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Allein für den Inhalt dieser Mail wäre eine Anzeige des Sachverhaltes bei der Aufsichtsbehörde (LBA) notwendig.
Reicht noch nicht. Beide Ansichten (Umbuchung nur auf eigene Fluege und fluggastrechtliche Behandlung nur der auf dem betroffenen Ticket gebuchten Fluege) ist vertretbar. Falsch, aber nicht so krass falsch, dass man ihnen das LBA auf den Hals hetzen koennte.