M&M Prämienflug und Namensänderung nach Hochzeit

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
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jwd
Ihr könnt den Ehenamen auch noch später wählen, muss nicht gleich bei der Hochzeit sein, 1355 (3) BGB.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Bei einer Heirat solch doch jeder seinen eigenen Namen behalten, alles andere ist nicht mehr zeitgemäss. In CH möglich in DE weiss ich nicht.

Der generelle Automatismus, dass die Frau den Namen des Mannes übernimmt kann ich sowieso nicht verstehen.

Tatsächlich hat es dafür in Deutschland 1991 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedurft, damit die Regelung "jeder behält den eigenen Nachnamen" möglich wurde. Vorher mussten beide einen Familiennamen erklären (ggf. mit Doppelnamen für einen), ohne Erklärung wurde der Name des Mannes Familienname.

Wenn beide ihren Namen behalten, müssen beim ersten Kind sich dann die Eltern auf einen Namen als Familienname fürs Kind einigen. Der bleibt dann zwingend auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder der Familienname. Doppelnamen für Kinder gibt es nicht mehr. Tatsächlich müssen deshalb beide Eltern für die Namenserklärung mit dem Neugeborenen beim Standesamt persönlich erscheinen. Aber wie gesagt, nur beim ersten Kind.


Generell ist es schon praktisch, den Namen einfach zu behalten. Der Elternteil mit anderem Familienname als die Kinder muss nur damit leben, aus dem Umkreis der Kinder (Schulfreunde, Lehrer etc.) dauernd mit dem Namen der Kinder angeredet zu werden.....
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Bei einer Heirat solch doch jeder seinen eigenen Namen behalten, alles andere ist nicht mehr zeitgemäss. In CH möglich in DE weiss ich nicht.

Der generelle Automatismus, dass die Frau den Namen des Mannes übernimmt kann ich sowieso nicht verstehen.

Löst jetzt aber das Problem nicht.

Wenn man Greta fragt, dann sollte man am besten gar nicht fliegen (CO2 und so), dann muss man sich auch keine Sorgen um den Reisepass machen.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Ich glaube dass jedes Paar entscheiden kann, wie man das mit den Namen macht. Ich würde her auch nicht über das Thema Hochzeit diskutieren (heiraten ist ja sowas von reaktionär....).

Nun doch etwas produktives: STR und alle Stationen außer MUC und FRA verfügen über keinen Ticketschalter mehr, der etwas ändern könnte. Diese rufen auch nur im Call-Center an. Somit ist der an sich gut gemeinte Rat mit dem Ticketschalter nun etwas eingeschränkt.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.808
898
Bayern & Tirol
Löst jetzt aber das Problem nicht.

Wenn man Greta fragt, dann sollte man am besten gar nicht fliegen (CO2 und so), dann muss man sich auch keine Sorgen um den Reisepass machen.


Und was so eine Hochzeit an CO2 erzeugt, Wahnsinn! Alle Gäste reisen an und essen da noch Fleisch! Wohl auch noch ein Hochzeitsauto! Schämt Euch!
 
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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
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22
Den Passagier (also auch den Namen) kann man bei einem gebuchen Prämienticket auch gegen Gebühr nachwievor nicht ändern, oder?
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.015
245
NUE
+1 hat inzwischen auch meinen Nachnamen angenommen. Bedingt durch die Corona-Umbuchungen haben wir nun noch einige Tickets innerhalb EU, die auf den alten Namen gebucht sind. Nach England und USA aber auch schon Tickets auf den neuen Namen. Reisepass auf den neuen Namen ist vorhanden, Personalausweis noch auf den alten Namen.
Wie würdet ihr vorgehen, um alle Meilen komplikationslos zu erhalten? Miles&More die Namensänderung mitteilen, damit zumindest die Langstrecke gleich gutgeschrieben wird? Kann man die Meilen für die Europa-Tickets dann nachträglich gutschreiben lassen, auch wenn diese noch auf den alten Namen gebucht (und damit abgeflogen) worden sind? Oder müssen wir diese hierzu definitiv vorab "umschreiben" lassen?
 

