Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach EU261 müssen die Kosten des Rückflugs erstattet werden.
Wie hoch die Kosten sind, ist nicht eindeutig definiert. Hier kommen die konkreten Kosten für den Rückflug in Frage oder der halbe Ticketwert Des RT-Tickets. Da sollte sich der Kläger für das entscheiden, was ihm eine höhere Erstattung bringt. Erstattung nach Segmentwert sehe ich hier nicht, kann man aber natürlich auch probieren.
Die Beweislage sollte auch unproblematisch sein. Die Storno-Email liegt vor. Aus der bisherigen Kommunikation lässt sich auch nicht erkennen, dass die LH da etwas bestreitet.
Erstattung bei Storno ist EU261 Gesetzestext und würde daher auch nach Schweizer Recht gelten.
Das eigentliche Problem ist hier, wie man in eine konstruktive Kommunikation mit der LH kommt. Da würde ich mir nicht viel Umstände machen. Das Thema liegt ja auch schon einige Zeit zurück.
Der TO sollte die LH nochmal mit einem Musterschreiben anschreiben. Ein solches findet sich
auf der Website von
@kexbox. Das “Musterschreiben nach Erstattung nach Annullierung” ist hier das richtige.
Wenn dann nichts weiter passiert, bleibt nur der Weg zum Gericht. Der ist dann so sicher, wie etwas vor Gericht sicher sein kann.
Achtung! Je nachdem, mit wie viel Geld man so jongliert, kann eine Gutschrift auch mal untergehen. Bevor man das Gericht bemüht sollte man sich nochmal vergewissern, dass tatsächlich nichts erstattet wurde. Das wäre hier ja auch ein längerer Zeitraum, den man prüfen sollte.