FR: Menschenunwürdige Abfertigung bei Flugausfall mit Ryanair

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User5518

Neues Mitglied
08.06.2018
5
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Hallo zusammen,


zunächst möchte ich euch bitten mich nicht falsch zu verstehen, ich möchte hier nicht um eine Rechtsberatung u.ä. bitten, aber vielleicht ist jemanden schon mal etwas Ähnliches passiert und kann mir ein paar Tipps oder Hinweise geben.


Sehr oft fliege ich nicht, aber was mir vor knapp 2 Wochen passiert ist, lässt mich nicht in Ruhe.


Am 27.05. wollte ich mit zwei weiteren Personen den Flug FR1539 von Toulouse nach Frankfurt nehmen. Selbstverständlich hatte ich diesen schon im Vorfeld bei Ryanair gebucht. Mit 60 Euro für einen Hin- und Rückflug für 3 Personen, konnte man ja nicht viel falsch machen - habe ich gedacht.


Der Flug nach Frankfurt war am 27.05. für 20:20 Uhr geplant. Durch Zufall habe ich nachmittags am 27.05. erfahren, dass der Flug gestrichen wurde. Ich habe diesbezüglich jedoch keine Information von Ryanair selbst erhalten! Ich bin dann schnellstmöglich an den Flugfahren gefahren, um mich darüber zu informieren, wie ich wieder nach Frankfurt komme. Nun musste ich mit Erschrecken feststellen, dass man mir am Ryanair-Schalter nicht helfen wollte. Mir wurde gesagt, dass es keine Alternative zu diesem Flug geben würde und dass man sonst nichts für mich und meine Begleitungen machen konnte. Dann wurde mir in einer sehr herablassenden Art und Weise zu verstehen gegeben, dass ich nicht weiter erwünscht bin und doch gehen sollte.


Da ich irgendwie nach Frankfurt musste, habe ich mich selbst um eine Alternative gekümmert. Ich habe dann ein Zugticket nach Paris gekauft und konnte glücklicherweise aus in Paris mit dem Auto abgeholt werden. Natürlich war ich nicht die Einzige, die dann mit dem Zug nach Paris wollte. Die zweite Klasse war schon komplett ausverkauft, so dass ich über 170 Euro für ein Ticket in der ersten Klasse bezahlen musste, um nach Paris zu kommen. Dass man dann nicht innerhalb von einer Stunde mit dem Auto in Frankfurt, muss ich vermutlich nicht erwähnen. Ursprünglich (mit dem Flieger) sollte ich gegen 22 Uhr (am 27.05.) in Frankfurt ankommen. Nachdem ich dann über 700 Euro ärmer war, war ich gegen 9 Uhr am 28.05. in Frankfurt. Es war eine Tortur, die ich nicht noch einmal erleben möchte, ich denke, dass man das nachvollziehen kann.


Mit ist klar, dass Ryanair eine Billig-Fluggesellschaft ist, aber auch wenn man günstige Tickets verkauft, kann man doch freundlich zum Kunden sein. Dass mir auch keine Alternative zu dem Flug angeboten wurde, finde ich nicht in Ordnung. Es fahren Busse und Züge von Toulouse nach Frankfurt. Und dann noch diese menschenunwürdige, herablassende Art? So etwas ist doch nicht tragbar. Natürlich habe ich mich schon an Ryanair gewandt, die haben mir auch das Rückflugticket erstattet, aber mehr wollen sie nicht machen, weil der Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ gestrichen wurde. (Wie ich später erfahren musste, aufgrund von schlechtem Wetter in Frankfurt.)


Daher wollte ich mich hier mal erkundigen, was ich machen kann. Ich bin für Tipps oder Hinweise sehr dankbar.


