Lufthansa verschiebt Award-Flug eigenmächtig

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full_twist

Reguläres Mitglied
30.11.2010
65
0
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So, auf mein sehr freundliches Fax an M&M, c/o LH, mit der nochmaligen Bitte, uns auf den Flug über FRA zum ursprünglichen Termin zu buchen, kam heute von M&M folgende Antwort per Post:

Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihr Fax vom 10. Mai 2011 an Frau P. SIe bat uns, Ihnen zu antworten.

Wir bedauern, dass Ihre Prämienflüge von einer Zeitenänderung betroffen sind und Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen. Gemäß der EU Verordnung 261/2004 sind die Fluggesellschaften verpflichtet Sie über eine Änderung mindestens 14 Tage vor Abflug zu informieren. Somit haben wir Sie regelgerecht informiert. Leider ist es oft unumgänglich, dass die weit im Voraus konzipierten Flugpläne geändert werden müssen. Uns ist bewusst, dass die angebotenen Flüge nicht immer Ihren Wünschen gerecht werden können, jedoch kommen wir unserer Beförderungspflicht durch die angebotenen Alternativen nach. Weiterreichende Haftungen sind durch die allgemeinen Flugbedingungen ausgenommen.

Gerne bieten wir Ihnen die kostenlose Stornierung Ihrer Reservierungen xy und xy an. Falls Sie dieses Angebot in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Ein entsprechender Vermerk ist in Ihrem Miles & More Konto hinterlegt.

Sehr geehrte Frau ..., es wäre schön, wenn wir mit unseren Erläuterungen zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten. Bei weiteren Rückfragen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen,

Miles & More

K.V.


Super Schreiben, oder?! Nächste Woche geht dann ein Schreiben von meinem Anwalt raus mit einer Frist. Bin nur noch unsicher, ob man das an M&M als Vertragspartner oder LH als nach EU Verordnung zuständiges Luftfahrtunternehmen adressiert...
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum
zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der
planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein
Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen
ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der
planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Gemäß eines Umkehrschluss zu Art. 5 I i, ii müsste man zu dem Ergebnis gelangen, dass ein ersatzweise angebotener Flug "ungünstiger" liegen darf als die Angaben von Art. 5 I i, ii. Ob das auch den Vortag inkludiert (insbesondere, wenn der Carrier am "richtigen" Tag einen eigenen Flug hat, auf den er mit ein bisschen guten Willen buchen könnte), ist fraglich. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die LH nach meinem Rechtsverständnis nicht durchkommt (und ein vermutlich ein entsprechendes Urteil so sehr fürchtet, dass sie bereits zuvor einknickt).
 

full_twist

Reguläres Mitglied
30.11.2010
65
0
Wahrscheinlich hat du auch schon einen Eintrag in der Kundendatei wegen der langen Vorgeschichte zu dieser Buchung ;)

http://www.vielfliegertreff.de/miles-more/18222-ausstellungsdatum-bei-awardfluegen.html


Kann gut sein. Wahrscheinlich bieten Sie deshalb immer so großzügig an, dass wir die Flüge kostenlos stornieren könnten. ;)

Aber im Ernst: mein Bauchgefühl sagt mir auch, dass Lufthansa eigentlich nicht damit durchkommen dürfte. Es bleibt jedenfalls spannend...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Aber im Ernst: mein Bauchgefühl sagt mir auch, dass Lufthansa eigentlich nicht damit durchkommen dürfte. Es bleibt jedenfalls spannend...

Na dann nix wie zum Anwalt, den egal was hier im Forum diskutiert wird, es ändert nichts - aber auch gar nichts - an der Haltung von LH. Wenn du da etwas erreichen willst musst du LH das deutlich machen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten. Da LH sich aber relativ sicher sein kann das du keine C Tickets kaufen wirst und einen entsprechenden Schaden bei ihnen einklagst diktieren sie dir ihre Regeln, und werden damit durchkommen wenn deine Aktivitäten lediglich in lustige Briefe schreiben und ein wenig beleidigtes posten im VFT bestehen.

