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Aus dem Bauch heraus: Der steuerliche Sachverhalt bleibt unverändert (Rabatt auf Produkt), Du verschleierst nur durch die Zahlungsweise den Beleg über den Rabatt. Frage wäre dann eher ob der Tankbeleg bei ordnungsgemäßer Buchführung trotzdem notwendig sein könnte, da der Gutschein nicht einfach so auf das KFZ-Kosten Konto gebucht werden darf?
Ok, das einige Sachen muss man klären bevor man das pauschal beantwortet. Hast du einen Gutschein im Rahmen einer Sachleistung erhalten (die berühmte 44 EUR/Monat Regel), dann bist du der Leistungsempfänger und du kannst sammeln was du willst. Sollte der Gutschein dir gegeben werden um dienstliche Fahrten zu Tanken, musst du den Tankbeleg verbuchen, da Gutscheine umsatzsteuerbefreit sind. Die Besteuerung fällt erst bei Verumsatzung an, also wenn du bezahlst. Im Vorsteuerabzug ist der Tankbeleg damit verpflichtend. Der Gutschein selber wird nicht auf das Konto des KFZ sondern als Kassenbestand gebucht.
Nur das keine Missverständnisse aufkommen, das hier ist ein Ausdruck meiner persönlichen Meinung und Sichtweise und stellt keinerlei Rechts- oder Steuerberatung dar.