Viele Grüße
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
der Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ gestrichen wurde. (Wie ich später erfahren musste, aufgrund von schlechtem Wetter in Frankfurt.)
Dran bleiben. Wenn das mit den aussergewöhnlichen Umständen stimmt, gibt es keine Kompensation nach eu261. Ersatzbeförderung steht dir aber trotzdem zu und daher muss Ryanair die Zugtickets erstatten. Das könnte natürlich nicht einfach werden, aus dem Laden ein paar Euros rauszuleiern. Viel Glück!
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.870
6.346
HAM
Menschenunwürdig? 20 Euro pro Nase für Hin-und Rückflug... tz tz.
Ja, am 27.5. waren schwere Gewitter in FRA und viele Flüge wurden gestrichen. Einfach die Zusatzkosten von FR einfordern. Kompensation nach EU261/04 dürfte es nicht geben.
 

User5518

Neues Mitglied
08.06.2018
5
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Ersatzbeförderung steht dir aber trotzdem zu und daher muss Ryanair die Zugtickets erstatten.
Kennst du zufällig ein Gesetzt, ein Urteil oder sonst ein Schriftstück, in dem das festgehalten ist und auf das ich mich stürzen kann? Das würde mir sehr helfen.


Menschenunwürdig? 20 Euro pro Nase für Hin-und Rückflug... tz tz.
Den Preis für die Ticket habe ich ja nicht festgelegt. Und wie man als Kunde behandelt wird, sollte eigentlich nichts mit dem Ticketpreis zu tun haben. Dass ich kein First-Class-Service erwarten kann, ist mir klar - möchte ich auch gar nicht. Aber ich finde es ziemlich krass, wenn man Hilfe braucht und einem dann (übersetzt) gesagt wird: "Verpi** dich mit deinen Flug-Problemen, wir wollen hier nur zahlende Kunden, die die Fre**e halten.". (Ich bitte die Ausdrucksweise zu entschuldigen, aber nur so kommt am besten rüber, wie ich behandelt wurde.)


Einfach die Zusatzkosten von FR einfordern. Kompensation nach EU261/04 dürfte es nicht geben.
Auch dich möchte ich fragen, ob du eventuell ein Gesetzt, ein Urteil oder sonst ein Schriftstück, in dem das festgehalten ist, dass ich quasi ein Recht habe, dass mir die Zusatzkosten erstattet werden und auf das ich mich stürzen kann?

Danke für eure Hilfe!
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.284
1.366
CGN
Reich die Kosten ein. Übe Dich etwas in Geduld. Bei mir hat es ca. 7 Wochen gedauert aber man hat anstandslos alle Kosten gem. meiner Aufstellung gezahlt. EU261 war bei mir auch nicht drin wegen Wetter. Aber der Rest war kein Thema.

Lies Dir mal die EU Verordnung durch. Da steht alles klar drin was Dir zusteht.
 

User5518

Neues Mitglied
08.06.2018
5
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Reich die Kosten ein. Übe Dich etwas in Geduld. Bei mir hat es ca. 7 Wochen gedauert aber man hat anstandslos alle Kosten gem. meiner Aufstellung gezahlt. EU261 war bei mir auch nicht drin wegen Wetter. Aber der Rest war kein Thema.
Darf ich fragen, wie du genau dabei vorgegangen bist? Konntest du das per Mail erledigen (wenn ja, an welche Adresse hattest du geschrieben?) oder ist es (was ich vermute), so etwas besser über den Postweg zu erledigen? (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben die Ihren Sitz in Dublin, was dann auch meine Anlaufstelle wäre ?!)
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.452
1.547
MZ
Mal eine vielleicht blöde Nachfrage: aber wie gesichert ist die Aussage eigentlich, dass der Flug wegen Gewittern / Wetter gestrichen worden sei? Denn mittlerweile existiert die Strecke FRA-TLS bei FR nicht mehr und sollte wenn ich das richtig in Erinnerung habe gegen Ende Mai gestrichen worden sein (Stand glaube ich sogar irgendwo hier im VFT). Nicht das die Streichung "geplant" war und man euch bloß nicht informiert hat. Dies wie gesagt nur als Anmerkung. Kann auch sein das ich mich täusche...
 

