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Insoweit richtig, als dass die Airline sich nicht direkt auf das Passgesetz berufen darf. Jedoch hat die Airline darauf zu achten, dass der Pax ordnungsgemäß ausgewiesen ist. Dies ist bei Flügen aus Schengen gen Deutschland relativ egal, da hier keine Bußgelder verhängt werden, jedoch weiss ich nicht, ob das in allen anderen Schengenstaaten auch so ist.
Bussgelder werden ja nur dann verhängt, wenn die Einreise illegal ist. Das ist bei Schengen definitionsgemäß nicht möglich.
Daher gehe mal von Selbstschutz der Airlines aus. Ansonsten gilt auch § 10 PassG
Aber siehe auch Absatz 2!
Recht hast du auch mit der Grenzkontrolle, aber wenn es mal jemanden erwischt dann mit allen Konsequenzen ;-)
Das ist doch genau die Frage, die ich hier zu klären suche: Was sind denn die Konsequenzen? M.E. max. die Feststellung einer Owi, ein erhobener Zeigefinger und der Wunsch eines guten Fluges. Ausser natürlich, es liegt etwas konkretes vor. Aber eben nur dann.