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Hat hiermit schon jemand Erfahrung? Wird der ans HQ nach DXB adressiert, oder reicht hierfür auch die Niederlassung in FRA? Ich verstehe die Bezeichnung der Niederlassung als solche iSv §21 ZPO. DXB wär ja ein Aufwand, da kann ich dann auch auf den Mahnbescheid verzichten und direkt klagen..
Danke
Danke