Mein Vorgehen wäre, einen Anwalt beauftragen der LH auffordert eine entsprechende Umbuchung vorzunehmen. Sollte das nicht fristgerecht passieren würde ich mir die Tickets kaufen und den Mehraufwand einklagen (wenn ich mir den so sicher wäre das ich im Recht bin). Ansonsten würde ich die Umbuchung akzeptieren und mich freuen das ich nach Miami fliege und wenig für die Flüge bezahlen musste.

Und mal ganz ehrlich, gerade zu dem Termin ist es doch wirklich kein Problem einen Tag eher in die Sonne zu kommen. Man kann sich das Leben wirklich aus Prinzip schwer machen :)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.305
1.132
Gemäß eines Umkehrschluss zu Art. 5 I i, ii müsste man zu dem Ergebnis gelangen, dass ein ersatzweise angebotener Flug "ungünstiger" liegen darf als die Angaben von Art. 5 I i, ii. Ob das auch den Vortag inkludiert (insbesondere, wenn der Carrier am "richtigen" Tag einen eigenen Flug hat, auf den er mit ein bisschen guten Willen buchen könnte), ist fraglich. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die LH nach meinem Rechtsverständnis nicht durchkommt (und ein vermutlich ein entsprechendes Urteil so sehr fürchtet, dass sie bereits zuvor einknickt).

Wichtig ist der Bezug auf Artikel 8 und 9, die eben auch nicht durch die 2Wochenfrist ausgehebelt werden, weil die Beschränkung nur für Artiekl 5c (Ausgleichszahlung nach Artikel 7 gilt).

Artikel 8 und 9 lauten wie folgt:
"Article 8

Right to reimbursement or re-routing

1. Where reference is made to this Article, passengers shall be offered the choice between:

(a) - reimbursement within seven days, by the means provided for in Article 7(3), of the full cost of the ticket at the price at which it was bought, for the part or parts of the journey not made, and for the part or parts already made if the flight is no longer serving any purpose in relation to the passenger's original travel plan, together with, when relevant,

- a return flight to the first point of departure, at the earliest opportunity;

(b) re-routing, under comparable transport conditions, to their final destination at the earliest opportunity; or

(c) re-routing, under comparable transport conditions, to their final destination at a later date at the passenger's convenience, subject to availability of seats.

2. Paragraph 1(a) shall also apply to passengers whose flights form part of a package, except for the right to reimbursement where such right arises under Directive 90/314/EEC.

3. When, in the case where a town, city or region is served by several airports, an operating air carrier offers a passenger a flight to an airport alternative to that for which the booking was made, the operating air carrier shall bear the cost of transferring the passenger from that alternative airport either to that for which the booking was made, or to another close-by destination agreed with the passenger.

Article 9

Right to care

1. Where reference is made to this Article, passengers shall be offered free of charge:

(a) meals and refreshments in a reasonable relation to the waiting time;

(b) hotel accommodation in cases

- where a stay of one or more nights becomes necessary, or

- where a stay additional to that intended by the passenger becomes necessary;

(c) transport between the airport and place of accommodation (hotel or other).

2. In addition, passengers shall be offered free of charge two telephone calls, telex or fax messages, or e-mails.

3. In applying this Article, the operating air carrier shall pay particular attention to the needs of persons with reduced mobility and any persons accompanying them, as well as to the needs of unaccompanied children."


Sprich erstens ist es Deine Wahl was Du willst, und zweitens nur wenn Du auf gänzlich andere Termine umbuchen willst gilt die Regel der Sitzverfügbarkeit, ansonsten die der earliest opportunity.
 

full_twist

Reguläres Mitglied
30.11.2010
65
0
Mein Anwalt ist noch bis nächsten Donnerstag im Urlaub. Aber wie ich schon gesagt habe, geht sobald wie möglich ein entsprechendes Schreiben an LH.

