Letztes Flugsegment verfallen lassen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.590
4.034
Düsseldorf
www.drboese.de

Goofy

Erfahrenes Mitglied
09.05.2010
383
547
Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Das ist sehr interessant - vielen Dank!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
Weiß jemand vielleicht, wie das ist, wenn man seinen Wohnsitz in Irland hat?
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
Guten Morgen
Leider bin ich in der Suche nicht fündig geworden
hab einen Oneway USM-HKT-ZRH-BCN gebucht
das letzte LEG brauche ich jedoch doch nicht mehr und würde grad in Zürich bleiben, es wäre eh am Folgetag
weiss jemand ob es möglich ist nur das letzte LEG ZRH-BCN umzubuchen?
wenn ja geht es schon jetzt oder sollte ich nach antritt LEG 2 versuchen.
Viele Grüsse Salche
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
Für mich wäre es super wenn ich das letzte LEG ZRH-BCN einfach auf später verschieben könnte.
Via Website steht grad drin ist nicht umbuchbar, jedoch könnte es mit dem 1. LEG mit Bangkok Airways oder dem 2. LEG mit WK liegen.
 

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
ok hab mal angefragt und sie wollen 250€ +etwaige Tarifdifferenz also ist es mal wieder günstiger neu zu buchen
naja da es am 30.12. ist hoffen wir doch mal auf Unregelmäßigkeiten welche stattfinden könnten
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.999
2.066

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.521
5.224
FRA
Hatten wir schon:

Hier übrigens mal die ganze Story:

Und: Auch das aktuelle Urteil des BGH, bei dem sich Lufthansa ein richtig blaues Auge geholt hat. Wir haben nun österreichische Regeln
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
976
862

Man muss sehen, inwiefern das die Situation für Betrüger (sic!) ändert, denn der Passagier ist in der Beweispflicht, dass sich seine Reisepläne tatsächlich geändert haben. Und den Nachweis wird er in aller Regel nicht antreten können (jedenfalls nicht ohne dass ihm weitere Zusatzkosten durch pseudo-Hotelbuchung etc. entstehen).
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.927
3.769
HAM, LBC
Man muss sehen, inwiefern das die Situation für Betrüger (sic!) ändert, denn der Passagier ist in der Beweispflicht, dass sich seine Reisepläne tatsächlich geändert haben. Und den Nachweis wird er in aller Regel nicht antreten können (jedenfalls nicht ohne dass ihm weitere Zusatzkosten durch pseudo-Hotelbuchung etc. entstehen).
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
976
862
In meiner Welt müsste derjenige, der etwas (von mir) "will" (=> Zahlung aus Nachberechnung), auch nachweisen, dass seine (Rechts-)Ansicht die richtige ist. Als Passagier geht es meines Erachtens den Beförderer nichts an, welche Situation zu einer Änderung des persönlichen Reiseplans führt...

Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, den Nachweis zu erbringen, dass die ursprünglich vorgespiegelte Absicht der Reisedurchführung überhaupt jemals ernsthaft bestand (und damit der Anspruch auf den günstigeren Preis). Man kann ja nicht diese Annehmlichkeit mitnehmen und dann andererseits verweigern nachzuweisen, dass sie einem überhaupt zusteht. Das tut sie nämlich streng genommen auch nur dann, wenn alles so abläuft wie bei der Buchung vereinbart. Wenn es andersrum läuft und die Airline anfängt zu tricksen bist Du wahrscheinlich bei den ersten, die nach Entschädigung rufen.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.927
3.769
HAM, LBC
Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, den Nachweis zu erbringen, dass die ursprünglich vorgespiegelte Absicht der Reisedurchführung überhaupt jemals ernsthaft bestand (und damit der Anspruch auf den günstigeren Preis).
In welchem Fall (und warum überhaupt) sollte hier der Pax irgendeinen "Nachweis" gegenüber einer Airline erbringen? Wird gebucht – und fertig...
 