User5518

Neues Mitglied
08.06.2018
5
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Mal eine vielleicht blöde Nachfrage: aber wie gesichert ist die Aussage eigentlich, dass der Flug wegen Gewittern / Wetter gestrichen worden sei? Denn mittlerweile existiert die Strecke FRA-TLS bei FR nicht mehr und sollte wenn ich das richtig in Erinnerung habe gegen Ende Mai gestrichen worden sein (Stand glaube ich sogar irgendwo hier im VFT). Nicht das die Streichung "geplant" war und man euch bloß nicht informiert hat. Dies wie gesagt nur als Anmerkung. Kann auch sein das ich mich täusche...


Die Information habe ich durch den Wetterbericht und Seiten wie "https://www.euclaim.de/" bekommen. (Es war jedoch nicht von www.euclaim.de, habe die eigentliche URL nur gerade nicht zur Hand.) Die Info habe ich also nicht wirklich aus erster Hand. Aber Ryanair wird wohl niemals zugeben, wenn es stimmen sollte, dass sie den Flug gestrichen habe, weil sie die Strecke generell nicht mehr fliegen wollten.

Was mir nur gerade aufgefallen ist, dass wenn ich Prozedur bei www.flightright.com und/oder www.fairplane.de durchklicken, wird mir gesagt, ich hätte Anspruch auf 250 bzw. 177 Euro. Das würde zumindest einen Teil meiner entstanden Kosten decken. Wobei ich das ungern über solch eine Seite mache, da die ja auch eine Provision haben wollen.

Daher wäre ich um die oben erwähnten Rechtstexte (o.ä.) sehr dankbar. Wobei ich mir aber auch noch die EU-Verordung durchlesen muss.
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Was mir nur gerade aufgefallen ist, dass wenn ich Prozedur bei www.flightright.com und/oder www.fairplane.de durchklicken, wird mir gesagt, ich hätte Anspruch auf 250 bzw. 177 Euro. Das würde zumindest einen Teil meiner entstanden Kosten decken. Wobei ich das ungern über solch eine Seite mache, da die ja auch eine Provision haben wollen.

Auslagen solltest du so oder so bekommen.
Das was da angezeigt wird ist die Kompensation nach EU261.
 
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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Darf ich fragen, wie du genau dabei vorgegangen bist? Konntest du das per Mail erledigen (wenn ja, an welche Adresse hattest du geschrieben?) oder ist es (was ich vermute), so etwas besser über den Postweg zu erledigen? (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben die Ihren Sitz in Dublin, was dann auch meine Anlaufstelle wäre ?!)

Wie schon im Post 2 beschrieben: Anwalt!

Bei Kosten von 700 Euro wird dir sonst nichts anderes übrig bleiben.
 
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Chaosmax

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22.04.2009
2.257
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Kennst du zufällig ein Gesetzt, ein Urteil oder sonst ein Schriftstück, in dem das festgehalten ist und auf das ich mich stürzen kann? Das würde mir sehr helfen.

Die EU-Verordnung 261/04 regelt, was im Falle von Unregelmäßigkeiten von den Airlines zu erwarten ist.
Bei Flugstreichung ist dies, unabhängig vom Grund der Streichung:
- Ersatzbeförderung
- ggf. Versorgungsleisungen (Hotelübernachtung, Essensgutscheine etc)

Dazu kann es noch eine Kompensationszahlung, bei der Strecke EUR 250,00 geben, wenn die Streichung nicht auf außergewöhnlichen Umständen basiert. Der Rahmen dafür ist aber eng gesteckt (Unwetter zählt aber dazu), jedoch ist es nicht an Dir zu beweisen, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen oder nicht.

Da Ryanair die keine Ersatzbeförderung angeboten hat, ist es wohl auch möglich Schadensersatzansprüche gelten zu machen, insofern dir weitere monetäre Schäden entstanden sind.

Wie hier bereits mehrfach erwähnt, wird Ryanair aber nicht freiwillg zahlen. Daher solltest du einen Anwalt beauftragen. Die Kosten des Anwaltes muss Ryanair übernehmen.
Bei Flightrightg oder EUCLaim zahlst du die Kosten, wenn auch pauschal.
Hier im Forum gibt es ein paar Anwälte, die darauf spezialisiert sind.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Sehr oft fliege ich nicht, aber was mir vor knapp 2 Wochen passiert ist, lässt mich nicht in Ruhe.

