Lufthansa ExpressRail - Halt am Flughafen FRA entfällt - Entschädigung?

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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
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Ein Bekannter kam gestern mit LH457/LH3734 in XIT an. Ticket LAX-FRA-XIT auf 220 Ticketstock auf lh.com gebucht.
In FRA fiel der Zug LH3734 ersatzlos aus. Keinerlei Information an den PAX, weder direkt noch vor Ort. Der Bekannte spricht nicht Deutsch und kennt sich mit Bahnfahrten nicht aus. Mir fiel lediglich auf einem Bild der Anzeigetafel auf, dass da klein in weiß stand: Halt entfällt. Habe dann recherchiert, dass der Zug erst ab Frankfurt Hbf. fährt.
Da zu diesem Zeitpunkt die Abfahrt in 25 Minuten lag, habe ich dem Bekannten geraten, sich ein Taxi zum Frankfurter Hbf. zu nehmen.
Aus meiner Sicht müsste LH die Taxikosten erstatten, da LH Vertragspartner ist, richtig? Hat der Bekannte darüber hinaus noch Entschädigungsansprüche?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Ich vermute er muss sich zunächst an den LH Serviceschalter wenden, und LH die Chance geben eine Lösung zu finden, ehe er selbst kreativ werden kann.
Wenn die sich dann querstellen ("geht nicht", "können wir nicht machen" ...) ist Taxi auf eigene Faust und hinterher einfordern sicher der richtige Weg.

Zunächst muss man wohl abklären, ob und welche "Ersatzbeförderung" die Airline anbietet, und welche Bürde (i.d.R. Verspätung) das bedeuten würde, ehe man sagen kann welche Paragraphen der 261/2004 nun anwendbar sind. Wenn eine Stunde später ein Zug gefahren wäre, sieht es wohl schlecht aus (ab 2 Stunden verspäteter Zielankunft gibt es bei Ersatzbeförderung Geld). Ich wüsste jetzt auch nicht, ob Nutzung des nächsten Zugs nun als Verspätung oder als Ersatzbeförderung gezählt wird. Es bleibt ja bei Routing und Verkehrsmittel.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
äh, geht es nicht schneller mit der S Bahn zum HBF (13min)? Oder einfach eine anderen ICE nehmen? In 25 min von FRA zum Hbf zu kommen is sportlich...
Vermutlich ja, aber für jemanden, der sich absolut nicht auskennt, kein Deutsch spricht usw. wohl die einfachste Alternative....

Ich vermute er muss sich zunächst an den LH Serviceschalter wenden, und LH die Chance geben eine Lösung zu finden, ehe er selbst kreativ werden kann.
Wenn die sich dann querstellen ("geht nicht", "können wir nicht machen" ...) ist Taxi auf eigene Faust und hinterher einfordern sicher der richtige Weg.

Zunächst muss man wohl abklären, ob und welche "Ersatzbeförderung" die Airline anbietet, und welche Bürde (i.d.R. Verspätung) das bedeuten würde, ehe man sagen kann welche Paragraphen der 261/2004 nun anwendbar sind. Wenn eine Stunde später ein Zug gefahren wäre, sieht es wohl schlecht aus (ab 2 Stunden verspäteter Zielankunft gibt es bei Ersatzbeförderung Geld). Ich wüsste jetzt auch nicht, ob Nutzung des nächsten Zugs nun als Verspätung oder als Ersatzbeförderung gezählt wird. Es bleibt ja bei Routing und Verkehrsmittel.
Ist halt auch die Frage, was man will - möglichst schnell ans Ziel kommen oder alles bezahlt bekommen / möglichst hohe Entschädigung? Klar hätte man erst an den Service-Schalter gehen können, sich dort umbuchen lassen / Kostenzusage für anderweitige Beförderung zum Hauptbahnhof holen o.ä. Und dann ein paar Stunden später ankommen.... Wäre wohl im Vergleich zu den Taxikosten etwas unverhältnismäßig.

