Mastercard Cashback Aktion

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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.098
4.193
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Und - hat jetzt jemand mit "komischen Rückbuchungen" mit seiner Kreditkartenabrechnung bei Mastercard mal rückgefragt, wie und warum das so ist?
Nur das würde ja Klarheit bringen - alles andere ist reine Spekulation.

Ich bin davon nicht betroffen, wäre aber in der Tat natürlich sinnvoll da mal zu machen. Scheint ja einige im Forum zu geben die angeblich keine Luftbuchungen durchgeführt haben und davon betroffen waren.

PS: Heute Nacht kamen wieder knapp über €30 an Cashback... läuft. Ganz ohne Luftbuchungen :)
 
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little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
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3. Mal das eigene Zahlungsverhalten überdenken - 99.9% der Kunden sollten von diesen Problemen nicht betroffen sein
Gut, das ist ja so ein gerne gebrauchtes Standardargument im Falle der zu überbringenden schlechten Kunde - dass es ja nur ganz wenige beträfe. Was sich dann argumentativ auch umdrehen lässt, denn wenn es mal wieder nur um wenige Einzelfälle geht, kann es ja nicht das riesige Problem sein.

Man darf ja nicht vergessen, dass das hier mit Mydealz der harte Kern an Optimierern sein wird; wie viele haben von sowas wie Curve vermutlich noch nie was gehört? Und das dann auf 20% gehebelte Cashback wird ein Milliardenkonzern wie Mastercard ja wohl noch im Kreuz haben.
 
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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
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Leider stornieren viele Händler die Zahlungen nicht sauber, sondern erteilen eine Gutschrift ohne direkten Bezug zur ursprünglichen Zahlung.

Damit kann MC diese "Stornos" von sonstigen Gutschriften (ggf sogar vor Aktionsbeginn) nicht mehr unterscheiden; im Zweifel führt dies sogar zu höheren Rückbuchungen (2x 2.50) als das ursprüngliche Cashback.
Nun storniert Mastercard aber auch nicht "sauber", sondern macht einfach Belastungsbuchungen, und das eben auch zu Transaktionen, für die es nie Cashback gab. Das ist mindestens mal dilettantisch und auch inakzeptabel.
 

Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
176
130
Und vor allem auch unnötig, zumindest in meinem Fall: Es dürfte sich wirklich ohne Raketenwissenschaftskenntnisse algorithmisch abbilden lassen, dass - wie in meinem Beispiel - zwei Gutschriften über jeweils 114 € nicht einfach zu blindem Rückbuchen von zwei Cashbacks führen, wenn eine der Transaktionen, von der unterstellt wird, sie sei diejenige, für die die Gutschrift erfolgte, einen Betrag von immer noch ≥25 € hat, selbst nach Abzug der Summe aller für sie angenommenen Gutschriften.

Ganz simpel gesagt: 348-2x114=220≥25 => keine Rückbuchung, da immer noch Cashback-berechtigt. Sowas muss ein Algorithmus einfach erkennen können.

Stattdessen ist aber mutmaßlich das hier implementiert:

Wenn Gutschrift vorhanden, dann subtrahiere Cashback-Anteil des Gutschriftwerts von gewährtem Cashback bis Cashback gleich null und führe anschließend die entsprechende(n ) Rückbuchung(en) aus.
 
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gobbble

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Und vor allem auch unnötig, zumindest in meinem Fall: Es dürfte sich wirklich ohne Raketenwissenschaftskenntnisse algorithmisch abbilden lassen, dass - wie in meinem Beispiel - zwei Gutschriften über jeweils 114 € nicht einfach zu blindem Rückbuchen von zwei Cashbacks führen, wenn eine der Transaktionen, von der unterstellt wird, sie sei diejenige, für die die Gutschrift erfolgte, einen Betrag von immer noch ≥25 € hat, selbst nach Abzug der Summe aller für sie angenommenen Gutschriften.

Ganz simpel gesagt: 348-2x114=220≥25 => keine Rückbuchung, da immer noch Cashback-berechtigt. Sowas muss ein Algorithmus einfach erkennen können.

