[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
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36h vor Abflug, deshalb war es beiTG auch nicht mehr möglich Sitzplätze zu reservieren. ...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.559
2.046
Dann besteht Anspruch auf 50% der Ausgleichszalung also 300Euro por Passagier.
Wie sich TG bei solchen Ansprüchen allerdings verhält muss wohl abgewartet werden.
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
die wollten die Bordkarten + Passkopie+ + + + haben, nach dem Motto, ich such nen Grund nicht zuahlen zu müssen....
Gesetzte Frist jetzt 1 Wo vorbei.....
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
Jetzt 2 Wochen drüber, Morgen geht per Fax letzte Mahnung raus, ausser Nachforderung Dokumente keine Reaktion.
Saftladen
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.890
3.725
FRA
Jetzt bin ich auch mal dran, EW verlegt meinen Flug nach London am 05.11. um 12 Stunden nach hinten, Info kommt am 18.10., Ansprüche habe ich wahrscheinlich keine, weil mehr als zwei Wochen vor Abflug. Ersatzflüge gäbe es von EW selbst, bis jetzt keine Reaktion auf die Anfrage über Kontaktformular. Lohnt ein Anruf bei der Hotline, wie sind die Erfahrungen?
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Jetzt bin ich auch mal dran, EW verlegt meinen Flug nach London am 05.11. um 12 Stunden nach hinten, Info kommt am 18.10., Ansprüche habe ich wahrscheinlich keine, weil mehr als zwei Wochen vor Abflug. Ersatzflüge gäbe es von EW selbst, bis jetzt keine Reaktion auf die Anfrage über Kontaktformular. Lohnt ein Anruf bei der Hotline, wie sind die Erfahrungen?

Ich frag mich warum man hier seine Zeit verplempert und nicht gleich anruft. :rolleyes:
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.890
3.725
FRA
Weil die Servicenummer aus dem Ausland nicht erreichbar ist und eine "normale" Nummer fand ich nicht.

Edit: In den Tiefen des Netzes fand sich nun doch eine Nummer, für die Nachwelt, diese lautet 0220310270. Umbuchung auf den zeitnahen Flug nach LHR erfolgte problemlos. Einzig schade, dass die Anfrage über das Kontaktformular unbeantwortet blieb.
 
Zuletzt bearbeitet:

MarionNew

Erfahrenes Mitglied
14.11.2012
342
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Wie sieht es bei folgender Sachlage mit Entschädigung aus:
Flug mit Air France GRU-CDG pünktlich gelandet, aber 40 Minuten im Bus. Daher den Weiterflug(auf einem Ticket) nach LUX verpasst. Ankunft über 3 Stunden später als vorgesehen?
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.109
5.754
SNA
Meine Kollegin wollte gestern LAX-DFW-FRA auf AA Fliegen mit 75min connecting time. LAX-DFW wurde mit 60min Verspätung angezeigt da der incoming DFW-LAX verspätet war. Somit wurde sie auf BA LAX-LHR-FRA umgebucht und wird heute erst 16:30 statt 09:10 in Frankfurt sein.
Letztendlich ist der verspätete LAX-DFW nur 15min später als geplant gelandet und man hätte den Umstieg gut geschafft.
 

L.Potratz

Neues Mitglied
31.01.2019
10
0
Hallo Community,

ich habe bereits über die Suchfunktion versucht eine Antwort auf meine Frage zu finden, bin daran aber leider gescheitert (also nicht an der Suche selbst, wurde nur nicht fündig).
Folgende Situation: Am 15.01. war Streik in Hamburg, der Flug (Ryanair, Abflug 19:05 Uhr) von meiner Freundin und mir von London nach Hamburg wurde annulliert und es wurde als Ausweichflughafen
Berlin Schönefeld angeboten (andere Flugnummer, nur 5min späterer Abflug). Wir waren deshalb früher am Flughafen, um am Service-Point zu klären, wie wir von Berlin nach Hamburg
transportiert werden. Am Servicepoint wurden wir darauf hingewiesen, dass man sich in Berlin vor Ort um den Transport kümmern würde. Wir können aber gerne über die Hotline oder
den Live-Chat versuchen, ob die Kollegen dort genauere Informationen haben. Weder Hotline noch Live-Chat konnten mir allerdings genauere Informationen geben (Anrufprotokoll und Chatverlauf
liegen vor). Wir flogen also nach Berlin, um dann vor Ort den Weitertransport zu klären.

