AB Top Bonus: Meilen bei Flügen von anderen sammeln

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
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Insoweit richtig, als dass die Airline sich nicht direkt auf das Passgesetz berufen darf. Jedoch hat die Airline darauf zu achten, dass der Pax ordnungsgemäß ausgewiesen ist. Dies ist bei Flügen aus Schengen gen Deutschland relativ egal, da hier keine Bußgelder verhängt werden, jedoch weiss ich nicht, ob das in allen anderen Schengenstaaten auch so ist.

Bussgelder werden ja nur dann verhängt, wenn die Einreise illegal ist. Das ist bei Schengen definitionsgemäß nicht möglich.

Daher gehe mal von Selbstschutz der Airlines aus. Ansonsten gilt auch § 10 PassG

Aber siehe auch Absatz 2!
Recht hast du auch mit der Grenzkontrolle, aber wenn es mal jemanden erwischt dann mit allen Konsequenzen ;-)

Das ist doch genau die Frage, die ich hier zu klären suche: Was sind denn die Konsequenzen? M.E. max. die Feststellung einer Owi, ein erhobener Zeigefinger und der Wunsch eines guten Fluges. Ausser natürlich, es liegt etwas konkretes vor. Aber eben nur dann.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Bussgelder werden ja nur dann verhängt, wenn die Einreise illegal ist. Das ist bei Schengen definitionsgemäß nicht möglich.



Aber siehe auch Absatz 2!


Das ist doch genau die Frage, die ich hier zu klären suche: Was sind denn die Konsequenzen? M.E. max. die Feststellung einer Owi, ein erhobener Zeigefinger und der Wunsch eines guten Fluges. Ausser natürlich, es liegt etwas konkretes vor. Aber eben nur dann.

Doch, auch innerhalb Schengens kann eine Einreise unerlaubt sein. Beim Deutschen eher selten, aber auch da geht es. Absatz 2 sagt aber auch: kann! Mal davon abgesehen, natürlich wird in der Regel ein Passersatzdokument ausgestellt, wenn die Identität feststeht und die Reise kann fortgesetzt werden. Muss aber nicht
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ganz vergessen, die Ausreise kann untersagt werden entweder bei Vorliegen von "etwas konkretem" oder aber Nichtmitführen des Ausweises
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Interessant wäre, was passiert, wenn man sagt, man hat keinen Ausweis dabei.

Wie schon zuvor ausgeführt, es war keine Kontrolle im Rahmen des Boardingprozesses, sondern der Bundespolizist, der hinter der Siko stand, sprach mich an (sinngemäß "Dürfte ich bitte kurz ihren Ausweis und den Boardingpass sehen"), als ich die Jacke nach der problemlosen Siko wieder angezogen und meine Tasche gerade aus der Box genommen hatte. Mein Flug war übrigens innerdeutsch.

Habe damals (noch gar nicht so lange her, Winter 2012/2013) auch nach dem Grund gefragt, Antwort war etwas Gemurmeltes in Richtung "routinemäßige Stichprobe", er hat sich dann erst den Perso, dann auch mal meinen Boardingpass (übrigens OLCI) angesehen, diesen - wohl namensbezogen - mit dem Perso verglichen, dann noch locker auf den Status auf dem Boardingpass angespielt ("Ah, wie ich sehe fliegen Sie wohl öfter" :D), und dann sinngemäß noch was gesagt von wegen "Dresden in guter Erinnerung behalten und bald wiederkommen", das war es dann.

Rechtlich habe ich mir diesbzgl. ehrlich gesagt keinerlei Gedanken gemacht, da ich davon ausgehe, dass auch ein Bundespolizist jederzeit meine Identität überprüfen bzw. nach meinem Ausweis fragen darf; lediglich das mit dem Boardingpass fand ich etwas komisch, aber da die Sikos ja auch im Auftrag der Bundespolizei durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass auch eine Bordkartenkontrolle wohl rechtlich zulässig ist bzw. war, und ich hatte da zum Glück ja eh Zeit.

