Lufthansa verweigert erstattung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
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Ich erhalte nach Buchung und Kauf des Tickets ein Electronic Ticket Receipt, welches exemplarisch folgende Information enthält:
Screenshots nach der Buchung interessieren nicht.

Wieso muss es VOR der Buchung sein?
.. weil diese Segmentkalkulation so in keinem Fall in den Beförderungsvertrag einfließt. Und damit dürfen die Segmentwerte nicht in die Kalkulation der Erstattung herangezogen werden, wenn es den Fluggast benachteiligt.
 
Zuletzt bearbeitet:

lighthouse

Erfahrenes Mitglied
16.12.2022
418
548
Wenn der Segmentwert eine höhere Erstattung erfordert, kann der Fluggast das gerne versuchen, gerichtlich durchzusetzen.
Die Segmentwerte genau rauszufinden, ist bei allen Airlines nicht möglich.

Die Berechnung nach Distanz ist die Mindestsumme für eine Erstattung.
Und bei einer kombinierten YCL/CCL Buchung wo z.B. der in CCL gebuchte Rückflug nicht angetreten wird darf die Airline dann ebenfalls distanzbasiert verteilen?
Macht doch keinen Sinn...
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
du hast es genau andersrum verstanden und darauf gründend die rechtliche lage erklärt
TE hat leider meine vorherige Frage nicht beantwort. Schade eigentlich!

Kannst Du uns bitte das vollständige Routing verraten.
Was habt Ihr genau gebucht?
Welche Segmente wurden seitens Lufthansa annulliert?

ich kann nicht einschätzen, wie relevant das ist, aber es ist Mex-(?-)Zürich-(MUC)-Mex gewesen
Tja, wenn da noch irgendwo ein op by LX in der ursprünglichen Buchung reinkommt, wird es natürlich komplizierter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kannst Du uns bitte das vollständige Routing verraten.
Was habt Ihr genau gebucht?
Welche Segmente wurden seitens Lufthansa annulliert?

Liebe TE!

Die Antworten auf die o.g. Fragen stehen leider immer nur aus.
Dein Screenshot hilft hier nicht wirklich weiter.

 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
ist es für den Sachverhalt wirklich so relevant, ob auf dem angetretenen Hinflug eine Zwischenlandung in Deutschland war?
der Rückweg nach MEX wurde ja deutlich gezeigt: gebucht und storniert seitens LH über MUC
Alternativflugvorschlag seitens LH einen tag später über FRA und der wurde vom TE abgelehnt und Erstattung erwartet
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.703
BRU
Und bei einer kombinierten YCL/CCL Buchung wo z.B. der in CCL gebuchte Rückflug nicht angetreten wird darf die Airline dann ebenfalls distanzbasiert verteilen?
Macht doch keinen Sinn...
Reicht ja schon, wenn Hinflug BK P und Rückflug BK C wäre o.ä. Bzw. spätestens im umgekehrten Fall, also Hinflug in BK C und Rückflug in BK P würde die Airline eher nicht distanzbasiert erstatten....

Wie schon geschrieben: das mit dem distanzbasiert ist meiner Ansicht nach nur bei Annullierung einer Teilstrecke (eines Segments einer Umsteigeverbindung) relevant. Nicht bei Hin- und Rückflug.

ist es für den Sachverhalt wirklich so relevant, ob auf dem angetretenen Hinflug eine Zwischenlandung in Deutschland war?
der Rückweg nach MEX wurde ja deutlich gezeigt: gebucht und storniert seitens LH über MUC
Alternativflugvorschlag seitens LH einen tag später über FRA und der wurde vom TE abgelehnt und Erstattung erwartet
Ich sehe da keine Relevanz. Der Rückflug wurde gestrichen und die von LH angebotene Alternative einen Tag später hat er abgelehnt (was sein Recht ist). Also Erstattung des Rückflugs, und zwar des Preises, den er für den Rückflug gezahlt hat (und wie ihm der auch bei der Buchung angezeigt wurde). Und im Unterschied zu irgendwelchen "Segmentpreisen" bei Umsteigeverbindungen lassen sich der Preis für Hin- bzw. Rückflug auch klar aus dem gebuchten / bezahlten Tarif erkennen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.665
12.614
FRA/QKL
Screenshots nach der Buchung interessieren nicht.


