M & M versus EBAY

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08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
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Ist irgendwie so, als würde man alkoholisiert von der Polizei angehalten und behauptet ein anderer wäre gefahren, der aber aus unerklärlichen Gründen weggerannt ist (so schnell, dass es die Polizei nicht sehen konnte) und man selber wäre nur kurz auf den Fahrersitz rübergrutscht um dort auf die Beamten zu warten... Kann alles passieren :D

Kein Problem, in einem solchen Falle werden einfach einige $auteure Spurenauswertungen (DNA, Dakty sowie Microfasern) in Auftrag gegeben, welche dann der Schlaumeier noch zusätzlich zu berappen hat ;)
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Die ganze Diskussion kann abgekuerzt werden: Kann LH bestimmen, was ich mit Meilen mache, die ich von LH bekommen habe? Meine Meinung ist: nein. Und das lohnt sich durchaus, gerichtlich klaeren zu lassen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.178
3.122
Die ganze Diskussion kann abgekuerzt werden: Kann LH bestimmen, was ich mit Meilen mache, die ich von LH bekommen habe? Meine Meinung ist: nein. Und das lohnt sich durchaus, gerichtlich klaeren zu lassen.

Nein, natürlich kann LH das nicht bestimmen. Deswegen wird es in beiderseitigem Einvernehmen bei deinem Beitritt zum M&M-Programm festgelegt, indem du die Bedingungen, die dir vorgeschlagen werden, anerkennst (geschieht ja freiwillig, niemand ist gezwungen, Meilen zu sammeln). Wenn du allerdings meinst, diese Bedingungen seien sittenwidrig und deshalb nichtig, so glaube ich, dass du mit dieser Meinung ziemlich alleine dastehst.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Die Frage ist, wie laesst LH sich von juristischen Massnahmen einschuechtern.

Generell wuerde ich den von Flysurfer geschilderten Weg waehlen, Frist setzen und mit Anwalt drohen. Notfalls diesen einen Brief schreiben lassen - kostet eben ein Honorar. :idea:

Ob man es bis zur Klage kommen lassen sollte ist eine andere Frage. Wer will das schon finanzieren. Selbst die Rechtschutzversicherung wird sich da nicht begeistert zeigen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ob die Rechtsschutzversicherung begeistert reagiert, ist mir ziemlich wurscht, da es mit der Leistungsart Vertragsrechtsschutz im Normalfall versichert ist.

Ich habe schon Policen gesehen wo du von der Versicherung im Vorfeld ueberpruefen lassen musst wie legitim dein Vorhaben ist bzw ob ueberhaupt Chancen auf Gewinn bestehen. Habe davon zwar keine abgeschlossen aber es war zumindest bei mehreren Angeboten erwaehnt.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.937
1.218
46
Ruhrgebiet
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Das sind dann die Billiganbieter. Kenne es von den Großen nur, dass der RA entscheidet, ob wirklich Erfolgsaussichten bestehen.
 
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