meilenpilot

Aktives Mitglied
24.04.2020
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Ich hänge mich mal thematisch ran. Für +1 wurde gebucht:
- Prämienflug über M&M nach Thailand+Singapur mit SQ auf altem Namen
- 2 Inlandsflüge in Thailand auf neuem Namen
An der M&M-Hotline erhielte ich ursprünglich die Aussage, dass eine Namensänderung nach Hochzeit problemlos möglich sei, woraufhin wir die Inlandsflüge auf neuem Nahem buchten. Nun stellt sich heraus, dass der Name kein keinem der Flüge änderbar ist - beim Prämienflug übrigens nicht, weil es ein M&M-Award für SQ ist.
Den neuen Reisepass gibt es am Amt nur unter Abgabe/Entwertung des alten. Jetzt hängen wir in einer Zwickmühle.
Sonst sind alter+neuer Perso sowie natürlich Eheurkunde vorhanden. Folgende Optionen:
1. nichts tun und hoffen, dass die Inlandsflüge mit den vorhandenen Dokumenten beflogen werden können. Wie streng sind die Passkontrollen in Thailand?
2. vorläufigen Reisepass mit neuem Namen beantragen für die Identifikation auf den Inlandsflügen. Sinnvoll oder rausgeschmissenenes Geld? (unabhängig von der Frage, ob die Beantragung eines vorläufigen Passes überhaupt möglich ist, wenn der richtige Pass abholbereit ist)
3. neuen Reisepass holen. Hier sehe ich den Langstreckenflug gefährdet.

Danke.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Den neuen Reisepass gibt es am Amt nur unter Abgabe/Entwertung des alten.
Was bedeutet, dass der maschinenlesbare Teil angeschnitten wird.

Steht im neuen Pass nicht auch der Mädchenname drin? (Auf einer der weiteren Seiten)

Das personifizierte Ticket dient ja nur der Verhinderung des Weiterverkaufs.
 
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Petz

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08.11.2009
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Meine Schwester ist mal mit LX nach Asien und mit SQ zwischen HKG und SIN wie folgt geflogen:

Pass: Mädchenname Vorname

Flugtickets: Mädchenname-angeheirateter Name Vorname

Heiratsurkunde hatte sie dabei, wurde aber nicht benötigt. Checkin, Passkontrolle jeweils problemlos.
 
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peedeejay

Erfahrenes Mitglied
10.07.2017
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HAM/KMI
Das ist unproblematisch, da wie gesagt der Geburtstname im Reisepass enthalten ist. Wenn man zudem noch eine Kopie der Eheurkunde dabei hat, sollte man sich keine Sorgen machen. Du kannst ja sogar noch den alten Pass mitnehmen, auch wenn der maschinenlesbare Teil abgeschnitten wurde. Den Rest kann man ja noch sehen.
 
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meilenpilot

Aktives Mitglied
24.04.2020
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Danke euch für die hilfreichen Antworten. Feedback meinerseits: Die Reise wurde mittlerweile abgeschlossen und sind mit obiger Option 1 verreist (kein Passtausch).
Grund: Ich war im Voraus am Abflugsschalter am MUC und fragte, ob meine Frau mit neuem Pass und altem Namen im Ticket fliegen dürfte. Darauf gab es ein klares Nein. Ginge es nur nach SIN, wäre die Konstellation ok gewesen. Aufgrund des Umstieges nach BKK könnten sie nicht abschätzen, ob die Einreise positiv verlaufen würde. Das Risiko einer Verwehrung wäre zu hoch, was für die Airline zu unerwünschten Strafzahlungen führen würde.
Da bei keinem Ticket eine Namensänderung aufgrund von Hochzeit möglich war, flogen wir die Strecke wie gebucht mit dem alten Namen im Pass ab. Alles lief reibungslos. Der inkorrekte Name auf unseren drei Inlandsflügen mit separaten Tickets fiel niemandem auf (Die Beamten waren wohl von den drei Vornamen meiner Frau genug verwirrt).
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.333
15.118
www.red-travels.com
Der Geburtsname steht sowohl im Reisepass als auch in der Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe.

da muss ich mal reingrätschen...
+1 hat inzwischen auch einen neuen Pass und da steht kein Geburtsname drin, ist kein deutscher Pass ;) Da muss man tatsächlich genauer hinschauen, wenn +1 nicht Deutsch ist, auf dem Aufenthaltstitel steht dieser auch nicht. Das ist nicht mal in der EU einheitlich geregelt
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
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300x250
da muss ich mal reingrätschen...
+1 hat inzwischen auch einen neuen Pass und da steht kein Geburtsname drin, ist kein deutscher Pass ;) Da muss man tatsächlich genauer hinschauen, wenn +1 nicht Deutsch ist, auf dem Aufenthaltstitel steht dieser auch nicht. Das ist nicht mal in der EU einheitlich geregelt
Tatsächlich bin ich nur von deutschen Dokumenten ausgegangen. Nur wir leisten uns ein solch antiquiertes und hochkompliziertes Namensrecht. Kollidiert regelmäßig mit ausländischem Namensrecht. Namensrecht ist nicht unionsrechtlich geregelt. Der Aufenthaltstitel regelt auch keine Namensführung, denn die unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB).