Reiserücktrittsversicherung - Angabe Reisepreis

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.088
980
TXL
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Bei einer RRV bestimmt der Gesamtreisepreis ja bekanntlich die Höhe der Prämie.
Wenn man nun individuelle Bausteine bucht, reicht doch eigentlich die Summe der nicht stornierbaren Leistungen dafür, oder ?
 

jupiter1966

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
408
309
CGN
Ja, aber die Einzelposten aufführen und wenn möglich dokumentieren (Bestätigung non refundable oder die entsprechenden Buchungsbestaetigung) . Am besten eine Excel Liste mit den entsprechenden Anlagen.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.088
980
TXL
Danke,@jupiter, aber ich meinte die Angabe des Reisepreises bei Onlineabschluss einer RRV.
 

jupiter1966

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
408
309
CGN
Sorry missverstanden.

Im Geiste bin ich da bei Dir. Pruefe aber die AGB. Nicht, wenn da irgendetwas verschachtelt in deinen Buchungen ist, es gegen die AGB verstößt.
Wenn die Buchungen alle getrennt sind, würde ich dir absolut zustimmen.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.088
980
TXL
ich hole den Thread hier noch einmal hoch, da ich bisher noch keine so richtig befriedigende Antw erhalten habe.
Ich möchte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Es wird im Antrag nach dem Reisepreis gefragt. je höher dieser ist, desto höher natürlich die Prämie.
Beispiel für einen Urlaub selbst gebastelt, keine Pauschalreise:

nicht flexible Flüge kosten 1.000 €, nicht stornierbarte Hotels dazu 500 €.
Dazu würden jetzt noch einmal 500 € stornierbare Mietwagenleistung und noch einmal 500 € stornierbare Hotels kommen.
Also 1.500 € nicht stornierbar,
1.000 € bis zum Reiseantritt kostenlos stornierbar.

Gebe ich nun im Antrag als Gesamtreisepreis 1.500 € ein (Summe nicht stornierbare Leistungen)
oder 2.500 € für alles. ?

Ich möchte ja eigentlich nur die nicht stornierbaren Teile abdecken. Hintergrund der Frage ist, dass eine Unterdeckung entstünde !?
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.238
468
Norddeutschland
Ich würde auch nur die stornierbaren Buchungen angeben, denn nur die willst du ja absichern und nur die müssen im Eintrittsfall nachgewiesen werden. So habe ich es immer gehandhabt, aber muss zugestehen den Eintrittsfall nie erlebt zu haben.

Es erscheint auch wenig nachvollziehbar etwas in eine Police einzurechnen, dass gar nicht sicherungsrelevant ist. Die versicherte Reise ist ja nur die nicht stornierbare Leistung. So mein Verständnis.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.683
1.311
Ein Versicherungsagent hatte mir gesagt, für den Gesamtpreis seien die vollen Kosten, ohne Rabatte und auch die stornierbaren Dinge anzugeben als Versicherungswert. Kann ich mir aber nicht vorstellen, weil wer kennt schon den Preis ohne Rabatt oder alle Einzelleistungen, die storniert werden könnten, ist nicht plausibel und dient dazu, einen in eine recht hohe Unterversicherung zu treiben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.265
8.936
BRU
Ich würde auch nur die nicht stornierbaren Leistungen berücksichtigen, also die, die Du durch die Versicherung abdecken willst. Angenommen, der Versicherungsfall tritt ein: Woher will die Versicherung bei einzeln und voneinander unabhängig gebuchten Leistungen denn überhaupt wissen, dass Du neben dem geltend gemachten nicht stornierbaren Flug und Hotel noch einen (stornierbaren) Mietwagen, weitere Hotels oder was-auch-immer gebucht hast?

