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Mail von der DKB - Steuer ID erforderlich

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bandito007

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
670
80
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Ich hole das Thema mal wieder hoch.

Ich untersuche gerade, welche Konsequenzen eine fehlende Steuer ID hat bei Kontoinhabern bzw. Kontobevollmächtigten, die keine Steuer ID haben und keine solche bekommen können, weil kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht im Inland. Einige Direktbanken wie DKB oder Comdirect führen ja Konten von Personen ohne Bezug zum Inland. Wie regeln die das?

Wenn die Bank keine Steuer ID vom Kunden bekommt und sie über das BZSt nicht ermitteln kann, ist die Bank nach § 154 Abs. 2c AO dazu verpflichtet, die betroffenen Konten und Daten dem BZSt bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Und dann?
Es gibt doch je nach Land verschiedene Beizeichnungen die einer Steuer ID gleichkommt. In der Schweiz zBsp. die AHV-Nr. Ausserdem kann man beim Finanzamt eine beantragen, wenn man begründet, dass die DE Banken eine verlangen. Dann wird einem eine zugeteilt. So war es bei mir.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Ich hole das Thema mal wieder hoch.

Ich untersuche gerade, welche Konsequenzen eine fehlende Steuer ID hat bei Kontoinhabern bzw. Kontobevollmächtigten, die keine Steuer ID haben und keine solche bekommen können, weil kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht im Inland. Einige Direktbanken wie DKB oder Comdirect führen ja Konten von Personen ohne Bezug zum Inland. Wie regeln die das?

Wenn die Bank keine Steuer ID vom Kunden bekommt und sie über das BZSt nicht ermitteln kann, ist die Bank nach § 154 Abs. 2c AO dazu verpflichtet, die betroffenen Konten und Daten dem BZSt bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Und dann?

Dann musst Du die ausländische Steuer ID mitteilen (wie oben schon erwähnt). Sollten die deutschen Banken aber bei Steuer-Ausländer schon längs gemacht haben, da sie ja seit 2017 Meldepflicht haben.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich untersuche gerade, welche Konsequenzen eine fehlende Steuer ID hat bei Kontoinhabern bzw. Kontobevollmächtigten, die keine Steuer ID haben und keine solche bekommen können, weil kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht im Inland.
Steuer-ID nach OECD-Standard ist die des Landes der Steueransässigkeit anzugeben, nicht die der Nationalität (ich bin nicht der erste damit). Beispielsweise für einen in der Schweiz lebenden Deutschen die AHV-Nummer:


Es gibt doch je nach Land verschiedene Beizeichnungen die einer Steuer ID gleichkommt. In der Schweiz zBsp. die AHV-Nr
...welche in diesem Beispiele meines Wissens nicht von Steuerbehörden innerhalb der Schweiz selbst als "Steuer-ID" verwendet wird, sondern nur im Auslandsbezug sozusagen als (bereits zugeteilte) Ersatz-Nummer.

Zurück zur Ausgangsfrage: Wenn das Land der Steueransässigkeit tatsächlich keine entsprechenden Steuernummern hat/vergibt, ist das m.W. auch nicht prinzipiell problematisch, sondern halt das entsprechende Kreuz in der Software zu setzen. Ggf. wird die Bank es halt belegen können wollen.

(Selbst-) verpflichtete Länder sollten aber rechtzeitig zum Datenaustausch Steuer-IDs vergeben bzw. bereitstellen.
 
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witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
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3
Dann musst Du die ausländische Steuer ID mitteilen (wie oben schon erwähnt). Sollten die deutschen Banken aber bei Steuer-Ausländer schon längs gemacht haben, da sie ja seit 2017 Meldepflicht haben.

Damit die Steuerbehörden nicht überlastet werden, sollen die Institute erst im Laufe des Folgejahres nach und nach melden, und zwar bis zum 31.07. So erklären sich dann die Anfragen aus den Postings vom ersten Teil des Jahres. Also Jahresendstand 2017 zu melden bis zum 31.07.2018.

Gemeldet wird der Kontostand des letzten Bankarbeitstages des Jahres, die im Jahr erlangten Zinsen inkl. Dividenden aus Aktien und Immobilienfonds, der Erwerb von ausländischen Firmenbeteiligungen inkl. Fonds und sämtliche Adressen. Arbeitseinkünfte und sonstige Überweisungen werden nicht gemeldet. Die Meldungen erfolgen jeweils an die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes, die die Daten jedoch weitergeben kann an die Steuerbehörden anderer Länder. Mit einer Prise Salz: Bis zu 10.000 Euro gilt eine Bagatellgrenze, wo die Meldung als nicht so wichtig erachtet wird.

EDIT: Zu melden ist bis zum 31.07., nicht bis zum 31.08. des Folgejahres.
 
Zuletzt bearbeitet:

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Interessant, ich wusste nicht, dass die Steuer ID international ist.

