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Und ziemlich hat er auch noch mit seiner KK den Kautionsbetrag per PIN oder Unterschrift autorisiert.Die Höhe müsste ja im Mietvertrag stehen, den er bei Anmietung unterschrieben hat.
Und ziemlich hat er auch noch mit seiner KK den Kautionsbetrag per PIN oder Unterschrift autorisiert.Die Höhe müsste ja im Mietvertrag stehen, den er bei Anmietung unterschrieben hat.
Miles & More ist aber nicht zuständig, sondern der Autovermieter.
Dann hast du leider immer noch nicht begriffen, dass der einzige interessante Ansprechpartner besagte Mietstation oder bestenfalls die Kette wäre....
Ich habe das schon begriffen, jedoch wurde ich von einer zur nächsten Stelle geschoben. Ich habe mich lediglich auf das Vertragswerk (Buchungsbestätigung) mit Miles & More bezogen..
Es ist doch vollkommen unrelevant wieviele Meilen mir hierfür belastet wurden... Wenn es 45.000 Meilen gewesen wären hätte es auch nichts zur Sache beigetragen!
Fünfter Schritt: M&M kontaktiert - " wir prüfen und geben ihnen bescheid"
Sechster bis 11.Schritt - M&M kontaktiert und erinnert
Letzte Woche: M&M schickt o.g. Schreiben
Ich habe das schon begriffen, jedoch wurde ich von einer zur nächsten Stelle geschoben. Ich habe mich lediglich auf das Vertragswerk (Buchungsbestätigung) mit Miles & More bezogen.
Wenn du dir für deine Meilen nicht ein Auto gemietet hättest, sondern Wein gekauft hättest, dann ist auch der Weinhändler für den ggf. miesen Wein zuständig und nicht der Vermittler (M&M). Ausser sie hätten deine Bestellung fehlerhaft an den Wein-/Autohändler übermittelt; das haben sie in deinem Fall aber sehr offensichtlich nicht.
Wende dich bitte an deine Kreditkartengesellschaft und verlange eine Rechnung über den belasteten Betrag.
Ferner lege dem Kreditkarteninstitut deinen Fall dar und gib bekannt dass du die 530€ nicht authorisiert hast.
Für die Berechnung des Schadens gilt als Vertragswerk allerdings der Mietvertrag, den du in Italien unterschrieben hast und nicht die Buchungsbestätigung des Vermittlers.
Davon abgesehen steht doch in der Buchungsbestätigung, dass eine Selbstbeteiligung anfällt. Daher sehe ich auch keinen Fehler.
Wenn Du den Wein beim Weinhändler kaufst und der Wein ist mies... Dann gehst Du zum Weinhändler und der sagt Dir "Wende dich an den Betreiber des Weinberges..."
Also der Vergleich ist nicht korrekt!
Ich bin davon ausgegangen, dass der "Vollkaskoschutz" von Miles and More hier greift... Selbst bei einer Schadensbeteiligung würde mir ja eine Differenzbetrag (bei SB EUR 300,00 = 250,00) zustehen...
Ich bin davon ausgegangen, dass der "Vollkaskoschutz" von Miles and More hier greift... !
Dann hast du leider immer noch nicht begriffen, dass der einzige interessante Ansprechpartner besagte Mietstation oder bestenfalls die Kette wäre. Weder bei Miles & More, noch Points noch Tourico wirst du irgendwas erreichen - können. Diese sind schlichtweg nicht zuständig. Spätestens bei dem Punkt der völlig unklaren Höhe des Selbstbehalts, hätte jeder mitdenkende Mensch dies entweder im Vorfeld geklärt oder von einer Miete ohne sonstige Absicherung des Selbstbehalts Abstand genommen.
Ich spekuliere jetzt mal, dass du den "Vollkaskoschutz" der goldenen M&M Kreditkarte in deinen Gedanken mit einem tatsächlich nicht vorhandenen allgemeinen "M&M" Schutz verwechselst?
Meinst Du mich?
Ich besitze keine M&M Kreditkarte.
Was mich eigentlich viel mehr ärgert, ist die Tatsache, dass ich wohlmöglich für einen Schaden eingestehen musste, den ich nicht verursacht habe. Hätte ich einen tatsächlichen Schaden verursacht hätte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren können. Mir geht es aber um Mikrobeulen oder wie auch immer man die Beulen nennen sollte, die wohlmöglich noch anderen Mieter zum Verhängnis werden... Nun versucht mal über Alamo Milano diese Diskussion zu führen...
Hierzu ein interessanter Artikel, der auf "firmenauto.de" veröffentlicht wurde, bei dem es genau um die Schuldfrage geht:
"Bei der Mietwagenrückgabe tauchen Schäden auf, die wederzuvor noch während der Nutzung bemerkt wurden. Die Kosten bleiben meist amKunden hängen. Doch muss der wirklich dafür aufkommen?
05.06.2017 Dr. Wolf-Henning Hammer (RA-Kanzlei Voigt)
Diese Situationdürfte vielen Mietwagen-Kunden bekannt vorkommen: Bei der Übergabe war dasFahrzeug tatsächlich oder vermeintlich in einem tadellosen Zustand, weist aberbei der Rückgabe zuvor unbemerkte Schäden auf. Größere Schäden regelt dieKasko-Versicherung. Doch wer zahlt die Selbstbeteiligung? Und was ist, wenn dieReparatur unterhalb der Selbstbeteiligung liegt? Wenn der Kunde nicht ohnehinden Ausschluss der Selbstbeteiligung gewählt hat, ist in denStandardmietverträgen vereinbart, dass er die Kosten der Schadensbeseitigungganz oder bis zur Höhe der Selbstbeteiligung trägt.
