MR worst case tool box

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s5804

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
309
7
FRA
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Ein thread gedacht Ur wenn alles schief geht beim MR.
(Vorbereitung fur NYC-SJO MR Schneeschlacht mit US F :p)

Tips, Trix, US Recht, EU Recht.
Vielecht erst Fokus auf US MR.

a) Schneekaos vor Abflug. Force Major.
Es geht nix weiter.
Was passiert mit Hotelbuchungen, Flugumbuchungen

b) Schneekaos unterwegs oder verpasst Transfer (kein weiter Flug)
Es geht nix weiter.
Was passiert mit Hotelbuchungen, Flugumbuchungen?
Übernachtung Vouchers?

c) Verpasst Transfer
Es geht weiter, Flugumbuchungen?
Recht auf Abkürzungen?

d) Uberbuchung - Denied bording
Hotelbuchungen, Flugumbuchungen?
Vouchers?

e) Uberbuchung - F klasse voll
Hotelbuchungen, Flugumbuchungen?
Vouchers?

f) ......

Vielen Dank
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Das allerwichtigste in solchen Fällen ist Wissen. Man benötigt also Tools wie expertflyer o.ä., damit man sich selbst informieren kann und nicht jeden Stuss glauben muss, den einem die Mädels am Ticketschalter versuchen zu erzählen.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Man benötigt also Tools wie expertflyer o.ä., damit man sich selbst informieren kann und nicht jeden Stuss glauben muss, den einem die Mädels am Ticketschalter versuchen zu erzählen.

Ich glaube grundsätzlich kein Wort von dem, was mit ein Airline-Mitarbeiter am Boden erzählt, wenn irgendeine Leistung nicht erbracht werden konnte. Was schade ist, weil sicherlich nicht alle lügen und der eine oder andere es vielleicht sogar gut mit einem meint und wirklich helfen möchte. Er muss mich allerdings erst davon überzeugen, dass er kein betrügerischer Lügner ist. Traurig, dass es soweit kommen musste, aber die Kompetenzteams der Airlines haben wirklich alles getan, um den smarten Kunden zu einer kategorischen Beweislastumkehr zu bewegen.
 

Sparbrötchen

Erfahrenes Mitglied
05.01.2010
353
0
FRA
MRs macht man lieber im Sommer wenn keine Witterungsbedingten Störungen drohen.

Das habe ich jetzt auch gemerkt...! :cry:

25.1. FRA-ZRH-ATH-ZRH-BKK, alles mit LX in C
Erstes Segment wegen Schnee gecanceld, kurzfristig auf früheren Flug umgebucht worden der dann aber fast 4h verspätet abging. Folge: Anschlußflug nach ATH verpasst was wiederum zur Folge hatte, das ATH-ZRH-BKK (war eine separate Buchung) wegen no show für ungültig erklärt wurde.

Den ZRH-ATH-ZRH Run habe ich dann einfach weglassen und mich ein paar Std. in der Lounge aufhalten können. Mit viel Überzeugungskunst dann doch noch in die Maschine nach BKK gekommen (als letzter Passagier...).

Rückflug am 1.2., gleiches Routing wie oben in umgekehrter Reihenfolge. Letztes Segment ZRH-FRA mal wieder gecanceld (Ist mir in 4 Wochen nun schon 3 mal passiert :mad:). Dann freundlichweise auf späteres LH-Metall umgebucht worden und mit insg. 4h Verspätung in FRA gelandet.

Fazit: Mileage Run ja, aber nur noch von Frühjahr - Herbst.

Durch den fehlenden ZRH-ATH-ZRH Umweg fehlen bis jetzt leider 5000 Meilen. (n)
 

flysurfer

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06.03.2009
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Folge: Anschlußflug nach ATH verpasst was wiederum zur Folge hatte, das ATH-ZRH-BKK (war eine separate Buchung) wegen no show für ungültig erklärt wurde.

Solange es sich dabei um dieselbe Airline handelt, die der Grund für die Verspätung war, würde ich hier allerdings keinen Schaden hinnehmen.

Außerdem bucht man MRs immer so, dass alle Tickets in einer Buchung (PNR) stehen. Auf diese Weise können sich die Airline nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, denn allen ist dein vollständiger Reiseplan bekannt.
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
6
Außerdem bucht man MRs immer so, dass alle Tickets in einer Buchung (PNR) stehen. Auf diese Weise können sich die Airline nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, denn allen ist dein vollständiger Reiseplan bekannt.

Das ist der Schlüssel zum Erfolg. Dumm nur wenn man einen Zubringer mit Meilen macht ;)
 

Sparbrötchen

Erfahrenes Mitglied
05.01.2010
353
0
FRA
Außerdem bucht man MRs immer so, dass alle Tickets in einer Buchung (PNR) stehen. Auf diese Weise können sich die Airline nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, denn allen ist dein vollständiger Reiseplan bekannt.

