Ich persönlich denke ja immer noch, dass der Wohnsitz auch etwas damit zu hat, ob LH die Meilen eines Kontos pauschal beim deutschen Fiskus versteuern muss oder nicht. Es leuchtet mir nicht ein, dass LH für die Meilen auf dem Konto eines südafrikanischen Steuerbürgers Steuern an den deutschen Fiskus zahlt, um einen geldwerten Vorteil abzugelten, der schon deshalb nicht existieren kann, weil der Kontoinhaber hierzulande keine Steuern zahlt.
So gesehen könnte mit dem Wohnsitz in den AGB eigentlich der Steuerwohnsitz gemeint sein, der per Definition ja immer der Lebensmittelpunkt des Steuerzahlers ist. Da gab es ja früher heftige Diskussion darüber, ob so mancher deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz Monaco sich auch häufig genug dort aufhält, um dort seinen Lebensmittelpunkt zu haben.
Dass im M&M-Profil aus dem "Steuerwohnsitz" die wesentlich weniger abschreckende Formulierung "bevorzugte Korrespondenzadresse" wird, ließe sich dann damit erklären, dass LH es ganz gut findet, wenn Deutsche ihren M&M-Wohnsitz ins Ausland verlegen. Denn dann fällt für deren Konto wohl auch keine pauschale Steuer mehr an. Als Gegenleistung kann man dann auch mal die Statushürde etwas senken.