Problem mit Air Berlin wegen ca. 24-stündiger Flugverspätung

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Vor Gericht und auf hoher See... aber vorgerichtlich dürften die Kosten und somit das Risiko keine 150,00 Euro betragen.

Die Anwalts und Gerichtskosten können bei einem Streitwert von 600€ bei einem verlorenen Streit bei ca. 1000€ liegen (eigener Anwalt ca. 400€, Anwalt der Gegenseite ca. 400€ und Gerichtskosten).

Die vorgerichtlichen Kosten sind ja komplett irrelevant, da diese nur bei dir anfallen wenn die Airline nicht zahlst und du nicht vor Gericht gehst.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Und wieder die lächerliche Frage nach dem Rechtsschutz.
Bist Du im Recht, nimm dir nen Anwalt, bist Du im Zweifel, lass dich von Anwalt vernünftig beraten.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ist eben bald wie in den USA. Da treiben sich auch die Anwälte vor den Krankenhäusern herum und fragen, ob man wirklich, wirklich, wirklich rundherum zufrieden mit der Krankenhausbehandlung war oder ob man nicht doch irgendwo einen Grund zum Meckern haben würde... :cry:
Aber ich würde definitiv lieber User "Umsteiger" fragen, als 25% an Flightright & Co. wegzuwerfen!


Nett von dir. :kiss:

Würde aber gerne zu der anderen Sache was sagen: Wir Anwälte dürften so etwas gar nicht. Also jemanden wegen eines konkreten Schadensfalls proaktiv ansprechen. Wie wir auch grundsätzlich nicht auf Provisionsbasis arbeiten dürfen.

Insofern lese ich solche Geschichten immer mit einem flauen Gefühl im Bauch. Hab´ von Mandanten aber auch schon gehört, dass diese E-Mails von solchen Anbietern erhalten haben sollen, in denen halt drin stand, dass man ja auf dem und dem Flug gewesen sei. Man haben diesen oder jenen Anspruch. Und man solle doch bitte einen Link klicken. Keine Ahnung, ob das stimmt und woher ggf. die E-Mail-Adressen kommen sollen. Aber schön ist das nicht.
 

chrini1

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26.03.2013
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9.401
HAM
Wir haben bei einem ähnlichen Problem uns an claimflights gewandt. Da sind wir der Empfehlung aus einem anderen Forum gefolgt. Die haben erfolgreich unser Recht durchgesetzt. Da ging es um einen Flug von Tenereiffa nach Düsseldorf. Claimflights hatte da die niedrigsten Gebühren mit 22,5,% plus MWST.
Zu dem Thema Beschädigung durch Bodenfahrzeug haben ich folgendes Urteil gefunden: EuGH, 14.11.2014, C-394/14 – Siewert ./. Condor BeckRS 2014, 82441. Danach
wird diese Thematik nicht als aussergewöhnlicher Umstand eingeordnet.

In dem Fall war es eine Treppe. Die wurde von der Airline angefordert. Da wir leider nicht wissen, was für ein Fahrzeug das war, fällt es schwer, daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen.
 

sarbin

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23.02.2016
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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zwar, kann sie aber leider nicht in Anspruch nehmen, da ich einen weiteren, noch viel wichtigeren Fall am Laufen habe und da ich auf keinen Fall zu den Leuten gehören möchte, die rausgeworfen werden, weil sie ihre Rechtsschutzversicherung überstrapaziert haben. Bei 2 Fällen pro Jahr kann sowas nämlich passieren, und es ist sogar wahrscheinlich, wenn man wie ich einen richtig günstigen Tarif hat. Das habe ich zumindest im Internet gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zwar, kann sie aber leider nicht in Anspruch nehmen, da ich einen weiteren, noch viel wichtigeren Fall am Laufen habe und da ich auf keinen Fall zu den Leuten gehören möchte, die rausgeworfen werden, weil sie ihre Rechtsschutzversicherung überstrapaziert haben. Bei 2 Fällen pro Jahr kann sowas nämlich passieren, und es ist sogar wahrscheinlich, wenn man wie ich einen richtig günstigen Tarif hat. Das habe ich zumindest im Internet gelesen.

Allein dieser Beitrag bestätigt mich in der These, dass eine Rechtsschutzversicherung zu den sinnlosesten Versicherungen überhaupt gehören.
Implizieren sie doch scheinbar immer wieder, das nur diejenigen am Rechtssystem teilnehmen dürfen, die eine solche abgeschlossen haben.