Tja, das habe ich jetzt auch gelernt! :doh: War mein erster MR und ich bin wohl noch etwas grün hinter den Ohren. :eek:

Vielleicht hätte ich die Buchung über ein erfahrenes Reisebüro anstatt übers Internet machen sollen. Die 5000 Meilen muß ich jetzt halt abschreiben. :cry:
 

flysurfer

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Vielleicht hätte ich die Buchung über ein erfahrenes Reisebüro anstatt übers Internet machen sollen. Die 5000 Meilen muß ich jetzt halt abschreiben. :cry:

Es kommt sicherlich auf die Art der Buchung an:

Komplexe Dinge buche ich immer im System. Die in unserem Fall ja ohnehin eher geringe TSC zahle ich gerne im Austausch für zusätzliche Flexibilität und Sicherheit. Denn bei solchen PNRs ist die Chance doch sehr groß, dass sich Flugzeiten ändern oder Flüge ganz ausfallen. Das kann zu Problemen führen und evtl. den ganzen Trip gefährden. Da ist es mir ganz recht, im Notfall noch einen kompetenten Vermittler an der Hand zu haben (der garantiert auf meiner Seite steht), falls die Airlines sich bei der Lösung des Problems querstellen.

Simple innereuropäische Roundtrips mit LH buche ich dagegen bei Expedia, das spart TSC und evtl. Stornokosten.
 
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s5804

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21.04.2009
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Außerdem bucht man MRs immer so, dass alle Tickets in einer Buchung (PNR) stehen.

Scheint sehr wichtig und auch viel Geld wert wenn worst case auftauchen.

EU Recht gibt hilfe.
Aber wass ist mit US Recht praxis?

Z.m.b
1 PNR mit allen drin
ticket 1. FRA-NYC
ticket 2. NYC-SJO-NYC
ticket 1 ruckreise: NYC-FRA
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.721
München
Scheint sehr wichtig und auch viel Geld wert wenn worst case auftauchen.

EU Recht gibt hilfe.
Aber wass ist mit US Recht praxis?

Z.m.b
1 PNR mit allen drin
ticket 1. FRA-NYC
ticket 2. NYC-SJO-NYC
ticket 1 ruckreise: NYC-FRA

Ist der Flug ab FRA verspätet/annuliert, greifen die EU-Passagierrechte.

In allen anderen Fällen greift ausschließlich der Beförderungsvertrag mit den darin enthaltenen Ausschlüssen.

Amerikanische Airlines sehen technische Probleme in der Regel als generell von ihnen selbst zu verantwortende Probleme :)thumbsup:) - bei wetterbedingten Problemen oder Verspätungen aufgrund der Flugsicherung / ATC beruft man sich auf höhere Gewalt - und zahlt oftmals nichtmal das Hotel... (wobei es ein *G Benefit ist, dass die Airlines einem *G auch in so einem Fall das Hotel bezahlten müssen - viele Ami-Airlines halten sich aber nicht daran).

Getrennte Tickets sind für US-Airlines getrennte Tickets - es fällt in den Bereich der Kulanz, wenn man das getrennte Ticket mit umbucht. Alles in einem PNR erhöht natürlich die Chancen ;)

US-Recht ist nicht so relevant, wenn man das Ticket in Deutschland kauft und es von der Airline oder einem Reisebüro hier ausgestellt wird. Du wirst deine Klage vermutlich nicht in den USA einreichen, sondern in Deutschland.

Das ist egal, denn grundsätzlich findet auf den Beförderungsvertrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das deutsche Recht in dem Fall genausowenig Anwendung wie die EU-Passagierrechte.

Somit läuft es ggf. auf einen Schadensersatz gemäß der international verankerten Montreal Convention heraus, wenn der Airline ein etwaiger Schaden anzulasten ist.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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Somit läuft es ggf. auf einen Schadensersatz gemäß der international verankerten Montreal Convention heraus, wenn der Airline ein etwaiger Schaden anzulasten ist.

Den man dann allerdings vor einem heimischen Gericht einklagen kann.

Kauf man das Ticket dagegen auf einer amerikanischen Website, gilt die USA als point of sale. Gilt natürlich auch, wenn man bei lh.com ein anderes Land, z.B. USA, auswählt. In diesem Fall dürfte die Airline als Gerichtsstand die USA sehen und Deutschland sich nicht zuständig fühlen. Da dürfte dann schon der Aufwand, von Deutschland aus in Amerika sein Recht zu fordern, für viele Geschädigte ein Dealbreaker sein.
 

s5804

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21.04.2009
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7
FRA
beruft man sich auf höhere Gewalt - und zahlt oftmals nichtmal das Hotel... (wobei es ein *G Benefit ist, dass die Airlines einem *G auch in so einem Fall das Hotel bezahlten müssen - viele Ami-Airlines halten sich aber nicht daran).

Erfahrungen gesucht:
Wenn mann freundlich auf seinem *G Benefit besteht, bekommt mann im Regel das Hotel bezahlt?
 

rcs

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Den man dann allerdings vor einem heimischen Gericht einklagen kann.