Ebenfalls nach meinem Bauchgefühl würde ich sagen, dass "earliest opportunity" in diesem Fall eher zu lesen ist als Alternativflug, der so dicht wie möglich am ursprünglichen Flug liegt. Das wäre doch zumindest im Sinne des Passagiers und darum geht ja schließlich bei der Verordnung. Aber das müsste man ggf. gerichtlich klären lassen.

Übrigens habe ich natürlich grundsätzlich nichts dagegen, einen Tag länger im Urlaub zu bleiben. Aber da mein Mann Ausländer ist, sind wir bis zum 26.12. abends im Ausland bei seiner Familie. Soll ja vorkommen, dass man an Weihnachten auch Familienbesuche geplant hat...;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Mein Anwalt ist noch bis nächsten Donnerstag im Urlaub. Aber wie ich schon gesagt habe, geht sobald wie möglich ein entsprechendes Schreiben an LH.

Ebenfalls nach meinem Bauchgefühl würde ich sagen, dass "earliest opportunity" in diesem Fall eher zu lesen ist als Alternativflug, der so dicht wie möglich am ursprünglichen Flug liegt. Das wäre doch zumindest im Sinne des Passagiers und darum geht ja schließlich bei der Verordnung. Aber das müsste man ggf. gerichtlich klären lassen.

Übrigens habe ich natürlich grundsätzlich nichts dagegen, einen Tag länger im Urlaub zu bleiben. Aber da mein Mann Ausländer ist, sind wir bis zum 26.12. abends im Ausland bei seiner Familie. Soll ja vorkommen, dass man an Weihnachten auch Familienbesuche geplant hat...;)

Was soll dein Anwalt den LH schreiben, das sie dich gefälligst so buchen sollen wie geplant? Das hast du denen doch schon gesagt, also wird LH auch deinen Anwalt ignorieren bis er Klage einreicht.

Wenn LH sich stur stellt - und das soll ja vorkommen - musst du klagen - aber auf was? Meist geht so etwas wie Schadenersatz, dafür muss dir aber ein "Schaden" entstanden sein. D.h. du musst die entsprechenden Tickets buchen und bezahlen - sonst ist dir kein Schaden entstanden. Ich würde die Familienbesuche im Ausland verschieben, das hat mehr Aussicht auf Erfolg. Oder willst du so ca, 6000€ in die Flüge investieren? & das Prozessrisiko? Bei der Geschwindigkeit die ich von deutschen Gerichten gewohnt bin hast du dann evtl. im Sommer 2013 eine Entscheidung, und LH geht dann evtl. in die nächste Instanz. Recht haben ist ja eine Sache - Recht bekommen eine ganz andere.

Es heisst nicht umsonst "der Klügere gibt nach", wenn du aus der Sache ein Prinzipding machen willst viel Spaß, aber am Ende schneidest du dir ins eigene Fleisch, den du hast den Ärger, und erstmal die Kosten. Wenn du verlierst, was ja durchaus vorkommen kann trägst du die gesamten Verfahrenskosten. Bei den angenommen Streitwert bezahlst du im Falle einer Niederlage so etwas unter 2000€ für die Anwälte und das Gericht, bei einem Vergleich dürftest du bei etwas unter 1000€ liegen

Ich spreche aus Erfahrung, ich habe gerade ein "Prinzipding" durchgezogen, das hat im Aug. 2008 begonnen, im Februar 2011 habe ich dann Recht bekommen - meine Kosten wurden mir bis jetzt nicht erstattet - da kümmert sich jetzt mein Anwalt drum. Heute bin ich schlauer - ich würde mir so etwas nicht mehr antun, weil es einfach nur nervt.

Ich weiss LH ist Scheisse und schert sich einen Dreck um die eigenen Kunden, mir wäre aber mein Geld, meine Nerven und mein Urlaub zu wichtig um mich wegen so einer Geschichte evtl. jahrelang zu streiten.