Stattdessen ist aber mutmaßlich das hier implementiert:

Wenn Gutschrift vorhanden, dann subtrahiere Cashback-Anteil des Gutschriftwerts von gewährtem Cashback bis Cashback gleich null und führe anschließend die entsprechende(n ) Rückbuchung(en) aus.
Problem ist glaube ich, dass Mastercard nicht zwingend die 2x 114 Erstattungen der 348 Transaktion zuordnen kann. Dennoch ist der Ansatz nicht gerechtfertigt wenn das in Summe zu erhöhten Rückbuchungen führt. Ich frage mich wie das weiter geht
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.180
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Vielleicht will Mastercard Richtung Jahresende einfach seine Zahlen für das letzte Quartal frisieren. Pressemitteilung am Jahresende: "Plus 80% mehr Transaktionen als im Vorjahr!" Da wird jede Buchung und Rückbuchung mitgezählt. Am besten das Cashback also sieben mal neu berechnen und jedes mal direkt bei allen registrierten Karten buchen, das sorgt für ordentlich Zahlungsverkehr ;)
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.234
323
Wenn Gutschrift vorhanden, dann subtrahiere Cashback-Anteil des Gutschriftwerts von gewährtem Cashback bis Cashback gleich null und führe anschließend die entsprechende(n ) Rückbuchung(en) aus.

Genau so sieht es aus, insofern ist auch einfach diese Aussage falsch:

3. Mal das eigene Zahlungsverhalten überdenken - 99.9% der Kunden sollten von diesen Problemen nicht betroffen sein

Es gibt zig Konstellationen, die ich schon hatte, wo Händler oder ganze Shopping-Systeme mit Rückgutschriften arbeiten.
- Shops, die voll durchauthorisieren, aber dann für nicht gelieferte Produkte automatisiert eine Gutschrift erstellen. Letztens hatte ich das jetzt sogar schon wieder - diesmal bei eine Buchhändler. Der konnte zwei Bücher erst 2026 liefern, wodurch 2 separate Gutschriften entstanden, die insgesamt 5,00 € von den 2,50 € abgezogen hätten.
- Ein Hotel in der Schweiz zog die Kaution nicht als Vorauthorisierung sondern Durchauthorisiert ein. Später kam die als Gutschrift zurück.

In diesen beiden Fällen war keine Mastercard betroffen, aber wäre es eine, hätte ich sowohl beim Buchhändler als auch Hotel (wenn die Belastung vor Cashback-Phase, aber die Gutschrift in Cashback-Phase passiert) schlicht 2x2,50 € verloren. Jetzt nehme ich mal eine Freundin von mir, die bei eben jenem Buchhändler Großbestellungen macht und wo dann locker mal 5 oder 6 separate Gutschriften für eine Bestellung entstehen, die dann mal eben schön bis zu 15 € Cashback-Gebühren kosten, ohne dass dieser Cashback verdient wurde (Zum Verständnis: Bei dem Händler ist es so, dass bei verspäteten Versand später erneut authorisiert wird. Kurz: Man kriegt Cashback für die erste Authorisierung, zahlt überschüssiges Cashback zurück für alle Bücher zurück, die nicht sofort verschickt werden und werden diese dann ab 1.12. aufwärts verschickt, gibt es für die neuen Authorisierungen dann kein Cashback mehr, so dass sich auch nichts mehr ausgleicht. Bücher die gar nicht lieferbar sind, fallen ohnehin raus und kosten damit im gegenwärtigem Szenario sogar grundsätzlich eine Gebühr).

Das sind absolute Use-Cases die jeden normalen Kunden treffen können. Es braucht kein Curve und auch keine Maximierer.

Die Tatsache, dass nur Online-POS Cashback erhält macht die Sache nicht besser - gerade dort sind mehrere Transaktions-Buchungen pro Kaufvorgang deutlich häufiger als Offline.

Das einzige Fallnetz, dass Mastercard wohl eingebaut hat, ist, dass die Abzüge normalerweise nicht jenseits des bislang "verdienten" Cashbacks gehen sollten. Aber es ist und bleibt damit dilletantisch. Mastercard weiß, wie und in welchen Konstellationen ihr Payment System eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wird. Da kann ich auch erwarten, dass die sich ein Cashback-System überlegen, dass auf ihr Payment-System passt. Ich habe überhaupt kein Problem, dass Maximierer mit ReFi sowie Rückbuchungen zurückgebucht werden. Das ist mittlerweile auch bei vielen Cashback'ern usus. Aber wenn es eben auch andere trifft, weil das gebaute System Müll ist, dann trägt es eben gerade nicht zu mehr Fairness bei - das Gegenteil ist dann der Fall. Einzelfälle hin oder her.
 
