Habe ich auch (Selbstbehalt plus Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit), aber da haben wir wohl unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "brauchen". Es wäre natürlich schön, wenn man sich für 10 EUR von der Leistungspflicht der PKV im Ausland freikaufen könnte, aber genau aus dem Grund gibt es ja die Subsidiaritätsklauseln der Auslandskrankenversicherer. Die Prämie wäre sicher höher, wenn das nicht gelten würde.
Der Sinn von Versicherungen besteht darin, sich vor den Folgen von Fällen schützen, deren Risiko man nicht abgedeckt hat. Wenn du bereits im Ausland krankenversichert bist, brauchst du den Schutz also nicht nochmal, um deine Kosten erstattet zu bekommen. So funktioniert das System. Sonst wäre es ja besser, wenn du im Ausland krank wirst und das ist nicht im Sinne des Erfinders. In Deutschland würdest du die Rechnung entweder einreichen oder wegen der Beitragsrückerstattung selbst bezahlen. Und so soll das eben weltweit gelten oder wäre dir der Zahn in Deutschland nicht rausgebrochen?
Du könntest das System nur dadurch umgehen, indem du dir bewusst einen PKV-Tarif suchst, der z.B. nur europaweit gilt und Reisen ins nichteuropäische Ausland dann separat versichern. Ich weiß nicht, ob es das gibt.
Eine Frage bleibt: Wie ist das mit dem SB? Wenn du den noch nicht ausgeschöpft hast, dann müsste die Auslands-KV doch eigentlich bezahlen, da deine PKV die Kosten nicht übernimmt. Ich bin noch nie im Ausland krank gewesen, aber das ist einer der Gründe, warum ich eine SB von 1.200 EUR pro Jahr habe. Ich ging bisher davon aus, dass ich Auslandsrechnungen der KV meiner KK abrechnen kann, sofern mein SB noch nicht ausgeschöpft ist. Aber ich glaube, ich unterliege hier einem Denkfehler, weil das meiner o.g. Argumentation eigentlich widersprechen würde. Ist aber interessant. Ich werde das mal nachfragen.