Lufthansa ExpressRail - Halt am Flughafen FRA entfällt - Entschädigung?

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
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Wir reden hier von Ersatzbeförderung (da das ursprünglich verkaufte nicht mehr machbar war). Die darf laut EU 261/2004 z.B. mit Zügen oder Taxis passieren. Ich finde den Passus nicht der sagt, man muss erst Flügel an die Taxis oder Züge schrauben, bevor bei Ankunft am Endziel mit Ersatzbefürderung mit mehr als 2 Stunden eine Entschädigung fällig wird...

Unstrittig ist jedenfalls, dass in dem Moment in dem du selbst ohne Abstimmung mit dem Luffahrtunternehmen ein Verkehrsmittel wählst, deine eigentlich gebuchte Reise beendet, und das Luftfahrtunternehmen raus ist.
Öhm wir reden hier von einer Ersatzbeförderung für eine Lufthansa Expressrailverbindung durchgeführt durch DB mit LH-Flugnummer, die ein Störung in der gebuchten Verbindung verursacht. Und das ist der Moment wo es schwierig wird mit der EU/VO zu argumentieren. Aber bitte schön, ich will dich nicht von einem Glauben abhalten, und wünsche dir viel Glück, wenn du das vor Gericht durchboxst.

Ich würde dir aber empfehlen etwas vorsichtiger mit deinen Tipps zu sein, dass die EU/VO hier Anwendung findet. Ich bin auf jeden Fall aus der Diskusion mit dir raus und lasse dich gerne in deinem festen Glauben oder mit der Tatsachenentscheidung, dass es so ist, zurück.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Es tut mir leid, du wirst mich nicht davon überzeugen das deine Argumentation schlüssiger ist als die des EuGH.
https://www.grin.com/document/301616
Damit folgt der EuGH seiner bisherigen Rechtsprechung und spricht den Fluggästen durch erweiternde, teleologische Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung einen nicht im Wortlaut verankerten Anspruch auf Ausgleichleistungen aus Art. 7 Fluggastrechte-Verordnung zu.

Der EuGH hat zur Auslegung von Gemeinschaftsrechtsakten ausgeführt, dass diese im Einklang mit dem gesamten Primärrecht, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung auszulegen sind. Dieser verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist. Der EuGH führt in seiner Rechtsprechung aus, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut, sondern auch Ziele und Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen.

Unter Berücksichtigung der ersten vier Erwägungsgründe der Fluggastrechte-Verordnung, die vom Gedanken der Erhöhung des Schutzniveaus für Fluggäste geprägt sind, hat der EuGH den Fluggästen einen Anspruch, der sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Fluggastrechte-Verordnung ergab, zugesprochen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062
malschauen hat natürlich Recht, dass sich ein Anspruch nach EU 261/2004 nicht so ohne weiteres auf Zugsegmente ausdehnen lässt. Man müsste es mal vor Gericht ausfechten.
Und da finde ich hat Volume nicht ganz unrecht, wenn er meint, da stünden die Chancen nicht schlecht.

