Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den Airtags im Aufgabegepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschiedenen Airlines unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht.
Die Betonung liegt auf "verschiedenen Airlines", denn der Registrierungsstaat des Flugzeugs ist zuständig.
Interessant, dass das Deutsche Verkehrsministerium da eine Ansage z.B. für ein Amerikanisches oder Chinesischen Flugzeug machen kann...
Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt sei.
Die Zuständigkeit der ICAO ist da natürlich auch eher fraglich... Sie hat nur Empfehlungscharakter, alle ICAO Vorgaben müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Aber ähnlich wie bei den Drohnen oder e-Scootern, innovative Produkte die Einnahmen versprechen dürfen doch nicht von jahrzehntelang gültigen Gesetzen ausgebremst werden.
Schon interessant, das Flüssigkeiten nach wie vor verboten sind, aber das Orten von Gepäckstücken mit potentiell explosivem Inhalt nun für jedermann möglich ist.
Da erkennt man deutlich wie viel Sicherheit und wieviel Kommerz bei den "Sicherheits"vorschriften eine Rolle spielen.
Jetzt muss nur noch die Ortungsmöglichkeit mit Tracker einen Einfluß darauf bekommen, was die Airline mit dem Gepäckstück macht, dann kann man es sogar nutzen.
Aktuell hilft es wenig, wenn man weiss dass das Gepäck auf LAX-AMS-DUS in AMS hängen geblieben ist, wenn die Airline noch sucht und nicht ausliefert... Bis dahin sind die Dinger ziemlich nutzloses Techspielzeug.