Könnte hier nochmals erklären, wie sich die Bringschuld der Airline in der EU261 Verordnung ergibt?
Im Moment deuten die Airlines Ihr Bringschuld allein in der Informationspflicht, den Anspruch anmelden muss der Kunde dann selber. Wo seht ihr Juristen denn, dass der Anspruch automatisch entsteht und die Zahlung sozusagen eine Bringschuld der Airline wäre?
Im Moment deuten die Airlines Ihr Bringschuld allein in der Informationspflicht, den Anspruch anmelden muss der Kunde dann selber. Wo seht ihr Juristen denn, dass der Anspruch automatisch entsteht und die Zahlung sozusagen eine Bringschuld der Airline wäre?