Prämienflug einfach gelöscht !?! :-(

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marcookie

Reguläres Mitglied
14.06.2010
29
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Hallo allseits,
ich bräuchte Euren Rat und Tips...nun zu dem Thema wie oben: Ich habe die Prämienflug am 01.01.2022 von ZRH nach JNB in Business in Januar 22 gebucht.
Nun habe ich am letzten Wochenende mein Prämienflug geprüft um eventuell Flugzeugwechsel, Sitzplatz, Abflugzeit wissen lassen und aber laut Swiss online ist
mein Buchungscode einfach gelöscht worden, also unauffindbar! Auch weder Email-Benachrichtigung, Gutschrift von Meilen und Gebühren habe ich erhalten...

Dann habe ich schnell bei M&M Service angerufen und wollte wissen, was da los ist....laut Service, sie können auch nicht erklären warum mein Prämienflug einfach
weg ist, das schon seit Mitte September. Sie wollen mein Prämienflug rückgängig machen und es ist einfach nicht machbar, weil es liegt keine Verfügbarkeit vor.
Da haben sie mir vorgeschlagen, dass von FRA mit LH wäre verfügbar in Business und ich habe es zähneknirschend angenommen, weil da eine Hochsaison ist und
der Gefahr wäre sehr groß kein Flug nach JNB zu bekommen zumindest bei Prämienflug in Business.

Darf ich mal von Euch wissen, habt Ihr solche Erfahrung gemacht? Was kann man machen, wenn es wieder vorkommen sollte? Rechtsanwalt einschalten um den
gebuchten Flug zu bekommen, auch wenn kein Buchungsklasse I (Prämienflug Business) verfügbar wäre? Ich würde auf Euren Ratschlag und ähnliches freuen, Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Darf ich mal von Euch wissen, habt Ihr solche Erfahrung gemacht? Was kann man machen, wenn es wieder vorkommen sollte? Rechtsanwalt einschalten um den
gebuchten Flug zu bekommen, auch wenn kein Buchungsklasse I (Prämienflug Business) verfügbar wäre? Ich würde auf Euren Ratschlag und ähnliches freuen, Danke.
Also grundsätzlich wäre es für M&M durchaus möglich, Dich in eine reguläre Buchungsklasse zu buchen (machen sie ja etwa bei Flugstreichungen auch, zumindest innerhalb der LH-Gruppe). Alternativ könnte LX auch eine I-Klasse freigeben. Insofern - wenn sie wollten, könnten sie hier eine Lösung finden.

Wenn es ihr Fehler war, dass Deine Buchung gestrichen wird, ok, kann passieren. Nur dass sie die Buchung nicht wieder herstellen können, sollte nicht sein. Wie das rechtlich bei einem Meilenticket, weiß ich leider auch nicht.

Ich hatte so einen Fall irgendwann letztes Jahr (wo LH durch irgendeinen "Fehler" diverse Meilentickets erstattet hat, war aber kein Problem, dass das wieder hergestellt wurde.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Ja, in Deutschland über Online, da habe ich schon öfters gemacht.....bisher problemlos bis auf jetzt.
??????? Was willst Du mir damit sagen?

Die Antwort auf meine Frage (ob es einen deutschen Abflughafen auf Deinem Prämienticket gibt) ist wichtig, um zu sagen, ob eine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
 

marcookie

Reguläres Mitglied
14.06.2010
29
0
??????? Was willst Du mir damit sagen?

Die Antwort auf meine Frage (ob es einen deutschen Abflughafen auf Deinem Prämienticket gibt) ist wichtig, um zu sagen, ob eine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
Also um Missverständnis zu vermeiden, schreibe ich nochmal:
1. Ich hatte in Deutschland über M&M online den Flug gebucht.
2. Abflug ist von Zürich (gebucht in Jan 2021 /gelöscht in Sept 2021)
3. sorry...dass ich nicht genau gelesen habe denn habe viel um die Ohren momentan.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Verstehe den Zusammenhang mit der deutschen Gerichtsbarkeit auch nicht ganz. Gilt die Schweiz jetzt als rechtsfreier Raum? Sind Verträge dort nicht zu erfüllen?
 

bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
897
711
Muss ich nun als Kunde und Bucher nun täglich Überprüfen ob eine Buchung noch drin ist oder einfach gelöscht wurde? Muss ich nun immer davon ausgehen, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe?