Selbstverständlich hatte ich diesen schon im Vorfeld bei Ryanair gebucht. Mit 60 Euro für einen Hin- und Rückflug für 3 Personen, konnte man ja nicht viel falsch machen - habe ich gedacht.

Der Flug nach Frankfurt war am 27.05. für 20:20 Uhr geplant. Durch Zufall habe ich nachmittags am 27.05. erfahren, dass der Flug gestrichen wurde. Ich habe diesbezüglich jedoch keine Information von Ryanair selbst erhalten!

Ich bin dann schnellstmöglich an den Flugfahren gefahren, um mich darüber zu informieren, wie ich wieder nach Frankfurt komme. Nun musste ich mit Erschrecken feststellen, dass man mir am Ryanair-Schalter nicht helfen wollte.

Dann wurde mir in einer sehr herablassenden Art und Weise zu verstehen gegeben, dass ich nicht weiter erwünscht bin und doch gehen sollte.

Da ich irgendwie nach Frankfurt musste, habe ich mich selbst um eine Alternative gekümmert. (...) Es war eine Tortur, die ich nicht noch einmal erleben möchte, ich denke, dass man das nachvollziehen kann.

Mit ist klar, dass Ryanair eine Billig-Fluggesellschaft ist, aber auch wenn man günstige Tickets verkauft, kann man doch freundlich zum Kunden sein.

Und dann noch diese menschenunwürdige, herablassende Art? So etwas ist doch nicht tragbar.

Natürlich habe ich mich schon an Ryanair gewandt, die haben mir auch das Rückflugticket erstattet, aber mehr wollen sie nicht machen, weil der Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ gestrichen wurde. (Wie ich später erfahren musste, aufgrund von schlechtem Wetter in Frankfurt.)

Danke fürs Teilen dieser ausgiebigen RYAN Air (Ryanair) Produkterfahrung.

Ich kann in der Sache nicht mehr beitragen, als dies die Mitinsassen schon getan haben, aber ich möchte Dich unbedingt darauf aufmerksam machen, dass Du imho ein phänomenales Talent (auch Naturtalent genannt) für das Schreiben von Produkterfahrungen / Rezensionen etc hast.

Ich weiss nicht was Du beruflich machst, aber wenn das mal nicht mehr wuppt oder Du Abwechslung suchst: Da schlummert etwas Grosses in Dir!

Mich würden 2 Dinge interessieren:

1. Du hattest offensichtlich schon zum Buchungszeitpunkt ein mieses Gefühl - aber der günstige Preis hat Dir darüber "hinweg geholfen"? Lässt Du dich immer so wenig von Deiner Intuition leiten?

2. Du schreibst ausdruecklich Dich haette keine Info der Ryanair erreicht. Sondern Du hättest durch Zufall von der Flugstreichung erfahren. Wie sieht denn so ein Zufall aus?

Ich wünsche viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!
 

User5518

Neues Mitglied
08.06.2018
5
0
Alles klar, damit sind die nächsten Schritte klar. Vielen Dank!
Wäre natürlich angenehmer gewesen, wenn man sich den Weg zum Anwalt hätte sparen können, da dies (ich muss leider sagen "aus eigener Erfahrung") immer ein doch relativ aufwändiger Prozess ist. Aber gut...


Danke fürs Teilen dieser ausgiebigen RYAN Air (Ryanair) Produkterfahrung.
Gerne, freut mich zu lesen, dass mit meinem "Hilferuf" auch noch anderen hier einen Gefallen getan habe.



Ich kann in der Sache nicht mehr beitragen, als dies die Mitinsassen schon getan haben, aber ich möchte Dich unbedingt darauf aufmerksam machen, dass Du imho ein phänomenales Talent (auch Naturtalent genannt) für das Schreiben von Produkterfahrungen / Rezensionen etc hast.


