Mwst Rückerstattung?

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GL500

Aktives Mitglied
09.04.2009
161
8
HKG, SIN, CGK
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Beim Durchlesen der Beiträge ist mir so eine Idee gekommen und hänge mich mal hier dran:

Wie ist das eigentlich mit einer evtl. MwSt.-Rückerstattung für Güter, die man von D in ein Nicht-EU-Ausland mit nimmt als Geschenk oder im Auftrag für bzw. von Nicht-EU-Ausländern bzw. Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben?

Ich gebe mal zwei Beispiele an:
1) Meine Freundin (Deutsche) hat ihren ständigen Wohnsitz im Oman. Ich will ihr z.B. Fachliteratur für Ihren Beruf mitbringen. Diese ist i.d.R. sehr teuer, so daß sich auch bei den 7 % eine gewisse Ersparnis ergibt.
2) Einem Freund in Malaysia (Nicht-EU-Bürger) will ich, weil er uns kostenlos über längere Zeit übernachten läßt, als Dankeschön einen teueren Gegenstand schenken.

In beiden Fällen wird die in D versteuerte Ware ja in eine Nicht-EU-Ausland ausgeführt und nicht mehr reimportiert.

Ich würde jetzt hypothetisch mal annehmen, daß man sich die Kassenbelege hier beim Zoll abstempeln läßt und sich im Ankunftsland auch beim Zoll die Einfuhr bestätigen läßt und ggf. die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Aber wie komme ich dann an den Differenzbetrag?

Ich möchte ausdrücklich darum bitten, jetzt nur sinnvolle Beiträge abzugeben! Es geht nicht um Steuerbetrug oder persönliche Bereicherung!!!!!

Für dich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, welcher auch im Pass auf der Seite 1, Paragraph 11 angegeben sein muss, bzw als Ausländer mit permanenten Wohnsitz in Deutschland ist die Rückerstattung der MwSt nicht möglich.

Jetzt zu deinem Fall. Auch hier ist es nicht möglich die MwSt für dich direkt rückerstattet zu bekommen, weil (siehe oben in diesem Beitrag) der Zoll als erstes deinen Pass nach deinem Wohnsitz prüft, danach dein Ticket, also von wo nach wo, und dann (bei Gabelflug, EU-EU-Nicht EU) deinen genauen Flugplan sehen möchte (nicht immer, aber bei Verdacht sehr gerne.

Nun kann deine Freundin bzw dein Bekannter nur versuchen die MwSt vom Haendler in D direkt erstattet zu bekommen was aber einem Lotterie spielt ähnelt, weil die meisten sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen und es lieber im Sande verlaufen lassen.

Um als Deutscher in den Genuss der MwSt Rückerstattung zu gelangen muss ein kompletter Wechsel des Wohnsitzes in NICHT-EU Land seitens Botschaft oder Konsulat bestartigt werden. Dazu wird dann im NICHT-EU Land vor Ort der Wechsel im Pass aufgeführt. Dazu muss man aber wissen das man den Wechsel nicht mal so eben machen kann, denn um einen Wohnortwechsel vorzunehmen muss man seinen Wohnort in D aufgeben, und diesen auch beim Meldeamt abmelden. Somit erlischt der Personalausweis als Dokument in seiner Berichtigung und wird entwertet vor Ort im Amt. Mit der Beglaubigung des Amtes kann man dann in der Botschaft bzw Konsult im NICHT-EU Land dann seinen neuen Wohnort im Pass eintragen lassen.

Und wer meint das es nicht schon bekloppt genug ist, der soll erstmal als Deutscher von einem EU-Land ins andere EU-Land wechseln und dann wieder seinen Wohnort im entsprechenden Pass eintragen zu lassen. Denn dann darf man das ganze Spiel bei den entsprechenden Botschaften bzw Konsulaten wieder machen, ausser das hier der Pass nicht entwertet wird, sondern ab und anmelden einen nicht unerheblichen Zeit und Papieraufwand mit sich bringen.
 

GL500

Aktives Mitglied
09.04.2009
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HKG, SIN, CGK
Beim Durchlesen der Beiträge ist mir so eine Idee gekommen und hänge mich mal hier dran:

Wie ist das eigentlich mit einer evtl. MwSt.-Rückerstattung für Güter, die man von D in ein Nicht-EU-Ausland mit nimmt als Geschenk oder im Auftrag für bzw. von Nicht-EU-Ausländern bzw. Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben?

