Das ist nur fair.
Wie schon gesagt: wenn man Missbrauch in allen Konstellationen verhindern möchte und sich die Gutschriften nicht zuordnen lassen, so bleibt am nur übrig, bei jeder Gutschrift einen entsprechenden Cashback-Betrag zurückzubuchen. Im Zweifel bis auf einen Nullsaldo.
Ich behaupte mal, dass sowohl Vebraucherschützer als auch potentielle Wettbewerbsrechtler das anders sehen.
Die Aktion wurde ja nicht beworben mit einem Zufalls-Spiel, wo man möglicherweise Cashback bekommt oder eben nicht. Es handelt sich um ein klares Angebot, mit einer klaren Marketing-Struktur und klaren Teilnahmebedingungen. In diesen wird genau dieser Punkt nicht geregelt. Statt dessen wirbt Mastercard damit, dass Käufe über ihre Karten 10% günstiger werden, bis maximal 2,50 € pro Kauf und 25 € pro Karte. Das ist das klare Werbeversprechen. Es ist kein Gewinnspiel.
Man könnte es auch anders herum nennen: Wenn Kunden sich entgegen der Teilnahmebedingungen verhalten, dann würde Mastercard ja auch sagen, dass Kunde X/Y gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat und deswegen die Sanktion A/B gemacht wird. DAS wäre nur fair. Das Gegenteil ist aber hier der Fall: Der Kunde verhält sich korrekt, Mastercard hält sich nicht an seine beworbenen Teilnahmebedingungen. Nirgends wird erwähnt, dass auf beliebige(!) Gutschriften auf der Karte eine Gebühr bis zum Limit von 2,50 € zu bezahlen ist, maximal in der Höhe des bislang erzielten Cashbacks. Ob Maximierer nun moralisch korrekt handeln oder nicht spielt am Ende keine Rolle, entscheidend ist erst mal nur, was unter den Parteien vereinbart wurde und wer sich dran hält und wer nicht. Das ist die Verbraucherschutzseite.
Und da es sich ganz offensichtlich um eine Marketingaktion handelt, gilt nun mal auch das Wettbewerbsrecht - und da darf man nicht einfach mit X werben ("
Nutze Mastercard und hol dir 10% Rabatt!!") und dann nicht liefern (
"Ups, wir wissen nicht, ob du nicht was zurück gegeben hast und raten jetzt.") oder -noch schlimmer- mit Y den Kunden sogar schlechter stellen, was durch Dispo oder Negativ-Saldo wie in meinem Fall durchaus passieren kann.
Ich habe meine Käufe und Buchungen wegen dieser Aktion von VISA auf Mastercard umgestellt - genau das, was Mastercard mit der Aktion erreichen will. Ich habe Mastercards bei PayPal und anderen Systemen als Standard hinterlegt. Das hätte ich nicht getan, wenn ich gewusst hätte, dass Mastercard sich nicht an die eigenen Regeln hält. Damit ist VISA ein Umsatz entgangen und Mastercard hat mit falschen Versprechungen den Markt in unzulässigerweise beeinflusst.
Dazu kommt noch, das Mastercard die Aktion überlappend mit VISA arrangiert hat und diese ungeschriebene Regel (
"Wir holen uns das später zurück") erst im Verlauf der Aktion, und zwar erst nach Auslaufen der VISA-Aktion, eingeführt hat. Man hat also mittig die Konditionen einseitig geändert, nachdem es mehrere Wochen korrekt nach Teilnahmebedingungen lief und die Rückkehr zum Programm des gleichzeitig laufenden Mitbewerbers nicht mehr möglich war. Dabei spielt es auch gar keine Rolle, wieviele Kunden das nun betrifft. Entscheidend ist, was Mastercard tut und ob dieses Vorgehen den Wettbewerb verzerrt, weil man falsche Angaben macht. Das trifft hier IMHO definitiv zu.
Die einzig formal korrekte Methode wäre gewesen, die Aktion vorzeitig zu beenden (falls das Budget aufgebraucht ist), wie es die TN ja auch ganz bewusst erlauben. Danach sollte das Team für die nächste Aktion ein verbessertes Missbrauchsmanagement integrieren. Vorschläge dazu hatte ich ja schon gemacht. Und wer weiß: Vielleicht klagt ja wirklich jemand und Mastercard darf dann nachträglich alle abgezogenen Gebühren den Kunden wieder gutschreiben. Erfahrung mit Lehrgeld haben die mit Priceless ja schon gemacht. Wäre nur schön, wenn sich die IT dahinter auch endlich mal bessern und ein sicheres System bauen würde. Das ist der eigentliche Skandal der Sache und nicht die Maximierer.