Zuletzt bearbeitet:

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.298
1.436
NRW
[...]
Das einzige Fallnetz, dass Mastercard wohl eingebaut hat, ist, dass die Abzüge normalerweise nicht jenseits des bislang "verdienten" Cashbacks gehen sollten. Aber es ist und bleibt damit dilletantisch. [...]
Das ist nur fair. Wie schon gesagt: wenn man Missbrauch in allen Konstellationen verhindern möchte und sich die Gutschriften nicht zuordnen lassen, so bleibt am nur übrig, bei jeder Gutschrift einen entsprechenden Cashback-Betrag zurückzubuchen. Im Zweifel bis auf einen Nullsaldo.

Das mag für einzelne ärgerlich sein, großes Dankeschön an alle "Maximierer".

Wer hat denn jetzt mal eine Beschwerde an Mastercard geschickt?!
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.476
637
und sich die Gutschriften nicht zuordnen lassen
Das ist ja eine bloße Behauptung von Dir - man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass kein Aufwand betrieben wurde, um Gutschriften zuordnen zu können. Und selbst wenn einzelne nicht zuzuordnen sind, dann hätte man auch "im Zweifel für den Kunden" statt in jedem Fall zugunsten MasterCard entscheiden können.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.298
1.436
NRW
Das ist ja eine bloße Behauptung von Dir - man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass kein Aufwand betrieben wurde, um Gutschriften zuordnen zu können. Und selbst wenn einzelne nicht zuzuordnen sind, dann hätte man auch "im Zweifel für den Kunden" statt in jedem Fall zugunsten MasterCard entscheiden können.
Deshalb sag ich ja: melde sich bitte mal jemand mit seinen Fällen bei Mastercard direkt und lässt sich das erklären.

Je nachdem wie der Händler die Erstattung bucht, ist eben keine Zuordnung mehr möglich (ergibt sich aus den Protokollen für Kartenabrechnung, z.B. ISO 8583).

"Im Zweifel für den Kunden" gibts wegen den Maximierern wohl nicht mehr. Anders kann ich mir das nicht erklären.
 

Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
176
130
Ganz simpel gefragt: Ist die Korrektheit der arithmetischen Berechnung durch eine KI überprüft worden?
Richtig gerechnet, falsch getippt. Am eigentlichen Problem ändert sich allerdings nix, da auch 120 noch deutlich größer als 25 ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

"Im Zweifel für den Kunden" gibts wegen den Maximierern wohl nicht mehr. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Allerdings zeigt mein Beispiel ja, dass nicht nur in Zweifelsfällen nicht für den Kunden entschieden wird, sondern auch in absolut unzweifelhaften, da - wie gesagt - mein Kauf über 348 € selbst dann, wenn man zwei Gutschriften i. H. v. jeweils 114 € in Abzug bringt, immer noch einen Betrag von 25 € oder größer aufweist & damit zum Maximal-Cashback für eine Einzeltransaktion führen müsste.
 

lsmadb

Aktives Mitglied
24.10.2011
173
3
Hier bei BBVA gab es kein Rückbuchungen, von 10x 25€ Einsatz wurden aber nur 5 Buchungen mit CB beglückt.
Davon waren 5x SumUp Aufladung und 5x Amazon, ich vermute das CB bezieht sich nur auf die 5x Amazon.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.476
637
Deshalb sag ich ja: melde sich bitte mal jemand mit seinen Fällen bei Mastercard direkt und lässt sich das erklären.
Na ja, die berechtigten Reklamationen belaufen sich auf einen einstelligen Euro-Bereich je Karte - jedenfalls aufgrund der Beispiele, die hier genannt wurden.

Wer macht dafür ein Fass auf, bei dem zum kundenseitigen Nachweis sämtliche Umsätze ab September (bzw. in Einzelfällen noch früher) bis Oktober und der jeweils berechtigte (oder auch nicht berechtigte) Cashback bzw. vorgenommene Abzüge desselben dargestellt werden?

Dieser Fall ist komplexer und nicht so einfach zu beanstanden wie die Datenpanne bei priceless, demonstriert aber dennoch laienhaftes Vorgehen.

In meinem Fall mit "berechtigten" Rückforderungen und auch nicht berechtigten kann ich es durchaus einzeln nachvollziehen - ich lasse nicht gelten, dass MasterCard es angeblich nicht können soll.
 

Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
176
130
Problem ist glaube ich, dass Mastercard nicht zwingend die 2x 114 Erstattungen der 348 Transaktion zuordnen kann. Dennoch ist der Ansatz nicht gerechtfertigt wenn das in Summe zu erhöhten Rückbuchungen führt. Ich frage mich wie das weiter geht
Klar können sie das nicht - die haben ja auch gar nichts mit der 348-€-Transaktion zu tun. Aber: Die einzige andere Online-Transaktion im Abrechnungszeitraum ist die über rund 62 €. Dass die nichts mit den Gutschriften zu tun hat, erkennt man - ganz ohne intime Kenntnisse der Buchungsdetails - ja anhand der Beträge.

Also schlägt MC die beiden Gutschriften mal eben trotzdem dem 348-€-Kauf zu, obwohl es wenige Tage vorher eine Zahlung an SATURN über 228 € gegeben hat, die Gutschriften in Summe genau 228 € betragen & "SATURN" eindeutig ausweisen. Aber gut, akzeptieren wir auch das.

Dann bleibt aber immer noch der Fakt, dass die 348-€-Transaktion selbst bei Berücksichtigung beider Gutschriften Cashback generieren müsste (& das ja auch initial getan hat). Dennoch wurden mir aber in diesem Monat beide gewährten Cashbacks wieder abgezogen. Und dass das nicht korrekt ist, das kann MC - und darauf wollte ich hinaus - mit einem relativ einfachen Algorithmus feststellen, ohne glaskugeln zu müssen.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.476
637
Allerdings zeigt mein Beispiel ja, dass nicht nur in Zweifelsfällen nicht für den Kunden entschieden wird, sondern auch in absolut unzweifelhaften, da - wie gesagt - mein Kauf über 348 € selbst dann, wenn man zwei Gutschriften i. H. v. jeweils 114 € in Abzug bringt, immer noch einen Betrag von 25 € oder größer aufweist & damit zum Maximal-Cashback für eine Einzeltransaktion führen müsste.
Ich glaube @eham war der Meinung, dass MasterCard nicht unbedingt erkennen kann, dass die 2 Abzüge von je 114€ sich auf denselben Umsatz von 348€ beziehen.
Aber wenn es zuvor keine zwei Einzelumsätze von je 114€ gab (und das sieht MasterCard ja), dann ist gerade das ein gutes Beispiel für "im Zweifel für den Kunden".

Ist denn bei Dir in Summe mehr abgezogen worden als Du insgesamt bekommen hast? (Stichwort "Fallnetz", wie @unregistered es definiert hat). Dass einzelne Abzüge bei Dir unberechtigt waren, das stelle ich damit nicht in Frage.
 
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Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
176
130
Ich glaube @eham war der Meinung, dass MasterCard nicht unbedingt erkennen kann, dass die 2 Abzüge von je 114€ sich auf denselben Umsatz von 348€ beziehen.
Meine Güte, ich habe doch die Screenshots hier im Thread gepostet. Natürlich beziehen sich die beiden Gutschriften von SATURN nicht auf einen Kauf bei FRITZ, ehemals AVM.
Aber wenn es zuvor keine zwei Einzelumsätze von je 114€ gab (und das sieht MasterCard ja), dann ist gerade das ein gutes Beispiel für "im Zweifel für den Kunden".
Weder gibt es hier Zweifel, noch wurde für mich entschieden.
Ist denn bei Dir in Summe mehr abgezogen worden als Du insgesamt bekommen hast? (Stichwort "Fallnetz", wie @unregistered es definiert hat). Dass einzelne Abzüge bei Dir unberechtigt waren, das stelle ich damit nicht in Frage.
Na das wäre ja die absolute Oberhärte. Aber wie aus den Screenshots, die ich zwei Seiten zuvor gepostet habe, hervorgeht, habe ich zweimal Cashback erhalten & zweimal abgezogen bekommen.
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.234
323
Das ist nur fair. Wie schon gesagt: wenn man Missbrauch in allen Konstellationen verhindern möchte und sich die Gutschriften nicht zuordnen lassen, so bleibt am nur übrig, bei jeder Gutschrift einen entsprechenden Cashback-Betrag zurückzubuchen. Im Zweifel bis auf einen Nullsaldo.

Ich behaupte mal, dass sowohl Vebraucherschützer als auch potentielle Wettbewerbsrechtler das anders sehen.

Die Aktion wurde ja nicht beworben mit einem Zufalls-Spiel, wo man möglicherweise Cashback bekommt oder eben nicht. Es handelt sich um ein klares Angebot, mit einer klaren Marketing-Struktur und klaren Teilnahmebedingungen. In diesen wird genau dieser Punkt nicht geregelt. Statt dessen wirbt Mastercard damit, dass Käufe über ihre Karten 10% günstiger werden, bis maximal 2,50 € pro Kauf und 25 € pro Karte. Das ist das klare Werbeversprechen. Es ist kein Gewinnspiel.