Unabhängig von der rechtlichen Frage: Ich würde es einfach mal versuchen, also an LH schreiben, und schauen, was als Antwort kommt. Verlieren kann man da ja nichts.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.192
12.481
Trans Balkan Express
äh, geht es nicht schneller mit der S Bahn zum HBF (13min)? Oder einfach eine anderen ICE nehmen? In 25 min von FRA zum Hbf zu kommen is sportlich...

Also die Bahn zeigt gerade, wenn man Verbindungen sucht, folgendes an:

"S 9: Frankfurt(M) Flughafen Regionalbf->Frankfurt Hbf (tief): Bauarbeiten. Beschädigte Brücke zwischen Wiesbaden Hbf und Wiesbaden Ost. Streckensperrung. S1, S8 und S9: Teilausfälle. Empfehlung: Bus-Linien 6 und 33. Ersatzverkehr ist eingerichtet. Keine Fahrradmitnahme möglich. Reiseverbindung frühzeitig prüfen."

Von daher ist S-Bahn auch sportlich. Hat er es denn mit Taxi geschafft.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Ist halt auch die Frage, was man will - möglichst schnell ans Ziel kommen oder alles bezahlt bekommen / möglichst hohe Entschädigung? Klar hätte man erst an den Service-Schalter gehen können, sich dort umbuchen lassen / Kostenzusage für anderweitige Beförderung zum Hauptbahnhof holen o.ä. Und dann ein paar Stunden später ankommen.... Wäre wohl im Vergleich zu den Taxikosten etwas unverhältnismäßig.
Es geht ja nicht nur um Verhältnismäßigkeit, sondern auch Mitwirkungspflicht. Du kannst nicht einfach maximalen "Schaden" anrichten, und dann Erstattung fordern. Du must zunächst dem Vertragspartner die Chance zur Nacharbeit/Korrektur geben, bevor du auf eigene Faust handeln kannst.

Also die Bahn zeigt gerade, wenn man Verbindungen sucht, folgendes an:

"S 9: Frankfurt(M) Flughafen Regionalbf->Frankfurt Hbf (tief): Bauarbeiten. Beschädigte Brücke zwischen Wiesbaden Hbf und Wiesbaden Ost. Streckensperrung. S1, S8 und S9: Teilausfälle. Empfehlung: Bus-Linien 6 und 33. Ersatzverkehr ist eingerichtet. Keine Fahrradmitnahme möglich. Reiseverbindung frühzeitig prüfen."
So was ähnliches habe ich auch kürzlich irgendwo gelesen, ich glaube sogar bezüglich ICE Halt in FRA. Die Baustelle besteht ja wohl auch länger.
Von daher wundert mich, ob die Airline nicht bereits etwas angezeigt hätte, wenn man mal rechtzeitig den Status geprüft hätte (per APP oder Internet).

Wobei auch das wieder eine sehr interessante juristische Frage ist, wie oft bist du als Kunde verpflichtet den Status zu prüfen? Wie oft deine mails zu lesen? Wann dein Handy an zu haben (SMS oder Push-Message)? Online-zugang während des Fluges zu kaufen?
Zu Anfang der Corona Zeit hat enen LH ja auch nicht informiert, dass Flüge gestrichen wurden. Musste man selbst über Statusabfrage prüfen, und konnte da dann "cancelled" lesen.
Gerichte haben ja klar festgestellt, dass die Bahn eine Informationspflicht hat, dass Kundeninformation Bestandteil des Beförderungsvertrags ist. Ich vermute für Fluggesellschaften kann das nicht anders sein.