Gefühlt häufen sich seit 2 Jahren solche Vorgänge, auch in meinem Umfeld. Stromanbieter, Auto-Händler, hier Flüge etc. Kaum noch einer hält sich an Verträge, die ihm nicht mehr "gefallen".
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.856
28.720
MUC
Muss ich nun als Kunde und Bucher nun täglich Überprüfen ob eine Buchung noch drin ist oder einfach gelöscht wurde?

Nein, musst Du nicht. Solange Du eine Buchungsbestätigung inklusive Ticketnummer erhalten hast, hast Du doch einen rechtsgültigen Vertrag über die jeweilige Beförderung. Eine Überprüfung, ob die Buchung in gleicher Form bestand hat, kann aber zwischendurch helfen, um rechtzeitig vor dem Reisetermin aktiv zu werden, falls die Fluggesellschaft einseitig Änderungen an der Buchung vorgenommen hat.

Muss ich nun immer davon ausgehen, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe?

Das liegt an Dir. Rein rechtlich sollte der Fall ziemlich klar. Die Fluggesellschaft, in diesem Fall Swiss, schuldet Dir die gebuchte Beförderung.

Ich persönlich würde schriftlich unter Fristsetzung die Swiss auffordern, die ursprüngliche Buchung wieder herzustellen. Anschließend würde ich eine Alternativbeförderung buchen und versuchen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe die Kosten für den Alternativflug einzutreiben.

Gefühlt häufen sich seit 2 Jahren solche Vorgänge, auch in meinem Umfeld. Stromanbieter, Auto-Händler, hier Flüge etc. Kaum noch einer hält sich an Verträge, die ihm nicht mehr "gefallen".

Ich persönlich kann einen solchen allgemeinen Trend zwar nicht beobachten, aber es steht einem doch immer der Rechtsweg offen, wenn sich ein Vertragspartner nicht an den jeweiligen Vertrag hält. Ich verstehe nicht, warum man sich dem ergeben sollte und freiwillig auf dem Schaden sitzen bleiben sollte?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Verstehe den Zusammenhang mit der deutschen Gerichtsbarkeit auch nicht ganz. Gilt die Schweiz jetzt als rechtsfreier Raum? Sind Verträge dort nicht zu erfüllen?
Natürlich nicht aber hast du schon einmal versucht in der Schweiz zivilrechtliche und insbesondere verbraucherrechtliche Streitigkeiten durchzusetzen? Selbst wenn du damit vollumfänglich erfolgreich bist, dann bleibst du öfter als nicht auf nicht ganz unerheblichen Kosten sitzen.

Es hat schon seine Gründe weshalb beispielsweise LX häufig Fälle einfach abblockt wenn man ab Zürich oder Genf fliegt, in der selben Situation bei möglicher Anwendbarkeit deutscher oder österreichischer Gerichtsbarkeit aber sofort einknickt.
 
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Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
589
369
Das scheint irgendwie ein Bug im Miles & More System zu sein. Mir ist das in diesem Jahr auch schon 2x passiert dass Prämienflüge einfach verschwunden sind, und ich hab es jeweils auch nur zufällig gemerkt. Allerdings konnte ich in beiden Fällen die Buchung wieder in den Ursprungszustand versetzen lassen (Einmal ging es völlig problemlos, beim zweiten mal wollte man mir auch erzählen dass es keine Verfügbarkeit gäbe, nach etwas Diskussion ging es dann aber doch).
 
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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Verstehe den Zusammenhang mit der deutschen Gerichtsbarkeit auch nicht ganz. Gilt die Schweiz jetzt als rechtsfreier Raum? Sind Verträge dort nicht zu erfüllen?
das nicht, aber anders als in D geht es erst mal nicht um den Streitwert.
Ein Anwalt prüft das gerne und ausgiebig, lässt sich nach Stunde bezahen (geht ab 250 CHF los).

Mit anderen Worten: Kannste knicken....
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hallo, ist das ein Grund für M&M, den Flug einfach zu löschen dürfen, ohne mir zu informieren? hmmm...?!
Das war nicht M&M, sondern Swiss hat die Buchung/Ticket einfach gelöscht.