Nochmals: geh zu einem renommierten Anwalt und lass dich beraten. Danach kennst du dein Risiko.
Vor Gericht ist man nämlich nicht wie oft behauptet in Gottes Hand, sondern wer im Recht ist, kriegt es in der Regel aus. Wer nur glaubt im Recht zu sein hingegen nicht.
 
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sarbin

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23.02.2016
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Eine Rechtsschutzversicherung halte ich schon für sinnvoll, wenn es um existenzielle Dinge (z.B. Arbeitsplatz) geht. Das Problem bei solchen Rechtsstreitigkeiten ist halt, dass man nicht immer genau weiß, wie die Gerichte entscheiden werden.

Habe gestern "Umsteiger" per Mail kontaktiert, um anschließend zu entscheiden, wie es nun weitergeht.
 

LH88

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08.09.2014
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Eine Rechtsschutzversicherung halte ich schon für sinnvoll, wenn es um existenzielle Dinge (z.B. Arbeitsplatz) geht. Das Problem bei solchen Rechtsstreitigkeiten ist halt, dass man nicht immer genau weiß, wie die Gerichte entscheiden werden..

Das ist so ziemlich der einzige Punkt an dem eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht, da man in der ersten Instanz seine Kosten ohnehin selber zahlt. Ansonsten macht eine solche Versicherung nur bedingt Sinn.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das ist so ziemlich der einzige Punkt an dem eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht, da man in der ersten Instanz seine Kosten ohnehin selber zahlt. Ansonsten macht eine solche Versicherung nur bedingt Sinn.

Gibt doch einige Bereiche, in dem eine Rechtsschutzversicherung eigentlich fast so obligatorisch wie die private Haftpflicht sein sollte. Also jedenfalls immer dann, wenn man Dinge tut oder besitzt, die Rechtsstreite mit hohem Streitwert auslösen können. Dann können die Kosten eines Rechtsstreits schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Also für einen "normalen Menschen". Wer Millionär ist, darf es gerne drauf ankommen lassen. Man ist ansonsten ja schnell "erpressbar", weil die zahlungskräftigere Partei ihre Interessen alleine mit der Androhung gerichtlicher Schritte durchsetzen kann. Wenn man also ein Angebot bekommt, das zu einem passt - ich würd´s annehmen. Gibt einem ein Stück Selbstbewusstsein und Freiheit zurück.

Wer viel fliegt und somit zwangsläufig auch mal in Konflikte mit Fluggesellschaften gerät, ist meiner Meinung nach ebenfalls sehr gut beraten, sich entsprechend zu versichern. Selbst wenn die Streitwerte selten dramatisch hoch sind, können erhebliche Kosten auflaufen. Man denke nur an Fluggesellschften wie Ryanair, die keine Auseinandersetzung scheuen. Ryanair hat überhaupt kein Problem, die Anwälte ihrer Hamburger Kanzlei auch für einen 250 Euro Anspruch irgendwo einfliegen zu lassen. Wenn es dann noch zu mehren Terminen kommt, muss man seinen Mandanten irgendwann erklären, warum die tatsächlichen Kosten so gar nichts mehr mit dem zu tun haben, was man mal als typisches Kostenrisiko dargelegt hat. Da wächst dann der Druck, notfalls auch einen wenig vorteilhaften Vergleich zu akzeptieren.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Gibt doch einige Bereiche, in dem eine Rechtsschutzversicherung eigentlich fast so obligatorisch wie die private Haftpflicht sein sollte. Also jedenfalls immer dann, wenn man Dinge tut oder besitzt, die Rechtsstreite mit hohem Streitwert auslösen können. Dann können die Kosten eines Rechtsstreits schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Also für einen "normalen Menschen".


Nun da haben wir eine unterschiedliche Auffassung, ich habe keine entsprechende Versicherung und wüsste auch nicht wann ich sie brauchen würde - und ich hatte schon ein paar Rechtsstreitigkeiten.

Kannst du mir kurz erklären warum bei einem 250€ Risiko die Kosten aus dem Ruder laufen können? Wird das nicht in der Honorarordnung geregelt? - Das ist eine ernste Frage.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Kannst du mir kurz erklären warum bei einem 250€ Risiko die Kosten aus dem Ruder laufen können? Wird das nicht in der Honorarordnung geregelt? - Das ist eine ernste Frage.