Meine persönliche Glaskugel dazu: Vor dem BGH würden Ansprüche abgeschmettert werden (so er sich zu einem Urteil durchringen würde und er (oder eine Vorinstanz) nicht vorher in Luxemburg nachfragt). Der EuGH würde die Ansprüche aber durchwinken.
Das ist einfach meine unmaßgebliche Laienmeinung. Warum? Nun, der operating carrier interessiert den EuGH ja auch schon zu anderen Gelegenheiten nicht mehr. Das České aerolinie Urteil lässt sich mit wörtlicher Auslegung der Verordnung jedenfalls nicht generieren. Dass der ticketverkaufende EU-Zubringer für die Verspätung eines non-EU-carriers, der von einem non-EU-airport zu einem non-EU-airport fliegt, verantwortlich ist, hätten hier im Forum bis zu Tag das Urteils vermutlich alle Juristen und interessierten Laien für unmöglich gehalten. Es ist aber einfach konsequent: Für den EuGH haben die Tschechen dem Kunden einen Flug von A (in der EU) nach B (außerhalb der EU) verkauft. Der Flug soll dem Sinn der Verordnung nach von A nach B unter dem Schutz der Verordnung stehen. Der Schutz soll nicht dadurch ausgehöhlt werden, indem ein Teil außerhalb der EU von einem non-EU-carrier geflogen wird. Schwups springt der erst-leg-erbringende Marketing-carrier in die Verantwortung des operating carrier ein. Obwohl davon nun wirklich in der Verordnung keine Rede ist.
Aber deswegen gehe ich davon aus, dass der EuGH im Zweifel auch ein Ticket mit einem Express-Rail-leg als eine einzelne Flugreise definieren wird , mit dem Ergebnis, dass einfach die Verantwortung für das Segment "nicht-Flugzeug" auf den Marketing-carrier übergeht, so wie die Verantwortung für das Non-EU-Segment durch non-EU-carrier auch einfach auf den EU-Marketing-carrier übergegangen ist. Das wird allenfalls dann nicht passieren, wenn das Flugticket von Anfang an für den Kunden erkennbar gar kein Flugsegment enthielt, wie z.B. LH-Buchung QKL-FRA-XER. Aber wenn sich ein EU-carrier für ein kleineres Zubringersegment auf dem gleichen Ticket mit einem Zug behilft, wird der EuGH den carrier hier nicht vom Hacken lassen.
Tatsächlich wäre das auch für den Kunden eher hart: Wenn man sowas wie QKL-FRA-MEX bucht und dann durch Verspätung des Bahn-Segments nicht mehr am gleichen Tag nach MEX kommt, soll die Verordnung nicht greifen? Ein derartiges Urteil des EuGH ist natürlich möglich, aber ich halte das für nicht sehr wahrscheinlich.
Aber genau solche Konstellationen müsste es eigentlich auch häufiger mal geben. Wundert mich eigentlich, dass es da nicht schon zu Urteilen gekommen ist....
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Zumal Lufthansa systemseitig die Express Rail Verbindungen auch wie einen "Wetlease-Flug" verkauft, und nicht als Codeshare. Das ist haftungstechnisch so oder so noch einmal eine Stufe höher.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Wie ist es eigentlich für den Endkunden ersichtlich, ob Wetlease oder Codeshare? Ist ja durchaus für mehrere Aspekte der EU 261/2014 interessant.
Auf dem Ticket steht doch so oder so "operated by".
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Sorry, dass ich mich die ganze Zeit nicht gemeldet habe.
Zum Thema S-Bahn: Der PAX stand am Fernbahnhof, dort fuhr kein ICE in Richtung Hauptbahnhof.
Die nächst mögliche S-Bahn wäre vom Regionalbahnhof gefahren und mit einem Sprint vielleicht, aber unsicher erreichbar gewesen, aber da es vor Ort keinerlei Unterstützung gab der Pax kein Deutsch spricht und sich in Frankfurt nicht auskennt das keine Option. (ich hatte eingeschätzt, dass das es vom Fernbahnhof mit Gepäck mindest 10 Minuten zum Regionalbahnhof braucht, der ja auch alles anderer als leicht zu finden ist.)
Es gab weder von Seiten der Lufthansa noch von Seiten der deutschen Bahn irgendwelche Informationen im Vorfeld, die es möglich gemacht hätten sich aktiv um Alternativen zu kümmern.
Es handelt sich insofern nicht um eine Ersatzbeförderung, weil der Pax in Frankfurt Hauptbahnhof den ursprünglich gebuchten Zug erreichte.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Der Ursprünglich gebuchte Zug war ex FRA, und ein solcher "Flug" ist an dem Tag nicht gefahren, der ursprünglich gebuchte "Flug" wurde annuliert.
LH hätte also eine Ersatzbeförderung anbieten müssen, und wenn man sich an einem Serviceschalter gemeldet hätte, hätte LH dies vermutlich auch sofort getan, vermutlich ein ICE Ticket zum Ziel ausgestellt oder auf einen späteren ExpressRail Flug umgebucht. Das wären dann Ersatzbeförderunen gewesen, so wie von der EU 261 vorgesehen. Und wenn es der nächste Zug gewesen wäre, wäre er nur 1 Stunde verspätet angekommen, weniger als die 2 Stunden die in der EU 261 die Grenze bei Ersatzbeförderung sind.