Pegasos

Erfahrenes Mitglied
01.02.2017
1.103
1.202
Alpen
Krank, familiäre dinge, wichtiger privater Oder beruflicher termin usw.
die Frage ist eher ob ich es zum beispiel beim Familienurlaub drauf ankommen lasse, in FRA oder muc mit dem 1. nicht wahrgenommenen leg aufschlage und der Check in Agent mich mit meiner Begründung trozdem nicht einchecken lässt…. Wie es dann weiterlaufen könnte mit denied Boarding usw. Ist klar. Nur will ich das Risiko auf mich nehmen ggf. kurzfrinstig auf nen anderen Flug umzusteigen und das im nachgang vor Gericht klären????
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.927
3.769
HAM, LBC
Krank, familiäre dinge, wichtiger privater Oder beruflicher termin usw.
Mir ging es schlicht darum, dass der Kunde gegenüber der Airline nicht "nachweispflichtig" bezüglich seiner Planungen ist, auch wenn diese nachbelasten möchte. Welche "Ausreden" (oder gar echte Gründe) man nutzen kann, ist ja klar...
 
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rasho_99

Neues Mitglied
24.11.2017
24
16
STR
Mir ging es schlicht darum, dass der Kunde gegenüber der Airline nicht "nachweispflichtig" bezüglich seiner Planungen ist
Aber wie kommst du darauf, wenn es in dem Urteil genau andersherum steht?
"...Auch der BGH geht auf diese „Lücke“ ein und verweist darauf, dass die Beweispflicht in Zweifel den Kunden obliege."
Ist mir vielleicht was entgangen?
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.927
3.769
HAM, LBC
Ich beziehe mich auf den Link von @kexbox: „(…) dass der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Parallelverfahren inzwischen entschieden hat, und das pro Fluggast. Der erste Flug, der letzte Flug und auch irgendein Flug dazwischen darf bei nachträglicher Änderung der Reisepläne ausgelassen werden, ohne dass Lufthansa eine Nachberechnung verlangen darf. (…)

Ich verstehe das jedenfalls so, dass eine Airline mir für eine Nachberechnung dann schon nachweisen müsste, dass meine „Änderung der Reisepläne“ – sagen wir mal – nicht reell waren…
 
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NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
188
74
Ich verstehe immer noch nicht, warum es (Abseits von der Lufthansa, logischerweise) solche „Pacta sunt servanda“-Deppen gibt, welche das komische Vorgehen der Lufthansa noch verteidigen. Ihr könnt mir nicht sagen, dass diese Leute nicht auf der Gehaltsliste der LHG stehen…

Vor allem zwingt denen ja niemand bspw. nach Oslo, um dann von dort über Frankfurt nach Peking zu fliegen. Ich für meinen Teil möchte - auch im Nachhinein - selbst entscheiden wo ich ein- oder aussteige…daher top, tolles Urteil. Mal schauen was die Praxis sagt. Gut dass in meinem deutschen Perso noch meine deutsche Adresse drinnen steht :-D
 
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deecee

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11.12.2018
2.927
3.769
HAM, LBC
Ich verstehe immer noch nicht, warum es (...) solche „Pacta sunt servanda“-Deppen gibt (...)
Ich denke, diese Beleidigung kann man so nicht stehen lassen: „Pacta sunt servanda“ ist eine Basis unseres Rechtssystems – wer sich daran hält, ist sicherlich kein "Depp".

Hier ist die Frage nicht, ob der o.g. Satz gilt – es geht wohl eher darum, was der exakte Vertragsinhalt (geworden) ist und ob jemand dagegen verstößt, der einen Teil (Flugsegment) verfallen lässt.
 
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NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
188
74
Ich denke, diese Beleidigung kann man so nicht stehen lassen: „Pacta sunt servanda“ ist eine Basis unseres Rechtssystems – wer sich daran hält, ist sicherlich kein "Depp".
Laut deiner Definition sollte das ja dann der Fall sein, da man ja den Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Und ja, bis zu einem gewissen Punkt ist der Grundsatz wichtig und richtig. Aber nicht, wenn er auf reiner Willkür und unnötige Schikane seitens einer stärkeren Partei basiert. Das ist übrigens der Grund, wieso ich meine grossen Einkäufe oftmals in der EU tätige, statt in CH. Weil das Vertragsrecht hier so übervorteilhaft und zugunsten der Unternehmen ist, dass selbst etwas simples wie Widerrufsrecht nonexistent oder - noch schlimmer - oftmals so verbraucherunfreundlich gestaltet wird, dass es keinen Sinn macht.