Wenn dir Geld wirklich egal ist und du es diesen Lufthansaten mal richtig zeigen willst, dann schlepp die vor Gericht und Klage alles aber auch alles aus denen raus und geh im Zweifelsfall bis zum BGH oder noch weiter - aber in der Realität hat man doch bessere Hobbies :)
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Erstaunlich ist es dann aber doch, dass hierzu keine Urteile existieren. Schliesslich dürfte das nun doch gelegentlich mal vorkommen und irgendein Rechtsfanatiker steht sowas durchaus auch mal bis zum Ende durch...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Erstaunlich ist es dann aber doch, dass hierzu keine Urteile existieren. Schliesslich dürfte das nun doch gelegentlich mal vorkommen und irgendein Rechtsfanatiker steht sowas durchaus auch mal bis zum Ende durch...

Existieren wirklich noch keine Urteile?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.436
2.474
DRS, ALC
Flieg nach Orlando,falls verfügbar und nimm dir ein Auto nach Mia.Wäre das ein so grosses Problem?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Oder einfach nach CLT, PHL, ORD, EWR, IAD, IAH, BOS und dann weiter mit CO/UA/US nach MIA, FLL oder PBI.

Ist doch alles kein Problem, der Trip ist im DEZEMBER, bis dahin gibt es noch für jeden Tag auf irgendeiner Route ganz regulär verfügbare Awards. M&M kann den Kunden ja auch einfach auf eine Warteliste setzen, man muss halt mit den Leuten reden oder, wenn man das nicht kann, das Ganze an jemanden "outsourcen", der Beziehungen hat und sich auskennt.

Hier jetzt schon, mehr als 6 Monate vor dem Termin, mit Anwalt zu kommen, ist bizarr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
1
SEL
Bei so einer dreisten Anwort seitens LH würde ich definitiv mit dem Anwalt kommen. Diese Vorgaukeln von Lügengeschichten ist doch das Allerletzte! Versucht wird es natürlich immerwieder von den Airlines.

Die Kosten für solche anwaltlichen Schreiben sind weitaus geringer als man denkt, manche Leute haben eine Rechtsschutzversicherung. Meine Auffassung der EU 261/04 Artikel 5 und dann Artikel 8 ist ganz klar, dass hier Wahlrecht/Anrecht auf den frühestmöglichen Flug NACH dem Originaltermin besteht. Ob das jetzt mit dem FRA-Flug zusammenpasst weiß ich nicht, so dieser zeitlich früher als der Originalflug ist, kann sich LH natürlich rauswinden und dann würde ich auch nicht zum Anwalt gehen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Naja, wir hatten ja "nur" Business Class Tickets. Und da sind auf dem Flug am 27. von FRA noch über 40 Plätze frei. Da würde ich schon ein bisschen Kulanz erwarten, zumal wir ja von einem Direktflug auf einen Umsteigeflug umgebucht werden müssen...

Erstes Feedback allerdings gerade eben, dass M&M von Lufthansa derzeit keine Plätze bekommt udn man uns höchstens auf eine Warteliste setzen kann. Unverschämtheit!!! Warte jetzt auf einen Rückruf von ihrem Vorgesetzten. :mad:
Ich denke, hier ist einiges in der Kommunikation full_twist vs. LH schiefgelaufen. Laut deiner eigenen Aussage hat du explizit eine Umbuchung auf LH462 am 27.12. verlangt.

Zitat von dir selber: "mein sehr freundliches Fax an M&M, c/o LH, mit der nochmaligen Bitte, uns auf den Flug über FRA zum ursprünglichen Termin zu buchen."

Daraufhin hast du zunächst eine mündliche + dann diese schriftliche Absage der LH bekommen. Das bezieht sich natürlich auf DEINE explizite Anfrage nach dem Flug mit der LH462.

Statt explizit auf der LH462 am 27. zu bestehen, hättest du besser ganz allgemein nach einem Alternativflug am 27. fragen sollen (siehe weitere posts hier im thread).

