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Diese Diskussion gab es schon mal vor einiger Zeit in einem anderen Forum.
Es gibt da keinen Straftatbestand. Es mag sein, dass es der Bank (dem Kreditkartenherausgeber) nicht gefällt oder dass es in den AGB entsprechende Ausschlüsse gibt. Kann also gut möglich sein, dass die Bank kündigt oder dass man, wenn man es übertreibt, eine Anzeige wegen Geldwäscheverdacht an der Backe hat aber strafrechtlich ist das nicht relevant.
Dazu wird auch kein Urteil zu finden sein. Es gibt keines!
Es gibt da keinen Straftatbestand. Es mag sein, dass es der Bank (dem Kreditkartenherausgeber) nicht gefällt oder dass es in den AGB entsprechende Ausschlüsse gibt. Kann also gut möglich sein, dass die Bank kündigt oder dass man, wenn man es übertreibt, eine Anzeige wegen Geldwäscheverdacht an der Backe hat aber strafrechtlich ist das nicht relevant.
Dazu wird auch kein Urteil zu finden sein. Es gibt keines!