Die sind schon verschieden. Ein einheitliches Format gibt es nicht. Aber die Meldepflicht, an der jetzt so gut wie alle Länder teilnehmen.

Ich würde gern wissen, ob diese Meldung auch bei Konten im Wohnsitzland erfolgt, also z.B. Wohnsitz in Deutschland und Konto in Deutschland!
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
Die sind schon verschieden. Ein einheitliches Format gibt es nicht. Aber die Meldepflicht, an der jetzt so gut wie alle Länder teilnehmen.

Ja klar, ich meinte, dass diese ID international verwendbar ist. Sprich dass eine deutsche Bank mit einer ausländischen Steuer ID was anfangen kann. Denn das Land ist im Feld ja nicht vermerkt.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Das Land muss man doch angeben zusätzlich zur Nummer. Was ist denn deine Frage?
 

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Schon lange zumindest auf dem Wege der (selektiven) Abfrage möglich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf

Das sind aber nur Kontostammdaten, keine Informationen über Kontostände und Umsätze.

So geht es auch aus dem von Dir verlinkten Wikipedia-Artikel hervor und direkt vom Bundeszentralamt für Steuern:

Das Ergebnis dieser Abrufe enthält lediglich die Kontenstammdaten; Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden! Die Kontoabfrage gibt also nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten die abgefragte Person Konten oder Depots unterhält.
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Kontenabrufverfahren - Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 bis 10 und § 93b der Abgabenordnung

Das ist ja etwas anderes als wenn der Jahresendstand des Kontos, Zinseinkünfte, Aktienerwerb und Adressen gemeldet werden!
 
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witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Ich würde gern wissen, ob diese Meldung auch bei Konten im Wohnsitzland erfolgt, also z.B. Wohnsitz in Deutschland und Konto in Deutschland!

Ich habe es - zumindest für Deutschland - dann doch noch gefunden: Ja.

Tatsächlich ist es so, dass die Finanzinstitute in Deutschland dem BZSt bis zum 31.07. des Folgejahres die Daten melden müssen und dieses die Daten bis zum 30.09. "an die CRS-Partnerstaaten" weiterleitet.
https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inte...initioneinesmeldendendeutschenFinanzinstituts

Dort ist es erstaunlicherweise anders formuliert, was Firmenanteile u.Ä. angeht. Zu melden ist demnach nur die Summe der durch den Verkauf erlangten Erlöse, nicht wenn solche Anteile erworben werden. Das hatte ich auch schon anders im Internet gefunden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
Das Land muss man doch angeben zusätzlich zur Nummer. Was ist denn deine Frage?

Bei der ING gibt es nur ein Feld für die Nummer.

Mir geht es um Folgendes.

Es existieren ein Girokonto bei der Comdirect und ein Girokonto bei der ING. Der Kontoinhaber ist jeweils ein Steuer-Inländer mit Wohnisitz in DE. Seine Steuer ID ist bei den beiden Konten hinterlegt.

Für beide Konten ist eine allgemeine Vollmacht an eine Person ohne jeglichen Bezug zu DE erteilt. Sie hat den Wohnsitz in einem fernen Land, das seit 2018 am CRS-Datenaustausch teilnimmt, und hat dort eine nationale Steuer ID. Die bevollmächtigte Person hat sich während ihrer Aufenthalte in DE per Postident legitimiert. Als Kontaktadresse der bevollmächtigten Person ist die Anschrift des Kontoinhabers hinterlegt.

Comdirect interessiert die Steuer ID der bevollmächtigten Person nicht. Weder wurde sie jemals angefragt noch wird sie im Online-Banking angezeigt.

Bei der ING hingegen ist die Anzeige der Steuer ID von bevollmächtigten Personen vorgesehen. ING verlangt nun die Mitteilung der Steuer ID der bevollmächtigten Person und droht, das Konto sonst an das BZSt zu melden.

Entweder lehnt sich ING aus dem Fenster oder Comdirect schläft. Das ist die Frage. Denn: Man möchte die nationale Steuer ID der bevollmächtigten Person wirklich nur dann weitergeben, wenn das gesetzlich vorgeschrieben und somit unvermeidbar ist.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Das sind aber nur Kontostammdaten, keine Informationen über Kontostände und Umsätze.

So geht es auch aus dem von Dir verlinkten Wikipedia-Artikel hervor und direkt vom Bundeszentralamt für Steuern:


BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Kontenabrufverfahren - Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 bis 10 und § 93b der Abgabenordnung

Das ist ja etwas anderes als wenn der Jahresendstand des Kontos, Zinseinkünfte, Aktienerwerb und Adressen gemeldet werden!
Einwand ist bzgl. Link berechtigt.
Dann weisst man als Steuerzahler Einkünfte bzw. Kontostände mit Belegen nach - oder die Behörde holt sich die Daten im Verdachtsfalle dann selbst (siehe Presseberichterstattung).