Ich weiss nicht was Du beruflich machst, aber wenn das mal nicht mehr wuppt oder Du Abwechslung suchst: Da schlummert etwas Grosses in Dir!
Wenn das meine Deutschlehrerin aus Schulzeiten lesen könnte. :D
Ich bin Softwareentwickler und schreibe eigentlich nicht sonderlich viel (außer Code natürlich) und aktuell sieht es auch nicht danach aus, als würde ich demnächst arbeitslos werden. Aber man weiß ja nie, was die Zukunft noch so bringt.
(Dass man wohl ein Talent für etwas hat, liest man natürlich gerne. :) Danke.)

Mich würden 2 Dinge interessieren:

1. Du hattest offensichtlich schon zum Buchungszeitpunkt ein mieses Gefühl - aber der günstige Preis hat Dir darüber "hinweg geholfen"? Lässt Du dich immer so wenig von Deiner Intuition leiten?
Generell lege ich lieber ein paar Euro mehr auf den Tisch und bekomme dafür auch etwas, was nicht schon beim Ansehen auseinanderfällt bzw. worüber ich mir dann später für das X-fache des Kaufbetrags die Nerven kaputt machen muss. Aber hier habe ich mich in der Tat mal von dem doch sehr günstigen Preis verführen lassen. Und beim Hinflug hat ja auch alles geklappt - aktuell würde ich sagen, es war einfach nur ein blöder Zufall, dass das so gekommen ist, wie es gekommen ist.


2. Du schreibst ausdruecklich Dich haette keine Info der Ryanair erreicht. Sondern Du hättest durch Zufall von der Flugstreichung erfahren. Wie sieht denn so ein Zufall aus?
Meine Freundin wollte noch die Flugnummer haben, damit sie mir beim Fliegen "zusehen" kann. Da es ein Kurzurlaub war und ich doch einiges geplant hatte, hatte ich ihr die Nummer eigentlich viel zu spät gegeben. Naja, ich ihr die Nummer dann nachmittags gegeben hatte, hatte sie diese bei Google eingegeben und mir gesagt, dass der Flug annulliert wurde. Nur so habe ich davon erfahren. Sonst wäre das Problem vermutlich noch viel Größer geworden. Also so gesehen hatte ich auch etwas Glück im Unglück.



Ich wünsche viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!
Vielen Dank dir! (Das kann ich gut gebrauchen.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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37
FRA
Knackpunkt dürfte sein, dass Du Ryanair eventuell nicht nachweisen kannst, dass sie Dir keine Ersatzbeförderung angeboten haben. Hast Du Dir den Namen der Mitarbeiterin geben lassen, die Dir die Auskunft gegeben hat, dass Umbuchungen abgelehnt würden? Hast Du die Namen von Zeugen, denen eventuell auch eine Ersatzbeförderung verweigert wurde?

Eleganter wäre es gewesen, die Kommunikation über den Chat abzuwickeln und Screenshots zu speichern, als kleiner Tipp für den nächsten Schnäppchenflug.
 

technikelse

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18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Mit ist klar, dass Ryanair eine Billig-Fluggesellschaft ist, aber auch wenn man günstige Tickets verkauft, kann man doch freundlich zum Kunden sein.
Und dann noch diese menschenunwürdige, herablassende Art?
Ich dachte Ryanair Kunden buchen deshalb Ryanair weil die unfreundliche Art Kult ist. Geh mal in eine Äppelwoi Kneipe in Frankfurt Sachsenhausen. Das gehört es zum guten Ton seine Gäste unfreundlich anzupampen. :)