Vor Ort in Berlin Schönefeld, das wir mit einer Verspätung von gut einer Stunde um kurz nach 22 Uhr erreichten, mussten wir feststellen, dass die Service-Schalter von RyanAir im Terminal D alle geschlossen waren
und lediglich eine Reinigungskraft angetroffen wurde.Wir gingen also ein Terminal weiter und ersuchten bei den Mitarbeitern des Flughafens um Hilfe für unsere Lage. Ein Mitarbeiter verwies uns auf den noch offenen Schalter im Fundbüro. Dort verwies man uns auf die im Erdgeschoss befindlichen Mitarbeiter der WISAG Airport Service Berlin GmbH & Co. KG, da das Fundbüro keine
Möglichkeiten hatte uns zu helfen. Hier versuchte eine hilfsbereite Dame zu helfen und über ihren Supervisor noch einen Mitarbeiter von RyanAir zu erreichen. Leider war kein Mitarbeiter von RyanAir mehr zu erreichen, wir hatten keine Informationen über Transfer- oder Übernachtungsmöglichkeiten und saßen somit am Flughafen in Berlin Schönefeld fest.
Wir haben deshalb über die Firma Sixt einen Mietwagen der Kompaktklasse angemietet, da wir die Kosten für Ihr Unternehmen günstig und angemessen halten wollten. Die Alternative wäre eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel, der Transfer zu dieser Übernachtungsmöglichkeit und der Transfer zum Hamburger Flughafen am nächsten Tag gewesen. Die dabei entstandenen Kosten hätten die von uns eingereichten Kosten wesentlich überstiegen.
Ryanair hat uns im Zuge dessen die Mietwagenkosten nach 8 Mails mit dem Serviceteam erlassen, weigert sich aber weiterhin die Benzinkosten zu zahlen.

Fragen deshalb:
- Habe ich Anspruch auf die Benzinkosten? (Die EU Richtlinien besagen, dass alternative Beförderungskosten zu tragen sind und schließen imo somit entstandene Benzinkosten nicht aus)
- Falls Anspruch besteht, wie wäre das weitere Vorgehen. Die Benzinkosten wurden nach Auszahlung der Mietwagenkosten weiterhin per Mail angemahnt, allerdings immer abgelehnt.
- Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung würde aufgrund der außergewöhnlichen Umstände entfallen, oder?

Vielen Dank im Voraus, auch für das lesen des Textes. Ich hoffe, dass alles geschildert wurde, kann aber gerne noch weitere Infos geben, sofern diese benötigt werden.
 

berlin79

Erfahrenes Mitglied
05.01.2011
322
180
HH
Moin.

Ich habe nur zwei kurze Fragen und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vor zwei Wochen sollte es mit TAP von HAM nach LPA gehen. Der Flug um 6 Uhr fand nicht statt (angeblich ein Teil defekt). In der App sah ich dann, dass ich umgebucht wurde auf einen Iberia Flug um 12:15 Uhr (via HAM-MAD-LPA).

Bei den Flugdistanzrechnern wird mir nun eine Entfernung (HAM-LPA) von 3529,291 Kilometern angezeigt.

1. Stehen mir nun 600 Euro Entschädigung zu? Oder doch "nur" 400 Euro?
2. Wie ist die Erfahrung bezüglich der Entschädigung bei TAP? Über deren Website probieren oder direkt Anwalt?

Danke!
 

JohnnieFlyer

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
581
3
HAJ
Ich habe mal eine Frage. Bisher war es bei Flugverspätungen so, dass das erst mit Ankunft am Airport bekannt wurde. Nun weiß ich aber, dass mein für morgen geplanter Flug knapp 5 Stunden Verspätung haben wird.

07461672fa7832aaf6df059be4eb8d9d.jpg


Macht es Sinn, sich jetzt proaktiv und ggf. eigene Kosten um eine Alternative zu bemühen? Das Callcenter von BA war jetzt keine Hilfe, da sie nur beschwichtigen und sagen, bis morgen wird sich das positiv geregelt haben.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
841
24
Also in diesem Fall würde ich tatsächlich nichts selber unternehmen. Ich halte das auch für durchaus wahrscheinlich dass sich da noch was ändert. BA ab dem eigenen Hub, sehe jetzt nicht wirklich einen Grund warum man da heute schon wüsste dass der morgen mit 4h52min Delay raus gehen wird. Am Ende kümmerst du dich um eine Alternative und der Flug geht doch wie geplant... Btw im Flugstatus wenn man bei BA abfragt steht er jetzt als pünktlich drin.
 
