Ich entschuldige mich bei Dir selbstverständlich...
Danke. Ich mich auch. Nichts für ungut.
Das weiss ich auch nicht...
Ich weiß nicht wie man das unberechtigte Betreten einer Lounge juristisch nennt (...) Es widerspricht aber klar den Zutrittsregeln des Betreibers.
Ich denke eben schon, dass der juristischen Sicht eine gewisse Bedeutung beigemessen werden sollte, bevor hier Vorwürfe gemacht werden. Betrug ist ein Verbrechen. Damit ist nicht zu spassen. Genau so wenig mit dem Vorwurf, dass jemand ein Betrüger sei. Denn im Gegensatz zum 'Mitgehenlassen' eines Kopfkissens im Flugzeug (Diebstahl) handelt es sich beim Nutzen der SEN Lounge in ZRH unter den in diesem Thread dargelegten Umständen eben explizit NICHT um einen Straftatbestand.
In der Schweiz könnte der Sachverhalt allenfalls subsumiert werden unter Artikel 150 des Strafgesetzbuches (Erschleichen einer Leistung). Dies scheitert aber daran, dass ein berugsähnliches Verhalten vorausgesetzt wird, mithin eine sog. 'arglistige Täuschung'. Dies würde beispielsweise bejaht, wenn jemand die SEN Karte eines Kollegen benutzen würde. Wenn einem die Barmaid aber ohne Kontrolle die Türe öffnet, auf einfache Nachfrage hin, dann hat wird die Geschädigte absichtlich NICHT geschützt, die SWISS ist also selber schuld, nach der Meinung des Gesetzgebers. Und das finde ich persönlich auch absolut richtig.
Drohen und Beleidigen in einem Post ist allerdings auch eine reife Leistung.
Wie schon in einem anderen Thread geposted möchte ich Dich daher nochmals bitten einen Gang herunter zu schalten.
Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden beleidigt habe. Das ist nicht gut. Und das meine ich ernst.
Ich muss aber auch hier darauf hinweisen, dass ich niemandem gedroht habe. Bei der Drohung muss man jemandem Nachteile in Aussicht stellen, welche sich objektiv dazu eignen, ihn in Angst und Schrecken zu versetzen. Auch dies ein Verbrechen und ein harter Vorwurf an meine Adresse.
Ich werde aber Deinen Rat annehmen, mich etwas zurückzuhalten, und danke Dir für den diesbezüglichen Hinweis.