Vielleicht hatte der Mann ja auch nur Langeweile. ;)
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.907
1.164
Bayern & Tirol
Was wollt ihr?

Zwei Problemkreise:
Mitführen eines Ausweises: Natürlich ist die Polizei berechtigt nach Deinem Ausweis zu fragen. Wenn Du ihn nicht dabei hast, können Sie eine alternative Identitätsfeststellung durchführen - das kann dauern und bedeutet nur unnötigen Aufwand.

Man will das Ticket einer anderen Person nutzen: Hier gelten die Airline AGBs. Wenn es auffällt wird Dir die Beförderung einfach verweigert. Du kannst dann ein neues Ticket buchen und Dein Glück (mit fast keinen Chancen) auf dem Rechtsweg versuchen.
Da Airlines Deine Identität aus diesem Grund überprüfen wollen, werden sie auch das Recht haben, nach irgendeiner Bestätigung zu fragen. Hierzu sollte ein amtlicher Lichtbildausweis reichen (auch Führerschein). Eine auf Rumpelstielzchen zu machen wird Dich dann nicht an Bord des Flugzeuges bringen.

Easyjet weist im Buchungsprozess zum Beispiel hin, dass man einen Lichtbildausweis zu Fliegen braucht. BA und andere kontrollieren beim Einsteigen auch Ausweis + Bordkarte. Bei AB darf man beim Checkin öfters den Ausweis vorzeiten.

Mein Tip: Es einfach sein lassen. Manche Airlines lassen aber Name Changes gegen Gebühr zu.
Nutzung eines Tickets einer anderen Person hat auch Versicherungsrechtliche Probleme.

Klar ist natürlich, dass Airlines das aus Revenue Protection machen. Es wäre für schlaue Geschäftlesmacher einfach Billig-Tickets zu kaufen und kurz vor Abflug diese mit Aufschlag aber unter dem aktuellen Tagespreis zu verkaufen. Diesem Vorgehen wird somit ein Riegel vorgeschoben.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
Hey Leute, worüber regt Ihr Euch auf??
Zeigt dem Polizisten Euren Ausweis + BP vor und gut isses... oder wo genau liegt das Problem?!
=;

"Unwissenheit unterscheidet sich von Ahnungslosigkeit dadurch, mögliches Wissen nicht wissen zu wollen."

=;=;=;

Ich will nunmal nicht unwissend bleiben! ;)
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Was wollt ihr?

Zwei Problemkreise:
Mitführen eines Ausweises: Natürlich ist die Polizei berechtigt nach Deinem Ausweis zu fragen. Wenn Du ihn nicht dabei hast, können Sie eine alternative Identitätsfeststellung durchführen - das kann dauern und bedeutet nur unnötigen Aufwand.

Man will das Ticket einer anderen Person nutzen: Hier gelten die Airline AGBs. Wenn es auffällt wird Dir die Beförderung einfach verweigert. Du kannst dann ein neues Ticket buchen und Dein Glück (mit fast keinen Chancen) auf dem Rechtsweg versuchen.
Da Airlines Deine Identität aus diesem Grund überprüfen wollen, werden sie auch das Recht haben, nach irgendeiner Bestätigung zu fragen. Hierzu sollte ein amtlicher Lichtbildausweis reichen (auch Führerschein). Eine auf Rumpelstielzchen zu machen wird Dich dann nicht an Bord des Flugzeuges bringen.

Easyjet weist im Buchungsprozess zum Beispiel hin, dass man einen Lichtbildausweis zu Fliegen braucht. BA und andere kontrollieren beim Einsteigen auch Ausweis + Bordkarte. Bei AB darf man beim Checkin öfters den Ausweis vorzeiten.

Mein Tip: Es einfach sein lassen. Manche Airlines lassen aber Name Changes gegen Gebühr zu.
Nutzung eines Tickets einer anderen Person hat auch Versicherungsrechtliche Probleme.