Ich gebe mal zwei Beispiele an:
1) Meine Freundin (Deutsche) hat ihren ständigen Wohnsitz im Oman. Ich will ihr z.B. Fachliteratur für Ihren Beruf mitbringen. Diese ist i.d.R. sehr teuer, so daß sich auch bei den 7 % eine gewisse Ersparnis ergibt.
2) Einem Freund in Malaysia (Nicht-EU-Bürger) will ich, weil er uns kostenlos über längere Zeit übernachten läßt, als Dankeschön einen teueren Gegenstand schenken.

In beiden Fällen wird die in D versteuerte Ware ja in eine Nicht-EU-Ausland ausgeführt und nicht mehr reimportiert.

Ich würde jetzt hypothetisch mal annehmen, daß man sich die Kassenbelege hier beim Zoll abstempeln läßt und sich im Ankunftsland auch beim Zoll die Einfuhr bestätigen läßt und ggf. die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Aber wie komme ich dann an den Differenzbetrag?

Ich möchte ausdrücklich darum bitten, jetzt nur sinnvolle Beiträge abzugeben! Es geht nicht um Steuerbetrug oder persönliche Bereicherung!!!!!

Für dich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, welcher auch im Pass auf der Seite 1, Paragraph 11 angegeben sein muss, bzw als Ausländer mit permanenten Wohnsitz in Deutschland ist die Rückerstattung der MwSt nicht möglich.

Jetzt zu deinem Fall. Auch hier ist es nicht möglich die MwSt für dich direkt rückerstattet zu bekommen, weil (siehe oben in diesem Beitrag) der Zoll als erstes deinen Pass nach deinem Wohnsitz prüft, danach dein Ticket, also von wo nach wo, und dann (bei Gabelflug, EU-EU-Nicht EU) deinen genauen Flugplan sehen möchte (nicht immer, aber bei Verdacht sehr gerne.

Nun kann deine Freundin bzw dein Bekannter nur versuchen die MwSt vom Haendler in D direkt erstattet zu bekommen was aber einem Lotterie spielt ähnelt, weil die meisten sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen und es lieber im Sande verlaufen lassen.

Um als Deutscher in den Genuss der MwSt Rückerstattung zu gelangen muss ein kompletter Wechsel des Wohnsitzes in NICHT-EU Land seitens Botschaft oder Konsulat bestartigt werden. Dazu wird dann im NICHT-EU Land vor Ort der Wechsel im Pass aufgeführt. Dazu muss man aber wissen das man den Wechsel nicht mal so eben machen kann, denn um einen Wohnortwechsel vorzunehmen muss man seinen Wohnort in D aufgeben, und diesen auch beim Meldeamt abmelden. Somit erlischt der Personalausweis als Dokument in seiner Berechtigung und wird vor Ort im Amt entwertet. Mit der Beglaubigung des Amtes kann man dann in der Botschaft bzw Konsulat im NICHT-EU Land dann seinen neuen Wohnort im Pass eintragen lassen.

Und wer meint das es nicht schon bekloppt genug ist, der soll erstmal als Deutscher von einem EU-Land ins andere EU-Land wechseln und dann wieder seinen Wohnort im entsprechenden Pass eintragen zu lassen. Denn dann darf man das ganze Spiel bei den entsprechenden Botschaften bzw Konsulaten wieder machen, ausser das hier der Pass nicht entwertet wird, sondern ab und anmelden einen nicht unerheblichen Zeit und Papieraufwand mit sich bringen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.765
2.598
PIX, BER, ZRH
Nun kann deine Freundin bzw dein Bekannter nur versuchen die MwSt vom Haendler in D direkt erstattet zu bekommen was aber einem Lotterie spielt ähnelt, weil die meisten sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen und es lieber im Sande verlaufen lassen.

Das dürfte allein schon an der Tatsache scheitern, dass der deutsche Zoll wohl kaum die Ausfuhr bestätigen wird.

Um als Deutscher in den Genuss der MwSt Rückerstattung zu gelangen muss ein kompletter Wechsel des Wohnsitzes in NICHT-EU Land seitens Botschaft oder Konsulat bestartigt werden.

Musste mit Wohnsitz in der Schweiz nicht zwingend zur Botschaft / zum Konsulat. Ich muss nur meinen Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland nachweisen und da reicht die Schweizerische Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung.
 
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Reaktionen: Ostschneiser

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.687
1.320
....

