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Ist verboten, allerdings wenn man's nicht sieht... wayne?
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wo kein Kläger da kein Richter.
In Deutschland ist es nicht verboten, so das OLG Hamm im bereits vor einigen Seiten von europetrav verlinkten Urteil, das meine Zustimmung findet.
In Deutschland ist es nicht verboten, so das OLG Hamm im bereits vor einigen Seiten von europetrav verlinkten Urteil, das meine Zustimmung findet.
OLG Hamm Beschluss vom 26.05.1998 (4 Ss 88/98)
Mein Chinavisum von 2007 klebt uebrigens bombenfest.
Mit dem Klammeraffen eingetackerte Hinterlassenschaften darf man ja auch entfernen. Analog ist ein abfallendes Klebevisum sicher auch kein Problem. Stempel würde ich nicht rausradieren, aber im Prinzip ist der Pass für den aktuellen Reisebedarf und kein Archiv der Reisetätigkeit.
Warum eigentlich Visa aus dem Reisepass entfernen statt diese einfach zu sammeln und zusätzliche Reisepässe anzufordern? Ist doch schön, wenn man sich so etwas nach Jahren anschauen und Geschichten oder Abenteuer damit verbinden kann..
Abenteuer:
Lieferanten Audit
Preisverhandlungen
Vertragsunterschriften
........
Geil
Auch hervorragend gekontert ;-) wobei es nicht auf die Art der Täuschung ankommt. Im Zweifel kann der Grenzer erstmal den Verdacht hegen und unterstellen, das etwas (was auch immer, ist auch unerheblich) entfernt wurde, dass Einfluss auf die Entscheidung, ob Einreise oder nicht, hat.
Nach der Argumentation wäre aber auch der Besitz eines Zweitpasses eine Täuschung und die Herausgabe somit illegal. Denn man könnte ja damit etwas vertuschen.
Nach der Argumentation wäre aber auch der Besitz eines Zweitpasses eine Täuschung und die Herausgabe somit illegal. Denn man könnte ja damit etwas vertuschen.
Außerdem hat die Behörde in der Datenbank alle deine Ausweise stehen. In diesem Ausweisgesetz steht auch irgendwo, daß die Behörde es verlangen kann daß du alle Ausweise mal (auf dem Amt) vorzeigst...