Nur Rückflug nutzen - organisatorischer Ablauf / Erfahrungen?

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BeyonTV

Reguläres Mitglied
12.03.2018
40
12
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Servus,

ich habe vor einiger Zeit für meine Partnerin und mich einen Flug von FRA nach SPU gebucht. Ticket Carrier ist Croatia Airlines. Ich konnte den Hinflug (welcher bereits gestern war) aus familiären Gründen nicht wahrnehmen, meine Partnerin sollte allerdings schon fliegen. Ich habe daher bei Croatia Airlines in Frankfurt angerufen (tolle Erfahrung übrigens, wenn man alle 2 Minuten aus der Leitung gekickt wird :)) und die Buchung splitten lassen. So weit kein Problem, sie ist heil angekommen. Nun hat mir die Dame allerdings am Telefon auch gesagt, dass mein Rückflug automatisch verfallen würde, wenn ich den Hinflug nicht wahrnehmen würde. Ich war mir beim Gespräch noch unsicher, weshalb ich das hab erstmal sacken lassen, meinte aber mich zu erinnern, dass es da ein Urteil gab, dass eben genau das nicht rechtens ist. Die Airline könne den Differenzbetrag zu einem One-way Flug in Rechnung stellen, nicht aber den kompletten Rückflug verfallen lassen.

Nun also die Frage: Ist dem so, dass der Rückflug nicht verfallen kann? Falls ja: Wie wird das organisatorisch gehandhabt? Kann ich da am Tag des Rückflugs einfach am Airport aufkreuzen und ich werde irgendwann aufgefordert, den Geldbeutel zu zücken? Oder muss das beantragt werden? In der Lufthansa App ist der Rückflug noch unverändert (bis auf meine fehlende Partnerin wegen des Buchungssplits) drin und "bereit zum Einchecken in x Tagen". Bevor ich am Flughafen stehe und die mir die Mitnahme verweigern, hat vielleicht jemand Erfahrung hiermit?

Vielen Dank!
 

DUSAviator

Erfahrenes Mitglied
06.05.2022
282
588
DUS
Servus,

ich habe vor einiger Zeit für meine Partnerin und mich einen Flug von FRA nach SPU gebucht. Ticket Carrier ist Croatia Airlines. Ich konnte den Hinflug (welcher bereits gestern war) aus familiären Gründen nicht wahrnehmen, meine Partnerin sollte allerdings schon fliegen. Ich habe daher bei Croatia Airlines in Frankfurt angerufen (tolle Erfahrung übrigens, wenn man alle 2 Minuten aus der Leitung gekickt wird :)) und die Buchung splitten lassen. So weit kein Problem, sie ist heil angekommen. Nun hat mir die Dame allerdings am Telefon auch gesagt, dass mein Rückflug automatisch verfallen würde, wenn ich den Hinflug nicht wahrnehmen würde. Ich war mir beim Gespräch noch unsicher, weshalb ich das hab erstmal sacken lassen, meinte aber mich zu erinnern, dass es da ein Urteil gab, dass eben genau das nicht rechtens ist. Die Airline könne den Differenzbetrag zu einem One-way Flug in Rechnung stellen, nicht aber den kompletten Rückflug verfallen lassen.

Nun also die Frage: Ist dem so, dass der Rückflug nicht verfallen kann? Falls ja: Wie wird das organisatorisch gehandhabt? Kann ich da am Tag des Rückflugs einfach am Airport aufkreuzen und ich werde irgendwann aufgefordert, den Geldbeutel zu zücken? Oder muss das beantragt werden? In der Lufthansa App ist der Rückflug noch unverändert (bis auf meine fehlende Partnerin wegen des Buchungssplits) drin und "bereit zum Einchecken in x Tagen". Bevor ich am Flughafen stehe und die mir die Mitnahme verweigern, hat vielleicht jemand Erfahrung hiermit?

Vielen Dank!
Wenn du einen Return-Flug buchst darfst du imo den Hinflug nicht verfallen lassen. Eine Ausnahme stellt dabei Italien dar, hierfür hättest du aber über einen italienischen Buchungskanal buchen müssen.

Und du kannst es ja gern drauf anlegen, um zu erfahren wie das "organisatorisch" gehandhabt wird. Ich vermute sie lassen dich nicht mit oder das Ticket wird vorher schon storniert wegen No-Show. Steuern & Gebühren darfst du natürlich zurückfordern...

 
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Reguläres Mitglied
12.03.2018
40
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Wenn du einen Return-Flug buchst darfst du imo den Hinflug nicht verfallen lassen. Eine Ausnahme stellt dabei Italien dar, hierfür hättest du aber über einen italienischen Buchungskanal buchen müssen.

Und du kannst es ja gern drauf anlegen, um zu erfahren wie das "organisatorisch" gehandhabt wird. Ich vermute sie lassen dich nicht mit oder das Ticket wird vorher schon storniert wegen No-Show. Steuern & Gebühren darfst du natürlich zurückfordern...
Ja, dass ich die Steuern und Gebühren erstatten lassen kann, wäre halt die Notlösung. Ich meinte das Urteil hier, wo es um solche nicht wahrgenommenen Teilstrecken geht: https://www.vzbv.de/urteile/bgh-urt...-gueltig-wenn-reisende-eine-teilstrecke-nicht

Will aber nicht ausschließen, dass ich da was falsch verstehe.
 

DUSAviator

Erfahrenes Mitglied
06.05.2022
282
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DUS
Ja, dass ich die Steuern und Gebühren erstatten lassen kann, wäre halt die Notlösung. Ich meinte das Urteil hier, wo es um solche nicht wahrgenommenen Teilstrecken geht: https://www.vzbv.de/urteile/bgh-urt...-gueltig-wenn-reisende-eine-teilstrecke-nicht

Will aber nicht ausschließen, dass ich da was falsch verstehe.

Hab grad auch nochmal gegoogelt. Unter Umständen würde dann der Ticketpreis neu berechnet werden... Ist halt die Frage, ob du bereit bist das notfalls anwaltlich auszufechten...
 
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Reguläres Mitglied
12.03.2018
40
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Hab grad auch nochmal gegoogelt. Unter Umständen würde dann der Ticketpreis neu berechnet werden... Ist halt die Frage, ob du bereit bist das notfalls anwaltlich auszufechten...
Dass der Ticketpreis neu berechnet wird wäre ja fein - die Differenz zahle ich meinetwegen. In erster Linie geht's mir halt darum, die Nacht nicht ungewollt am Flughafen verbringen zu müssen. Am Flughafen in Split werde ich meinen Anwalt so schnell nicht beschwören können. :) Daher die Frage nach Erfahrungen. Ansonsten versuche ich bei Croatia Airlines morgen nochmal jemand anderes ans Telefon zu bekommen...
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.124
3.025
Dass der Ticketpreis neu berechnet wird wäre ja fein - die Differenz zahle ich meinetwegen. In erster Linie geht's mir halt darum, die Nacht nicht ungewollt am Flughafen verbringen zu müssen. Am Flughafen in Split werde ich meinen Anwalt so schnell nicht beschwören können. :) Daher die Frage nach Erfahrungen. Ansonsten versuche ich bei Croatia Airlines morgen nochmal jemand anderes ans Telefon zu bekommen...
Du wirst nicht an Bord kommen. Danach kannst Du gerne klagen und hier berichten :)
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Vielleicht ist die überlastete Airline nicht so schnell in der Lage, das no show im system zu verarbeiten als wie der Rückflug startet.
Daher vielleicht weniger telefonieren und mit "nix verstehen" am Check-in aufkreuzen.

Ich erinnere mich an einen vergleichbaren Fall vor 8-10 Jahren, da klappte das.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.704
3.901
Das Urteil von 2010 hatte überwiegend formale Gründe. Nur die Klausel der BA wurde beanstandet, eine vergleichbare von LH nicht.

Die letzten 13 Jahre werden die Airlines sicher genutzt haben, ihre Beförderungsbedingungen entsprechend zu formulieren.
 

BeyonTV

Reguläres Mitglied
12.03.2018
40
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Vielleicht ist die überlastete Airline nicht so schnell in der Lage, das no show im system zu verarbeiten als wie der Rückflug startet.
Daher vielleicht weniger telefonieren und mit "nix verstehen" am Check-in aufkreuzen.

Ich erinnere mich an einen vergleichbaren Fall vor 8-10 Jahren, da klappte das.
;) Auch schon überlegt, aber dann doch etwas zu risikobehaftet.

Alles klar. Ich versuch's nochmal mit schön einreden und Anbieten, die Differenz zum Oneway zu bezahlen, ansonsten lass' ich mir die Steuern & Gebühren erstatten und buche auch den Rückflug neu. Für die paar Mark ist's den Aufwand nicht wert. Danke!
 
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blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
1.277
78
MUC / TXL
Kannst Du nicht die ursprüngliche Buchung stornieren und die Gebühren zurück bekommen. Dann nochmal neu den Oneway / RT buchen?
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.013
18.866
FRA
alleine der nicht genutzte Abflug in FRA sollte ~ 40€ Gebühren bringen.. ex. SPU nochmals ~ 10€.

Nur so als Größenordnung.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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9.954
Wenn du einen Return-Flug buchst darfst du imo den Hinflug nicht verfallen lassen.
Dann hast du den Airlines gut zugehört...

Letztgültige höchstrichterliche Rechtslage (seit 2010):
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

Wenn du aus triftigen Gründen den Hinflug nicht antreten kannst, bleibt dein Rückflugticket gültig. Airlines die etwas anderes durchsetzen verhalten sich rechtswidrig.
Du darfst nur nicht schon extra so buchen, um dir einen günstigeren Tarif zu erschleichen.

Ist übrigens auch meine Praxiserfahrung, nach Verwewis auf das BGA Urteil und Ankündigung jetzt ein extrem teures one-Way ticket zu kaufen und der Airline in Rechnung zu stellen wurde ein zwischenzeitlich storniertes Rückflugticket nach einem no-show beim ersten Hinflugleg wieder aktiviert. Ohne weitere Klage.

Das Urteil von 2010 hatte überwiegend formale Gründe. Nur die Klausel der BA wurde beanstandet, eine vergleichbare von LH nicht.
Das OLG Köln hat bei LH die Klausel durchgehen lassen (Ein Schelm, wer bei der LH AG mit Sitz in Köln da Klüngel erkennt...), das BGH hat sie aber umgehend einkassiert.
 

DUSAviator

Erfahrenes Mitglied
06.05.2022
282
588
DUS
Dann hast du den Airlines gut zugehört...

Letztgültige höchstrichterliche Rechtslage (seit 2010):
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

Wenn du aus triftigen Gründen den Hinflug nicht antreten kannst, bleibt dein Rückflugticket gültig. Airlines die etwas anderes durchsetzen verhalten sich rechtswidrig.
Du darfst nur nicht schon extra so buchen, um dir einen günstigeren Tarif zu erschleichen.

Ist übrigens auch meine Praxiserfahrung, nach Verwewis auf das BGA Urteil und Ankündigung jetzt ein extrem teures one-Way ticket zu kaufen und der Airline in Rechnung zu stellen wurde ein zwischenzeitlich storniertes Rückflugticket nach einem no-show beim ersten Hinflugleg wieder aktiviert. Ohne weitere Klage.


Das OLG Köln hat bei LH die Klausel durchgehen lassen (Ein Schelm, wer bei der LH AG mit Sitz in Köln da Klüngel erkennt...), das BGH hat sie aber umgehend einkassiert.
Danke auf dem Stand war ich dann gestern Abend auch schon, falls du den Thread aufmerksam verfolgt hast. ;)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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9.954
Ich dachte gestern Abend waren wir bei "Dass der Ticketpreis neu berechnet wird wäre ja fein - die Differenz zahle ich meinetwegen.".
Ich habe nichts bezahlt und es ist nichts neu berechnet worden.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Was kostet denn ein neu gebuchter Flug? Je nachdem wie bockig sich die Airline anstellt kann es wieder bis zum BGH gehen, da sind pragmatische Lösungen einfach nervenschonender.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Darauf setzen die Airlines natürlich.

Und klar, Neuberechnung und Differenz ist meist immer noch besser als komplette Neubuchung, aber nicht immer. Gerade wenn man ursprünglich günstig gebucht hatte, wird die Differenz zum one-Way Flug bisweilen astronomisch.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Darauf setzen die Airlines natürlich.

Und klar, Neuberechnung und Differenz ist meist immer noch besser als komplette Neubuchung, aber nicht immer. Gerade wenn man ursprünglich günstig gebucht hatte, wird die Differenz zum one-Way Flug bisweilen astronomisch.
Darauf setzen jede Menge Unternehmen, und es geht doch nicht darum immer alle Ansprüche, die man hat auch durchzusetzen sondern um ein vernünftiges Mass zu finden mit dem man leben kann.

Der eine sagt, Pech gehabt kostet mich jetzt halt 100€ extra, ich habe genug Geld, der andere sagt "Nicht mit mir ich habe genug Zeit und Geld".

Aus Pronzip jeden Anspruch den man hat durchzusetzen kann extrem anstrengend sein, muss jeder selber wissen.
 

BeyonTV

Reguläres Mitglied
12.03.2018
40
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Hab mich heute Morgen mal in die Versicherungsbedingungen von der Reiserücktrittversicherung der Amex eingelesen und festgestellt, dass auch Rücktritte aufgrund von Krankheit von Angehörigen versichert ist. Nachdem ich bei Croatia Airlines immer noch auf keinen Anklang gefunden habe, hab' ich nun also neu gebucht und hole mir das Geld für die vorherigen Tickets über die Versicherung zurück.

Ich bin, auch nach dem Studieren der Beförderungsbedingungen von OU, immer noch der Ansicht, dass eine Umbuchung per Differenzzahlung zum One-way Ticket hätte angeboten werden müssen. Für die paar Kröten das Recht zu erklagen ist's (zumindest mir persönlich) dann aber nicht wert. Was aber sicherlich auch das ist, was OU - und andere Airlines - bewirken wollen.

Danke trotzdem für die zahlreichen Antworten!
 
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