Gewitter über Deutschland. Meine Schwester ist kürzlich zweimal in Frankfurt gestandet, weil sie einmal wegen einer verspäteten Ankunft aus DUS in FRA ihren Anschluss verpasst hat und auf den Rückweg der Flug nach DUS gestrichen wurde. Stundenlange Wartezeiten am LH Serviceschalter und die Freundlichkeit der Servicemitarbeiter hatte auch noch Luft nach oben. Volle Flughäfen und Wetterchaos lösen Stress aus. Schön ist es nicht aber offenbar Realität. Bei Hansens kocht man auch nur mit Wasser. Bei Ryanair wird eben gar kein Wasser gekocht, weil es der Ticketpreis nicht hergibt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Knackpunkt dürfte sein, dass Du Ryanair eventuell nicht nachweisen kannst, dass sie Dir keine Ersatzbeförderung angeboten haben. Hast Du Dir den Namen der Mitarbeiterin geben lassen, die Dir die Auskunft gegeben hat, dass Umbuchungen abgelehnt würden? Hast Du die Namen von Zeugen, denen eventuell auch eine Ersatzbeförderung verweigert wurde?

Eleganter wäre es gewesen, die Kommunikation über den Chat abzuwickeln und Screenshots zu speichern, als kleiner Tipp für den nächsten Schnäppchenflug.


Das ist zum Glück kein Problem, da FR nachweisen muss, was sie angeboten haben will.

Ist insgesamt der Aufregung nicht wert.

Die Normenkette, nach der der TO sucht lautet (vereinfacht) § 280 BGB i.V.m. Art. 8 Abs. 1b, Art. 5 Abs. 1a EU-VO 261/2004 und heißt übersetzt, dass ein Schadensersatzanspruch deswegen besteht, weit FR als ausführendes Luftfahrtunternehmen es schuldhaft unterlassen hat, nach der der Annullierung ihres Fluges betroffenen Fluggästen eine ersatzweise Beförderung (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) anzubieten.

Und da der Flug nach Frankfurt am Main gehen sollte, steht notfalls voraussichtlich mit dem AG Frankfurt auch ein fluggastrechtlich bewandertes Gericht zur Verfügung.

Unendliche Geduld würde ich nicht haben. Wenn eine Fluggesellschaft sich dermaßen unkorrekt verhält, braucht man selbst auch nicht unnötig fair sein. Also ggf. gleich zum Anwalt (Fluggast- oder zumindest Reiserechtler). Der wird dann auch prüfen, ob zusätzlich Ausgleichszahlungen drin sind. Bei Streichung Stunden vor dem Flug ist das zumindest ziemlich wahrscheinlich. Hängt im Zweifel aber sicher auch davon ab, wie die Wetterlage zur geplanten Zeit war.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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9.144
BRU
Generell lege ich lieber ein paar Euro mehr auf den Tisch und bekomme dafür auch etwas, was nicht schon beim Ansehen [/FONT][/COLOR]auseinanderfällt[FONT=&] bzw. worüber ich mir dann später für das X-fache des Kaufbetrags die Nerven kaputt machen muss. Aber hier habe ich mich in der Tat mal von dem doch sehr günstigen Preis verführen lassen. Und beim Hinflug hat ja auch alles geklappt - aktuell würde ich sagen, es war einfach nur ein blöder Zufall, dass das so gekommen ist, wie es gekommen ist.


Genau das ist halt der Punkt: Solange alles gutgeht (und zugegeben geht bei einem Großteil der Flüge alles gut, erst recht bei Airlines, die keine knappen Umsteigeverbindungen anbieten und wo Verspätungen zwar nervig sind, aber man deswegen nicht auf das „Service“ der Airline angewiesen ist) und man kein besonderes Service und Borderlebnis erwartet, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei FR teilweise sicher nicht schlecht (irgendwelche "moralischen" Diskussionen zu Beschäftigungsbedingungen usw. mal beiseite gelassen). Nur wehe, es kommt was dazwischen, wie wetterbedingte Probleme oder Streiks.

Muss letztendlich jeder für sich entscheiden, wie viel ihm ein besseres Service im Bedarfsfall wert ist. Ich zahle lieber etwas mehr, und habe dafür die Gewissheit, dass sich die Airline auch bei Schlechtwetter darum bemüht, mich an mein Ziel zu bringen.

