Lastschrift fehlgeschlagen

ANZEIGE

FT_Chris

Reguläres Mitglied
07.07.2019
28
0
ANZEIGE
Moin,

Ich hab jetzt etwas bammel, deshalb hoffe ich dass ihr mich aufbauen könnt :)

Es geht um einen Flug von FRA nach VIE für 3 Tage in der C (21.10.20 - 24.10.20) mit der LH/OS

Normalerweise buche ich meine Flüge bei LH über deren Website direkt und bezahle dann auch mit meiner Kreditkarte (Mastercard, keine MM-Karte). Diesmal musste ich habe ich als Zahlungsmethode "Lastschrifteinzug" ausgewählt, da meine Kreditkarte auf Grund eines Systemfehlers bei meiner Bank nicht akzeptiert wurde. Ich habe kurz nach der Buchung, meine Ticketnummer, Buchungscode und Sitzplatzreservierung auch erhalten. Das war am 07.10.2020

Am 08.10.2020 wurde ich umgebucht, da der eigentliche Rückflug am 24.10.2020 um 11:00 Uhr annulliert wurde. Daraufhin wurde ich automatisch auf den 24.10.2020 um 9:50 Uhr mit der LH umgebucht.

Bei einem Telefonat am 12.10.2020 habe ich erfahren, dass die Lastschrift nicht eingezogen wurde, da die erwartete Lohnzahlung leider nicht pünktlich kam. Da ich jetzt sorgen hatte, ob ich den Flug nächste Woche antreten kann, habe ich bei der FTL-Hotline von der LH angerufen und meine Situation geschildert. Mir wurde gesagt, dass im System die Zahlung als erhalten/durchgeführt/bezahlt angezeigt wird und keine Rücklastschrift festzustellen sei. Laut aktueller "Lage" sieht die Buchung als normal aus und ich könnte nächste Woche den Flug antreten.

Nun, ich habe jetzt massive bedenken, ob dem so ist da auf dem Kontoauszug klar zu sehen ist, dass KEIN Geld abgebucht wurde. Auf die Frage, ob man mir eine Bankverbindung nennen könnte oder ob ich das nachträglich mit meiner Mastercard zahlen kann, wurde ich vertröstet, dass ich spätestens am 17.10 eine Mail bekommen würde, wenn es Probleme geben sollte mit der Buchung.

Was meint ihr? Hattet ihr schonmal so eine Situation gehabt?

Gruß
Chris
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wenn kein Geld abgebucht wurde hast du formal erstmal keinen Beförderungsanspruch. Du solltest das klären und für eine Zahlung sorgen, wenn nicht musst du dich nicht wundern wenn du nicht transportiert wirst.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.475
209
Sieht man denn nicht auf dem Kontoauszug zuerst eine Belastung und später die Rückbuchung oder wird es hier nur versucht und direkt abgewiesen bei „ keine Deckung“?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.128
1.557
Hatte als Student (schon einige Jahre her, vielleicht 6-7) den Fall, dass ich Flug gebucht habe via Lastschrift nicht mit genügend Deckung und Vater gebeten, das zu überweisen. Er das nicht taggleich gemacht und Lastschrift ging nicht durch. Führte zu Storno. Konnte die alte Buchung nicht wiederherstellen und musste neu buchen.

Momentan ist das Risiko bei Neubuchung ja nicht so groß, kannst ja im Zweifelsfall in einen Gutschein wandeln.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Hatte ich auch einmal, allerdings nicht mangels Deckung, sondern weil die Airline was verkorkst hatte. Für die Callcenterdame war nicht ersichtlich, was schief gegangen war (die Bankverbindung und Deckung war korrekt, da bin ich sicher). Immerhin haben sie sich per email gemeldet und um Anruf gebeten. Die Bezahlung konnte dann ohne Neuberechnung per CC nachentrichtet werden.

Nach einer gewissen Frist, ich meine 7 Tage, hätten sie das Ticket gecancelt und dann wäre nur noch Neubuchen gegangen lt. (rechtlich bei Fehler auf Airlineseite sicherlich unrichtiger) Auskunft. Das zeigt aber das Prozedere.

Fazit: Sie werden sich melden, wenn die Rücklastschrift festgestellt wird. Dann mußt Du zügig handeln, um ein Storno zu vermeiden. Vorher wird es vermutlich gar nicht gehen, das nachzuentrichten.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Muss nicht auf dem Kontoauszug erst die Lastschrift und bei Nichteinlösung die Rücklastschrift mangels Deckung als erneuter Buchungsposten erscheinen? Sonst weiß der Kontoinhaber ja gar nichts über den Lastschriftversuch.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.475
209
ANZEIGE
300x250
Das meinte ich mit #3 auch. Evtl hat sich der TO aber nur missverständlich ausgedrückt.
 
Zuletzt bearbeitet: