Lufthansa verweigert erstattung

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pat99

Neues Mitglied
05.01.2023
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Hallo,

wir haben im Oktober 2021 einen Flug von MexCity nach Zurüch(November 2021) mit Rückflug(September 2022) gebucht.
Den Hinflug haben wir wahrgenommen.

Im Februar 2022 kam dann eine mail, in der die Stonierung des Rückfluges angekündigt wurde, alternativ wurde uns ein Flug (mit anderer Flugnummer) am nächsten Tag angeboten.

Wir haben dann bei der Hotline angerufen und nachdem uns gesagt wurde das der Flug einen Wert von ca. 1600€ hat haben wir die Rückerstattung beantragt.
Diese sollte in 2 Wochen da sein. Es kam dann direkt eine Bestätigingsmail in der aber kein Betrag genannt wurde.

Da es üblich ist das Lufthansa sich viel Zeit lässt haben wir jetzt einige Monate gewartet als ich gestern aber eine Anfrage über das Kontaktformular gestellt habe kam diese Antwort:

vielen Dank für Ihre Schreiben von 04. Januar 2022 und für Ihre Geduld. Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn Sie sich auch in Zukunft wieder für Lufthansa entscheiden.


Das ging ganz schön in die Magengrube, es ist bekannt das Kunden übers Ohr gehauen werden und nur Steuern erstattet bekommen wenn der Flug sich um weniger als zwei Stunden verzögert aber in unserm Fall kann ich keinen Grund sehen waum wir nicht den Preis erstattet bekommen sollten.

Haben wir etwas übersehen und wie setzt man üblicherweiße die Kosten an wenn nur der Rückflug stoniert wurde, wie gesagt es wurden 1600€ am telefon genannt aber wir haben nichts schriftliches.

viele Grüße,
Patrick
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
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694
HKG
Wenn man den Rueckflug storniert, wird das ganze als one-way neu tarifiert. Da ist es gut moeglich, dass dieser one-way gleich teuer oder sogar teurer als ein Angebots-Rueckflugticket kostet. Ist nicht immer und bei jeder Airline der Fall, aber zB gerade bei Lufthansa Langstrecke gut moeglich.

Der Kundenberater hat euch da vllt. Quatsch erzaehlt, was aber schwer nachzuweisen sein wird. Aber fuer den Fall, dass ein recht guenstiger Hin- und Rueckflugtarif auf einen teureren Oneway geaendert wurde, gibt es da vielleicht nix zu erstatten.
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
894
694
HKG
Auch wenn der Flug von der Airline gestrichen wurde?
Das wissen vielleicht andere hier besser, aber meine Vermutung waere ja. Entweder man laesst sich halt von der Airline umbuchen, wenn das nicht wie gewuenscht passiert dann nachher probieren das einzuklagen. Oder wenn man sich nicht umbuchen laesst, wird es storniert, womit man aber automatisch in einen one-way Tarif rutscht, der dann anders bepreist ist.
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
894
694
HKG
INVOL führt zu Erstattung des Preises vom Rückflug - ohne Tarifneuberechnung.

Entschädigung gibt es aber nicht, da mit genug Vorlauf angekündigt
Okay, das ist interessant. Sprich da wird dann tatsaechlich ein Preis fuer ein Segment angesetzt und abgerechnet?
1600 Euro fuer den Rueckflug fuer eine Person von Mexiko erscheint mir aber sehr viel, das ist ja praktisch Full Fare.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.819
4.427
Hamburg
Kommt drauf an, ob das für alle PAX ist, oder wie teuer das Ticket war. Bei SQ war nach Corona bei Elternteil noch der Rückflug aus Australien offen. Der wurde dann mit knapp 1000 Euro laut Buchungsklasse tariffiert und gegengerechnet. War ein Aktionsticket in PE wenn ich mich recht erinnere, für knapp 1700 Euro. Das kann also auch Buchungsklassen abhängig sein, wieviel da noch offen ist beim Rückflug und den Segmenten.
 

pat99

Neues Mitglied
05.01.2023
4
0
Danke für die vielen Antworten,

Der volle Ticketpreis (2 Personen) betrug 2600€.
 

casualtraveller

Reguläres Mitglied
02.01.2023
27
40
Okay, das ist interessant. Sprich da wird dann tatsaechlich ein Preis fuer ein Segment angesetzt und abgerechnet?
1600 Euro fuer den Rueckflug fuer eine Person von Mexiko erscheint mir aber sehr viel, das ist ja praktisch Full Fare.