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden aktiv über Verspätungen oder Ausfälle von Zügen informieren. Ein Aushang mit der Telefonnummer einer Service-Hotline ist nicht ausreichend. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Andererseits fordert die 261/2004 ja auch eine aktive Information über Fluggastrechte, und am Ende genügt offenbar das Standardplakat, dass überall an den Flughäfen hängt.
Nix mit
Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen
die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt
jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in
dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen
gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen
von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen
Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt. Die für
die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten
einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast
ebenfalls in schriftlicher Form ausgehändigt.
Schön wärs...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.192
12.481
Trans Balkan Express
Lt RMV.de brauchte die SBahn gestern vormittag um 11:30 (ank LAX flug 10:50) nur 13 min von FRA/Regional zum FFM Hbf. Ich bin zwar nicht aus F, aber Wiesbaden ist nicht zwischen FRA und Hbf ;)
Schon klar. Wiesbaden liegt streckentechnisch sogar hinter Mainz. Bauarbeiten gibt es aber in der Mitteilung der Bahn zwischen Frankfurt Flughafen und Frankfurt Hbf. Man wird einem nicht der deutschen Sprache Mächtigen wohl auch nicht zumuten müssen, auf der Webseite des RMV nachzusehen und erst nach einer S-Bahn zu suchen. Meine Erfahrung mit dem Nahverkehr besagt auch, dass zwischen Anzeigen auf Webseiten und der Realität größere Lücken klaffen. Von daher war das Taxi schon die richtige Entscheidung. M.E. sind die Taxikosten zu erstatten. Weiter gehende Ansprüche sehe ich ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen nicht.

@Volume: Vertragspartner ist ja nicht die Bahn, sondern LH. Daher sehe ich die Bahn nicht in der Pflicht. Schon rein faktisch ein Problem. Wie soll die Bahn zu aus dem Ausland Anreisenden Kontakt aufnehmen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Es geht ja nicht nur um Verhältnismäßigkeit, sondern auch Mitwirkungspflicht. Du kannst nicht einfach maximalen "Schaden" anrichten, und dann Erstattung fordern. Du must zunächst dem Vertragspartner die Chance zur Nacharbeit/Korrektur geben, bevor du auf eigene Faust handeln kannst.
Ich meinte "verhältnismäßig" in dem Sinne, ob es mir als Pax das wert ist, vielleicht mehrere Stunden später am Ziel anzukommen, anstatt im schlimmsten Fall die paar Euro Taxi (und vom Flughafen zum Hauptbahnhof wird ja jetzt wohl kein Vermögen kosten) aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Insofern - ich hätte hier gleich gehandelt, es vielleicht hinterher mal freundlich mit Einreichung der Kosten probiert, mich gefreut, wenn mir LH die erstattet, es aber auch akzeptiert, wenn sie es ablehnen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
@Volume: Vertragspartner ist ja nicht die Bahn, sondern LH. Daher sehe ich die Bahn nicht in der Pflicht. Schon rein faktisch ein Problem. Wie soll die Bahn zu aus dem Ausland Anreisenden Kontakt aufnehmen?
Ich wollte das ja auch nur analog gesagt haben, bei der Bahn ist die Informationspflicht inzwischen gerichtlich klar gestellt worden, ich vermute bei einer Fluggesellschaft würden Gerichte nicht anders entscheiden.

Verantwortlich ist hier klar der Vertragspartner LH, obwohl das in der Luftfahrt und bei "operated by" Flügen ja anders ist, da tritt die verkaufende Airline praktisch nur als Reisebüro auf, Vertragspartner ist die operierende Airline (nicht zu verwechseln mit Wetlease). Wenn du einen UA Flug unter LH Nummer buchst,ist trotzdem UA dein Vertragspartner, es gelten dann auch die UA Gepäckregeln oder Loungezugangsregeln. Und EU Fluggastrechte hast du bei UA nur bei Flügen, die in der EU starten, nicht auf dem Rückflug.

Besonders gekniffen ist man natürlich, wenn LH sein gemachtes Versprechen einhält:
Sollte es zu einer Verspätung kommen, werden Sie dank unserer Umsteigegarantie automatisch auf den nächsten Flug oder Zug umgebucht – wir benachrichtigen Sie rechtzeitig.
Dann erhält man kurz vor dem Hbf plötzlich die SMS, dass man auf den nächsten Zug umgebucht wurde, und hat komplett verloren, darf auch das Taxi zurück nach FRA wieder bezahlen... Und bei dem nächsten Zug ist es ja auch nur 1 Stunde verpätung -> kein Anspruch auf irgendeine Entschädigung.

