Namensänderung bei Turkish Airlines?

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Noch einmal im Sinne von "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung":

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG:

"Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die
Größe - unzutreffend sind"

Daher ist der Pass von der Sekunde der Namensaenderung an ungueltig, da die Namensangabe im Pass unzutreffend ist - in praxi ist er aber natuerlich ohne weiteres benutzbar.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Hallo zusammen!

Theoretisch ist der alte Reisepass nach erfolgter Namensänderung in der Tat ungültig.

In der Praxis ist es allerdings so, dass wenn im Ticket der alte Name steht und Du mit dem alten Reisepass in die USA reist,
Dir nix passieren wird! Meine Frau hat ebenfalls Monate nach der Hochzeit noch gebuchte Flüge mit ihrem alten Pass angetreten.
Ohne Probleme!
Wie hier bereits hinreichend ausgeführt.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Theoretisch ist der alte Reisepass nach erfolgter Namensänderung in der Tat ungültig.

Alles Theorie - da kraeht kein Hahn danach....

Wie wir zufaellig bei der Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses fuer meine Frau vor zwei Wochen fesgestellt haben, ist sie 20 Jahre lang mit einem "ungueltigen" Pass mit falschem Namen gereist. Ebenso hat sie einen ungueltigen Fuehrerschein, etc....

Die deutschen Behoerden haben nach 20 Jahren (und mehrfachen Pass-Austellungen, Eintragung von Kindern in denselben, Austellungen anderer Dokumente, etc.) ploetzlich festgestellt, dass auf Grund einer Hochzeit in Oesterreich, bei der sie meinen Namen angenommen hat, eine Namensaenderung mitnichten auch in Deutschland gueltig ist. Das Bedarf erst einer zusaetzlichen Namensfestlegung.

Laut dem deutschen Generalkonsulat in Kapstadt traegt meine Frau zur Zeit (und in den letzten 20 Jahren) keinen Nachnahmen und wenn einen, dann ihren Maedchennamen. Meine drei Kinder haben fuer die deutschen Behoerden gar keinen Nachnamen - die duerfen auch eine Namensfestlegung machen (konnte mir zwar niemand erklaeren, wie jemand, der eigentlich keinen Namen hat, sich auf einen festlegen soll, aber bitte....).

Genau so skurril ist die Tatsache, dass man sich zur Namensfestlegung mit einem von einer deutschen Behoerde ausgestelten Lichtbild-Ausweis ausweisen muss. Diese Ausweise fuehren natuerlich den "ungueltigen" Namen.

Langer Rede, kurzer Sinn - meine Frau ist 20 Jahre lang mehrfach in den USA gewesen und auch sonst in der Weltgeschichte herum gereist, ohne dass irgendjemand irgendetwas hinterfragt haette.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Und zwar durch Erklärung vor dem Standesamt I zu Berlin :D
Glücklicherweise sind einem die Botschaften/Konuslte behilflich und man muss nicht selbst anreisen (y)

Ja, das hatten die erwaehnt, dass es nach Berlin zur "Genehmigung" (sic!) muesse.

Frage mich nur, was geschieht, wenn ein verschlafener Beamter das dann nicht genehmigt.....:confused:
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Mag sein, dass es in der Praxis geklappt hätte, aber ich bin froh, dass ich jetzt auch rechtlich auf der sicheren Seite bin. Habe zwischenzeitlich übrigens auch für einen LH Flug unproblematisch und kostenlos eine Namensänderung durchgeführt:)