Der ist gut... tatsächlich ist das Produkt...nein, da man ja nicht das formell höherwertige Produkt haben will
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Es ist eine LH-interne Regelung, die letztlich die Rechtslage (Grundsätze des Vertragsrechts) versucht abzubilden.[...] Wird echt Zeit, dass die Überregulierung zugunsten der Verbraucher mal ein großes Stück zurückgedreht wird
Richtig. Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist. Dass die EU 261 mehr als reformbedürftig ist und die Reform eher weniger verbraucherfreundlich ausfallen sollte/müsste haben ja schon einige erkannt ;-).Die "Überregulierung" ist nur eine Konkretisierung und Schärfung (nicht: Verschärfung) einer ohnehin bestehenden Rechtslage. Und letztlich nur Ergebnis dessen, dass die Airlines auf eben diese Rechtslage jahrzehntelang geschissen haben, sich wie die Axt im Walde aufgeführt haben und gedacht haben, das könnte dauerhaft so weiter gehen.
Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf, dann darf ich das als Verbraucher ja sicherlich auch*? Wenn dem so sein sollte, können wir gerne über eine Neuregulierung der EU261/04 sprechen.Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist.
Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf,
Und wieso sollen mich US-Carrier interessieren? Wenn es denen nicht passt, dass es in der EU ordentliche Verbraucherrechte gibt, können sie ja die Flüge ex-EU einstellen. Scheint sich ja aber doch zu lohnen, trotz starker Verbraucherrechte und EU261/04.Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.
er will sich aber die Allegris erschleichen, ein deutlich besseres Produkt, für das er zu geizig war zu bezahlen
natürlich ein Fass aufmachen und aus dem Billigstticket das maximale rauspressen
Die Corporate Influencer Erfolgsprämie.Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":
1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.
Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.
Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?