Man könnte es auch anders herum nennen: Wenn Kunden sich entgegen der Teilnahmebedingungen verhalten, dann würde Mastercard ja auch sagen, dass Kunde X/Y gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat und deswegen die Sanktion A/B gemacht wird. DAS wäre nur fair. Das Gegenteil ist aber hier der Fall: Der Kunde verhält sich korrekt, Mastercard hält sich nicht an seine beworbenen Teilnahmebedingungen. Nirgends wird erwähnt, dass auf beliebige(!) Gutschriften auf der Karte eine Gebühr bis zum Limit von 2,50 € zu bezahlen ist, maximal in der Höhe des bislang erzielten Cashbacks. Ob Maximierer nun moralisch korrekt handeln oder nicht spielt am Ende keine Rolle, entscheidend ist erst mal nur, was unter den Parteien vereinbart wurde und wer sich dran hält und wer nicht. Das ist die Verbraucherschutzseite.

Und da es sich ganz offensichtlich um eine Marketingaktion handelt, gilt nun mal auch das Wettbewerbsrecht - und da darf man nicht einfach mit X werben ("Nutze Mastercard und hol dir 10% Rabatt!!") und dann nicht liefern ("Ups, wir wissen nicht, ob du nicht was zurück gegeben hast und raten jetzt.") oder -noch schlimmer- mit Y den Kunden sogar schlechter stellen, was durch Dispo oder Negativ-Saldo wie in meinem Fall durchaus passieren kann.

Ich habe meine Käufe und Buchungen wegen dieser Aktion von VISA auf Mastercard umgestellt - genau das, was Mastercard mit der Aktion erreichen will. Ich habe Mastercards bei PayPal und anderen Systemen als Standard hinterlegt. Das hätte ich nicht getan, wenn ich gewusst hätte, dass Mastercard sich nicht an die eigenen Regeln hält. Damit ist VISA ein Umsatz entgangen und Mastercard hat mit falschen Versprechungen den Markt in unzulässigerweise beeinflusst.

Dazu kommt noch, das Mastercard die Aktion überlappend mit VISA arrangiert hat und diese ungeschriebene Regel ("Wir holen uns das später zurück") erst im Verlauf der Aktion, und zwar erst nach Auslaufen der VISA-Aktion, eingeführt hat. Man hat also mittig die Konditionen einseitig geändert, nachdem es mehrere Wochen korrekt nach Teilnahmebedingungen lief und die Rückkehr zum Programm des gleichzeitig laufenden Mitbewerbers nicht mehr möglich war. Dabei spielt es auch gar keine Rolle, wieviele Kunden das nun betrifft. Entscheidend ist, was Mastercard tut und ob dieses Vorgehen den Wettbewerb verzerrt, weil man falsche Angaben macht. Das trifft hier IMHO definitiv zu.

Die einzig formal korrekte Methode wäre gewesen, die Aktion vorzeitig zu beenden (falls das Budget aufgebraucht ist), wie es die TN ja auch ganz bewusst erlauben. Danach sollte das Team für die nächste Aktion ein verbessertes Missbrauchsmanagement integrieren. Vorschläge dazu hatte ich ja schon gemacht. Und wer weiß: Vielleicht klagt ja wirklich jemand und Mastercard darf dann nachträglich alle abgezogenen Gebühren den Kunden wieder gutschreiben. Erfahrung mit Lehrgeld haben die mit Priceless ja schon gemacht. Wäre nur schön, wenn sich die IT dahinter auch endlich mal bessern und ein sicheres System bauen würde. Das ist der eigentliche Skandal der Sache und nicht die Maximierer.
 
Zuletzt bearbeitet:

kts-189

Aktives Mitglied
10.09.2022
104
15
Gibt es bei Ryd eigentlich auch doppelt Cashback wenn man direkt mit der Curve bezahlt ohne vorher per Gutschein eingekauft zu haben?
 
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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
396
409
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Mir wurden gar bei BBVA 2,50€ von MasterCard belastet, weil ich eine Curve-Buchung, die vor der Aktion gemacht wurde, und für die es nie Cashback von MasterCard gegeben hatte, im Aktionszeitraum auf Payzy (Visa!) umgebucht habe. Dass man während der Aktion keine Stornos haben darf, das steht nicht in den Bedingungen.