Für die Mitarbeiter des Autovermieters ist die Rechtslagedaher eindeutig. Vertrag und Bedingungen wurden dem Kunden ausgehändigtbeziehungsweise zur Kenntnis gegeben und beides hat er unwidersprochen mitseiner Unterschrift bestätigt. Und da die AGB ihm die Beweislast für dieSchäden auferlegen, haftet er auch – zumindest nach Auffassung des Vermieters.
Die Realität sieht allerdings etwas anders aus
Beispielfall Steinschlag
Anders als bei Bedienfehlern wie Falschbetankung (OLGDresden, Az. 11 U 1222/00; AG München, Az.: 113 C 27219/14) trifft den Kundenfür nicht aufklärbare Schäden (LG Baden-Baden, Az.: 5 S 19/06) undUnfallschäden (LG Berlin, Az.: 56 S 36/11) zunächst keine Haftung. Wenn derVermieter Schadensersatz fordert, muss er nachweisen, dass der
Kunde den Schaden verursacht hat. Dieser Nachweis istallerdings nicht mal eben so zu führen. Selbst wenn das Fahrzeug lautÜbergabeprotokoll schadenfrei war, beweist dies lediglich, dass der Schadenwährend der Mietzeit entstanden ist. Dass er tatsächlich vom Kunden verursachtwurde, ist hingegen nicht erwiesen. Schließlich wurde das Fahrzeug imöffentlichen Verkehrsraum bewegt. Es kann daher grundsätzlich auch ein andererVerkehrsteilnehmer das Fahrzeug beim Vorbeifahren gestreift, das geparkteFahrzeug beim Ein- oder Aussteigen verbeult oder gar ein spielendes Kind denLack zerkratzt haben
Besonders deutlich wird der Verursachungsbeitrag beimSteinschlagschaden. Die Gerichte haben wiederholt darauf hingewiesen, dass einKunde das Risiko eines Steinschlags ebenso wenig beherrscht wie der Vermieter(vgl. AG Aschaffenburg, Az.: 16 C 1891/03; AG Wolfratshausen, Az.: 6 C 887/09;AG Coburg, Az.: 11 C 1420/07). Ist ein Risiko jedoch nicht beherrschbar, giltdies auch für den Schadenseintritt. Folglich ist in solchen Fällen auch dasVerschulden des Kunden nicht nachweisbar.
Den Autovermieter stört das in der Regel aber wenig. Weigertsich der Kunde den Schaden zu bezahlen, werden in der Regel die allgemeinenGeschäftsbedingungen herangezogen. Diese enthalten häufig einen Passus, wonachfehlende Teile oder Beschädigungen zulasten des Kunden gehen und viele Kundenzahlen. Landet die Streitigkeit aber vor Gericht, kassieren die Richter dieKlausel regelmäßig ein und begründen dies mit § 309 Nr. 12 BGB. Danach kann dieBeweislast durch AGB nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden.Abweichende Regelungen sind ungültig."
Natürlich kannst du dagegen vorgehen, dass dir ein Schaden aufgedrückt wurde, denn du nicht verursacht hast (das glaube ich dir auch!). Aber das ist eine Sache zwischen Alamo und dir und ggf. vor Gericht zu klären. Damit hat aber weder der Kreditkartenanbieter noch der Vermittler etwas zu tun. Und ohne richtig gute Dokumentation des Zustands bei Übergabe stehen deine Chancen hier eher schlecht.Was mich eigentlich viel mehr ärgert, ist die Tatsache, dass ich wohlmöglich für einen Schaden eingestehen musste, den ich nicht verursacht habe. Hätte ich einen tatsächlichen Schaden verursacht hätte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren können. Mir geht es aber um Mikrobeulen oder wie auch immer man die Beulen nennen sollte, die wohlmöglich noch anderen Mieter zum Verhängnis werden... Nun versucht mal über Alamo Milano diese Diskussion zu führen...
Du hast 530 Euro an SB. Das ist Dein Versicherungsschutz.
Das Problem ist hier nicht der Versicherungsschutz, sondern der vermeintliche Betrug (oder die vermeintliche Naivität, je nach Sichtweise) bezüglich der Übernahme des beschädigten Autos.
Hier ist nichts zu machen, das Geld ist weg Du keine Vorher-Nachher-Fotos hast, die zeigen, dass die Beschädigungen schon vorhanden waren, dann ist wohl auch kaum was auf dem Rechtsweg zu machen.
Und bei 530 SB und schon 12 geschriebenen Briefen, würde ich mir Gedanken um den bisherigen Aufwand machen und was Du da noch in einen vermeintlich aussichtslosen Kampf reinstecken willst.
Sieh es als Lehrgeld an. Das zahlen die Meisten von uns irgendwann.
EDIT: maex war schneller ;-)
Vielleicht helfe ich mit meinem Beitrag die Leser zu sensibilisieren und die allerkleinsten Schäden mit in das Übergabeprotokoll aufzunehmen.!
Im Vergleich, in Gran Canaria riss uns ein LKW (Fahrerflucht) beim geparkten Fahrzeug den Rückspiegel ab.
Einfach ausnahmslos VK ohne SB buchen und glücklich sein. Kostet zwar ein paar Euro mehr, aber dafür muss man sich einfach nie Gedanken über sowas machen. Funktioniert schon jahrelang ohne Probleme.![]()
Den Schaden hatte ich dann an cardelmar gemeldet. Hatte einen aufpreispflichtigen Kundenservice zugebucht gehabt: Rückerstattung des Selbstbehalt, es ist keine(!) Versicherung sondern reine Herzensgüte von cardelmar.
.......................................................und die allerkleinsten Schäden mit in das Übergabeprotokoll aufzunehmen.