Allerdings hat LH Jahrelang nich auf den nächsten Zug umbuchen können (man war immer auf die Kulanz des Schaffners angewiesen), ob nun wegen Verspätung oder auf eigenen Wunsch bei vollflexiblen Tickets, es ist also wohl auch nicht zu befürchten, dass sie jetzt plötzlich ihre "Garantien" einhalten.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.127
1.557
Zunächst muss man wohl abklären, ob und welche "Ersatzbeförderung" die Airline anbietet, und welche Bürde (i.d.R. Verspätung) das bedeuten würde, ehe man sagen kann welche Paragraphen der 261/2004 nun anwendbar sind. Wenn eine Stunde später ein Zug gefahren wäre, sieht es wohl schlecht aus (ab 2 Stunden verspäteter Zielankunft gibt es bei Ersatzbeförderung Geld). Ich wüsste jetzt auch nicht, ob Nutzung des nächsten Zugs nun als Verspätung oder als Ersatzbeförderung gezählt wird. Es bleibt ja bei Routing und Verkehrsmittel.

Das ist so alles nicht richtig. Bei Annulation gibt es keine „Mindest“-Verspätung. Es gibt jedoch die 50% Halbierung, wenn es die Airline schafft dich zeitnah ans Ziel zu bringen (meine 2h).
Selbst erlebt. LX hat LCY kurzfristig gestrichen und mich auf den Parallelen LHR gesetzt. Haben dann Heathrow Express + 125€ gezahlt (0,5* 250€).
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.192
12.481
Trans Balkan Express
Dann erhält man kurz vor dem Hbf plötzlich die SMS, dass man auf den nächsten Zug umgebucht wurde, und hat komplett verloren, darf auch das Taxi zurück nach FRA wieder bezahlen... Und bei dem nächsten Zug ist es ja auch nur 1 Stunde verpätung -> kein Anspruch auf irgendeine Entschädigung.

Auf der Strecke nach Leipzig leider nur aller zwei Stunden. Auf Züge, die erst vom Hauptbahnhof Frankfurt fahren, wird nicht gebucht. Deshalb hat man nur eine Zwei-Stunden-Taktung zwischen XIT und FRA. Die Züge nach Leipzig halten ja in Frankfurt am Hbf (falls nicht gerade wieder einmal Umleitungswochenende über Frankfurt Süd ist). Das macht es aber alles nicht viel besser.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Das ist so alles nicht richtig. Bei Annulation gibt es keine „Mindest“-Verspätung.
Und genau deshalb habe ich das ja auch nicht behauptet.
Bei ERSATZBEFÖRDERUNG gibt es die 2 Stunden Mindestverspätung. Zum Beispiel bei einer Annulation bei der Airlines einen selbstständig auf den nächsten Flug bucht. (Oder wie von LH versprochen, auf den nächsten Zug)

Da man bei einer Annulierung ja weder abfliegt noch ankommt, wäre es auch schwierig eine Verspätung zu definieren... Das ist wie wenn im Wald ein Baum umfällt und niemand da ist zu sehen wann er den fällt...