Selbstverständlich. Rückerstattung des annullierten Segments ohne Tarifneuberechnung. Wäre ja zu schön für die Airline wenn da noch nachberechnet werden würde.

Da im OP von wir die Rede ist wird der genannte Betrag sehr wahrscheinlich für mehrere Personen gelten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hier scheint es einen Schweiz-Bezug zu geben.
Kannst Du uns bitte das vollständige Routing verraten.
Was habt Ihr genau gebucht?
Welche Segmente wurden seitens Lufthansa annulliert?
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Sicher da hier nicht etwas verwechselt wurde? Du sprichst von Rückerstattung und die Lufthansa E-Mail von Entschädigung. Da der Flug schon im Februar für September storniert wurde, ist es nach meiner Ansicht so weit richtig, dass keine Entschädigung gezahlt wird.

Ich muss mitteilen, dass Lufthansa genau so öfter vorgeht. Ich vermute, dass hier schlichtweg Unfähigkeit/Sprachbarrieren oder gezieltes Training des Personals vorgeht.

Ich buchte Anfang letzten Jahres nach einer Umleitung (vorausgegangen war ein 4 Std Delay — war ein guter Tag) einen Flug zum Zielort auf eigene Kosten. Die 250€ glatt hat LH bezahlt. Meine ca 700€ für den Flug zum Zielort aber nicht.
In jeder Email heißt es „die Entschädigung wurde bereits bezahlt“ — das ist korrekt.
Die Erstattung meiner Kosten bleibt aber bis heute aus.

Entweder sie können oder sie wollen (so vermute ich) den begrifflichen Unterschied zw Entschädigung (Geldzahlung als Ausgleich für entstandene Umstände) und Erstattung (Ersatz der Kosten, die aufgrund der anders als vertraglich vereinbarten Leistung (Flug zum Zielort) entstanden sind).

Habe es schon auf Englisch versucht.

Kein Erfolg.
Auf dem nächsten Long-Haul schreib ich den Sachverhalt zusammen und jag es grade selbst vor das Amtsgericht. Das ist mir mittlerweile echt zu dämlich. Ich vermute System dahinter.
 

pat99

Neues Mitglied
05.01.2023
4
0
Zürich ist lediglich der nächstgelegene Flughafen, wir leben in DE.

Wie gesagt der Hinflug ging von MexCity nach Zürich, hier ist ein Auszug aus der Mail vom Februar 2022 in der der Rückflug geändert wurde:

mail.PNG
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.502
813
Wohnhaft in Deutschland, Flug von Mexiko in die Schweiz und zurück 1 Jahr später - gab es da vielleicht noch Flüge dazwischen auf euren Konten oder ein Hinflug nach Mexiko weniger als ein Wochenende vor eurem Flug von Mexiko nach Europa?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.700
BRU
Das wissen vielleicht andere hier besser, aber meine Vermutung waere ja. Entweder man laesst sich halt von der Airline umbuchen, wenn das nicht wie gewuenscht passiert dann nachher probieren das einzuklagen. Oder wenn man sich nicht umbuchen laesst, wird es storniert, womit man aber automatisch in einen one-way Tarif rutscht, der dann anders bepreist ist.
Also in den entsprechenden Flugplanänderungs-Mails stand eine Zeitlang doch sogar ausdrücklich drinnen, dass man sich gestrichene Segmente, für die die Airline keine passende Alternative bieten kann, anteilsmäßig erstatten lassen kann. Habe jetzt nochmal so eine Mail (von LX) gefunden:

Sollten wir Ihnen nicht für alle ursprünglich gebuchten Flüge eine Alternative anbieten können, kann nach Ihrer Reise für den unbenutzen Teil eine Teilrückerstattung eingefordert werden

Und wurde mir auch an der Hotline teilweise so angeboten (auch wenn ich immer auf Umbuchung auf Alternative bestanden habe - und sei es mit irgendeiner Partnerairline, wenn die LHG keine passende / zeitlich ähnliche Alternative hatte).

Insofern geht das meinem Verständnis nach in so einem Fall schon bzw. gilt das mit der Neuberechnung, wenn man freiwillig den Rückflug storniert (etwa bei stornierbaren Flex-Tickets, wo dann aber bei Storno des Rückflugs in der Tat der Preis für einen oneway berechnet wird).

Ansonsten denke ich auch, dass hier die Dinge durcheinandergehen. Es geht nicht um Entschädigung (die Euch nicht zusteht, da Streichung lange im Voraus), sondern um anteilsmäßige Erstattung eines gestrichenen Flugs. Und letztere steht Euch zu. Ich würde nochmal versuchen, das zu klären (Hotline, Kontaktformular) und wenn Ihr das nicht schafft, weil in deren "Service Centern" keine kompetente Person zu finden ist, zum Anwalt.
 
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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
Ich würde nochmal versuchen, das zu klären (Hotline, Kontaktformular) und wenn Ihr das nicht schafft, weil in deren "Service Centern" keine kompetente Person zu finden ist, zum Anwalt.
Grundsätzlich stimme ich dir zu.

Was mir zunehmend schwerfällt ist die Vorstellung, dass ich in einer Geschäftsbeziehung, in der ich bereits wieder ein Duzend Flüge für 2023 gebucht habe, gleichzeitig gegen den Verkäufer prozessiere (weil er keine Lust hat oder zu unfähig ist meine mir zustehenden Forderungen zu bedienen) und dort wieder gegen Vorkasse einkaufe (bzw. einkaufen muss, weil es wenige Alternativen gibt). Dieser Spagat fällt mir immer schwerer. Eigentlich will ich mit solchen „bananestaathaften Geschäftspartnern“ nichts zu tun haben.
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
894
694
HKG
Grundsätzlich stimme ich dir zu.

Was mir zunehmend schwerfällt ist die Vorstellung, dass ich in einer Geschäftsbeziehung, in der ich bereits wieder ein Duzend Flüge für 2023 gebucht habe, gleichzeitig gegen den Verkäufer prozessiere (weil er keine Lust hat oder zu unfähig ist meine mir zustehenden Forderungen zu bedienen) und dort wieder gegen Vorkasse einkaufe (bzw. einkaufen muss, weil es wenige Alternativen gibt). Dieser Spagat fällt mir immer schwerer. Eigentlich will ich mit solchen „bananestaathaften Geschäftspartnern“ nichts zu tun haben.
Auf der Langstrecke hat man ja fast immer recht sinnvolle Alternativen. Ab MUC/FRA in Europa ist LH natuerlich oft sehr viel praktischer, wenn ich nen 1-2 stuendigen Direktflug habe, statt 4-6 Stunden mit Umstieg irgendwo rumzueiern.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Du hast einen ganz klaren Anspruch auf eine Erstattung in der Form von Geld. Das ergibt sich aus der EU Fluggastrechteverordnung Artikel 8.

Deine Route:
ZRH-MUC-MEX-FRA-ZRH

Die Erstattungssumme errechnet sich proportional zur Distanz. Buchungsklassen und Fare Komponenten spielen keine Rolle.

MEX-FRA-ZRH sind 49,3% der Gesamtstrecke.
49,3% vom Gesamtpreis* des Tickets muss LH erstatten.

Vor Berechnung musst Du vom Gesamtpreis die klassenunabhängigen Steuern und staatlich aufgelegten Steuern abziehen. Airline-erhobene "Gebühren" kannst Du ignorieren.

Beispiel:
Gesamtpreis Ticket: EUR 2600

Steuern für ZRH-MUC-MEX: EUR 100
Steuern für MEX-FRA-ZRH: EUR 50

EUR 2600 - EUR 150 (alle Steuern) = EUR 2450.
49,3% von EUR 2450 = EUR 1207
EUR 1207 + EUR 50 (Steuern MEX-FRA-ZRH) = EUR 1257

EUR 1257 muss Dir Lufthansa in Form von Geld erstatten.

Mir gehen die Privatmeinungen von red_travels und Forentroll strolf am L***L vorbei.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn der Segmentwert eine höhere Erstattung erfordert, kann der Fluggast das gerne versuchen, gerichtlich durchzusetzen.
Die Segmentwerte genau rauszufinden, ist bei allen Airlines nicht möglich.

Die Berechnung nach Distanz ist die Mindestsumme für eine Erstattung.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.655
12.590
FRA/QKL
Wenn der Segmentwert eine höhere Erstattung erfordert, kann der Fluggast das gerne versuchen, gerichtlich durchzusetzen.
Die Segmentwerte genau rauszufinden, ist bei allen Airlines nicht möglich.
Es geht hier nicht um Segmentwerte, sondern um den vollständigen Rückflug. Und diesen rauszufinden ist bei meinen Reisebelegen, egal ob mit LH, LX, BA oder AA (diese habe ich gerade geprüft) ein Kinderspiel. Ist jeweils als "Fare Calculation" im Electronic Ticket Receipt für den Hin- und Rückweg in US$ angegeben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.700
BRU
Es geht hier nicht um Segmentwerte, sondern um den vollständigen Rückflug. Und diesen rauszufinden ist bei meinen Reisebelegen, egal ob mit LH, LX, BA oder AA (diese habe ich gerade geprüft) ein Kinderspiel. Ist jeweils als "Fare Calculation" im Electronic Ticket Receipt für den Hin- und Rückweg in US$ angegeben.
Eben. Das mit den Segmenten nach anteiliger Entfernung wäre relevant, wenn er MEX-ZRH-STR geflogen wäre, ZRH-STR gestrichen, und er ist auf eigene Faust von ZRH nach STR gefahren, und hat dafür auch von der Airline keine Kosten für (nicht angebotene / nicht zeitnah vorhandene) Ersatzbeförderung geltend gemacht.

Nur bei Annullierung des gesamten Rückflugs sollte das doch kein Problem sein, den Preis dafür zu ermitteln. Und der Preis sein, den der Kunde bei der Buchung angezeigt bekomme hat. Da sieht man doch jeweils für Hin- und Rückflug den Preis.
 
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abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
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DUS
Es geht hier nicht um Segmentwerte, sondern um den vollständigen Rückflug. Und diesen rauszufinden ist bei meinen Reisebelegen, egal ob mit LH, LX, BA oder AA (diese habe ich gerade geprüft) ein Kinderspiel. Ist jeweils als "Fare Calculation" im Electronic Ticket Receipt für den Hin- und Rückweg in US$ angegeben.

Aus Interesse habe ich grade bei meiner jüngsten Buchung geschaut.
Da keine Split. Nur Tarif (Insgesamt), (Inter)National Surcharge, Taxes and Fees, Airline Fees.

Aber eben keine Unterteilung zw Hin- und Rückflug (außer in Taxes and Fees lässt sich durch den Zusatz „DE“ und “AT“ ggfs ein kleiner Teil erkennen).

Ist es vielleicht für dich als US-Bucher anders wegen dort geltender Vorschriften?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Es geht hier nicht um Segmentwerte, sondern um den vollständigen Rückflug. Und diesen rauszufinden ist bei meinen Reisebelegen, egal ob mit LH, LX, BA oder AA (diese habe ich gerade geprüft) ein Kinderspiel. Ist jeweils als "Fare Calculation" im Electronic Ticket Receipt für den Hin- und Rückweg in US$ angegeben.
Den Ticket Receipt erhält man i.d.R. aber erst nach der Buchung. Die Segmentwerte fließen nicht in den Beförderungsvertrag ein. Die Airline kann sich hier raus keinen Vorteil ableiten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und diesen rauszufinden ist bei meinen Reisebelegen, egal ob mit LH, LX, BA oder AA (diese habe ich gerade geprüft) ein Kinderspiel

Bitte konkretisieren!
Im Buchungsprozess konnte ich bei LH und co. noch nie beobachten, dass Dir LH vor Buchung klar schreibt:
ZHR-MUC EUR 120
MUC-MEX EUR 830
MEX-FRA EUR 1060
FRA-ZRH EUR 150

Kannst Du mir bitte Screenshots zeigen. Um weiteren Diskussionen vorzubeugen, es geht hier nur um Screenshot vor "Kostenpflichtig Buchen"-Button.