Und es ist praktisch nicht möglich, die Forderung (Kosten für Ersatzticket) in der Schwarz erfolgreich einzuklagen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Die Frage ist doch ob Marcookie eine entsprechende Buchungsbestätigung mit Daten, Bucungscode usw. bekommen hat und diese dann entsprechend mit der Bitte um Wiederherstellung weiterleiten kann.
 

marcookie

Reguläres Mitglied
14.06.2010
29
0
Das war nicht M&M, sondern Swiss hat die Buchung/Ticket einfach gelöscht.

Und es ist praktisch nicht möglich, die Forderung (Kosten für Ersatzticket) in der Schwarz erfolgreich einzuklagen.
Einfach gelöscht und mich nicht mal informiert bzw. auch noch kein Rückerstattung von Meilen....einfach toll !!! Halloo...wo leben wir eigentlich??
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Einfach gelöscht und mich nicht mal informiert bzw. auch noch kein Rückerstattung von Meilen....einfach toll !!! Halloo...wo leben wir eigentlich??
Wir leben im 21. Monat der Coronavirus Pandemie. Das Verhalten der Airlines ist leider absolut normal.
Vermutlich hat LX den Flug einfach annulliert. Und Airlines möchten sich natürlich um deren Pflichten nach EC261/2004 Artikel 8 drücken (also hier die kostenfreie Umbuchung in F auf Lufthansa).
99% der betroffenen Fluggäste akzeptieren das zähneknirschend.
 

hockb

Erfahrenes Mitglied
17.02.2010
658
233
Auch ich habe zufällig am Sonntag für den im April gebuchten Flug ZRH-JNB die "gelöschte" Buchung entdeckt. Die Ankunftszeit in Johannesburg wurde von 10.20 Uhr auf 10.10 Uhr geändert. Wegen nicht erfolgter Bestätigung meinerseits wurde das Segment aus der Buchung "gelöscht". Eine Benachrichtigung habe ich jedoch nie erhalten. Buchung wurde problemlos wieder in den Ursprungszustand versetzt.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.827
5.596
BSL
...Die Ankunftszeit in Johannesburg wurde von 10.20 Uhr auf 10.10 Uhr geändert. Wegen nicht erfolgter Bestätigung meinerseits wurde das Segment aus der Buchung "gelöscht". ..
Es kam aber ein Mail von Swiss mit der Flugplanänderung mit der Bitte um Bestätigung?
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.310
10.206
irdisch
Bei einer einseitigen Vertragsänderung wird ein Vertrag doch auch nicht einfach ungültig? Dann müsste man immer nur einseitig ändern und käme problemlos aus allem raus. Merkwürdige Denkschule.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.487
8.457
Bei einer einseitigen Vertragsänderung wird ein Vertrag doch auch nicht einfach ungültig? Dann müsste man immer nur einseitig ändern und käme problemlos aus allem raus. Merkwürdige Denkschule.
Viele Firmen (besonders große) machen das ganz gerne so. Legal? Illegal? Denen doch egal… Oder warum kann bspw. eine Commerzbank immer noch munter Konten sperren obwohl nur eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde? Es tut einfach nicht genug weh…
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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300x250
Bei einer einseitigen Vertragsänderung wird ein Vertrag doch auch nicht einfach ungültig? Dann müsste man immer nur einseitig ändern und käme problemlos aus allem raus. Merkwürdige Denkschule.
Zwei Stammtisch-Sprüche dazu:
"Recht haben, Recht bekommen"
"Wo kein Kläger, da kein Richter"

Airlines (und auch Reiseveranstalter) haben gerade in der Coronavirus entschieden, das Recht mit Füßen zu treten. Da werden fleißig Flüge annulliert, aber keine Erstattungen in Form von Geld vorgenommen. Über die Verweigerung, kostenfreie Umbuchungen durchzuführen, wollen wir mal nicht beginnen.

Wenn deutsche Gerichtsbarkeit vorliegt, dann zahlen die Airlines i.d.R. nachdem ein Urteil vorliegt (das dauert dann auch gerne mal 6-12 Monate).
Wenn keine deutsche Gerichtsbarkeit vorliegt, dann haben die Fluggäste eben Pech gehabt - oder sporadisch Glück, wie der TE in diesem konkreten Fall.