Bin aber auch kein Anwalt oder Versicherungsexperte....
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.169
871
Ich würde auch nur die nicht stornierbaren Leistungen berücksichtigen, also die, die Du durch die Versicherung abdecken willst. Angenommen, der Versicherungsfall tritt ein: Woher will die Versicherung bei einzeln und voneinander unabhängig gebuchten Leistungen denn überhaupt wissen, dass Du neben dem geltend gemachten nicht stornierbaren Flug und Hotel noch einen (stornierbaren) Mietwagen, weitere Hotels oder was-auch-immer gebucht hast?
Kann ich nur zustimmen! (y) Musste letztens meine RRV wegen akuter Krankheit einschalten. Eingereicht und auch erstattet wurden die nicht stornierbaren Leistungen. Hotels etc. waren flexibel gebucht und somit kostenlos vor Antritt der Reise stornierbar. Damit ist es ja praktisch zu keinem vertraglich versicherten "Schadenseintritt" gekommen! :geek:
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
551
361
nur mal so als Hinweis: Finanztipp empfiehlt "...Gib bei Vertragsabschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Sonst bekommst Du nicht die vollen Stornokosten erstattet...", und bei Reiseversicherung.com ist zu lesen: "...muss die Versicherungssumme dem vollen Reisepreis entsprechen, die sich auch aus mehreren Buchungsbausteinen zusammensetzuen kann...", weiterhin ebenda "...stellt sich die Versicherungssumme im Versicherungsfall als zu niedrig heraus (Unterversicherung), wird der Versicherer die Entschädigungsleistung im Verhältnis zur bestehenden Unterversicherung kürzen, auch wenn es sich nur um einen Teilschaden handelt...".
Wenn Du quasi als sog. Erstrisikoversicherung nur einen Teil absichern willst, solltest du Dir das vorab vom Versicherer schriftlich genau bestätigen lassen.
PS dies ist ein Tipp, keine Rechtsberatung, insoweit hafte ich ncht für den Inhalt dieser Antwort; muss ich so schreiben.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.088
980
TXL
genau das hatte ich auch bei Stiftung Warentest gelesen und deshalb noch mal hier den Thread wiederbelebt....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.265
8.936
BRU
Also für mich wäre hier der entscheidende Punkt

nur mal so als Hinweis: Finanztipp empfiehlt "...Gib bei Vertragsabschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Sonst bekommst Du nicht die vollen Stornokosten erstattet...",

Die Versicherungssumme muss die vollen Stornokosten / den potenziellen Schaden abdecken. Sonst bekommst Du Deinen Schaden nur anteilig. Nur für kostenlos stornierbare Leistungen (full flex Buchungen etc.) fallen doch keine Stornokosten an bzw. die Versicherung bekommt die - sofern alles einzelne Buchungen und nicht Teil irgendeines Pakets - ja gar nicht mit.

Ich denke, diese allgemeinen Tipps usw. berücksichtigen solche Fälle, wo sich jemand unterschiedliche Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern einzeln zusammenbucht (teils stornierbar, teils nicht) nicht wirklich. Sondern gehen vom Standardfall aus, dass jemand eine Pauschalreise bucht oder bestenfalls bei einem Anbieter verschiedene Bausteine (Flug, Hotel, Mietwagen, Ausflüge etc.), die dann auch für den Versicherer alle in der Buchung ersichtlich sind.

Aber wie gesagt - ich bin kein Experte, und hatte noch nie selber einen Versicherungsfall. Sofern nicht eh eine Jahresversicherung bzw. Absicherung über die Reiseversicherung der Kreditkarte habe ich aber zusätzliche Versicherungen immer nur für die Kosten abgeschlossen, die ich abdecken wollte / im Schadensfall erklärt hätte.
 
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Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
169
143
Die meisten Rücktrittsversicherungen decken aber auch den Reiseabbruch ab, also den Fall, wo man z.B unterwegs erkrankt oder einen Unfall hat und die Reise nicht fortsetzen kann.
Da hast du u.U. den Mietwagen schon ein paar Tage und bist evtl. schon im Hotel.
Deshalb solltest du überlegen, ob du in diesem Fall auf die Versicherung wirklich verzichten möchtest oder doch die Gesamtkosten versichern willst.
Am günstigsten sind ohnehin nicht die Einzelfallversicherungen, sondern Jahresversicherungen z B. Über Kreditkarten. Da musst du keine Reisekosten angeben, sondern es gibt einfach einen Höchstbetrag pro Reise.
 
