ANZEIGE
this!unabhängig von der rechtlichen Lage orientiere ich mich der Einfachheit halber an der Schedule Change Policy der Lufthansa. Und die bezieht sich auf alle 220er Tickets, egal welche Airline.
this!unabhängig von der rechtlichen Lage orientiere ich mich der Einfachheit halber an der Schedule Change Policy der Lufthansa. Und die bezieht sich auf alle 220er Tickets, egal welche Airline.
dann würde ich nun mal anrufen und um ausstellung bitten... wobei auch hier der erste ein codeshare ist...Spannende Wendung: In meinem Account ist nun tatsächlich eine völlig neue Verbindung, nämlich LH6441 (Airline Flug WDH-JNB) und LH573 nach FRA. Keine Mail, keine sonstige Info, 4Y/Direktflug dafür spurlos verschwunden. Ticket/Beleg allerdings auch hier bisher nicht ausgestellt.
Spannend, dass der Haufen nun einfach ohne jedes Einverständnis Umbuchungen vornimmt. Unglaublich.
M&M/LH (als mein Vertragspartner)
AC hat in mehreren Telefonaten gesagt: wir sind nicht zuständig, da Ticket (220 .....) von MM/LH ausgestellt. LH/MM wir können nichts machen wenden sie sich an AC.Die vermitteln nur. Für Störungen ist der Vertragspartner zuständig, in Deinem Fall also AC.
Ein Flug über Toronto ist für mich bei dieser Strecke ein wichtiger Komfortnachteil, den möchte ich erstmal nicht akzeptieren. Mein Vertrag sieht mit Flug über Vancouver einen besseren Komfort (deutlich längere Flugzeit des Langstreckenflugs) vor. Und diesen Vertrag mögen die Beteiligten sicherstellen.Klassischer Fall von selbst schuld, denn mit YYC via YYZ nach FRA hatten M&M/AC ihre Schuldigkeit getan .
Wunschdenken. Die Beförderung von A nach B ist vertraglich geschuldet, in deinem Fall von YYC nach FRA. Ob die am Ende über Vancouver oder über Peine, Pattensen und Paris geht ist völlig irrelevant.Mein Vertrag sieht mit Flug über Vancouver einen besseren Komfort (deutlich längere Flugzeit des Langstreckenflugs) vor. Und diesen Vertrag mögen die Beteiligten sicherstellen.
Dein Vertrag sah einen Flug von YYC nach FRA vor. Auf einen bestimmten Umsteigepunkt hattest Du keinen Anspruch.
Wunschdenken. Die Beförderung von A nach B ist vertraglich geschuldet, in deinem Fall von YYC nach FRA. Ob die am Ende über Vancouver oder über Peine, Pattensen und Paris geht ist völlig irrelevant.
Das Urteil dreht sich um Formulierungen in den damaligen AGB. Änderungen der Umstiegsorte werden dort nicht kategorisch ausgeschlossen.Den Zahn hat der BGH den Airlines (in dem Fall konkret der "D. L. AG, v.-G.-Str. ..., K." - oh Mann, so schön anonymisiert, hätte mich echt interessiert, um wen es da ging ) schon 1983 gezogen (Urteil vom 20. Januar 1983, VII ZR 105/81). Es wird Beförderung wie vereinbart geschuldet, und nicht wie es der Airline in ihrem unergründlichen Ratschluss besser in den Kram passt.
Den Zahn hat der BGH den Airlines (in dem Fall konkret der "D. L. AG, v.-G.-Str. ..., K." - oh Mann, so schön anonymisiert, hätte mich echt interessiert, um wen es da ging ) schon 1983 gezogen (Urteil vom 20. Januar 1983, VII ZR 105/81). Es wird Beförderung wie vereinbart geschuldet, und nicht wie es der Airline in ihrem unergründlichen Ratschluss besser in den Kram passt.
Dagegen klagen kannst du auch heute. Die Chancen, dass du verlierst und die Kosten trägst sind ähnlich hoch wie damals ;-).Hach, damals konnte man anscheinend auch auf Erfüllung des Beförderungsvertrages mitsamt Flugzeugmuster und damit auch Kabinenausstattung klagen!?
Also da dein Hinflug komplett LH group ist wirst du im Falle von Streichungen auf LH group umgebucht egal welche Buchungsklasse zur Verfügubg steht. Probleme gibt es immer mal wieder wenn fremd Airlines wie auf deinem Rückflug involviert sind. Aber auch lösbar.Liebe Mitforisten, wenn ich das hier so lese kriege ich Bedenken für meine für März 2025 gebuchten Business-Class-Prämientickets (mit +1) nach JNB. Ich hatte mir die Einzelstrecken bzw. Hin- und Rückflug von BRE nach JNB (3.3.25 mit LX BRE-ZRH-JNB Ankunft 4.3.) und zurück (24.3.25 JNB-WDH mit SA, WDH-FRA mit 4Y und FRA-BRE mit LH) auf der Webseite als rausgesucht (für Returntickets war da nix zu sehen) und dann telefonisch bei M&M Hotline in eine Buchung hineinbekommen. Bin ja froh, dass ich überhaupt was in Business zusammengebastelt bekommen habe. Einen Tag nach Ankunft in JNB möchten wir eine Südafrika-Gruppen-Rundreise machen, die an JNB Airport startet, die ich aber diese Woche verbindlich buchen und anzahlen muss.
Was ist, wenn nach Buchung der Rundreise Teilstrecken des Meilentickets storniert werden (wird Miles and More mir dann am gleichen Tag eine Alternative anbieten? Oder was ist wenn es im März 2025 Flugstreik gibt? Würdet Ihr das Risiko eingehen, die Rundreise ab JNB Airport einen Tag nach der geplanten Ankunft fest zu buchen?
Danke, dass hilft mir. Das Risiko kann ich dann eingehen.Oft wenn LX den ZRH-JNB kurzfristig streicht, dann geht der Flug am nächsten Morgen, also ca. 10-12 Stunden später raus.
Wer nicht mehr auf eine Alternative am eigentlichen Abflugtag gebucht werden kann, bekommt eine Nacht in Zürich spendiert und wird auf den so verspäteten Flug am Morgen umgebucht. Ankunft in JNB also am Abend statt am Morgen.