P.S. Wenn in Australien im Tara-Bulga-Nationalpark ein 100m hoher Baum umfällt und man ist etwa 1km entfernt, dann macht er definitiv ein Geräusch!!! Und man fragt sich, ob da gerade ein Flugzeug abgestürzt ist...
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.127
1.557
Wenn jetzt der Halt in FRA entfällt, ist es doch irgendwie eine Annullierung. Ist doch so, wie wenn der innerdeutsche Zubringer gestrichen wird und man schnell mit dem Porsche „Cheyenne“ nach FRA düst :p . Ist mMn einfacher als sich auf die unsichere Fährte zu begeben und zu versuchen sich das Taxigeld zu holen. Nett fragen kann man natürlich immer :)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Wenn jetzt der Halt in FRA entfällt, ist es doch irgendwie eine Annullierung.
Wenn eine Stunde später ein ICE nach Leipzig abfährt, ist das doch irgendwie eine Verspätung...
Im Prinzip kann ja LH den ICE 1234 statt dem ICE 2456 LH 4711 nennen. Flugnummern sind bei Zügen doch Schall und Rauch, Lufthansa kann also exakt den "Flug" nach XIT mit einer Stunde Verspätung stattfinden lassen. Dann hätte man keinerlei Ansprüche. Ist dann wie das Flugzeug zu wechseln, statt in der ICE-ONE fliegst du in der ICE-TWO, mit der selben LH Flugnummer.
Oder sie bieten eben Ersatzbeförderung mit dem nächsten ICE an, damn käme man eine Stunde verspätet an, und hat auch keinen Anspruch.

LH gar keine Chance zu geben, und ein Taxi zum Bahnhof zu nehmen ist jedenfalls nicht in der EU 261/2004 vorgesehen, die Verordnung geht davon aus, dass die Airline etwas tut (aus einer Liste von Möglichkeiten), und danach richten sich dann eventuelle Entschädigungsansprüche.

Vermutlich ist es aber eher so, dass eine Airline einem Kunden der Willensstärke gezeigt hat das Taxi ersetzen, obwohl nicht in der EU 261/2004 vorgesehen, andererseits aber Kunden die sich der Airline ergeben haben bei berechtigten Ansprüchen erstmal ins leere laufen lassen. Frechheit siegt.
War zuletzt auch meine Erfahrung bei Gepäckverlust, Null Service, null Information, null Initiative, Stunden ungenutzt verstreichen lassen (Problem war über 14 Stunden vor der Landung bekannt!), keine Premiumbehandlung der Business Class und Statuskunden, aber am Ende die teuren Rechnungen aus Japan (alle auf Japanisch) anstandslos und kommentarlos 100% bezahlt... Da hätten sie für viel weniger Geld einen viel zufriedeneren Kunden haben können.

So oder so eine weitere Lektion zur Servicewüste Deutschland und zur Kundenorientierung großer Unternehmen. Derartige Probleme könnte man viel eleganter lösen, warum wird man den beim Check-in dazu genötigt Kontaktdaten anzugeben, wenn die Airline sie dann nicht nutzt, um wichtige Informationen Zeitnah zu verbreiten? Warum hat dein Bekannter nicht sofort eine SMS bekommen, oder die Stewardess ihn auf dem 12 Stunden Flug informiert? Selbst die Gates für Umsteigepassagiere werde an Bord verkündet, aber nicht wenn der Weiter"flug" nach XIT ein Problem hat.
In der Hinsicht hat LH noch enormen Nachholbedarf! Die notwendige Technik haben sie seit 20 Jahren, jetzt fehlt nur noch der Wille...

Mal abgesehen davon, war vor inzwischen auch fast 20 Jahren der Service in MUC überhaupt kein Vergleich mit dem in FRA, verspätet angekommen in MUC wurde man mit dem Kleinbus am Flieger aufgesammelt und bekam einen Direkttransfer zum nächsten Flug, in FRA wurde man damals seinem Schicksal überlassen, und das ist bis heute exakt das selbe.
Die Mitte der Deutschen Servicewüste liegt gefühlt südwestlich von Frankfurt...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.192
12.481
Trans Balkan Express
RDS vom Flieger zum Zug? :ROFLMAO:

Mitforist @Volume ist nachhaltig traumatisiert, was das Zugfahren betrifft, wenn der Zug auch eine Flugnummer hat.

Was ich mich manchmal frage, warum gibt es ausgerechnet hier in diesem Forum so viele Berichte über Probleme von A nach B zu kommen gibt. Der Bekannte des TO, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ausdrücklich nicht gemeint. Die Taxinutzung scheint mir eine elegante Lösung zu sein.

