, über welchen Abwickler am Check-In Upgrades etc. verkauft werden und dann dort entsprechend pfänden.

Der Abwickler ist nicht Kuwait Airways und da kannst Du kein Geld "pfänden". Das geht allenfalls über eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit dem Abwickler als Drittschuldner. Hatte ich weit oben schon mal vorgeschlagen.

Wenn gar nichts mehr geht Verdachtspfändungen ausbringen, meistens haben internationale Unternehmen Konten bei Internationalen Banken die auch in Deutschland operieren, also mal die Big Player ausporbieren wie Deutsche Bank und evtl. die islamischen Banken mit Sitz in Deutschland.

National Bank of Kuwait sitzt leider nicht in Deutschland. Ansonsten kann man versuchen. Die reine Verdachtspfändung mit mehr als drei Banken wird regelmäßig nicht funktionieren, weil das als unzulässige Ausforschung angesehen wird.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Selbst wenn der Deutschlandverantwortliche in Deutschland sitzt, bedeutet das doch auch nicht zwangsläufig, dass er verpflichtet ist, für die Schuldnerin die VAK abzugeben oder sehe ich das falsch?
Ohne es weiter geprüft zu haben, so dürfte es sein. Kann der im Zweifel ja gar nicht, weil der nicht Geschäftsführer mit Einblick in die Finanzen ist, sondern ein kleines Rad im Getriebe.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Schau doch mal bei unseren hiesigen Deutschen Reiseveranstaltern nach, ob Diese Pauschalreisen mit Kuwait Airlines Flügen verkaufen?
Da diese Reiseveranstalter dann Geld an Kuwait zahlen müssten, würden Diese als Drittschuldner in Frage kommen.
Dein Anwalt sollte diesem Reiseveranstalter dann eine Drittschuldnererklärung zukommen lassen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.117
Wenn das firmeneigene Stationen sind, handelt es sich um Geschäftsräume der Schuldnerin (wie auch beim offenbar verschwundenen Stadtbüro).
 

ReisenderKatu

Reguläres Mitglied
29.07.2019
85
19
Interessante Diskussion. Ich habe eine ähnliche Situation mit Avianca, die sich auch schon über Jahre hinzieht. Leider mit Flightright in der Mitte, daher kein Einblick wie hier vorgegangen wird...
 

ReisenderKatu

Reguläres Mitglied
29.07.2019
85
19
Gab es hier einen gerichtlichen Titel?
Ja
"Da die Fluggesellschaft auf die Zahlungsaufforderung trotz vollstreckbarem Titel nicht reagiert hat, werden unsere Rechtsanwälte eine Androhung mit Zwangsvollstreckung an die Airline schicken. Falls die Airline die gesetzte Frist wieder versäumt, werden unsere Vertragsanwälte eine Zwangsvollstreckung beantragen. "
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Naja, man könnte höflich beim Amtsgericht nachfragen, wo die Klage erhoben wurde.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.463
886