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LHKK - Auslandskrankenversicherung > Kontakt

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.169
3.088
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MiPf76, kennst du eine Auslands-KV ohne Subsidiaritätsklausel? Ich nicht.

Wer eine PKV hat, die weltweit gilt, braucht i.d.R. keine gesonderte Auslands-KV.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.169
3.088
Habe ich auch (Selbstbehalt plus Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit), aber da haben wir wohl unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "brauchen". Es wäre natürlich schön, wenn man sich für 10 EUR von der Leistungspflicht der PKV im Ausland freikaufen könnte, aber genau aus dem Grund gibt es ja die Subsidiaritätsklauseln der Auslandskrankenversicherer. Die Prämie wäre sicher höher, wenn das nicht gelten würde.

Der Sinn von Versicherungen besteht darin, sich vor den Folgen von Fällen schützen, deren Risiko man nicht abgedeckt hat. Wenn du bereits im Ausland krankenversichert bist, brauchst du den Schutz also nicht nochmal, um deine Kosten erstattet zu bekommen. So funktioniert das System. Sonst wäre es ja besser, wenn du im Ausland krank wirst und das ist nicht im Sinne des Erfinders. In Deutschland würdest du die Rechnung entweder einreichen oder wegen der Beitragsrückerstattung selbst bezahlen. Und so soll das eben weltweit gelten oder wäre dir der Zahn in Deutschland nicht rausgebrochen?

Du könntest das System nur dadurch umgehen, indem du dir bewusst einen PKV-Tarif suchst, der z.B. nur europaweit gilt und Reisen ins nichteuropäische Ausland dann separat versichern. Ich weiß nicht, ob es das gibt.

Eine Frage bleibt: Wie ist das mit dem SB? Wenn du den noch nicht ausgeschöpft hast, dann müsste die Auslands-KV doch eigentlich bezahlen, da deine PKV die Kosten nicht übernimmt. Ich bin noch nie im Ausland krank gewesen, aber das ist einer der Gründe, warum ich eine SB von 1.200 EUR pro Jahr habe. Ich ging bisher davon aus, dass ich Auslandsrechnungen der KV meiner KK abrechnen kann, sofern mein SB noch nicht ausgeschöpft ist. Aber ich glaube, ich unterliege hier einem Denkfehler, weil das meiner o.g. Argumentation eigentlich widersprechen würde. Ist aber interessant. Ich werde das mal nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ab1410

Aktives Mitglied
15.04.2010
124
0
Ich habe eine Selbstbeteiligung von 2.300 Euro pro Jahr. Wenn ich mal hier krank bin, dann zahle ich das selbst. Habe bisher nie hohe Rechnungen gehabt. Letztest Jahr war ein schlechtes Jahr mit 750 Euro. Durch die hohe Selbstbeteiligung ist die Krankenkasse für mich bezahlbar. Ich habe nie explizit nach einer Auslandskrankenversicherung geschaut, da ich immer der Meinung war, dass die LH KK hier zahlt, was bei mir vor ein paar Jahren mal bei ner kleineren Sache der Fall war (ohne Bestätigung des deutschen Versicherers). Ein Kollege von mir hatte mal ne Wurzelbehandlung in den USA zu überstehen, die mit ca. 8.000 (in Worten: achttausend USD) zu Buche schlug. So etwas würde ich natürlich höchst ungern über meine PKV abrechnen. Aber ich werde das in den nächsten Tagen mal abklären.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.284
1.111
Habe ich auch (Selbstbehalt plus Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit), aber da haben wir wohl unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "brauchen". Es wäre natürlich schön, wenn man sich für 10 EUR von der Leistungspflicht der PKV im Ausland freikaufen könnte, aber genau aus dem Grund gibt es ja die Subsidiaritätsklauseln der Auslandskrankenversicherer. Die Prämie wäre sicher höher, wenn das nicht gelten würde.

Da nur ein Bruchteil (AFAIR ca. 8 Millionen) ind D privat versichert ist, würde das die Prämien wahrscheinlich nicht wirklich groß beeinflussen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.284
1.111
Die ERV hat zumindestens eine Klausel, die die SB/BRE retten könnte:
"Entsteht der gversicherten Person ein finanzieller Schaden aufgrund
einer Kostenteilung der ERV mit einem anderen Versicherungsunternehmen,
wird die ERV nach eigenem Ermessen auf die
Beteiligung eines anderen Versicherungsunternehmens verzichten
oder diesen Schaden ausgleichen."
 

ab1410

Aktives Mitglied
15.04.2010
124
0
So weit bin ich inzwischen schon, dass man auf jeden Fall - egal ob PKV oder GKV - eine AKV braucht, da keine Krankenversicherung den Rücktransport aus dem Ausland bezahlt.

Bin allerdings immer noch auf der Suche nach einem Anbieter, der kein Ablehnungsschreiben der deutschen Krankenversicherung möchte. Die Recherche dauert an!
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.284
1.111
So weit bin ich inzwischen schon, dass man auf jeden Fall - egal ob PKV oder GKV - eine AKV braucht, da keine Krankenversicherung den Rücktransport aus dem Ausland bezahlt.

Bin allerdings immer noch auf der Suche nach einem Anbieter, der kein Ablehnungsschreiben der deutschen Krankenversicherung möchte. Die Recherche dauert an!

