Feedback in eigener Sache, damit es auch andere wissen. Nützlich u.a. bei Easyjet Europe, wenn der Flug ohne D-Bezug ist - da ist der Gerichtsstand Wien, wenn man nicht etwa in Italien oder den Niederlanden klagen will.
Natürlich lassen sich Anwälte in Ö leicht ergoogeln, die u.a. fluggastrechtrechtliche Fälle übernehmen. Meine Strategie war jedoch, eine branchenbekannte Kanzlei zu finden, damit die Airlineanwälte gleich erkennen, dass man sich fadenscheinige Argumente sparen kann.
Ich wurde am Ende auf eine große Wiener Partnerkanzlei von Fairplane aufmerksam, die sich zwar mit Sachen wie Automatisierung und Massenbearbeitung von Ansprüchen vermarktet, aber natürlich auch normale Fälle übernimmt. Die Abwicklung war unkompliziert und die Airline hat noch vor dem Gerichtstermin den Anspruch anerkannt (nachdem er 3x abgelehnt wurde, als ich selbst und zwei Fluggastrechteportale ihn anmeldeten).
Weiß nicht, ob man im Forum die Kanzleiwerbung machen darf, ihr könnt mich bei Bedarf über PN fragen. Hat einen lateinisch klingenden Namen, fängt mit S an.