Mit schweizer Mietwagen in die EU?

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yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
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Ich habe derzeit ein Fahrzeug (schweizer Kennzeichen) in der Schweiz angemietet. Darf ich damit nun problemlos nach Deutschland oder andere EU Länder reisen? Ich meine den steuerrechtlichen Aspekt. Finde dazu bei Google viele Widersprüche Aussagen dazu. Die Autovermietung meint, sie dürfe sich dazu nicht äußern.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.415
1.106
Das kommt wohl auf viele Faktoren an.
Du bist in der Schweiz ansässig und für einen Kurzbesuch in Deutschland -> kein Problem
Du bist in Deutschland ansässig und mit dem Auto länger in Deutschland unterwegs -> problematisch

(Irgendwo zwischen den beiden Szenarien wird es wohl steuerlich relevant.)

Was sind deine Voraussetzungen und welche widersprüchlichen Angaben hast du denn bisher dazu gefunden?
 

job314

Reguläres Mitglied
12.08.2022
43
27
Also der Anbieter wo du dein Wagen gemietet hast sollte es eigentlich am besten Wissen. Bei Hertz z.B kostet das soweit ich das in Erinnerung hab eine Gebühr.
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Das kommt wohl auf viele Faktoren an.
Du bist in der Schweiz ansässig und für einen Kurzbesuch in Deutschland -> kein Problem
Du bist in Deutschland ansässig und mit dem Auto länger in Deutschland unterwegs -> problematisch

Was sind deine Voraussetzungen und welche widersprüchlichen Angaben hast du denn bisher dazu gefunden?
Ich bin für zehn Tage privat in der Schweiz und möchte nun für drei Tage damit nach Deutschland und Österreich einreisen.

Bin deutscher Staatsbürger mit deutschem Wohnsitz.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also der Anbieter wo du dein Wagen gemietet hast sollte es eigentlich am besten Wissen. Bei Hertz z.B kostet das soweit ich das in Erinnerung hab eine Gebühr.
Darum geht’s nicht ;). Wie bereits im Eingangspost geschrieben, geht es um die steuerrechtlichen Aspekte.
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Vor einigen Jahren wurde ich bei Anmietung in ZRH von den Sixt Damen und Herren immer gefragt, ob ich in die EU fahren werde. Wenn ja, gabs ein Fahrzeug welches in D zugelassen war, wenn nein, eines mit CH Kennzeichen.
So kenne ich das auch. Dachte es gibt ggf. eine Sonderregelung für Mietwagen oder wenn die Reise nur paar Tage dauert.

Die Autovermietung meint, sie dürfe in internationalem Steuerrecht nicht beraten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

um steuerrechtliche Aspekte würde ich mir bei einem Mietwagen keine Gedanken machen. Du solltest dir eher Gedanken machen, ob der Vermieter die Fahrt ins Ausland erlaubt und das Auto auch dort versichert ist.
Ja, versicherungstechnisch ist das kein Problem. Ich habe aber keine Lust das Fahrzeug zu verzollen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum sollte das ein Problem sein?

Ja, die Teilnahme ist möglich. Aber ggf. erst nach einer Verzollung.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Ich würde mit einem Fahrzeug mit schweizer Nummer nicht in die EU fahren. Du giltst steuerrechtlich, als Inhaber eines EU-Führerscheins, automatisch als Importeuer des Fahrzeuges. Kann ein teures Vergnügen werden.
 
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Reaktionen: rorschi

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.098
3.387
ZRH / MUC
Es gab bis 2016 eine Ausnahmeregelung von 8 Tagen. Meines Wissens gibt es die nicht mehr, auch für Miet- und Firmenwagen nicht.

Erkläre das beim Vermieter explizit. Normalerweise werden die Dir dann ein Auto mit Deutschem Kennzeichen stellen (Sixt macht das).
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.499
6.221
DUS
Ich bin für zehn Tage privat in der Schweiz und möchte nun für drei Tage damit nach Deutschland und Österreich einreisen.

Eigene Erfahrung :
Letztes Jahr von Zürich aus mit Auto (Schweizer Kennzeichen) nach Österreich (Grenzübergang Hohenems). Hat keine Sau interessiert. ( Vermieter war AVIS )
Gelangweilter Grenzer winkte alles durch. ( Hatte aber Avis informiert, dass ich ins EU-Ausland fahre)

Vor einigen Jahren wurde ich bei Anmietung in ZRH von den Sixt Damen und Herren immer gefragt, ob ich in die EU fahren werde. Wenn ja, gabs ein Fahrzeug welches in D zugelassen war, wenn nein, eines mit CH Kennzeichen.

Ist auch heute noch so. Kann aber (kurzfristig) nicht immer garantiert werden und man sollte -wenn man ein KFZ mit EU Kennzeichen haben möchte- selber aktiv werden, weil:

Zumindest Avis und Sixt sehen das mittlerweile entspannter (subjektives Empfinden) als noch in 2016 ( als dieser Schwachsinn kam).
Aber : Man muss die Absicht die Schweiz mit dem Mietfahrzeug zu verlassen dem Vermieter immer noch vorher mitteilen.

Beispiel
Mietinformation Sixt Schweiz

Die anderen grossen Vermieter dürften das ähnlich halten.

Wenn Du das nicht gemacht hast bzw. keinen Nachweis darüber hast, dass Du bei Buchung darauf hingewiesen hast, ist es nicht nur dein persönliches (Steuer) Risiko. Im Zweifel haftest Du auch für Schäden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.098
3.387
ZRH / MUC
Eigene Erfahrung :
Letztes Jahr von Zürich aus mit Auto (Schweizer Kennzeichen) nach Österreich (Grenzübergang Hohenems). Hat keine Sau interessiert. ( Vermieter war AVIS )
Gelangweilter Grenzer winkte alles durch. ( Hatte aber Avis informiert, dass ich ins EU-Ausland fahre)
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich hast, interessiert das wirklich niemanden. Das Problem liegt vor allem darin, in Deinem Wohnland ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren. Sonst würden die Deutschen alle ihr Auto in Zypern immatrikulieren, wenn es dort billiger ist.

Wie gesagt, bei Mietwagen wird es Lösungen geben. Selber besass ich (Hauptwohnsitz DE) auch zwei Jahre lang ein Auto, das in der Schweiz immatrikuliert war. Geht, kein Problem. Bin aber damit nie nach Deutschland gefahren...