kann auf einer Dienstfahrt die Paybackkarte für Tanken genutzt werden? Steht da bspw. "Sie haben 30 Punkte gesammelt" auf der Quittung?
Oder kann man mir womöglich auch anderweitig einen Strick draus drehen?
Viele Grüße
ARAL: 1,49€/lAG dürfte das doch relativ wurscht sein? Er hat ja keinen Nachteil dadurch.
Doch, das es sich um einen Rabatt für den Leistungsempfänger handelt. Dem FA ist es wurscht wem die PB Karte gehört. Solange die Punkte nicht bilanziell ausgebucht sind müssen sie seitens des AG als Einnahme versteuert werden.
Da steht allerdings eben "Tanken nun die Mitarbeiter über die Karte des Arbeitgebers..." und nicht der Fall, den longhaulgiant beschrieben hat. [/SIZE]
Du meinst wenn die Punkte mit einer Firmenkarte bezahlt werden.
Bei mir war es allerdings auf Privatkarte gebucht und später vom AG ausgeglichen. Es ist unschwer zu erkennen, dass die Punkte also nicht beim AG gelandet sein können. Ich gehe auch stark davon aus, dass PB wie auch bspw. Miles & More bereits Steuern für die Punkte abführt. Alles andere würde mich stark überraschen denn ich will nicht wissen wieviele Deutsche dann effektiv Steuern hinterziehen wenn sie das PB Konto nicht bei der Steuererklärung angeben.
Es ist völlig egal mit welcher Karte der Leistungsbezug bezahlt wird, weil es sich nicht um eine Vergütung auf die Kartenzahlung sondern auf das Produkt handelt. Daher ist die Rechnung mit Rabattausweisung massgeblich. Der Rechnungsempfänger muss den Rabatt als Einnahme versteuern, oder ihn als Weitergabe an den Arbeitnehmer verbuchen. Dadurch fällt die Steuerlast auf den Arbeitnehmer, der diesen als Lohnersatz versteuern muss.
Es ist völlig egal mit welcher Karte der Leistungsbezug bezahlt wird, weil es sich nicht um eine Vergütung auf die Kartenzahlung sondern auf das Produkt handelt. Daher ist die Rechnung mit Rabattausweisung massgeblich. Der Rechnungsempfänger muss den Rabatt als Einnahme versteuern, oder ihn als Weitergabe an den Arbeitnehmer verbuchen. Dadurch fällt die Steuerlast auf den Arbeitnehmer, der diesen als Lohnersatz versteuern muss.
Payback betreibt keine Pauschalversteuerung, da das Punktesammeln für Geschäfte im Namen Dritter ausgeschlossen ist und somit eine Situation wie "AG bezahlt Ticket, AN sammelt Meilen" theoretisch untersagt ist. Aus diesem Grund hat Payback überhaupt nur die Möglichkeit geschaffen Punkte in Bargeld zu wandeln, da damit die steuerliche Bewertungsgrundlage nicht seitens des FA geschätzt wird.
Danke für die Einschätzung. Klingt plausibel. Ich meine mich noch erinnern zu können, dass der AG einem pro Monat Zuwendungen in Höhe von 44€ zukommen lassen darf ohne es zu versteuern (geldwerter Vorteil). Dementsprechend würde ich davon ausgehen, dass das FA hier kein Problem sieht solange man sich unterhalb dieser Grenze befindet. Wie siehst du das?
Die 44-EUR-Freigrenze findet auf das Payback-Punktesystem keine Anwendung, weil aufgrund der stets möglichen Bareinlösung im Zeitpunkt der Gutschrift kein Sachlohn vorliegt, sondern eine Geldleistung.
Wenn ich von meinem AG für eine Dienstfahrt ein Mietfahrzeug (Sixt, Europcar, etc.) zur Verfügung gestellt bekomme, dieses Fahrzeug vor der Rückgabe vollgetankt zurückgeben muss, für das Bezahlen der Tankrechnung meine private Miles&More Kreditkarte nutze und deswegen Meilen gutgeschrieben bekommen (2€ Umsatz = 1 Meile) - kann man mir dann auch an den Karren pissen?
Steht doch eindeutig in dem von ponyhofinsasse zur Verfügung gestellten Link zu Haufe.
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Ich weiß, das hier ist kein Steuerforum, trotzdem die Frage: Wie verhält es sich, wenn ein AN einen Tankgutschein erhält und beim Einlösen seine Payback-Karte nutzt?
In unserem Fall bekommt der MA einen Gutschein, löst diesen beim blauen Kraftstoffhändler unseres vertrauens ein und der AG erhält die Rechnung des MA sowie eine monatliche Sammelrechnung der Tankstelle.Aus dem Bauch heraus: Der steuerliche Sachverhalt bleibt unverändert (Rabatt auf Produkt), Du verschleierst nur durch die Zahlungsweise den Beleg über den Rabatt. Frage wäre dann eher ob der Tankbeleg bei ordnungsgemäßer Buchführung trotzdem notwendig sein könnte, da der Gutschein nicht einfach so auf das KFZ-Kosten Konto gebucht werden darf?