.. weil diese Segmentkalkulation so in keinem Fall in den Beförderungsvertrag einfließt. Und damit dürfen die Segmentwerte nicht in die Kalkulation der Erstattung herangezogen werden, wenn es den Fluggast benachteiligt.
Magst du das bitte mal erklären? Selbstverständlich kann ich davon ausgehen, dass exakt diese Kalkulation für den Beförderungsvertrag herangezogen wurde und mir die detaillierte Kalkulation entsprechend dokumentiert wird.

Möglicherweise ist es auch vorher schon zu sehen, keine Ahnung. Aber ich dokumentiere mir was ich als Kaufbelege erhalte.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach EU261 müssen die Kosten des Rückflugs erstattet werden.

Wie hoch die Kosten sind, ist nicht eindeutig definiert. Hier kommen die konkreten Kosten für den Rückflug in Frage oder der halbe Ticketwert Des RT-Tickets. Da sollte sich der Kläger für das entscheiden, was ihm eine höhere Erstattung bringt. Erstattung nach Segmentwert sehe ich hier nicht, kann man aber natürlich auch probieren.

Die Beweislage sollte auch unproblematisch sein. Die Storno-Email liegt vor. Aus der bisherigen Kommunikation lässt sich auch nicht erkennen, dass die LH da etwas bestreitet.

Erstattung bei Storno ist EU261 Gesetzestext und würde daher auch nach Schweizer Recht gelten.

Das eigentliche Problem ist hier, wie man in eine konstruktive Kommunikation mit der LH kommt. Da würde ich mir nicht viel Umstände machen. Das Thema liegt ja auch schon einige Zeit zurück.

Der TO sollte die LH nochmal mit einem Musterschreiben anschreiben. Ein solches findet sich auf der Website von @kexbox. Das “Musterschreiben nach Erstattung nach Annullierung” ist hier das richtige.

Wenn dann nichts weiter passiert, bleibt nur der Weg zum Gericht. Der ist dann so sicher, wie etwas vor Gericht sicher sein kann.

Achtung! Je nachdem, mit wie viel Geld man so jongliert, kann eine Gutschrift auch mal untergehen. Bevor man das Gericht bemüht sollte man sich nochmal vergewissern, dass tatsächlich nichts erstattet wurde. Das wäre hier ja auch ein längerer Zeitraum, den man prüfen sollte.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.189
10.018
Was mir zunehmend schwerfällt ist die Vorstellung, dass ich in einer Geschäftsbeziehung, in der ich bereits wieder ein Duzend Flüge für 2023 gebucht habe, gleichzeitig gegen den Verkäufer prozessiere (weil er keine Lust hat oder zu unfähig ist meine mir zustehenden Forderungen zu bedienen) und dort wieder gegen Vorkasse einkaufe (bzw. einkaufen muss, weil es wenige Alternativen gibt). Dieser Spagat fällt mir immer schwerer. Eigentlich will ich mit solchen „bananestaathaften Geschäftspartnern“ nichts zu tun haben.
Verstehe ich voll und ganz. Umgekehrt wird leider ein Schuh draus, weil so mancher Anbieter ganz genau weiss, dass er längst marktbeherrschend ist und an ihm ohnehin kein Weg vorbeiführt, kann er mit den Kunden umspringen wie er will.
Bisher ist es mir weitgehend gelungen, Airlines die mir übel mitgespielt haben erstmal 2-3 Jahre die kalte Schulter zu zeigen, und ihnen einen sechsstelligen Betrag vorzuenthalten. Es gibt doch mehr Fische im Ozean als man so denkt.
Nur irgendwann gehen einem in der Tat die Optionen auf manchen Routen aus. Und wenn ein einzelner LH boykottiert, schert die das genauso wenig wie die deutsche Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt... Aktuell bekommen sie jeden Sitz verkauft, den ich ablehne, da hat der Boykott nur einen Auswirkung auf mein Ego und sonst nichts.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.497
9.703
BRU
Nur irgendwann gehen einem in der Tat die Optionen auf manchen Routen aus. Und wenn ein einzelner LH boykottiert, schert die das genauso wenig wie die deutsche Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt... Aktuell bekommen sie jeden Sitz verkauft, den ich ablehne, da hat der Boykott nur einen Auswirkung auf mein Ego und sonst nichts.
Davon abgesehen: Selbst wo es Alternativen gibt, sind die doch meist auch nicht besser. Ok, vielleicht ist in dem einen Punkt Airline A besser, in dem anderen Airline B. Nur unterm Strich glänzt da doch keine mit Kundenservice. Und genau deswegen können sie es sich auch erlauben, so mit ihren Kunden umzugehen. Weil es alle machen.....
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.875
Natürlich kann man unterstellen, hinter dem unzulässigen Umgang mit EU261-Fällen und ähnlichem ständen Plan und Kalkül. Sicherlich tut es den Airlines nicht weh, wenn sie letzten Endes in vielen Fällen nicht zahlen müssen, weil ein Teil der Kunden seine Ansprüche kennt, aber letztendlich nicht einfordert.