Hier wird explizit auf den Rückgriff auf eine PKV verzichtet: https://www.sparkasse-osnabrueck.de..._MasterCard_Gold.pdf?IFLBSERVERID=IF@@024@@IF


hier ebenfalls: http://travelsecure-versicherung.de...uslandsreisekrankenversicherung_AVBs_2012.pdf
 

B Stromberg

Aktives Mitglied
15.04.2009
199
0
Bei der Reisekrankenversicherung der AXA wird nur der Rückgriff auf die GKV aufgeführt.
PKV ist dort nicht erwähnt.
 

B Stromberg

Aktives Mitglied
15.04.2009
199
0

Dort ist aber folgendes aufgeführt:

"Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person einen Ersatzanspruch aus einem anderen, eigenen oder fremden,
vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag, geht der anderweitige Vertrag diesem vor.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf allgemeinere Versicherungen wie etwa Krankenversicherungen oder Schutzbriefversicherungen
und zwar auch dann, wenn diese ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf solche Versicherungen gilt die
Versicherung nach diesem Vertrag als speziellere Versicherung. Wird der Versicherungsfall zuerst der Würzburger gemeldet, tritt diese
in Vorleistung und wird sich zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person haben alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können."
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.284
1.111
Dort ist aber folgendes aufgeführt:

"Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person einen Ersatzanspruch aus einem anderen, eigenen oder fremden,
vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag, geht der anderweitige Vertrag diesem vor.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf allgemeinere Versicherungen wie etwa Krankenversicherungen oder Schutzbriefversicherungen
und zwar auch dann, wenn diese ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf solche Versicherungen gilt die
Versicherung nach diesem Vertrag als speziellere Versicherung. Wird der Versicherungsfall zuerst der Würzburger gemeldet, tritt diese
in Vorleistung und wird sich zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person haben alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können."

OK hatte ich übersehen, aber bei der anderen steht nichts derartiges.

Sondern in 7.4 sogar, dass die PKV ausgenommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

ab1410

Aktives Mitglied
15.04.2010
124
0
Ich habe den Tip bekommen, dass ich mal bei den privaten Krankenversicherungen schauen soll (also den Krankenversicherungen, die auch eine private Krankenvollversicherung anbieten). Ich habe dann mal bei meiner (Hanse Merkur) angerufen. Die Dame von der Vollversicherung hat dann gesagt, dass ich mich nochmal an die Reiseversicherungsabteilung wenden sollten, aber sie ist sich sicher, dass diese leistet, auch wenn eine private sowieso leisten würde. Ich habe dann bei der Reiseabteilung angerufen und die Bestätigung erhalten, dass diese leisten, auch wenn eine private KV vorhanden ist, die auch leisten würde. Da auch noch die Hanse bei nem Test mit "sehr gut" bewertet wurde, werde ich bei denen jetzt die AKV abschließen. Kostet 14 Euro pP pro Jahr. Das kann ich gerade noch verkraften ;)

Zumindest war das jetzt mal eine heilsame Veranstaltung. Ich habe jetzt eine kleine Zahnarztrechnung, die ich selbst zahlen muss und die in Deutschland auch nicht billiger gewesen wäre. Ich möchte mir aber nicht ausmalen, wenn ich bei unserem nächsten USA-Urlaub mal was größeres hätte. Wahrscheinlich würde da dann eh die Deckung meiner Kreditkarte nicht ausreichen und meine Eltern müssten mir per Western Union Geld schicken!!!!

THX für alle Eure Tipps/Anregungen!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Nicht wenn die einen Krankenrücktransport einschließt.
Die Krankenrücktransportversicherung gilt ja auch nur bei medizinischer Notwendigkeit. Die ist in den allermeisten klassischen Reisezielen aber nicht gegeben, weil es dort auch eine exzellente Versorgung gibt. Das macht dann nur Sinn, wenn man in "exotische" Länder mit schlechter medizinischer Versorgung reist.
Oder zahlt die PKV den auch?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Bei den meisten Tarifen ist aber ein Rücktransport aus medizinischen Gründen enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Die Krankenrücktransportversicherung gilt ja auch nur bei medizinischer Notwendigkeit. Die ist in den allermeisten klassischen Reisezielen aber nicht gegeben, weil es dort auch eine exzellente Versorgung gibt. Das macht dann nur Sinn, wenn man in "exotische" Länder mit schlechter medizinischer Versorgung reist.

Dann sind die ADAC-Ambulanzjets also gar nicht für den Krankenrücktransport gedacht? Ich habe mal eine Reportage gesehen, da machte der Flieger eine Runde über Spanien, Griechenland und die Türkei und sammelte die Kranken bzw. Verletzten ein. Da es sich nicht um exotische Länder handelt, hätten die doch die dortige "exzellente" Behandlung in Anspruch nehmen können. Ich für meinen Teil würde bei einem schweren Unfall lieber in D behandelt werden als in der Türkei (sofern die Transportfähigkeit gegeben ist). Aber das ist wahrscheinlich eine Einzelmeinung.

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Bei den meisten Tarifen ist aber ein Rücktransport aus medizinischen Gründen enthalten.

Dass in den Volltarifen der Privaten Krankenversicherungen der Krankenrücktransport eingeschlossen ist, halte ich für unwahrscheinlich. Aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren. Vielleicht kannst Du die entsprechenden Bestimmungen der Debeka für mich raussuchen; ich habe diesbezüglich nichts gefunden :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Dass in den Volltarifen der Privaten Krankenversicherungen der Krankenrücktransport eingeschlossen ist, halte ich für unwahrscheinlich. Aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren. Vielleicht kannst Du die entsprechenden Bestimmungen der Debeka für mich raussuchen; ich habe diesbezüglich nichts gefunden :)
Bei meiner Versicherung (Continentale) ist das eingeschlossen.