Aber bei Vielnutzern eines Mobilitätsforums müsste man doch eigentlich erwarten, dass die Hindernisbewältigung spielend leicht ist. Wenn man natürlich nur in Anspruchsgrundlagen denkt, wird die Bewältigung der entschädigungsoptimierten Wegstrecke manchmal zum Hindernislauf.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
LH gar keine Chance zu geben, und ein Taxi zum Bahnhof zu nehmen ist jedenfalls nicht in der EU 261/2004 vorgesehen, die Verordnung geht davon aus, dass die Airline etwas tut (aus einer Liste von Möglichkeiten), und danach richten sich dann eventuelle Entschädigungsansprüche.
Ich glaube hier liegt ein Problem vor. Der Zug hat keine festen Tragflächen und befindet sich hoffentlich genau 0 Minuten nicht auf FL 0. Wäre mir lieber und auch wenn die da eine Flugnummer auf den Zug schreiben, gilt hier die EU/VO nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Oh, danke für diese überaus wichtige Information. Dann kann ich also ab sofort auch den ersten/letzten Flug verfallen lassen, weil er ja keine Flügel hat und sich auf FL0 bewegt... Diese Argumentation wird LH sicher spontan verstehen.

So manches erfahrene Gründungsmitglied sieht das übrigens anders:
Natürlich ist ein als Airrail verkauftes Segment einem Flug gleichzusetzen.
technisch gesehen verkauft LH die Airrail-Verbindungen lt. GDS als Wetlease, also genauso wie ein von Cityline ausgeführter Flug...

Noch Fragen, Kienzle?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Jap, wie du das in die EU/VO übersetzen möchtest die explizit für motorisierte Flüge mit festen Tragflächen gilt? Die EU/VO intressiert eben nicht, was LH macht oder nicht. Sie gilt schlicht auf Air Rail Verbindungen nicht, genauso wie für den Bus nach Strassburg. Aber wenn du deine eigenen Vorschläge erfolgreich bei Gericht eingeklagt hast, nehme ich das gerne zur Kenntnis. Ich wollte nur davor warnen, hier die EU/VO anzusetzen. DAs könnte gründlich daneben gehen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Eine Lufthansa betont ja selbst gebetsmühlenartig, dass der Fluggast im intermodalen Transport genauso abgesichert ist, wie bei einem Flug. In der Praxis - sollte es zu einem Rechtsstreit kommen - gibt es dort natürlich Fallstricke, da die DB der Operator ist.

Die Frage ist halt, wie gehe ich mit einer Unregelmäßigkeit um. Nehme ich eigenmächtig das Taxi, oder lasse ich von der DB die Zugbindung aufheben und nehme die nächste Verbindung...

Dazu sagt Lufthansa: Bei Unregelmäßigkeiten auf der Lufthansa Express Rail-Strecke stehen Lufthansa Gästen auch die DB Mitarbeiter an den bahn.comfort Schaltern im DB Reisezentrum zur Verfügung.

In der Praxis dürfte es bei einer Express Rail Verbindung in den wenigsten Fällen einen ernsthaften EU/261-Kompensationsanspruch geben...
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Eine Lufthansa betont ja selbst gebetsmühlenartig, dass der Fluggast im intermodalen Transport genauso abgesichert ist, wie bei einem Flug. In der Praxis - sollte es zu einem Rechtsstreit kommen - gibt es dort natürlich Fallstricke, da die DB der Operator ist.

..............

In der Praxis dürfte es bei einer Express Rail Verbindung in den wenigsten Fällen einen ernsthaften EU/261-Kompensationsanspruch geben...
Lufthansa verspricht viel, unter anderem steht auf deren Homepage auch etwas von vollwertiger Mahlzeit in der Buisnessclass. Ich verstehe darunter etws anderes wie LH. Also nicht einen kleinen Salat mit etwas Hähnchenbrust und einem kalten Steinpilz und dazu ein Brötchen für einen 3 Stunden Flug, der um 12:00h abhebt, nur um ein Beispiel zunennen.