Allerdings passt dazu nicht, wie häufig Airlines entsprechende Klagen auch dann nicht rechtlich kompetent verfolgen, wenn sie die Klagen durchaus gewinnen könnten. Es werden ja auch reihenweise Klagen gegen Airlines wegen Nichterscheinens gewonnen oder wo sich offensichtlich kein sachverständiger Jurist mit dem Thema beschäftigt hat.

Da gibt es andere Branchen, in denen berechtigte Kundenforderungen ebenso ignoriert werden, aber auch jede Klage mit voller Konzernpower beantwortet wird. Bei der LH scheinen sich die fähigen Juristen eher mit M&A zu beschäftigen.

Aus meiner Sicht ist es bei den Airlines eher eine Mischung aus Unfähigkeit und geringer Priorisierung. Das wird nicht dauerhaft so gehen, weil die Dienstleisterinfarstruktur, welche die Kundeninteressen vertritt, groß ist und weiter wächst. Dann wird die Priorisierung bei den Airlines irgendwann so hoch sein, dass berechtigte Forderungen schneller und unberechtigte weniger häufig bezahlt werden.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
Sicherlich tut es den Airlines nicht weh, wenn sie letzten Endes in vielen Fällen nicht zahlen müssen, weil ein Teil der Kunden seine Ansprüche kennt, aber letztendlich nicht einfordert.
Manchmal liegt es einfach daran, dass die Kunden (wie aktuell in einem meiner Fälle) keine Lust haben einen dreistelligen Eurobetrag mit dem Anwalt einzutreiben.

Die Airline gewinnt also oberflächlich ein paar Euro, weil ich meine Forderung nicht durchsetze, allerdings ist das nur eine Seite der Medaille. Inzwischen habe ich aus Ärger über die nicht-Reaktionen der LH so viele Flüge bei anderen Airlines und sogar Allianzen gebucht und auch geflogen, dass ich dort ohne jede zielgerichtete Absicht Status erreicht habe. Und natürlich tun nur meine Flüge der LH nicht akut weh, aber wenn man es übertreibt und das Flugangebot sich wieder normalisiert hat, kriegt man die Sitze der abgewanderten Kunden irgendwann nicht mehr so einfach und lukrativ an andere Pax verkauft. Nach einem fast reinen LH und *A Jahrzehnt mit kontinuierlichem SEN Status war 2022 das erste Jahr seit langer Zeit, in dem ich bei *A, OW, SkyTeam und FR Tickets gekauft habe.
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
670
224
DRS/CHS
Etwas OT, da es nicht um die Erstattung vom gezahlten Flugpreis geht, sondern um die pauschale Entschädigung nach EU-VO:

Mein Flug innerdeutsch wurde am 19.12. kurz vor Abflug gestrichen. Ich habe mich dann umbuchen lassen auf den 23.12. und bin dazwischen mit der Bahn gefahren - sollte jedoch unerheblich sein.

Ich hatte mit wenig Hoffnung auf Erfolg meinen Entschaedigungsanspruch auf die 250 EUR nach EU-VO dann mal ueber das Formular auf der LH Homepage geltend gemacht


um dann nochmal unter dieser Referenznummer, die dann automatisch erteilt wird, nach 2-3 Wochen eine Nachfrist zu setzen um klagen zu koennen. Ich ging fest davon aus, dass LH nicht zahlen wuerde unter Verweis auf die Wetterlage (Eisregen am Vortag etc). Ich haette mir fuer die Klage gute Chancen ausgerechnet, da mein Flug selbst vom Wetter direkt nicht mehr betroffen war.

