ANZEIGE
Guten Abend in die Runde,
im neuen Geldwäschegesetz von letztem Jahr ist ja kein Zeitraum angegeben, innerhalb welchem man 10.000€ Bargeld einzahlen darf (wozu auch Einzahlungen via KK zählen), ohne der Nachweispflicht der Herkunft zu unterliegen. Da das alles etwas schwammig formuliert ist und es sicher zu einfach wäre, einfach in kleineren Schritten über 10.000€ einzuzahlen -
1. Ist jemand schon mal in den "Genuss" gekommen, von seiner Bank einbestellt worden zu sein und die Herkunft nachweisen zu müssen? Falls ja: Wie lief das ab und wie ist es ausgegangen?
2. Lässt sich das Problem mit einem Geschäftskonto mit angemeldetem Gewerbe umgehen, da es für dieses meines Wissens nach keine Nachweispflicht ab einer bestimmten Grenze gibt? Falls ja: Muss die eingezahlte Kohle aus Umsätzen des Gewerbes herrühren und falls ja, welche Konsequenzen drohen, wenn dies nicht der Fall ist und das Geschäftskonto offensichtlich nur dazu eröffnet wurde um die Herkunft nicht nachweisen zu müssen und größere Mengen Kohle einzahlen zu können?
P.S.: In meinem Fall ließe sich die Herkunft zwar problemlos nachweisen und ist 100% legal und legit, aber aus Sicht der Banken vermutlich nicht im Sinne des Erfinders.
LG
im neuen Geldwäschegesetz von letztem Jahr ist ja kein Zeitraum angegeben, innerhalb welchem man 10.000€ Bargeld einzahlen darf (wozu auch Einzahlungen via KK zählen), ohne der Nachweispflicht der Herkunft zu unterliegen. Da das alles etwas schwammig formuliert ist und es sicher zu einfach wäre, einfach in kleineren Schritten über 10.000€ einzuzahlen -
1. Ist jemand schon mal in den "Genuss" gekommen, von seiner Bank einbestellt worden zu sein und die Herkunft nachweisen zu müssen? Falls ja: Wie lief das ab und wie ist es ausgegangen?
2. Lässt sich das Problem mit einem Geschäftskonto mit angemeldetem Gewerbe umgehen, da es für dieses meines Wissens nach keine Nachweispflicht ab einer bestimmten Grenze gibt? Falls ja: Muss die eingezahlte Kohle aus Umsätzen des Gewerbes herrühren und falls ja, welche Konsequenzen drohen, wenn dies nicht der Fall ist und das Geschäftskonto offensichtlich nur dazu eröffnet wurde um die Herkunft nicht nachweisen zu müssen und größere Mengen Kohle einzahlen zu können?
P.S.: In meinem Fall ließe sich die Herkunft zwar problemlos nachweisen und ist 100% legal und legit, aber aus Sicht der Banken vermutlich nicht im Sinne des Erfinders.
LG