Bonusmeilen-Thema hatten wir schon oft. Ist ausgelutscht: Lex Lufthansa = Pauschalversteuerung.
Ja, korrekt und das ist auch gut so
Ansonsten gilt: Betriebsvereinbarung. Also alles im grünen Bereich.
Genau das ist der Punkt: Betriebsvereinbarung. Gibt es eine solche nicht, darf es den AG durchaus interessieren, wie viele Punkte du gesammelt hast.
In deinem Fall schneidest du sie allerdings nicht ab, um das Sammeln zu verheimlichen, sondern vielmehr, deinen Kontostand, richtig?
Aber im Endeffekt stimme ich dir hier schon zu, dass die CC- und Paybackdaten ruhig auf einen eigenen Beleg gehören.
Deine o.g. Argumentation mit der freien Wahl der Tankstelle und der Ausgabe der Paybackkarte ist allerdings nicht richtig. Denn der entscheidende Punkt ist, dass du die Punkte mit dem Geld des Arbeitgebers sammelst. Du profitierst in diesem Moment also de facto von deinem Arbeitgeber. Behältst du die Punkte für dich, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Gleiches gilt bei Prämienbestellungen (bei Bürohandel X für 400 € Ware bestellt, 1 Gratisartikel im Wert von X € erhalten).
Ich möchte keinesfalls über Sinn und Unsinn diskutieren
Es geht vielmehr um geltendes Steuerrecht.