Kundenfreundlich wäre es natürlich gewesen, die LH hätte dir von sich aus ein anderes routing empfohlen, aber offensichtlich hast du dort den (falschen) Eindruck erweckt, es läge dir in erster Linie daran mit dem A380 zu fliegen und nicht notwendigerweise an dem vorgegebenen Termin..
 
Zuletzt bearbeitet:

full_twist

Reguläres Mitglied
30.11.2010
65
0
Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt: LH hat uns als EINZIGE Alternative den Flug von MUC üder DUS am 26.12. angeboten. Ich habe regelmäßig um einen Flug am ursprünglichen Termin gebeten und dabei den FRA Flug lediglich als Beispiel vorgeschlagen. Habe gesehen, dass es am 27.12. auch über ZRH noch genügend Plätze geben würde. Aber LH hat sich wie gesagt quergestellt und lediglich den 26.12. angeboten. Über die oben genannten Verbindungen über die ganzen Ostküstenstädte möchte ich nicht fliegen, da ich da in der Bergangenheit schon öfters wetterbedingt sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Aber da hat die LH eh nichts angeboten.

Jetzt warte ich erstmal ab, ob sich LH bewegt, wenn wir zumindest mal eine offizielle Frist über unseren Anwalt setzen lassen. Das habe ich ja bisher noch nicht getan.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
LH wartet vermutlich ab, ob amerikanischen Airlines bis Dezember noch Sitze auf den Zubringern zwischen CLT, PHL, ORD, EWR, IAD, IAH, BOS und MIA, FLL oder PBI freimachen. Da geht garantiert noch was. Im Moment ist alles dicht, aber das wird nicht so bleiben. Für LH ist es einfach günstig, auf Zeit zu spielen. Ich selbst spiele ja dauernd auf Zeit, unser Rückflug aus Südafrika liegt derzeit auch nach Weihnachten, dabei müssen wir unbedingt vor Weihnachten zuhause sein. So what? Da finden wir schon noch eine Lösung. Wer nicht pokern kann, sollte keine Prämienflüge buchen, ich habe bis jetzt noch ausnahmslos gewonnen, am Ende also meine Flüge dann bekommen, als ich tatsächlich fliegen wollte oder musste. Auch wenn das hin und wieder erst wenige Tage oder Stunden vor Abflug war. Doch das sollte einen halbwegs guten Pokerspieler nicht erschüttern, oder?

Hier zu einem Zeitpunkt mit dem Anwalt zu kommen, wo noch längst nicht alle Karten auf dem Tisch liegen, halte ich für ziemlich überzogen und hysterisch. Ist natürlich nur meine persönliche Meinung, das muss man in einem hysterischen Forum wie diesem ja jetzt immer ausdrücklich dazuschreiben. Aus meiner Sicht gibt es mit 6 Monaten Handlungsspielraum noch mehr als genug Optionen, das Ganze regulär und einvernehmlich zur Zufriedenheit beider Parteien zu lösen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt: LH hat uns als EINZIGE Alternative den Flug von MUC üder DUS am 26.12. angeboten. Ich habe regelmäßig um einen Flug am ursprünglichen Termin gebeten und dabei den FRA Flug lediglich als Beispiel vorgeschlagen. Habe gesehen, dass es am 27.12. auch über ZRH noch genügend Plätze geben würde. Aber LH hat sich wie gesagt quergestellt und lediglich den 26.12. angeboten. Über die oben genannten Verbindungen über die ganzen Ostküstenstädte möchte ich nicht fliegen, da ich da in der Bergangenheit schon öfters wetterbedingt sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Aber da hat die LH eh nichts angeboten.

Jetzt warte ich erstmal ab, ob sich LH bewegt, wenn wir zumindest mal eine offizielle Frist über unseren Anwalt setzen lassen. Das habe ich ja bisher noch nicht getan.
Dann hat du nicht nur mit LH, sondern auch mit mir ein Kommunikationsproblem.