Ändert aber nichts daran, dass die Gesetze für alle gelten, d.h. auch FR ist dazu verpflichtet, Dir eine Ersatzbeförderung und Versorgungsleistungen plus eventuelle Ausgleichszahlung zu zahlen.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Solange man seine Fluggastrechte kennt, ist man ja für die meisten Fälle ganz gut gewappnet.

Man sollte natürlich in der Lage sein, notfalls in Vorkasse gehen zu können. Und das können ja schnell ganz erhebliche Kosten werden. Das ist es, was ich FR und Co so ein wenig vorwerfe: ganz bewusst Low-Budget-Reisende zu locken - sie dann aber vollends im Stich zu lassen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Solange man seine Fluggastrechte kennt, ist man ja für die meisten Fälle ganz gut gewappnet.

Man sollte natürlich in der Lage sein, notfalls in Vorkasse gehen zu können. Und das können ja schnell ganz erhebliche Kosten werden. Das ist es, was ich FR und Co so ein wenig vorwerfe: ganz bewusst Low-Budget-Reisende zu locken - sie dann aber vollends im Stich zu lassen.

Das gilt halt auch nur für Fälle, wo Du eine gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland o.ä. hast. In Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland, Frankreich usw., die nicht gerade für ihr effizientes Justizsystem bekannt sind, bräuchtest Du wahrscheinlich Jahre, bis Du Dein Geld wiedersiehst...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das gilt halt auch nur für Fälle, wo Du eine gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland o.ä. hast. In Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland, Frankreich usw., die nicht gerade für ihr effizientes Justizsystem bekannt sind, bräuchtest Du wahrscheinlich Jahre, bis Du Dein Geld wiedersiehst...


Da hast du vermutlich recht. Allerdings soll es in anderen Ländern bisweilen Aufsichtsbehörden geben, die auch schon mal Strafen verhängen. So dass womöglich auf dem Wege was geht. Aber das, was ich vorhin geschrieben habe, bezieht sich in der Tat auf die Situation hier bei uns. Und zumindest MEISTENS findet sich dann ja auch irgendein Deutschland-Bezug, über den sich ein Gerichtsstand begründen lässt.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
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1.366
CGN
Ich würde bevor ich die Sache dem Anwalt übergebe erstmal ganz normal über die Ryanair Seite den Anspruch geltend machen.

https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen#25

Wir sind Anfang März in DUB gestranded weil da für 3 Tage nix ging wegen Wetterchaos. Ich habe mich dann beim Chat eingeloggt, wurde daraufhin automatisch auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht. Zu Hause habe ich dann die Abrechnung für 3 Nächte im Hotel, Verpflegung für 3 Tage und Kosten für das Busticket zum Airport eingereicht (ca. EUR 500,-). Da ich wusste das aufgrund der Masse an gecancelten Flügen länger dauern könnte als die 7 Tage habe ich dann nach ein paar Wochen nochmal über den Chat nachgehakt.
Ergebnis : 1 Woche später war die volle Summe auf dem Konto.

Also meckern kann ich da wirklich nicht.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Ich würde bevor ich die Sache dem Anwalt übergebe erstmal ganz normal über die Ryanair Seite den Anspruch geltend machen.

Sinn und Zweck dieses 1st Postings war glaube ich gerade nicht die Beleuchtung des "normalen" Geschäftsgebahrens der FR. :eyeb:

(bösartige Unterstellung - ich weiss. Und ich sende im Voraus meine Entschuldigung für meine Zweifel an der zur Schau gestellten Intention.)
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.284
1.366
CGN
Ja. So habe ich das auch aufgefasst.
Allerdings :

- hatte ich frühzeitig die Info (sowohl per SMS als auch per Mail) von FR das unser Rückflug gecancelled ist.
- gab es am Airport die entsprechenden Infos zu den Fluggastrechten
- wurde ich problemlos umgebucht auf den nächsten Flug

Insofern kann ich nicht meckern was die Behandlung als Pax betrifft und das trotz des riesigen Chaos in DUB. Da wurde nämlich nicht nur 1 Flug gestrichen sondern 100e.