Das betrifft die erstattungsfähigen Kosten der Anwälte und des Gerichts. Da sind kaum Überraschungen möglich. ABER: Reise-, Gutachterkosten etc.! Letztlich zahlt, wer unterliegt.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zwar, kann sie aber leider nicht in Anspruch nehmen, da ich einen weiteren, noch viel wichtigeren Fall am Laufen habe und da ich auf keinen Fall zu den Leuten gehören möchte, die rausgeworfen werden, weil sie ihre Rechtsschutzversicherung überstrapaziert haben. Bei 2 Fällen pro Jahr kann sowas nämlich passieren, und es ist sogar wahrscheinlich, wenn man wie ich einen richtig günstigen Tarif hat. Das habe ich zumindest im Internet gelesen.

Da sich der thread ja sowieso gerade mit dem Thema Rechtschutz beschäftigt und Du mit umsteiger ja den von Spaßbremse Hard geforderten renommierten Anwalt hast, noch kurz eine Anmerkung. Wegen der Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer solltest Du mal in Deine ARB schauen. Üblicherweise findet sich dort die Klausel, dass ein Kündigungsrecht dann besteht, wenn der Versicherer Deckungszusagen für zwei innerhalb von 12 Monaten eingetretene Fälle erteilt hat. Da Du schreibst, der andere Fall sei schon am Laufen, kann es ja gut sein, dass das dort den Versicherungsfall auslösende Ereignis schon älter ist. Dann müsstest Du keine Kündigung befürchten. Bei der Prüfung im einzelnen kann Dir umsteiger sicherlich auch helfen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das betrifft die erstattungsfähigen Kosten der Anwälte und des Gerichts. Da sind kaum Überraschungen möglich. ABER: Reise-, Gutachterkosten etc.! Letztlich zahlt, wer unterliegt.

Gut da können Kosten entstehen - hatte ich nicht auf dem Schirm.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.435
205
ich habe keine entsprechende Versicherung und wüsste auch nicht wann ich sie brauchen würde - und ich hatte schon ein paar Rechtsstreitigkeiten.

Dann musstest Du noch nie eine Versicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verklagen. Wenn die Verletzungen oder Sachschäden von Bedeutung sind, hast Du mit dem dann fast obligatorischen Sachverständigengutachten ganz schnell ein fünfstelliges Kostenrisiko.

Und dass immer der Recht bekommt, der im Recht ist, sollte vielleicht so sein, ist es aber nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Dann musstest Du noch nie eine Versicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verklagen. Wenn die Verletzungen oder Sachschäden von Bedeutung sind, hast Du mit dem dann fast obligatorischen Sachverständigengutachten ganz schnell ein fünfstelliges Kostenrisiko.

Und dass immer der Recht bekommt, der im Recht ist, sollte vielleicht so sein, ist es aber nicht.

Musste ich tatsächlich noch nicht:kiss: Aber ich hatte schon Urheberrechtsverstösse u.ä. auf der Uhr, mag ja alles möglich sein - ich halte eine RV für nicht wirklich nötig, aber das ist meine Meinung. Es hat vielleicht auch etwas damit zu tun wie man an Sachen rangeht - ich würde z.B. niemals mit Ryan Air oder Norwegian fliegen bzw. würde diese nie wegen 250€ verklagen - dafür ist mir meine Zeit zu Schade (da poste ich lieber blödes Zeug im Netz). Zudem ärgere ich mich bei Rechtsstreitigkeiten zu doll - ist nicht gut für das Karma.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
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Und dass immer der Recht bekommt, der im Recht ist, sollte vielleicht so sein, ist es aber nicht.

Woran leider eine Rechtsschutzversicherung auch nur selten etwas ändern kann... :rolleyes:

Aber wenn man schon sein Recht nicht bekommt, ist es tröstend, wenigstens nicht auch noch der anderen Seite die Kosten erstatten zu müssen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Woran leider eine Rechtsschutzversicherung auch nur selten etwas ändern kann... :rolleyes:

Aber wenn man schon sein Recht nicht bekommt, ist es tröstend, wenigstens nicht auch noch der anderen Seite die Kosten erstatten zu müssen.

Das ist sicher richtig - vielleicht sollte man die Sache mit dem "Recht bekommen" von vornherein richtig einschätzen.
 
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