Nacht am Flughafen AMS wie am besten verbringen?

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Das beschriebene Verhalten passt aber zu EW,FR und U2&Co.
Nicht nach meiner Erfahrung. Mir haben bisher nur KLM und LH mir zustehende Betreuungsleistungen verweigert (bzw. untauglich umgesetzt, Restaurantvoucher die ich abends nicht mehr einsetzen konnte, da das Restaurant schon geschlossen war und morgens nicht, da ja auf den Vortag datiert...). BA, AC und 4U hingegen haben sich vorbildlich verhalten.

Die Fälle liegen allerdings vor der EuGH Entscheidung, dass die EU 261/2004 auch auf verpasste Umsteigeflüge anwendbar ist (ist ja nicht explizit erwähnt, und zunächst haben Gerichte niedrigerer Instanz den Airlines da auch Recht gegeben, erst ab 2 bzw. 3 Stunden Verspätung werden Betreuungsleistungen fällig, und einen pünktlichen Anschlußflug verpasst man ja u.U. bereits mit nur 1 Stunde Verspätung, dann ist es Pech, da der erste Flug weniger als 2 Stunden verspätet und der zweite punktlich ist...). Gut möglich, das KLM und LH inzwischen die Rechtsauffassung des EuGH teilen, dass sich "Verspätung" über die tatsächliche Ankuntszeit des Passagiers am Endziel definiert, und nicht über die Landezeit der einzelnen gebuchten Flüge...