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chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.207
548
Berner Oberland
Ich hatte folgenden Fall:
Gebucht SU2001 WAW-SVO, SU0250 SVO-ICN (genau, der C Tarif für <400.-[emoji6])
SU2001 wurde gestrichen. Da ich einen Termin in WAW hatte war umbuchen auf den Morgenflug keine Option und ich hatte auch keine Lust auf 11 Stunden Lounge in SVO.
Also auf SU3703 op LO677. Connection time in SVO 1 Stunde. Ein Telefon bei Aeroflot hatte zur Antwort, dass das problemlos reicht.
1 Stunde vor Abflug wurde mir mitgeteilt, dass die Maschine für den Flug WAW-SVO noch in KBP steht und ich meinen Anschluss in SVO nicht erreichen würde. Mir wurden 2 Lösungen vorgeschlagen. Entweder nach SVO fliegen und dort mit SU Alternativen suchen mit dem Risiko 24 Stunden in SVO in Terminal fest zu sitzen. Oder Direktflug mit LOT, Abflug in 40 Minuten. Kleines Problem , C ausgebucht, nur Platz in PE. Kurzer Check bei Expertflyer ergab keine Alternativen. Habe mich fur den LOT Flug entscheiden.
Jetzt meine Fragen:
-An wen muss ich mich wenden Zwecks ORC (original touting credit), ich sammle bei Delta.
-Hätte ich Recht auf eine Downgrade Kompensation, wenn ja bei wem zu beantragen. Ich Zweifle jedoch ob ich das machen würde da LOT alles unternommen hat um mich so schnell wie möglich ans Ziel zu bringen.
Vielen Dank für euren Input
 
A

Anonym38428

Guest
Delta und ja. Ich würde allerdings nochmal über den Ticketpreis nachdenken und in Erwägung ziehen es dabei zu belassen.
 
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bartescj

Neues Mitglied
06.05.2019
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Guten Tag Zusammen,

der folgende Fall wurde mit Air Canada - Flügen durchgeführt:

Unser Flug von Cleveland nach Toronto hatte ca. 105 Minuten Verspätung. Es war ein Puffer von 2 Stunden zwischen den Flügen vorgesehen, der jedoch durch die Verspätung auf 15 Minuten schrumpfte.

Unseren Anschlussflug (Toronto nach Frankfurt) konnten wir somit nicht mehr erreichen. Air Canada ließ uns einen Übernachtungsgutschein zukommen und buchte uns auf einen Flug für den nächsten Tag um.

Somit kamen wir einen Tag später, mit > 20 Stunden Verspätung in Frankfurt an.

Stehen uns Kompensationszahlungen zu, obwohl es sich nicht um eine EU-Airline / EU-Abflug handelt?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

LG
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.584
1.638
Wenn das kanadische oder das amerkianische Passagierrecht was vorsehen, dann kann dir eine Kompensation zustehen, aber unter die EU/VO kommst du in dieser Konstellation nicht.
 

bartescj

Neues Mitglied
06.05.2019
4
0
Wenn das kanadische oder das amerkianische Passagierrecht was vorsehen, dann kann dir eine Kompensation zustehen, aber unter die EU/VO kommst du in dieser Konstellation nicht.


Kennt sich jemand mit US- oder kanadischem Recht aus, oder kann mir jemand Anlaufstellen nennen?
Google spuckt wenig hilfreiches aus.
Hilft evtl. das Montrealer Abkommen weiter?
 

DearyMe

Neues Mitglied
12.12.2018
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St.Albans / München
Hallo in die Runde,
ich habe jetzt auch mal eine Frage: Ich wollte letztes Wochenende mit einem Kumpel zu einer Veranstaltung von München nach Edinburgh fliegen. Hinflug wäre mit Sleazyjet am Freitagabend gewesen, den ganzen Samstag die Veranstaltung und dann am Sonntag gegen Abend wieder zurück. Wir stzen am Freitag am Flughafen und der Flieger hat Verspätung und uns wird dann gegen 21.30 mitgeteilt, dass der Flug an dem Tag nicht mehr rausgeht, sondern am Samstag gegen 13.00. Wir haben dann auf das angebotene Hotel verzichtet und sind wieder Heim gefahren, da sich die ganze Aktion für uns nicht mehr gelohnt hätte. Am nächsten Morgen haben wir dann ab der Erreichbarkeit der Hotline unsere Flüge storniert und unser Geld zurück bekommen.
Meinem Kumpel hat Easyjet nun geschrieben, dass er aufgrund höherer Gewalt kein Anrecht auf eine Zahlung nach 261 hat, mir schrieb Easyjet, dass ich keinerlei Ansprüche hätte, da ich nicht mehr geflogen bin.
Kann mir jemand sagen, ob wir grundsätzlich ein Anrecht auf die Entschädigung haben?
Oder hätten wir den Flug am nächsten Tag antreten müssen, damit 261 greift?
Vielen Dank!
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.584
1.638
261 greift auch, wenn du vom Flug zurücktritts, wenn dieser Annulliert wird. Sofern also keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen, müsstet ihr die Kompensation erhalten.
 
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