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Beim Durchlesen der Beiträge ist mir so eine Idee gekommen und hänge mich mal hier dran:
Wie ist das eigentlich mit einer evtl. MwSt.-Rückerstattung für Güter, die man von D in ein Nicht-EU-Ausland mit nimmt als Geschenk oder im Auftrag für bzw. von Nicht-EU-Ausländern bzw. Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben?
Ich gebe mal zwei Beispiele an:
1) Meine Freundin (Deutsche) hat ihren ständigen Wohnsitz im Oman. Ich will ihr z.B. Fachliteratur für Ihren Beruf mitbringen. Diese ist i.d.R. sehr teuer, so daß sich auch bei den 7 % eine gewisse Ersparnis ergibt.
2) Einem Freund in Malaysia (Nicht-EU-Bürger) will ich, weil er uns kostenlos über längere Zeit übernachten läßt, als Dankeschön einen teueren Gegenstand schenken.
In beiden Fällen wird die in D versteuerte Ware ja in eine Nicht-EU-Ausland ausgeführt und nicht mehr reimportiert.
Ich würde jetzt hypothetisch mal annehmen, daß man sich die Kassenbelege hier beim Zoll abstempeln läßt und sich im Ankunftsland auch beim Zoll die Einfuhr bestätigen läßt und ggf. die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Aber wie komme ich dann an den Differenzbetrag?
Ich möchte ausdrücklich darum bitten, jetzt nur sinnvolle Beiträge abzugeben! Es geht nicht um Steuerbetrug oder persönliche Bereicherung!!!!!
Für dich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, welcher auch im Pass auf der Seite 1, Paragraph 11 angegeben sein muss, bzw als Ausländer mit permanenten Wohnsitz in Deutschland ist die Rückerstattung der MwSt nicht möglich.
Jetzt zu deinem Fall. Auch hier ist es nicht möglich die MwSt für dich direkt rückerstattet zu bekommen, weil (siehe oben in diesem Beitrag) der Zoll als erstes deinen Pass nach deinem Wohnsitz prüft, danach dein Ticket, also von wo nach wo, und dann (bei Gabelflug, EU-EU-Nicht EU) deinen genauen Flugplan sehen möchte (nicht immer, aber bei Verdacht sehr gerne.
Nun kann deine Freundin bzw dein Bekannter nur versuchen die MwSt vom Haendler in D direkt erstattet zu bekommen was aber einem Lotterie spielt ähnelt, weil die meisten sich mit der Materie überhaupt nicht auskennen und es lieber im Sande verlaufen lassen.
Um als Deutscher in den Genuss der MwSt Rückerstattung zu gelangen muss ein kompletter Wechsel des Wohnsitzes in NICHT-EU Land seitens Botschaft oder Konsulat bestartigt werden. Dazu wird dann im NICHT-EU Land vor Ort der Wechsel im Pass aufgeführt. Dazu muss man aber wissen das man den Wechsel nicht mal so eben machen kann, denn um einen Wohnortwechsel vorzunehmen muss man seinen Wohnort in D aufgeben, und diesen auch beim Meldeamt abmelden. Somit erlischt der Personalausweis als Dokument in seiner Berichtigung und wird entwertet vor Ort im Amt. Mit der Beglaubigung des Amtes kann man dann in der Botschaft bzw Konsult im NICHT-EU Land dann seinen neuen Wohnort im Pass eintragen lassen.
Und wer meint das es nicht schon bekloppt genug ist, der soll erstmal als Deutscher von einem EU-Land ins andere EU-Land wechseln und dann wieder seinen Wohnort im entsprechenden Pass eintragen zu lassen. Denn dann darf man das ganze Spiel bei den entsprechenden Botschaften bzw Konsulaten wieder machen, ausser das hier der Pass nicht entwertet wird, sondern ab und anmelden einen nicht unerheblichen Zeit und Papieraufwand mit sich bringen.