Das ist sehr interessant - vielen Dank!Hier übrigens mal die ganze Story:
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Bundesgerichtshofs: Lufthansa AGB zur Couponreihenfolge unwirksam - Lufthansa knickt vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Vor vielen Jahren habe ich schon einmal ein Verfahren gegen Lufthansa betreut, in dem gegenüber einem Fluggast eine Nachberechnung erfolgte, der seinewww.drboese.de
Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Weiß jemand vielleicht, wie das ist, wenn man seinen Wohnsitz in Irland hat?Hier übrigens mal die ganze Story:
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Bundesgerichtshofs: Lufthansa AGB zur Couponreihenfolge unwirksam - Lufthansa knickt vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Vor vielen Jahren habe ich schon einmal ein Verfahren gegen Lufthansa betreut, in dem gegenüber einem Fluggast eine Nachberechnung erfolgte, der seinewww.drboese.de
Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Hatten wir schon:![]()
(Erstes) Flugsegment verfallen lassen: Lufthansa verliert erneut vor Gericht und passt Beförderungs-Bedingungen an
Wer günstig (Business Class) fliegen will, muss oftmals vom Ausland starten. So kostet ein Ticket von Oslo über Frankfurt nach Peking nur etwa halb so viel wie die Nonstop-Verbindung ab Deutschland. Regelmäßig kommt dann die Frage auf, ob es nicht einfach möglich sei, erst in Frankfurt...travel-dealz.de
Hier übrigens mal die ganze Story:
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Bundesgerichtshofs: Lufthansa AGB zur Couponreihenfolge unwirksam - Lufthansa knickt vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Vor vielen Jahren habe ich schon einmal ein Verfahren gegen Lufthansa betreut, in dem gegenüber einem Fluggast eine Nachberechnung erfolgte, der seinewww.drboese.de
Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
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(Erstes) Flugsegment verfallen lassen: Lufthansa verliert erneut vor Gericht und passt Beförderungs-Bedingungen an
Wer günstig (Business Class) fliegen will, muss oftmals vom Ausland starten. So kostet ein Ticket von Oslo über Frankfurt nach Peking nur etwa halb so viel wie die Nonstop-Verbindung ab Deutschland. Regelmäßig kommt dann die Frage auf, ob es nicht einfach möglich sei, erst in Frankfurt...travel-dealz.de
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...Man muss sehen, inwiefern das die Situation für Betrüger (sic!) ändert, denn der Passagier ist in der Beweispflicht, dass sich seine Reisepläne tatsächlich geändert haben. Und den Nachweis wird er in aller Regel nicht antreten können (jedenfalls nicht ohne dass ihm weitere Zusatzkosten durch pseudo-Hotelbuchung etc. entstehen).
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...
In welchem Fall (und warum überhaupt) sollte hier der Pax irgendeinen "Nachweis" gegenüber einer Airline erbringen? Wird gebucht – und fertig...Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, den Nachweis zu erbringen, dass die ursprünglich vorgespiegelte Absicht der Reisedurchführung überhaupt jemals ernsthaft bestand (und damit der Anspruch auf den günstigeren Preis).
Mir ging es schlicht darum, dass der Kunde gegenüber der Airline nicht "nachweispflichtig" bezüglich seiner Planungen ist, auch wenn diese nachbelasten möchte. Welche "Ausreden" (oder gar echte Gründe) man nutzen kann, ist ja klar...Krank, familiäre dinge, wichtiger privater Oder beruflicher termin usw.
Aber wie kommst du darauf, wenn es in dem Urteil genau andersherum steht?Mir ging es schlicht darum, dass der Kunde gegenüber der Airline nicht "nachweispflichtig" bezüglich seiner Planungen ist