Nein, im von Dir genannten Link hat der Provider gekündigt und gleichzeitig seine AGB geändert, um die Dauernutzung in Zukunft zu unterbinden. Ich würde annehmen, dass jeder gekündigte Nutzer die Möglichkeit hat, zu den geänderten AGB einen neuen Vertrag abzuschließen. Auch wenn es beim Mobilfunk (leider) keinen Kontrahierungszwang gibt, darf der Anbieter sicher schon datenschutzrechlich keine schwarze Liste von Kunden führen, die sich vertragsgemäß verhalten haben.
Selbst für das in meinen Augen saubere Vorgehen einer AGB-Änderung gab es übrigens schon eine Reihe von Abmahnungen der großen Anbieter durch Vebraucherzentralen, die den Begriff "Flatrate" bemängelten. Da ging es dann allerdings um Volumengrenzen, Drosselung, u.ä.. Es wird spannend was im verlinkten Fall passieren wird (es wurde die Nutzung in Geräten, die einen "permanenten kabelgebundenen Stromanschluss" haben verboten).