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Bin seit heute mit einem kuriosen Fall konfrontiert.
Ein M&M Teilnehmer hat auf Ebay Tickets zu reduzierten Preisen angeboten, sowie einen SWU Voucher verkauft. Bei den Tickets steht nichts davon, dass es Meilentickets sind.
Nun hat die betreffende Person 3 Meilentickets für einen Freund ausgestellt und nun ist sein Konto von M & M gekündigt worden wegen Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen.
Dass das Anbieten von Tickets eines Privaten LH natürlich hellhörig macht , scheint mir klar. Alllerdings hat diese Person nie ein Ticket verkauft und auch auf dem Meilenkonto sind keine Bewegungen, die einen Verkauf bestätigen würden.
Nun ist klar, dass das Angebot von Meilentickets bereits gegen die Teilnahmebedingungen verstösst. Aber von Meilentickets war in diesem Fall gar nie die Rede. Wie es sich mit SWU Vouchers verhält, weiss ich nicht.
Lufthansa hat natürlich unterstellt, was auch verständlich ist, dass die drei an die befreundete Person ausgestellten Tickets verkauft worden sind. Dies ist aber klar nicht der Fall, da die profitierende Person grundsätzlich immer über Meilen selbst verfügt und auch erklärt hat, dass dies Geschenke waren und in einem besonderen Verhältnis zum Spender steht.
Ich bin nun gespannt, wie Lufthansa diesen, sicher nicht dramatischen Fall, löst. Die Sperrung des Kontos erfolgte logischerweise auf Grund von einem Verdacht und dies ist ja zulässig.
Warum ich dies hier poste ?
Um Nachahmer davon abzuhalten, solche Dinge zu tun......
Ein M&M Teilnehmer hat auf Ebay Tickets zu reduzierten Preisen angeboten, sowie einen SWU Voucher verkauft. Bei den Tickets steht nichts davon, dass es Meilentickets sind.
Nun hat die betreffende Person 3 Meilentickets für einen Freund ausgestellt und nun ist sein Konto von M & M gekündigt worden wegen Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen.
Dass das Anbieten von Tickets eines Privaten LH natürlich hellhörig macht , scheint mir klar. Alllerdings hat diese Person nie ein Ticket verkauft und auch auf dem Meilenkonto sind keine Bewegungen, die einen Verkauf bestätigen würden.
Nun ist klar, dass das Angebot von Meilentickets bereits gegen die Teilnahmebedingungen verstösst. Aber von Meilentickets war in diesem Fall gar nie die Rede. Wie es sich mit SWU Vouchers verhält, weiss ich nicht.
Lufthansa hat natürlich unterstellt, was auch verständlich ist, dass die drei an die befreundete Person ausgestellten Tickets verkauft worden sind. Dies ist aber klar nicht der Fall, da die profitierende Person grundsätzlich immer über Meilen selbst verfügt und auch erklärt hat, dass dies Geschenke waren und in einem besonderen Verhältnis zum Spender steht.
Ich bin nun gespannt, wie Lufthansa diesen, sicher nicht dramatischen Fall, löst. Die Sperrung des Kontos erfolgte logischerweise auf Grund von einem Verdacht und dies ist ja zulässig.
Warum ich dies hier poste ?
Um Nachahmer davon abzuhalten, solche Dinge zu tun......