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Es gibt doch je nach Land verschiedene Beizeichnungen die einer Steuer ID gleichkommt. In der Schweiz zBsp. die AHV-Nr. Ausserdem kann man beim Finanzamt eine beantragen, wenn man begründet, dass die DE Banken eine verlangen. Dann wird einem eine zugeteilt. So war es bei mir.Ich hole das Thema mal wieder hoch.
Ich untersuche gerade, welche Konsequenzen eine fehlende Steuer ID hat bei Kontoinhabern bzw. Kontobevollmächtigten, die keine Steuer ID haben und keine solche bekommen können, weil kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht im Inland. Einige Direktbanken wie DKB oder Comdirect führen ja Konten von Personen ohne Bezug zum Inland. Wie regeln die das?
Wenn die Bank keine Steuer ID vom Kunden bekommt und sie über das BZSt nicht ermitteln kann, ist die Bank nach § 154 Abs. 2c AO dazu verpflichtet, die betroffenen Konten und Daten dem BZSt bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Und dann?