Zu meinem grossen Erstaunen, erhielt ich nach 15 Minuten!!! eine Email mit dem Anerkenntnis der Forderung und einem Link zur Angabe der Bankverbindung. Bei SEPA überweisen sie 250 EUR, haette ich US Konto angegeben haetten sie 262,50 USD per ACH geschickt.

Also ich war sehr angenehm überrascht. Damit haette ich nicht gerechnet. Bei aller berechtigten Kritik, die wir hier leider immer wiede lesen muessen, hier auch mal etwas Positives!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Die Airline gewinnt also oberflächlich ein paar Euro, weil ich meine Forderung nicht durchsetze, allerdings ist das nur eine Seite der Medaille.
Das stimmt. LH scheint das in Kauf zu nehmen. Zusammen mit Hochpreispolitik, schlechter Award-Verfügbarkeit und für manche ungünstige Änderungen von M&M baut LH das genaue Gegenteil von Wechselhürden auf und wird eine Reihe von Kunden verlieren.

Inwieweit diese Kunden woanders glücklicher werden, hängt vom jeweiligen Flugprofil ab. Es gibt in DACH viele Flugprofile, die auf LHG angewiesen sind oder auch einfach am besten mit ihr fliegen.
Nach einem fast reinen LH und *A Jahrzehnt mit kontinuierlichem SEN Status war 2022 das erste Jahr seit langer Zeit, in dem ich bei *A, OW, SkyTeam und FR Tickets gekauft habe.
Von einem reinen LH und *A Jahrzehnt bin ich weit entfernt. In diese Zeitspanne fallen noch meine BAEC/OW- und meine EY/OW-Phase. Und meine Gründe, dahin zu wechseln, waren genauso gut wie meine Gründe, von dort wieder weg zu wechseln. Die Vorteile z.B. von EY gegenüber LHG waren zu dieser Zeit extrem. Da haben die loyalen LH-Kunden in DACH über ihr Benzintanken meine EY-Flüge fleissig subventioniert. Da bin ich zu 30 bis 50% der Kosten First geflogen, die mich bei LHG die Business gekostet hätte.

Eine solche besondere Situation besteht derzeit beim Wettbewerb jedoch nicht. In den nächsten Jahren dürfte sich der LHG-Wettbewerb nicht gegenüber der LHG absetzen können. Bei der Marke LH wird sich der Abstand sogar verringern.

Wer woanders etwas besseres findet, der sollte so oder so wechseln. Ich kenne einige, die beim Auto zwischen Mercedes, Audi, BMW und Porsche wechseln, wenn es mit dem aktuellen Wagen Probleme gab und schon mehr als zwei volle Durchläufe hatten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Ich sehe da keine Relevanz. Der Rückflug wurde gestrichen und die von LH angebotene Alternative einen Tag später hat er abgelehnt (was sein Recht ist). Also Erstattung des Rückflugs, und zwar des Preises, den er für den Rückflug gezahlt hat (und wie ihm der auch bei der Buchung angezeigt wurde).
Der Preis des Rückflugs wurde dem Fluggast vor der Buchung angezeigt?
Weil hinterher ist rechtlich irrelevant -> nicht Teil des Beförderungsvertrags.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.665
12.614
FRA/QKL
Der Preis des Rückflugs wurde dem Fluggast vor der Buchung angezeigt?
Weil hinterher ist rechtlich irrelevant -> nicht Teil des Beförderungsvertrags.
Ich habe dich schon mal gefragt ohne eine Antwort zu erhalten. Wieso ist es angeblich rechtlich nicht relevant eine detaillierte Aufstellung eines Ticketpreises zu nutzen die einem nach der Buchung als Electronic Ticket Receipt zugeht?

In meinem Fall hatte ich einen A Hinflug Düsseldorf via Frankfurt nach Chicago und einen D Rückflug via München und Frankfurt nach Düsseldorf. Die Buchungsklassen warer vor der Buchung bekannt, genauso wie der Gesamtpreis. Nach der Buchung dann die Aufschlüsselung der einzelnen Tarifkosten für Hinflug und Rückflug getrennt sowie Steuern und Gebühren.