Wenn du bei QF FRA-SIN-SYD gebucht hast, war das ein durchgehender Flug mit dem selben Flugzeug. Wenn sie dann FRA-SIN streichen, kannst du auch nicht einfach auf Eigeninitiative LH FRA-SIN fliegen und dann in SIN wieder in deinen ursprünglich gebuchten Flug einsteigen, und erwarten das Qantas dir den one-way LH Flug bezahlt.

Es gab weder von Seiten der Lufthansa noch von Seiten der deutschen Bahn irgendwelche Informationen im Vorfeld, die es möglich gemacht hätten sich aktiv um Alternativen zu kümmern.
Es ist auch nicht die Rolle des Fluggastes, sich um Alternativen zu kümmern. Das ist die Verantwortung des das Ticket ausstellenden Luftfahrtunternehmens. Und diese Rolle hätte LH auch vermutlich übernommen, wenn man zum Serviceschalter gegangen wäre. Was aber natürlich 1 Stunde Verspätung am Ziel bedeutet hätte.

Mangelnde Information ("wir buchen sie wie folgt um") liegt natürlich vor. Ein kundenorientieres Unternehmen hätte das Problem bereits rechtzeitig erkannt, und den Fluggast noch an Bord entsprechend informiert. Dafür gibt es ja extra Kommunikationsmöglichkeiten zur Cabin Crew.

Ich habe sowas auch schon erlebt, ich wurde z.B. auf dem verspäteten Flug TLS-MUC vom FA noch in der Luft informiert, dass ich meinen Anschlußflug nicht mehr normal erreichen würde, mich aber ein Direktshuttle an der Treppe aufsammeln und direkt zu meinem Flugzeug fahren würde, das auf mich wartet. Auch mein Gepäck würde noch manuell umgeladen. DAS ist der Service den man von einer 5 Sterne Airline erwartet. Leider bekommt man ihn nicht immer.
Ich habe auch auf einem verspäteten AA Flug FRA-PHL erlebt, dass Passagieren beim Aussteigen an der Tür neue Bordkarten für ihre alternativen Anschlußflüge ausgeteilt wurden auf die sie proaktiv ungebucht wurden. Vorher gab es eine Durchsage an Bord, welche Flüge davon betroffen waren. Auch bei 3 Star Airlines geht sowas also bisweilen.
 
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Reaktionen: ro2020

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Es ist auch nicht die Rolle des Fluggastes, sich um Alternativen zu kümmern. Das ist die Verantwortung des das Ticket ausstellenden Luftfahrtunternehmens. Und diese Rolle hätte LH auch vermutlich übernommen, wenn man zum Serviceschalter gegangen wäre. Was aber natürlich 1 Stunde Verspätung am Ziel bedeutet hätte.
Das ist der entscheidende Punkt.
Ich kann die Argumentation nachvollziehen, in der konkreten Situation war allerdings das Bestreben, den Schaden zu minimieren und gebuchten Zug in Frankfurt Hbf zu erreichen. Für weitere Überlegungen fehlte schlicht die Zeit, was nicht der PAX sondern LH zu verantworten hat.
Es war nicht abzusehen, ob es 1 h später eine Alternative gegeben hätte. (Es fuhren keine ICE)
Der Gang zum Schalter hätte dazu geführt, dass der Anschluss nicht erreicht wird. Das hätte LH durch zeitgerechte Information, notfalls am Bahnsteig vermeiden können. Mein Bekannter war ganz sicher nicht der einzige PAX der betroffen war, wenn KEINE ICE fahren.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Das ist der entscheidende Punkt.
Ich kann die Argumentation nachvollziehen, in der konkreten Situation war allerdings das Bestreben, den Schaden zu minimieren und gebuchten Zug in Frankfurt Hbf zu erreichen. Für weitere Überlegungen fehlte schlicht die Zeit, was nicht der PAX sondern LH zu verantworten hat.
Es war nicht abzusehen, ob es 1 h später eine Alternative gegeben hätte. (Es fuhren keine ICE)
Der Gang zum Schalter hätte dazu geführt, dass der Anschluss nicht erreicht wird. Das hätte LH durch zeitgerechte Information, notfalls am Bahnsteig vermeiden können. Mein Bekannter war ganz sicher nicht der einzige PAX der betroffen war, wenn KEINE ICE fahren.
Das ist der entscheidende Punkt.
Im Gegensatz zur Fahrgastrechteverordung sagt die Fluggastrechteverordnung allerdings nichts zu Informationspflicht (also nichts zu Informationen bezüglich Verspätungen, Ausfällen etc., nur bezüglich Informationen über die Rechte der Passagiere).
LH hätte das Problem proaktiv und rechtssicher aus der Welt schaffen können. Indem sie proaktiv Ersatzbeförderung (z.B. S-Bahn + ICE statt ExpressRail) angeboten hätte, notfalls auf dem Bahnsteig S-Bahn Tickets und Informationsblätter ausgeteilt hätte. Naja, Fahradkette halt.

