Letztes Flugsegment verfallen lassen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.586
4.016
Düsseldorf
www.drboese.de

Goofy

Erfahrenes Mitglied
09.05.2010
383
546
Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Das ist sehr interessant - vielen Dank!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Weiß jemand vielleicht, wie das ist, wenn man seinen Wohnsitz in Irland hat?
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
Guten Morgen
Leider bin ich in der Suche nicht fündig geworden
hab einen Oneway USM-HKT-ZRH-BCN gebucht
das letzte LEG brauche ich jedoch doch nicht mehr und würde grad in Zürich bleiben, es wäre eh am Folgetag
weiss jemand ob es möglich ist nur das letzte LEG ZRH-BCN umzubuchen?
wenn ja geht es schon jetzt oder sollte ich nach antritt LEG 2 versuchen.
Viele Grüsse Salche
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
Für mich wäre es super wenn ich das letzte LEG ZRH-BCN einfach auf später verschieben könnte.
Via Website steht grad drin ist nicht umbuchbar, jedoch könnte es mit dem 1. LEG mit Bangkok Airways oder dem 2. LEG mit WK liegen.
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
ok hab mal angefragt und sie wollen 250€ +etwaige Tarifdifferenz also ist es mal wieder günstiger neu zu buchen
naja da es am 30.12. ist hoffen wir doch mal auf Unregelmäßigkeiten welche stattfinden könnten
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.993
2.061

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.513
5.217
FRA
Hatten wir schon:

Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
974
861

Man muss sehen, inwiefern das die Situation für Betrüger (sic!) ändert, denn der Passagier ist in der Beweispflicht, dass sich seine Reisepläne tatsächlich geändert haben. Und den Nachweis wird er in aller Regel nicht antreten können (jedenfalls nicht ohne dass ihm weitere Zusatzkosten durch pseudo-Hotelbuchung etc. entstehen).
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.918
3.759
HAM, LBC
Man muss sehen, inwiefern das die Situation für Betrüger (sic!) ändert, denn der Passagier ist in der Beweispflicht, dass sich seine Reisepläne tatsächlich geändert haben. Und den Nachweis wird er in aller Regel nicht antreten können (jedenfalls nicht ohne dass ihm weitere Zusatzkosten durch pseudo-Hotelbuchung etc. entstehen).
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
974
861
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...

Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, den Nachweis zu erbringen, dass die ursprünglich vorgespiegelte Absicht der Reisedurchführung überhaupt jemals ernsthaft bestand (und damit der Anspruch auf den günstigeren Preis). Man kann ja nicht diese Annehmlichkeit mitnehmen und dann andererseits verweigern nachzuweisen, dass sie einem überhaupt zusteht. Das tut sie nämlich streng genommen auch nur dann, wenn alles so abläuft wie bei der Buchung vereinbart. Wenn es andersrum läuft und die Airline anfängt zu tricksen bist Du wahrscheinlich bei den ersten, die nach Entschädigung rufen.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.918
3.759
HAM, LBC
Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, den Nachweis zu erbringen, dass die ursprünglich vorgespiegelte Absicht der Reisedurchführung überhaupt jemals ernsthaft bestand (und damit der Anspruch auf den günstigeren Preis).
In welchem Fall (und warum überhaupt) sollte hier der Pax irgendeinen "Nachweis" gegenüber einer Airline erbringen? Wird gebucht – und fertig...
 

Pegasos

Erfahrenes Mitglied
01.02.2017
1.101
1.200
Alpen
Krank, familiäre dinge, wichtiger privater Oder beruflicher termin usw.
die Frage ist eher ob ich es zum beispiel beim Familienurlaub drauf ankommen lasse, in FRA oder muc mit dem 1. nicht wahrgenommenen leg aufschlage und der Check in Agent mich mit meiner Begründung trozdem nicht einchecken lässt…. Wie es dann weiterlaufen könnte mit denied Boarding usw. Ist klar. Nur will ich das Risiko auf mich nehmen ggf. kurzfrinstig auf nen anderen Flug umzusteigen und das im nachgang vor Gericht klären????
 

rasho_99

Neues Mitglied
24.11.2017
24
16
STR
Mir ging es schlicht darum, dass der Kunde gegenüber der Airline nicht "nachweispflichtig" bezüglich seiner Planungen ist
Aber wie kommst du darauf, wenn es in dem Urteil genau andersherum steht?
"...Auch der BGH geht auf diese „Lücke“ ein und verweist darauf, dass die Beweispflicht in Zweifel den Kunden obliege."
Ist mir vielleicht was entgangen?
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.918
3.759
HAM, LBC
Ich beziehe mich auf den Link von @kexbox: „(…) dass der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Parallelverfahren inzwischen entschieden hat, und das pro Fluggast. Der erste Flug, der letzte Flug und auch irgendein Flug dazwischen darf bei nachträglicher Änderung der Reisepläne ausgelassen werden, ohne dass Lufthansa eine Nachberechnung verlangen darf. (…)

Ich verstehe das jedenfalls so, dass eine Airline mir für eine Nachberechnung dann schon nachweisen müsste, dass meine „Änderung der Reisepläne“ – sagen wir mal – nicht reell waren…
 
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