ANZEIGE
Dennoch halte ich diese Gebühr für rechtlich unhaltbar - der Kunde hat ja nicht freiwillig und aus eigener Entscheidung heraus storniert, sondern die Airline hat den Flug streichen müssen. Daher darf sich LM die entstandenen Kosten gerne bei der Airline holen, jedoch nicht beim Kunden. Der wollte den Vertrag ja einhalten.Bearbeitungsgebühren des Reisebüros/OTAs sind ja noch mal ein anderes Thema und werden in den Regelungen nicht erwähnt.