Somit erlischt der Personalausweis als Dokument in seiner Berechtigung und wird vor Ort im Amt entwertet. Mit der Beglaubigung des Amtes kann man dann in der Botschaft bzw Konsulat im NICHT-EU Land dann seinen neuen Wohnort im Pass eintragen lassen. ....

auch wenn der Post zweimal erscheint, wird das nicht besser.
Auch im Ausland lebende können einen PA beantragen, sowohl in D, als auch in der Botschaft.


Betreffend der Mitnahme von Gütern für andere, würde ich eher bei den Regeln für Import und Export nachsehen. Da hat nix mit Tax-free für "Ausländer" zu tun.
 

GL500

Aktives Mitglied
09.04.2009
161
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HKG, SIN, CGK
auch wenn der Post zweimal erscheint, wird das nicht besser.
Auch im Ausland lebende können einen PA beantragen, sowohl in D, als auch in der Botschaft.


Betreffend der Mitnahme von Gütern für andere, würde ich eher bei den Regeln für Import und Export nachsehen. Da hat nix mit Tax-free für "Ausländer" zu tun.

Das bezweifle ich arg stark und würde gerne wissen auf welcher Aussage dies basieren soll. Denn der Personalausweis ist zu Identifikation einer Person in Deutschland und ihrem Wohnsitz gedacht. Ergo, wenn ich diesen ins Ausland verlege erlischt seine Gültigkeit.

Dies wäre ja ein Novum, denn keiner der zuständigen Personen in einer deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat konnte dies bejahen.

Desweiteren, die Mitnahme von Gütern und die Regelung für Import und Export dieser muss man zwischen individuellen Personen Verkehr und wirtschaftlich betriebenen Import/Export unterscheiden. Ansonsten müsste besagte Freundin in ihrem Residence Land ja die Ware offiziell einführen und dementsprechend custom errichten.

Also, einfach mal nachdenken bevor das Thema hier unnötig aufgebauscht wird. Es gilt einfach die Regeln des Ersatzes der MwSt für Personen die nicht Resident der BRD sind, und weiss Gott nicht Tax Free.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
Das bezweifle ich arg stark und würde gerne wissen auf welcher Aussage dies basieren soll. Denn der Personalausweis ist zu Identifikation einer Person in Deutschland und ihrem Wohnsitz gedacht. Ergo, wenn ich diesen ins Ausland verlege erlischt seine Gültigkeit.

Dies wäre ja ein Novum, denn keiner der zuständigen Personen in einer deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat konnte dies bejahen.

Eine simple Google Suche (oder einer Suchmaschine deines Vertrauens) mit den Stichwörtern "Personalausweis Auslandsdeutsche" hätte dich z.B. auf folgende Seite verwiesen, auf der alles wichtige dazu drinsteht.
Auswärtiges Amt Berlin - Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Desweiteren, die Mitnahme von Gütern und die Regelung für Import und Export dieser muss man zwischen individuellen Personen Verkehr und wirtschaftlich betriebenen Import/Export unterscheiden. Ansonsten müsste besagte Freundin in ihrem Residence Land ja die Ware offiziell einführen und dementsprechend custom errichten.

Also, einfach mal nachdenken bevor das Thema hier unnötig aufgebauscht wird. Es gilt einfach die Regeln des Ersatzes der MwSt für Personen die nicht Resident der BRD sind, und weiss Gott nicht Tax Free.

Was haben die Einfuhrabgaben des Land des Wohnsitzes mit der Rückerstattung hier zu tun? Erstmal nichts, denn diese müssen immer ordentlich angemeldet und abgeführt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit bei einem Konsulat im Ausland die Ware vorzuführen und den Zollstempel zu bekommen. Für Details verweise ich auf o.g. Suchmaschine oder die Website des Zolls.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Das bezweifle ich arg stark und würde gerne wissen auf welcher Aussage dies basieren soll. Denn der Personalausweis ist zu Identifikation einer Person in Deutschland und ihrem Wohnsitz gedacht. Ergo, wenn ich diesen ins Ausland verlege erlischt seine Gültigkeit.

Dies wäre ja ein Novum, denn keiner der zuständigen Personen in einer deutschen Botschaft oder deutschen Konsulat konnte dies bejahen.

Aus eigener Erfahrung (vor 8 Monaten aus Deutschland weggezogen): Auf den Personalausweis kam ueber das Adressfeld ein Aufkleber mit "keine Hauptwohnung in Deutschland". Bin seitdem mit diesem Personalausweis mehrfach erfolgreich sowohl in Deutschland als auch in UK eingereist.

Bei der konsularischen Abteilung der deutschen Botschaft in London kann man sich auch mit Hauptwohnsitz UK neben einem neuen Reisepass auch einen Personalausweis beantragen.