Mein Tipp zu Zahlungsgebühren bei Airlines

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berlin94

Neues Mitglied
11.06.2016
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Ansonsten noch der Hinweis, dass 0.2%/0.3% nur die Interchange-Kosten sind, die einen Teil ausmachen, aber nicht die ganzen Kosten.
Außerdem sind Commercial-Karten aussgenommen, da sind 1-2% durchaus noch im Rahmen.

Was sollen denn noch für Kosten dazukommen, die nur bei der Transaktion selbst vorkommen. Der Palandt-Kommentar sieht bei dem Paragraphen vor, dass nur "direkt zurechenbare Kosten" dem Verbraucher auferlegt werden dürfen. Pauschale Jahresgebühren zwischen Unternehmer und Bank sind somit ausgeschlossen.

Zudem liegt der Unternehmer in der Beweispflicht ;-) und welcher Unternehmer legt seinen Vertrag mit der Bank schon offen :)
 
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usarage

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12.03.2012
3.179
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FRA
Was sollen denn noch für Kosten dazukommen, die nur bei der Transaktion selbst vorkommen. Der Palandt-Kommentar sieht bei dem Paragraphen vor, dass nur "direkt zurechenbare Kosten" dem Verbraucher auferlegt werden dürfen. Pauschale Jahresgebühren zwischen Unternehmer und Bank sind somit ausgeschlossen.

Zudem liegt der Unternehmer in der Beweispflicht ;-) und welcher Unternehmer legt seinen Vertrag mit der Bank schon offen :)
Die Interchange Gebühr enspricht NICHT den Gebühren, die der Händler an seinen Acquirer zahlt.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
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Wien
Zudem liegt der Unternehmer in der Beweispflicht ;-) und welcher Unternehmer legt seinen Vertrag mit der Bank schon offen :)
In der Beweispflicht ist der Unternehmer erst dann, wenn du mit ihm vor Gericht über die Gebühren streitest.

So lange du aber nicht zu Gericht gehst, muss er gar nichts beweisen.

Zu den Interchangekosten kommen immer noch Acquirergebühren und Sheme-Fees dazu. Beispielsweise verlangen iZettle oder SumUp fast 3% für die Annahme von Kreditkarten, und das bei jeder Transaktion. Gut, das ist wohl der absolute worst-case, normalerweise werden es eher 0,5% - 1% sein, jedenfalls aber definitiv mehr als 0,3%.

Wenn bei einer Buchung teilweise weit über 10% Aufschlag verlangt werden, dann ist es natürlich mehr als eindeutig, dass das rechtswidrig ist. Wenn aber bei einem Ticket von 500€ ein Aufschlag von 5€ verlangt wird, dann ist das noch klar im Rahmen des Üblichen.
 
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Langstrecke

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31.08.2013
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Jetzt mal Spaß bei Seite.

Auch Internetanbieter wollen und müssen Geld verdienen. Die Frage ist halt wie, denn entscheidend ist der Endpreis, bzw der angezeigte Endpreis. Nur wer den zunächst günstigsten Preis anzeigt, bekommt die Zuneigung des möglichen Kunden. Dieser geht in der Regel zur Buchung über.
Die Kernfrage wäre also, mit welcher Kalkulation soll der Anbieter ins Geschäft gehen und wie kommt er zu einem verträglichen Endpreis. Die bisherige Praxis mit "Kartenzahlgebühren" oder "Zahlungsverkehrsgebühren" geht wohl nicht mehr.

Den Unisterabsahnweg, mit Sinnlos-Versicherungen (nebst Kartenzahlgebühren und anderen Tricks) lasse ich außen vor.

Es ist unerheblich, ob nun die interchange fee, der Währungsaufschlag oder andere Kostenarten diskutiert werden. Für den Kunden zählt der zu zahlende Endpreis.

Einen Lösungsansatz habe ich nicht und wenn ich einen hätte, wäre ich nicht hier.....
 

Amino

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03.04.2016
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Wien
Das größte Problem sind die Preissuchmaschienen, die nicht den realen Preis anzeigen. Für den Kunden ist es fast unmöglich, die Preise zu vergleichen, wenn der Preis erst während der Buchung plötzlich höher wird.
 
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Langstrecke

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31.08.2013
10.187
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LEJ
Gleicher Preis ohne Rücksicht auf ein Zahlungsmittel

Das wäre eine sinnvolle Formulierung
Etwas deutlicher:
Das Angebot wird durch den Anbieter erstellt.
Das Angebot wird durch den Kunden angenommen (und nicht umgekehrt!!!).
Der angebotene und angezeigte Preis ist verbindlich.
Es ist der vom Kunden zu zahlende Endpreis unabhängig des Zahlungsweges und der Zahlungsart einschließlich aller Nebenkosten und Steuern anzugeben.
Aufschläge und Zuschläge darüber hinaus sind unzulässig.:confused: Vielleicht so?:confused:
 
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alexanderxl

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24.07.2010
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die neuerdings gedeckelte Interbankengebühr hat ja nur sehr wenig mit den höheren Prozenten zu tun, die der beim Bezahlvorgang Kreditkarten akzeptierende Geschäftsmann vertragsgemäß an die Kreditkarteninstitute bzw. Zahlungsdienstleister zahlen muß bzw abgezogen bekommt

insofern dürfte der Nachweis von z.B. 3% oder so Kosten recht einfach sein
16,- Kosten bei 42,- Zahlungsbetrag ist natürlich absurd hoch und auch mit zusätzlichem Buchungsaufwand "schwer" erklärbar


Was bedeutet denn, bzw. wo greifft denn, die Deckelung der EU bezüglich Kreditkartenkosten?
Das die Kreditkartenunternehmen eine Umsatzprovision nehmen die wohl meist so zwischen 1 bis 3 % liegt war bekannt, aber was bedeutet diese Deckelung - wo kommt die zum tragen?
 

Amino

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03.04.2016
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Ich kopiere mal den Beitrag von mir selbst:
Zu den Interchangekosten kommen immer noch Acquirergebühren und Sheme-Fees dazu. Beispielsweise verlangen iZettle oder SumUp fast 3% für die Annahme von Kreditkarten, und das bei jeder Transaktion. Gut, das ist wohl der absolute worst-case, normalerweise werden es eher 0,5% - 1% sein, jedenfalls aber definitiv mehr als 0,3%.

Wenn bei einer Buchung teilweise weit über 10% Aufschlag verlangt werden, dann ist es natürlich mehr als eindeutig, dass das rechtswidrig ist. Wenn aber bei einem Ticket von 500€ ein Aufschlag von 5€ verlangt wird, dann ist das noch klar im Rahmen des Üblichen.

Reguliert wurden nur die Interchange-Gebühren, das sind die Gebühren, die die kartenausgebende Bank bekommt. Nicht reguliert wurden hingegen die Gebühren, die die kartenannehmende Bank erhält, also die Bank des Händlers.

Der Grund dafür ist ganz einfach: Dem Händer ist es ja möglich, mit seiner Bank zu verhandeln oder seine Bank zu wechseln und sich ein günstigeres Angebot zu suchen. Anders ist es bei den Interchange-Gebühren, die die Bank des Kunden bekommt und die an den Händler nur weitergereicht werden: Diese wurden von Mastercard und Visa festgelegt und waren somit für den normalsterblichen Händler nicht verhandelbar. Daher wurden diese Interbank-Gebühren auch reguliert, weil hier der freie Markt komplett versagt.