Aus meiner Sicht ergibt sich somit eine klare Aufteilung der Kosten welche für beide Vertragspartner relevant ist.
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
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BRE / HAJ
Ich würde gar keine Zeit weiter investieren.
Paging @kexbox

Erfolgreich gegen EW durchgezogen. Ausgefallener TPA-FRA Flug.

Angeschrieben, angemahnt, Übergabe an Kexbox, 600 Euro waren am 6.1. auf dem Konto.

Kumpel mit dem ich geflogen bin, glaubt noch an das Gute der Airlines.

Er hat noch keine Zahlung erhalten.

Es ist schlimm, aber Carsten und Konsorten verstehen nur eine Sprache.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Ich habe dich schon mal gefragt ohne eine Antwort zu erhalten. Wieso ist es angeblich rechtlich nicht relevant eine detaillierte Aufstellung eines Ticketpreises zu nutzen die einem nach der Buchung als Electronic Ticket Receipt zugeht?
Wenn diese Kalkulation dem Fluggast einen Vorteil verschafft, dann habe ich nichts dagegen.

Wenn die Kalkulation aber zum Nachteil des Fluggast führt, dann darf der Fluggast natürlich ins Feld führen: "Kein Vertragsbestandteil".

In Deutschland müssen die Vertragsbestandteile dem Kunden vor Vertragsabschluss kommuniziert werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich würde gar keine Zeit weiter investieren.
Paging @kexbox

Erfolgreich gegen EW durchgezogen. Ausgefallener TPA-FRA Flug.

Angeschrieben, angemahnt, Übergabe an Kexbox, 600 Euro waren am 6.1. auf dem Konto.

Der TPA-FRA hat genau EUR 600 gekostet.
Für reden hier im Thread über eine Erstattung, nicht um eine Ausgleichsleistung.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.846
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Wie war das nochmal doc……..

LH erstattet ja innerhalb von 7 Tagen Tickets. (Ironie aus)

Nur bei Fluggastrechte zieren Sie sich……

Nochmals. LH versteht nur eine Kommunikation.

Sonst kommt da nicht viel. Und solange das Firmenpolitik ist, gehts eben zum Anwalt.

Da die Rechnung ja für LH aufgeht , da a) nicht alle ihre Rechte kennen ( egal ob Erstattung oder Fluggastrechte ) und
b) die wenigsten dann einen Schritt weitergehen, empfehle ich nach Schreiben plus Mahnung die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.
 

pat99

Neues Mitglied
05.01.2023
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Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach EU261 müssen die Kosten des Rückflugs erstattet werden.

Wie hoch die Kosten sind, ist nicht eindeutig definiert. Hier kommen die konkreten Kosten für den Rückflug in Frage oder der halbe Ticketwert Des RT-Tickets. Da sollte sich der Kläger für das entscheiden, was ihm eine höhere Erstattung bringt. Erstattung nach Segmentwert sehe ich hier nicht, kann man aber natürlich auch probieren.

Die Beweislage sollte auch unproblematisch sein. Die Storno-Email liegt vor. Aus der bisherigen Kommunikation lässt sich auch nicht erkennen, dass die LH da etwas bestreitet.

Erstattung bei Storno ist EU261 Gesetzestext und würde daher auch nach Schweizer Recht gelten.

Das eigentliche Problem ist hier, wie man in eine konstruktive Kommunikation mit der LH kommt. Da würde ich mir nicht viel Umstände machen. Das Thema liegt ja auch schon einige Zeit zurück.

Der TO sollte die LH nochmal mit einem Musterschreiben anschreiben. Ein solches findet sich auf der Website von @kexbox. Das “Musterschreiben nach Erstattung nach Annullierung” ist hier das richtige.

Wenn dann nichts weiter passiert, bleibt nur der Weg zum Gericht. Der ist dann so sicher, wie etwas vor Gericht sicher sein kann.

Achtung! Je nachdem, mit wie viel Geld man so jongliert, kann eine Gutschrift auch mal untergehen. Bevor man das Gericht bemüht sollte man sich nochmal vergewissern, dass tatsächlich nichts erstattet wurde. Das wäre hier ja auch ein längerer Zeitraum, den man prüfen sollte.

Wohin schickt man dieses Schreiben am besten?

Habe tatsächlich eine Gutschrift von 55€ erhalten im April letzten Jahres, das ist etwas untergegangen aber das deckt wahrscheinlich nur steuern/gebühren ab.