Kauf man das Ticket dagegen auf einer amerikanischen Website, gilt die USA als point of sale. Gilt natürlich auch, wenn man bei lh.com ein anderes Land, z.B. USA, auswählt. In diesem Fall dürfte die Airline als Gerichtsstand die USA sehen und Deutschland sich nicht zuständig fühlen. Da dürfte dann schon der Aufwand, von Deutschland aus in Amerika sein Recht zu fordern, für viele Geschädigte ein Dealbreaker sein.

Wo Du basierend auf der Montreal Convention etwaigen Schadensersatz einklagst, dürfte vollkommen irrelevant sein, da die Bestimmungen weltweit identisch sind.

Wenn die Airline eine Niederlassung in Deutschland hat, kannst Du das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch vor einem deutschen Gericht einklagen, selbst wenn das Ticket mit einem US POS gekauft wurde.

Der Punkt ist - eine Haftung für höhere Gewalt ist dort ausgenommen.

Ganz genau das, worum es hier bei einem Mileage Run in den Staaten geht, wird m.E. von der Montreal Convention nicht gedeckt.

Da kannst Du die Sache mit dem Point of Sale noch so lange ad absurdum führen - es fehlt mangels Passagierrechten in den USA für genau das, warum es hier geht, die Rechtsgrundlage.

Erfahrungen gesucht:
Wenn mann freundlich auf seinem *G Benefit besteht, bekommt mann im Regel das Hotel bezahlt?

Bei UA erfordert das in der Regel auf jeden Fall einen Supervisor, wenn nicht sogar den Schichtleiter vor Ort.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.905
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Paralleluniversum
Amerikanische Airlines sehen technische Probleme in der Regel als generell von ihnen selbst zu verantwortende Probleme :)thumbsup:) - bei wetterbedingten Problemen oder Verspätungen aufgrund der Flugsicherung / ATC beruft man sich auf höhere Gewalt - und zahlt oftmals nichtmal das Hotel... (wobei es ein *G Benefit ist, dass die Airlines einem *G auch in so einem Fall das Hotel bezahlten müssen - viele Ami-Airlines halten sich aber nicht daran).

Bei UA erfordert das in der Regel auf jeden Fall einen Supervisor, wenn nicht sogar den Schichtleiter vor Ort.

Macht es denn in solchen Fällen, wo man als PAX eh "manuell" eingreiffen muss einen Unterschied, ob im PNR *S steht und man dann vor Ort seine *G-Karte vorlegt?
Andersherum gefragt: Gehe ich ein größeres Risiko ein, wenn ich auf einem komplizierten Flug (egal ob MR oder nicht) ein *S hinterlege, obwohl ich eigentlich *G bin?

Bevor die Frage kommt:
Warum sollte ich *S hinterlegen, wenn ich doch *G bin?
Na wenn ich (wie in meinem Fall) den SEN nicht requalifizieren muss, aber bei DC von *S auf *G hochfliegen will. Dann bin ich ja ne Weile "nur" *S.
 

rcs

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06.03.2009
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Es ist ja nicht die Regel, dass was schiefgeht. Wenn was schiefgeht, dann die *G Karte rausziehen.
 

lobo

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18.09.2009
121
0
GUA
www.casalobo.org
Erfahrungen gesucht:
Wenn mann freundlich auf seinem *G Benefit besteht, bekommt mann im Regel das Hotel bezahlt?

kannst du bitte den link zu diesem *G Benefit einstellen. ich kann die Regelung nicht finden. Habe festgestellt das es in den USA oft besser ist die Regelung schriftlich vorlegen zu koennen. danke
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.128
310
JFK
Getrennte Tickets sind für US-Airlines getrennte Tickets - es fällt in den Bereich der Kulanz, wenn man das getrennte Ticket mit umbucht. Alles in einem PNR erhöht natürlich die Chancen ;)

Gibt es denn erfolgreiche Beispiele mit bestimmten Airlines die zwei PNR zu einem zusammenlegen können oder Willens sind das überhaupt zu tun?
Ich hätte da zwei PNR von CO die ich gerne zusammenlegen möchte, wie gehe ich am besten vor? MCTs etc.. sind kein Problem.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
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München
Gibt es denn erfolgreiche Beispiele mit bestimmten Airlines die zwei PNR zu einem zusammenlegen können oder Willens sind das überhaupt zu tun?
Ich hätte da zwei PNR von CO die ich gerne zusammenlegen möchte, wie gehe ich am besten vor? MCTs etc.. sind kein Problem.

Nachträglich "zusammenlegen" geht nicht, wenn dann musst Du das gleich im Vorfeld in einem PNR buchen.

Online geht das natürlich in den Regel nicht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
Nachträglich "zusammenlegen" geht nicht, wenn dann musst Du das gleich im Vorfeld in einem PNR buchen.

Online geht das natürlich in den Regel nicht.

Mann kann aber die anderen Segmente als "Ghostsegmente" zufügen lassen, so dass diese zumindestens "known to the airline" sind.