Mahnbescheid gg Emirates

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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.753
6.337
MUC/INN
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Hat hiermit schon jemand Erfahrung? Wird der ans HQ nach DXB adressiert, oder reicht hierfür auch die Niederlassung in FRA? Ich verstehe die Bezeichnung der Niederlassung als solche iSv §21 ZPO. DXB wär ja ein Aufwand, da kann ich dann auch auf den Mahnbescheid verzichten und direkt klagen..

Danke
 

ludovic

Reguläres Mitglied
31.03.2020
57
0
Bei Klagen in den U.A.E. kannst Du Dir das Papier direkt sparen und es stattdessen als Klopapier für schlechtere Tage aufheben!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.477
8.377
Es gab m.W. ein Urteil, dass der Verbraucher die Fluggesellschaft am Abflughafen seines Hinfluges (im Fall eines Hin- und Rückfluges) verklagen kann (bezog sich auf EU-261, und vermutlich geht es auch hierum). Das sagt natürlich noch nichts aus darüber, wen er genau verklagen kann. Aber wenn das Luftfahrtunternehmen eine inländische Niederlassung in dem Land des Abflughafen hat, die ja direkt mit der Geschäftstätigkeit, um die sich die Auseinandersetzung dreht, involviert ist, spricht m.E. nichts dagegen, über diese an es heranzutreten (und sei es mit einem Mahnbescheid).
 
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Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Zahlungsaufforderung meines Anwaltes ging an Emirates Frankfurt Adresse. Da mittlerweile Emirates ja aber generell eingelenkt hat und nun doch auch Saver Tickets voll erstattet, habe ich das beantragt. Parallel dazu läuft noch Chargeback KK. Daher habe ich auf Mahnbescheid vorläufig verzichtet. Nach Rücksprache mit Anwalt ist aber Klage/Mahnbescheid etc. gg. Emirates in Deutschland möglich. Zahlung mit KK zB ging auch an Emirates Deutschland in Frankfurt, nicht an EK UAE.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.753
6.337
MUC/INN
Danke. Der Abflugort ist unabhängig der Fluggastrechte-VO auch ein Gerichtsstand, neben der Niederlassung; mir ging es aber um den Mahnbescheid, den hätte ich vorher gerne lieber beantragt. Aber gut, dann hat das AG Erding wieder Arbeit. :D
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Aber warum noch Mahnbescheid? EK hat doch mittlerweile bestätigt, dass sie erstatten, und es gab hier auch schon den ersten Bericht von jmd, der sein Eco Saver Ticket voll erstattet bekommen hat?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.753
6.337
MUC/INN
Weil ich keine 500 Jahre warte bis ich mein Geld bekomme und seitens EK seit mehr als zwei Monaten keine Reaktion kommt. Corona ist nicht für alles eine Ausrede und ich muss meine Rechnungen genauso pünktlich bezahlen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.251
678
LEJ
Weil ich keine 500 Jahre warte bis ich mein Geld bekomme und seitens EK seit mehr als zwei Monaten keine Reaktion kommt. Corona ist nicht für alles eine Ausrede und ich muss meine Rechnungen genauso pünktlich bezahlen.

Und mit dem AG Erding geht es schneller. Ich kann den Ärger verstehen, nur in der jetzigen Zeit muss man wohl die Justiz nicht zusätzlich belasten.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Na gut, warten seit 2 Monaten ist natürlich ein Thema. Kann ich verstehen dass man da dann auch noch zusätzliche Maßnahmen ergreift. Wird zumindest nicht schaden. Bin noch nicht ganz so weit, meine Erstattungszusage ist erst 3 Wochen alt. Erst mal warte ich noch, aber unendlich lang sicher auch nicht.

viel Erfolg!
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.541
818
CGN
Ich habe heute 2 x 600,- € aus einem EU 261/04 Claim erhalten. Formular damals online ausgefüllt, bisschen hin und her geschrieben und Nachweise geschickt. Dann wurde es bewilligt und ich sollte noch mal ein Formular ausfüllen und unterschrieben nebst Identitätsnachweis hochladen. Gemacht und keine 7 Tage - trotz Corona Krise - das Geld heute erhalten.
 

MtuMzuri

Neues Mitglied
22.08.2020
2
0
Hat jemand von euch eine Idee wie das mit dem Mahnbescheid gegen Emirates abläuft? Ich habe mir das mal angeschaut und habe einige Fragen.

Im Impressum der Emirates steht einmal die Emirates Group in Dubai und dann eben die Kontaktadresse in Frankfurt mit einem gesetzlichen Vertreter. Gegen würde man einen Mahnbescheid beantragen?

Und welche Gesellschaftsform wählt man im Formular des Mahnantrages aus? Die Emirates ist eine staatliche Airline ohne spezifische Gesellschaftsform. Aber ohne Angabe einer Form funktioniert der Antrag nicht. Irgendwas muss man dort angeben.

Viellicht hat ja jemand Erfahrungen in dieser Sache?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Mahnbescheid gegen die Frankfurter Adresse, ist eine Niederlassung (§ 21 ZPO), funktioniert problemlos. Ich glaube ich habe einfach eine AG ausgewählt...
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.358
579
VIE
Ist doch komplette Zeitverschwendung.
Wird widersprochen und dann musst erst klagen.
Am besten gleich einem Anwalt übergeben.
 
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MtuMzuri

Neues Mitglied
22.08.2020
2
0
Vielen Dank für die Info! Dann probiere ich das auch mal so.

Eine Unsicherheit habe ich aber leider noch: Ist der Antragsgegner denn dann die Emirates Group mit der Niederlassung in Frankfurt oder beantrage ich den Mahnbescheid direkt gegen die Direktion für Deutschland in Frankfurt? Es gab ja auch schon Verfahren vor dem AG/OLG FFM in denen die Direktion für Deutschland selbst Partei war, was ich auch im Hinblick auf § 21 ZPO ein bisschen widersprüchlich finde!?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.753
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MUC/INN
Bei mir ist Partei stets die EK Group, Headquarters Building, Dubai. So wird sie auch vor dem AG geführt und ihre Kanzlei, Arnecke Sibeth Dabelstein, vertritt auch ausdrücklich die EK Group.