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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
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Wer berät solche Unternehmen das diese eklatanten, technisch zurückgebliebenen Entscheidungen getroffen werden?

Eventuell die Datenschützer? Deutschland ist ja in dieser Hinsicht paranoid.


Und so funktioniert es: hvv Prepaid Card im Supermarkt, am Kiosk, in der Servicestelle, einem Tankstellenshop oder an einem der neuen Fahrkartenautomaten der Hochbahn besorgen, Guthaben ab 5 Euro aufladen ...
Ein weiterer Vorteil: Die hvv Prepaid Card ist nicht personenbezogen, sie kann mit ihrem Guthaben flexibel weitergegeben werden. Von Eltern an Kinder, von Kindern an Großeltern, von Gastgeber*innen an Gäste. Natürlich können auch mehrere Leute mit einer Karte fahren. Das Ganze funktioniert ohne Anmeldung, es müssen keine Konto- oder Kartendaten hinterlegt werden.
 

Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.952
183

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.190
Was passiert, wenn man an einem POS, der ausschließlich kontaktlos anbietet (also z.B. TfL-Gate), mit einer Karte zu zahlen versucht, deren Kontaktloszähler gerade abgelaufen/Maximalbetrag für aufeinanderfolgende Kontaktloszahlungen gerade erreicht ist, sodass (zumindest an normalen Terminals) "bitte stecken" käme?
Hat man da bei einem Nur-kontaktlos-Terminal dann eben das Nachsehen und die Karte funktioniert nicht?
 

lebkuchen

Erfahrenes Mitglied
06.11.2014
1.601
99
Was passiert, wenn man an einem POS, der ausschließlich kontaktlos anbietet (also z.B. TfL-Gate), mit einer Karte zu zahlen versucht, deren Kontaktloszähler gerade abgelaufen/Maximalbetrag für aufeinanderfolgende Kontaktloszahlungen gerade erreicht ist, sodass (zumindest an normalen Terminals) "bitte stecken" käme?
Hat man da bei einem Nur-kontaktlos-Terminal dann eben das Nachsehen und die Karte funktioniert nicht?

Nach meiner Erfahrung hat man, wenn da kein PIN Leser vorhanden ist einfach Pech. Ich kenne sogar ein Automaten, da steht das explizit dran.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Was passiert, wenn man an einem POS, der ausschließlich kontaktlos anbietet (also z.B. TfL-Gate), mit einer Karte zu zahlen versucht, deren Kontaktloszähler gerade abgelaufen/Maximalbetrag für aufeinanderfolgende Kontaktloszahlungen gerade erreicht ist, sodass (zumindest an normalen Terminals) "bitte stecken" käme?
Hat man da bei einem Nur-kontaktlos-Terminal dann eben das Nachsehen und die Karte funktioniert nicht?
TfL macht keine Einzelbuchungen, sondern eine Vorbuchung, die hinterher auf den korrekten Tagesbetrag geändert wird. Antwort also vermutlich Nein, da die einzelnen Kontaktierungen die Kreditkarte erst gar nicht erreichen, bis auf die erste.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Nach meiner Erfahrung hat man, wenn da kein PIN Leser vorhanden ist einfach Pech. Ich kenne sogar ein Automaten, da steht das explizit dran.
Was für ein Murks. Vor allem müssen alle Karten das haben und die wenigsten merken sich die Anzahl der Transaktionen. Eine Ausnahme wäre da schön gewesen. Da hilft nur Mobile Payment, da man dort bei richtiger Konfiguration nie eine PIN eingeben muss, egal wie viele Zahlungen in Folge. Ich meine, diese PIN-Pad losen Dinger gibt es halt schon an einigen Stellen, z. B. Toiletten an Bahnhöfen/Autobahnen, Snackautomaten und co.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.190
Nach meiner Erfahrung hat man, wenn da kein PIN Leser vorhanden ist einfach Pech. Ich kenne sogar ein Automaten, da steht das explizit dran.
Ich bin auf die Frage auf Grund des Berichts über die BVG gekommen, die in ihren Bussen ausschließlich kontaktlose Kartenzahlungen angeboten hat (musste sie jetzt wieder zurücknehmen). Wenn solche Beispiele häufiger werden, wird man immer mehr Berichte von Leuten lesen, wo die Zahlung plötzlich eben nicht geklappt hat.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.342
882
Ich vermute das ein Händler das Kontaktloslimit technisch auch ignorieren kann. Dann halt ohne Zahlungsgarantie wenn die Karte unberechtigt eingesetzt wird.

Speziell für den ÖPNV gilt zudem das "Unbeaufsichtigte Terminals für Verkehrsnutzungsentgelte und Parkgebühren" von der Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung ausgenommen sind. (Artikel 12 VO (EU) 2018/389)

Haben die BVG Terminals eventuell doch auch ein PIN Pad? Im Bus sind sie ja nicht unbeaufsichtigt.


Und wenn das in London irgendwie problematisch wäre hätten wir davon gehört. Contactless geht dort seit Jahren und wird von Millionen genutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.190
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Ist hier eine Übersicht über gängige Kreditkarten bekannt mit der Angabe, nach welchen Kriterien (bestimmter Umsatz, Anzahl der Zahlungen, Zeitraum, ...) bei Kontaktlosnutzung die Aufforderung zum Stecken kommt? Gefühlt ist das bei verschiedenen KK recht unterschiedlich.