LX -ZRH-Senator Lounge / Smoker Area längste Bar ? - da geht was !!

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Nasenbaer

Reguläres Mitglied
08.12.2010
33
0
Kailua,Hi
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:p
Gestern in der LX -Senator Lounge / Raucherbereich in Zürich erlebt : Wir sitzen da - hauen uns ein paar Cocktails rein , kommt direkt aus dem Aufzug eine gutaussehende 30 jährige , bestellt ein Glas Schampus , zündet sich eine Zigarette an , schaut herüber , steht auf , gehts direkt auf einen der Jungs zu , und fragt nach ein bißchen Spass in der Senator Dusche !!! Hahaha , dachten wir , was hat sich denn LX da jetzt wieder einfallen lassen ? Neue A* Gold Status Vorteile ?? Entweder alle oder gar keiner sagten wir und zack , schon war sie wieder weg , und suchte wahrscheinlich in der FTL Lounge weiter!=;
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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772
Unter TABUM und in BNJ
Punkt 1: Es gibt in der ZRH SEN A zwei oder drei Duschen. Diese befinden sich beim Zugang zu den Toiletten und den Schlüssel gibt es am Empfang.

Punkt 2: die Raucherbar gehört formal zur Business-Lounge und die SEN-Lounge hat nur einen Seiteneingang in den Raucherbereich.
 
E

embraer

Guest
Du warst noch nie in ZRH in der Lounge, gell? Denn sonst wüsstest Du, dass man den Barkeeper BELÜGEN muss, damit er/sie die Tür zur SEN Unberechtigten öffnet. Wenn Dir bzw Deinem Gewissen das nichts aus macht...

Man muss überhaupt nicht lügen. Es reicht die einfache Bitte "würden Sie bitte die Türe öffnen", und die Türe wird geöffnet. Keine Nachfrage, keine Kontrolle, nix. Aber wie gesagt wurde: es macht (leider) keinen Unterschied...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Man muss überhaupt nicht lügen. Es reicht die einfache Bitte "würden Sie bitte die Türe öffnen", und die Türe wird geöffnet. Keine Nachfrage, keine Kontrolle, nix. Aber wie gesagt wurde: es macht (leider) keinen Unterschied...

Das ist für mich absolut inakzeptabel und Betrug. Wenn Du das nicht so siehst, dann hilft mir das, Dich besser einzuschätzen.
 
E

embraer

Guest
Das ist für mich absolut inakzeptabel und Betrug. Wenn Du das nicht so siehst, dann hilft mir das, Dich besser einzuschätzen.

Als SEN habe ich das selber nicht nötig...
Ich würde das aber eher 'freches Maximieren' nennen - auf alle Fälle besser als alle möglichen Dinge aus der Lounge oder der Kabine mitzunehmen (was hier ja offenbar fast alle machen).

Abgesehen davon solltest Du mit Vorwürfen wie Betrug etwas vorsichtig sein! Betrug ist es (aus Sicht der Schweizer Strafrechts, und dieses gilt in ZRH) EINDEUTIG NICHT.
Das wäre nochmals eine Gelegenheit für eine Entschuldigung deinerseits, aber dafür bist Du ja zu stolz/dumm... Oder habe ich mich vielleicht in Dir getäuscht? Ich würde mich freuen, denn ich verurteile die Leute nicht so pauschal.
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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11
EDLE 07
Als SEN habe ich das selber nicht nötig...
Ich würde das aber eher 'freches Maximieren' nennen - auf alle Fälle besser als alle möglichen Dinge aus der Lounge oder der Kabine mitzunehmen (was hier ja offenbar fast alle machen).
Ich weiß nicht wie man das unberechtigte Betreten einer Lounge juristisch nennt und es ist mir auch vollkommen egal.
Es widerspricht aber klar den Zutrittsregeln des Betreibers.

Abgesehen davon solltest Du mit Vorwürfen wie Betrug etwas vorsichtig sein! Betrug ist es (aus Sicht der Schweizer Strafrechts, und dieses gilt in ZRH) EINDEUTIG NICHT.
Das wäre nochmals eine Gelegenheit für eine Entschuldigung deinerseits, aber dafür bist Du ja zu stolz/dumm... Oder habe ich mich vielleicht in Dir getäuscht? Ich würde mich freuen, denn ich verurteile die Leute nicht so pauschal.
Drohen und Beleidigen in einem Post ist allerdings auch eine reife Leistung.

Wie schon in einem anderen Thread geposted möchte ich Dich daher nochmals bitten einen Gang herunter zu schalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
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Wird nicht bald die Zelle eines wie es aussieht erfolgreich resozialisierten frei?
 
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embraer

Guest
Ich entschuldige mich bei Dir selbstverständlich...

Danke. Ich mich auch. Nichts für ungut.

Für was steht DS ?

Das weiss ich auch nicht...

Ich weiß nicht wie man das unberechtigte Betreten einer Lounge juristisch nennt (...) Es widerspricht aber klar den Zutrittsregeln des Betreibers.

Ich denke eben schon, dass der juristischen Sicht eine gewisse Bedeutung beigemessen werden sollte, bevor hier Vorwürfe gemacht werden. Betrug ist ein Verbrechen. Damit ist nicht zu spassen. Genau so wenig mit dem Vorwurf, dass jemand ein Betrüger sei. Denn im Gegensatz zum 'Mitgehenlassen' eines Kopfkissens im Flugzeug (Diebstahl) handelt es sich beim Nutzen der SEN Lounge in ZRH unter den in diesem Thread dargelegten Umständen eben explizit NICHT um einen Straftatbestand.
In der Schweiz könnte der Sachverhalt allenfalls subsumiert werden unter Artikel 150 des Strafgesetzbuches (Erschleichen einer Leistung). Dies scheitert aber daran, dass ein berugsähnliches Verhalten vorausgesetzt wird, mithin eine sog. 'arglistige Täuschung'. Dies würde beispielsweise bejaht, wenn jemand die SEN Karte eines Kollegen benutzen würde. Wenn einem die Barmaid aber ohne Kontrolle die Türe öffnet, auf einfache Nachfrage hin, dann hat wird die Geschädigte absichtlich NICHT geschützt, die SWISS ist also selber schuld, nach der Meinung des Gesetzgebers. Und das finde ich persönlich auch absolut richtig.

Drohen und Beleidigen in einem Post ist allerdings auch eine reife Leistung.
Wie schon in einem anderen Thread geposted möchte ich Dich daher nochmals bitten einen Gang herunter zu schalten.

Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden beleidigt habe. Das ist nicht gut. Und das meine ich ernst.
Ich muss aber auch hier darauf hinweisen, dass ich niemandem gedroht habe. Bei der Drohung muss man jemandem Nachteile in Aussicht stellen, welche sich objektiv dazu eignen, ihn in Angst und Schrecken zu versetzen. Auch dies ein Verbrechen und ein harter Vorwurf an meine Adresse.

Ich werde aber Deinen Rat annehmen, mich etwas zurückzuhalten, und danke Dir für den diesbezüglichen Hinweis.
 
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