Klar ist natürlich, dass Airlines das aus Revenue Protection machen. Es wäre für schlaue Geschäftlesmacher einfach Billig-Tickets zu kaufen und kurz vor Abflug diese mit Aufschlag aber unter dem aktuellen Tagespreis zu verkaufen. Diesem Vorgehen wird somit ein Riegel vorgeschoben.

Also ich denke, es ist auch heutzutage ein Sicherheitsproblem, wenn unkontrolliert jeder x-beliebige ein Flugzeug besteigen kann. Ein wenig Kontrolle kann da ja nicht schaden.
Außerdem man stelle sich den Fall vor, jemand verliert sein Ticket und ein anderer fliegt das Fullflex-C Ticket einfach ab. Und dann sagt die Airline zu dir: Ätsch, Pech gehabt, wir kontrollieren die Reisenden nicht, daher kein Refund. Den Aufschrei im Forum will ich mal sehen... Aber umgekehrt soll es plötzlich beim Meilen-Fremdsammeln möglich gemacht werden, sehr eigenartig.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
Also ich denke, es ist auch heutzutage ein Sicherheitsproblem, wenn unkontrolliert jeder x-beliebige ein Flugzeug besteigen kann. Ein wenig Kontrolle kann da ja nicht schaden.

Jein. Vor dem x-beliebigen, der unberechtigt in ein Flugzeug steigt, haette ich am wenigsten Angst. Denn das wird nur ein "Spassvogel" sein. Ein Terrorist wird sich ordnungsgemäß ein Ticket kaufen. :sick:
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.907
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Bayern & Tirol
Also ich denke, es ist auch heutzutage ein Sicherheitsproblem, wenn unkontrolliert jeder x-beliebige ein Flugzeug besteigen kann. Ein wenig Kontrolle kann da ja nicht schaden.
Außerdem man stelle sich den Fall vor, jemand verliert sein Ticket und ein anderer fliegt das Fullflex-C Ticket einfach ab. Und dann sagt die Airline zu dir: Ätsch, Pech gehabt, wir kontrollieren die Reisenden nicht, daher kein Refund. Den Aufschrei im Forum will ich mal sehen... Aber umgekehrt soll es plötzlich beim Meilen-Fremdsammeln möglich gemacht werden, sehr eigenartig.

Missverständnis? Es geht hier nicht um Sicherheitskontrollen. Egal wie Du heisst, Du wirst kontrolliert - inklusive Abgsbe von Terrorwasser und Staub wischen am Laptop. Ich wollte nur darstellen, dass die Namensbindung zu 100% Revenue Protection beinhaltet. Terroristen kaufen reguläre Tickets mit Ausweisen, die zum Ticketnamen passen. Somit kein Sicherheitsgewinn.
 
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M

Mr. Burns

Guest
Ganz vergessen, die Ausreise kann untersagt werden entweder bei Vorliegen von "etwas konkretem" oder aber Nichtmitführen des Ausweises


So ein kleiner Ein-Stern-BundesPo sollte den § 10 PassG aber bitte nicht aus eigener Machtvollkommenheit anwenden, sondern bitte sofort einen seiner Goldfasane (ist das Wort eigentlich PI?) einschalten. Der letzte mir bekannte Fall war dieser Horst Mahler, dieser linke Terrorist (oder so ähnlich), der nicht in den Iran durfte.
 
M

Mr. Burns

Guest
Also ich denke, es ist auch heutzutage ein Sicherheitsproblem, wenn unkontrolliert jeder x-beliebige ein Flugzeug besteigen kann. Ein wenig Kontrolle kann da ja nicht schaden.
Außerdem man stelle sich den Fall vor, jemand verliert sein Ticket und ein anderer fliegt das Fullflex-C Ticket einfach ab. Und dann sagt die Airline zu dir: Ätsch, Pech gehabt, wir kontrollieren die Reisenden nicht, daher kein Refund. Den Aufschrei im Forum will ich mal sehen... Aber umgekehrt soll es plötzlich beim Meilen-Fremdsammeln möglich gemacht werden, sehr eigenartig.