Da dein Bekannter LH aber nicht mal die Chance gegeben hat, sich des Problems anzunehmen, sind natürlich jetzt alle Szenarien hypothetisch, auch das von mir als wahrscheinlich dargestellte. Es sei denn, man findet einen anderen betroffenen PAX der sich an LH gewandt hat, und dann auf einen 3 Stunden späteren Zug umgebucht wurde. Der hätte dann in der Tat Anrecht auf Entschädigung.

Natürlich kommt es dann wieder auf den Richter an, ob es "zumutbar" gewesen wäre, einfach S-Bahn Tickets und Informationsblätter auszuteilen, da man schon länger von der Baustelle wusste, war der Umstand jetzt etwa so außergewöhnlich, wie Schnee im Winter (und dazu gibt es ja bereits klare Urteile).

Die EU 261 gibt der jedenfalls kein Recht zur Eigeninitiative ohne zu Wissen, was dir die Airline als Lösung anbietet.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.127
1.557
Wenn du bei QF FRA-SIN-SYD gebucht hast, war das ein durchgehender Flug mit dem selben Flugzeug. Wenn sie dann FRA-SIN streichen, kannst du auch nicht einfach auf Eigeninitiative LH FRA-SIN fliegen und dann in SIN wieder in deinen ursprünglich gebuchten Flug einsteigen, und erwarten das Qantas dir den one-way LH Flug bezahlt.

Du kannst aber die Entschädigung für den gestrichenen Flug geltend machen nach EuVO. Mit den 250/125€ kann er dann ja ganz locker flockig das Taxi bezahlen :)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
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300x250
Du kannst aber die Entschädigung für den gestrichenen Flug geltend machen nach EuVO.
Es sei denn, natürlich, die Airline bietet einen Ersatz an, der dich mit weniger als zwei Stunden Verspätung ans Ziel bringt...
Wenn du einen derartigen Ersatz ausschlägst, hast du natürlich kein Recht auf eine Entschädigung.

Die EU 261 gibt dir in dem Fall die Wahl aus 3 Möglichkeiten:
- Ticket bei voller Erstattung stornieren und entweder da bleiben wo du gerade bist, oder Rückflug zum ersten Abflugort
- Beförderung zum Ziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Beförderung zum Ziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl
Einfach selbst Ersatzflug für ein Leg buchen, die Airline dafür bezahlen zu lassen und die Legs danach weiterhin nehmen ist keine dieser Möglichkeiten.

Wie auch immer, das Verhalten der LH war hier nicht gerade vorbildlich, ist aber üblich was ExpressRail angeht. Da das keine Flüge sind über die LH so einfach verfügen kann, kommen sie schwer an zuverlässige Informationen und haben sie sich immer sehr schwer getan Züge umzubuchen. Ich weiss nicht ob es jetzt mit dem neuen System (ohne Sitzplatzzuweisung) besser geworden ist, aber man kann es hoffen.
Wie man gerade beim Streik wieder gesehen hat ist der Informationsfluss DB -> LH immer noch eine Katastrophe. Die LH Flugstatusabfrage versagt für Züge auch nach über 10 Jahren noch kläglich. Sie ist aber auch ohne DB schon nicht toll, und hinkt z.B. FR24 oft um Stunden hinterher.