Deine eigene Aussage hier im Forum war (Zitat) "uns auf den Flug über FRA zu buchen". Darauf habe ich mich bezogen.

Einen Anspruch, wie von dir gewünscht, nicht über die Ostküstenstädte zu fliegen, sieht die EU-Verordnung nicht vor. Und in CLT gibt es so gut wie nie winterbedingte Probleme.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
522
0
Also ich kann den OP durchaus verstehen. Der Flug wurde fuer den 27.12 gebucht und wenn als einzige Alternative der 26.12. angeboten wird ist das schlicht inakzeptabel. Es gibt auf der Strecke wirklich genug Möglichkeiten die TATL Strecke innerhalb des LH Konzerns umzubuchen, hier ist natuerlich etwas Flexibilität seitens des Kunden gefragt. Aber als einzige Alternative das nächste Datum mit Awardverfuegbarkeit anzubieten ist schwach, insbesondere wenn mit Meilen des eigenen Programms gebucht.
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Der Flug wurde fuer den 27.12 gebucht und wenn als einzige Alternative der 26.12. angeboten wird ist das schlicht inakzeptabel. Es gibt auf der Strecke wirklich genug Möglichkeiten die TATL Strecke innerhalb des LH Konzerns umzubuchen, hier ist natuerlich etwas Flexibilität seitens des Kunden gefragt. Aber als einzige Alternative das nächste Datum mit Awardverfuegbarkeit anzubieten ist schwach, insbesondere wenn mit Meilen des eigenen Programms gebucht.

Daran besteht hier auch kein Zweifel. Wir alle kennen die EU-Verordnung und wissen natürlich, dass die Airlines diese Verordnung gerne nicht beachten oder wild interpretieren. Wir wissen aber auch, dass mehr als ein halbes Jahr lang Zeit ist, das Problem zu lösen. Und die Zeit arbeitet hier sowohl für den Kunden als auch für die Airline. Deshalb ist die Eskalationshektik, die hier an den Tag gelegt wird, für mich unverständlich. Wenn der Prämienflug nächste Woche wäre und sämtliche in Frage kommenden Optionen bereits heute heillos überbucht wären, würde ich das Ganze ja verstehen und als letztes Mittel ebenfalls zum Anwalt gehen einen passenden Sitzplatz quasi einzuklagen.

Aber in diesem Fall ist es doch klar, dass es bis Dezember noch zahllose Möglichkeiten geben wird, 2 Personen in der Business Class als *A-Flugprämie von Deutschland nach Florida zu fliegen. Ein bisschen kommt mir das Ganze wie ein kleines Kind vor, das seine Geschenke an Weihnachten unbedingt 3 Stunden vor der Bescherung auspacken will.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Also ich kann den OP durchaus verstehen. Der Flug wurde fuer den 27.12 gebucht und wenn als einzige Alternative der 26.12. angeboten wird ist das schlicht inakzeptabel. Es gibt auf der Strecke wirklich genug Möglichkeiten die TATL Strecke innerhalb des LH Konzerns umzubuchen, hier ist natuerlich etwas Flexibilität seitens des Kunden gefragt. Aber als einzige Alternative das nächste Datum mit Awardverfuegbarkeit anzubieten ist schwach, insbesondere wenn mit Meilen des eigenen Programms gebucht.

Ich bleibe da mal hartnäckig....

Die OP hat der LH wörtlich "vorgeschlagen, dass sie uns über FRA auf den A 380 für den 27.12. umbuchen sollen. Bin mal gespannt, ob sie das machen. "

Dieser konkrete Vorschlag (und nichts anderes) wurde von der LH schriftlich abgelehnt. Andere Alternativen scheinen nach den Schilderungen der OP noch garnicht besprochen worden zu sein!

Die OP sagt zwar (heute abend): "Aber da hat die LH eh nichts angeboten": ja klar, weil sie explizit nach der FRA-Verbindung gefragt hat und andere von LH grundsätzlich angebotene Verbindungen (über die Ostküste) garnicht von ihr akzeptiert werden.