Ein wenig Kontrolle kann nicht schaden, meinst Du also! Da haben wir 1968 mit Benno, Joschka und Rudi Steine geworfen und Häuser besetzt und nun kommt so ein 16jähriger und schreibt:

Ein wenig Kontrolle kann nicht schaden.
 
M

Mr. Burns

Guest
Muss der Reisepass oder der Bundespersonalausweis eigentlich mitgeführt werden?

Ich habe da keine Ahnung, erinnere mich aber, dass dies früher so nicht war, freilich mit der Ausnahme im Dritten Reich. Der Personalausweis, früher hieß der Kennkarte, wurde ja erst von den Nationalsozialisten eingeführt und nur die Juden waren verpflichtet diese Kennkarte immer mit sich zu führen

Wie sieht es heute aus? Mitführungspflicht für alle? Wer hat Ahnung und kann eine Fundstelle zitieren?
 

rcs

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06.03.2009
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Nur bei Ein- und Ausreise gem. Paßgesetz.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.

Wer nicht ein und ausreist, muss ihn gem. PAuswG nur auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Und natürlich ab 16 Jahren zumindest einen Personalausweis ODER Reisepaß besitzen.
 

bk512

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15.10.2011
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Berlin
Ein wenig Kontrolle kann nicht schaden, meinst Du also! Da haben wir 1968 mit Benno, Joschka und Rudi Steine geworfen und Häuser besetzt und nun kommt so ein 16jähriger und schreibt:

Also erst einmal - ich bin Jahrgang 1968. Und ich würde auch das Steinewerfen heute nicht gutheißen. :stop:
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Mal eine ganz andere Frage:
Wenn ich mich mit einer nicht für mich bestimmten Boardkarte in den Bereich schleiche, der laut Beschilderung "Nur für Personen mit gültiger Boardkarte" bestimmt ist - begehe ich da nicht ganz streng genommen schon einen Hausfriedensbruch?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Außerdem man stelle sich den Fall vor, jemand verliert sein Ticket und ein anderer fliegt das Fullflex-C Ticket einfach ab. Und dann sagt die Airline zu dir: Ätsch, Pech gehabt, wir kontrollieren die Reisenden nicht, daher kein Refund. Den Aufschrei im Forum will ich mal sehen... Aber umgekehrt soll es plötzlich beim Meilen-Fremdsammeln möglich gemacht werden, sehr eigenartig.

Kannst Du mir mal sagen, wie man ein elektronisches Ticket verlieren kann? Das Ticket ist auf dem Ticket-Server der Airline gespeichert! Verlieren kann man es nur, wenn das Ticket-System hängt (been there, done that)! Somit musst Du Dich irgendwie ausweisen, damit Du das Ticket berechtigt nutzen kannst.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
Kannst Du mir mal sagen, wie man ein elektronisches Ticket verlieren kann? Das Ticket ist auf dem Ticket-Server der Airline gespeichert! Verlieren kann man es nur, wenn das Ticket-System hängt (been there, done that)! Somit musst Du Dich irgendwie ausweisen, damit Du das Ticket berechtigt nutzen kannst.

Schon klar. Genau um diese Frage ging es doch! Der TO suchte doch nach Möglichkeiten, ohne Abgleich der Identität Meilen durch andere sammeln zu können. Und wenn das ginge und es mal anderweitig missbräuchlich passierte, meinte ich nur, dann würde sich der TO und einige andere sicher eine Antwort der Airline à la "Dein Problem - ätsch" niemals gefallen lassen.
 

rcs

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06.03.2009
27.606
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München
Damit wäre zu dem Thema dann denke ich auch alles gesagt, was zu sagen war.
Auf die von den Programmregeln gedeckten Wege über Vielfliegerprogramme mit "Household"-Account wurde bereits eingegangen, eine Diskussion weiter im Graubereich brauchen wir denke ich nicht.
 
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