Meine persönliche Erfahung bei Lufthansaclaims in Sachen EU/VO ist, dass diese vor Gericht landen und da gibt es, wie du richtig ausführst diverse Fallstricke. Einer davon ist der Operating Carrier, der andere, dass in der EU/VO tatsächlich relativ genau definiert ist, was als Flugzeug gilt und da wird es schwierig einen Zug als soches zu definieren. Ich wäre sehr positiv überrascht, wenn bei einem ernsthaften EU/VO Claim LH hier anstandslos zahlen würde. Es wäre auch eines der wenigen Male, dass LH es schafft mich positiv zu überraschen.

Ob die in der Praxis wirklich so selten vorkommen, mag ich nicht beurteilen, da könnte ein verpäterer Zubringerzug zum Flughafen schon reichen. Die Umstiegszeiten sollen da nicht so grosszügig bemessen sein.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Jap, wie du das in die EU/VO übersetzen möchtest die explizit für motorisierte Flüge mit festen Tragflächen gilt? Die EU/VO intressiert eben nicht, was LH macht oder nicht. Sie gilt schlicht auf Air Rail Verbindungen nicht, genauso wie für den Bus nach Strassburg.
Also der Passus der EU 261/2004, dass das Ticket zum Endziel von einem Luftfahrtunternehmen verkauft wurde, gilt nicht wenn LH dieses Luftfahrtunternehmen ist?

Ausserdem solltest du deine klare unumstößliche Tatsachenfeststellung (es kann ja keine Meinung sein, sonst müsstest du auch andere gelten lassen) dem EuGH mitteilen, dass sieht es nämlich auch anders. Aber vermutlich falsch.

Was bereits gerichtlich klargestellt wurde: Die EU Fahrgastrechte gelten nicht für ein von einem Luftfahrtunternehmen verkauftes Zugticket. Geht ja auch gar nicht, da bei über 1 H Zugverspätung ja kein Preis für das AiRail-Leg ausgewiesen ist, der zu 25% erstattbar wäre, sondern nur ein Preis für die komplette Flugreise.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Also der Passus der EU 261/2004, dass das Ticket zum Endziel von einem Luftfahrtunternehmen verkauft wurde, gilt nicht wenn LH dieses Luftfahrtunternehmen ist?
Doch der gilt, aber gehe doch bitte mal auf mein Argument ein, wo die festen Tragflächen sind. Zusätzlich musst du dich in einem Motorluftfahrzeug befinden. Dies wird explizit für die Gültigkeit der EU/VO vorausgesetzt, neben der Tatsache, dass das Ticket von einem Luftfahrtunternehmen verkauft werden muss. Ich bitte dich daher Stellung zu nehmen wie du denkst, dass Artikel 3 Absatz 4 erfüllt ist, wenn du eine Zugverbindung buchst. Ich bin gespannt auf deine Antwort.

Edit: es kann gut sein, dass der EuGH das anders sieht und ein anderes Urteil fällt. Aber gibt es dieses Präjudizurteil? Laut dem von dir verlinkten Artikel nein und damit gilt auf Hoher See und vor Gericht.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
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300x250
Wir reden hier von Ersatzbeförderung (da das ursprünglich verkaufte nicht mehr machbar war). Die darf laut EU 261/2004 z.B. mit Zügen oder Taxis passieren. Ich finde den Passus nicht der sagt, man muss erst Flügel an die Taxis oder Züge schrauben, bevor bei Ankunft am Endziel mit Ersatzbefürderung mit mehr als 2 Stunden eine Entschädigung fällig wird...

Unstrittig ist jedenfalls, dass in dem Moment in dem du selbst ohne Abstimmung mit dem Luffahrtunternehmen ein Verkehrsmittel wählst, deine eigentlich gebuchte Reise beendet, und das Luftfahrtunternehmen raus ist.