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Gilt das für Transit- und Ziellandvisa?ich kopier mal den entsprechenden passus der fare rules ein: das war bei LH schon immer so. Und ich habe wegen dem passus bereits einmal ein refund für die Schwiegereltern bekommen.
REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA. EMBASSY STATEMENT REQUIRED.
GAnz generell:
Das scheint mir eine halbwegs eleganten Weg, um auf eine Reiseversicherung zu verzichten (Kosten sind zweitrangig; Problem ist eher die unklare Deckung) und trotzdem eine Erstattung zu erhalten, wenn das Zielland die Grenze nicht öffnet oder die Zahlen unangenehm hoch sind.
Die Erstattung wird von den Airlines verweigert, weil man als visafreier Tourist nicht einreisen darf, Staatsbürger aber schon. Wenn man sich nun um ein Touristenvisa bemüht (bsp. NZL, AUS, JPN), die generell abgelehnt werden, so würde man den Flug erstattet kriegen, sofern man vor Abflug die Ablehnung in den Händen hat (no show vermeiden).
Warum haben die Airlines das in den Fare Rules? Scheint mir geradezu grosszügig und kundenfreundlich zu sein, obwohl es aus meiner Sicht ein Problem im Machtbereich des Kunden ist.