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Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
169
143
Bei der Barclays Platinum Double ist Zahlung mit der KK nicht Voraussetzung bei der Rücktrittversicherung, nur bei der Mietwagenversicherung.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
551
361
Die meisten Rücktrittsversicherungen decken aber auch den Reiseabbruch ab, also den Fall, wo man z.B unterwegs erkrankt oder einen Unfall hat und die Reise nicht fortsetzen kann.
Da hast du u.U. den Mietwagen schon ein paar Tage und bist evtl. schon im Hotel.
Deshalb solltest du überlegen, ob du in diesem Fall auf die Versicherung wirklich verzichten möchtest oder doch die Gesamtkosten versichern willst.
Am günstigsten sind ohnehin nicht die Einzelfallversicherungen, sondern Jahresversicherungen z B. Über Kreditkarten. Da musst du keine Reisekosten angeben, sondern es gibt einfach einen Höchstbetrag pro Reise.
na-ja, "die meisten Versicherungen" halte ich für nicht OK; es gibt Pakete, da sind RRV+RAV-RKV+RGV enthalten (RRV=Rücktritt, RAV=Abbruch, RKV=Kranken, RGV=Gepäck), und da kann man bei manchen Anbietern auch wählen, welche Komponenten man haben will, und welche nicht. Aber nie vergessen: das sind alles separate Versicherungen, also darauf achten, was man abgedeckt haben will, und entsprechend wählen. RRV+RAV immer bei einem Anbieter abdecken (zumindest theoretisch könnte man das splitten).
Und bitte NIE auf mündliche Zusicherungen von Versicherern oder Maklern oder Vertretern vertrauen, auch hier gilt "was man schwarz auf weiss in der Hand hält, kann man getrost nach Hause tragen".
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.169
871
Die Versicherungssumme muss die vollen Stornokosten / den potenziellen Schaden abdecken. Sonst bekommst Du Deinen Schaden nur anteilig. Nur für kostenlos stornierbare Leistungen (full flex Buchungen etc.) fallen doch keine Stornokosten an bzw. die Versicherung bekommt die - sofern alles einzelne Buchungen und nicht Teil irgendeines Pakets - ja gar nicht mit.
Richtig, genau wie ich bereits oben geschrieben habe. Die flexiblen Buchungen (z.B. Hotel) konnte ich vorab kostenlos stornieren, so dass es (nochmals) gar nicht erst zu einem Schadennseintritt kam! Daher muss (m.w.) dieser Sachverhalt auch der RRV nicht anngezeigt werden.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Richtig, genau wie ich bereits oben geschrieben habe. Die flexiblen Buchungen (z.B. Hotel) konnte ich vorab kostenlos stornieren, so dass es (nochmals) gar nicht erst zu einem Schadennseintritt kam! Daher muss (m.w.) dieser Sachverhalt auch der RRV nicht anngezeigt werden.
it depends - wie der Franzose sagt :cool: die Frage ist doch, was in einem realen Schadenfall vom Versicherer festgestellt wird. Sollte durch einen dummen Zufall irgend eine nicht in der Summe berücksichtigte Leistung auftauchen, könnte evtl eine Unterversicherung angenommen werden, dann bleibt vllt nur der Gang zum Gericht; ist das gewollt? Bedenke, in Einzelfall vorab stornierte Leistungen können auch nicht immer kostenfrei storniert werden, kommt oft auf den Zeitpunkt an (zB Hotel kann bis 1 Tag vorher kostenfrei storniert werden; ein Versicherungsall könnte aber am Anreisetag eintreten, daher wäre die Hotelrate in der V-Summe zu berücksichtigen.
WIe wahrscheinlich die Offenlegung eines solchen Sachverhalts ist, I don´t know.
Ich rate (nicht nur) bei Versicherungen ab, "tricksen" zu wollen
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.725
4.198
Gummersbach
Was die jeweilige Versicherung zahlt oder auch nicht weiß weder hier das Vorum noch die Verbraucherberatung noch die Bahnhofsmission , sondern steht in den Versicherungsbedingungen . Die Wahrheit ist auch hier auf´m Platz .
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
551
361
Was die jeweilige Versicherung zahlt oder auch nicht weiß weder hier das Vorum noch die Verbraucherberatung noch die Bahnhofsmission , sondern steht in den Versicherungsbedingungen . Die Wahrheit ist auch hier auf´m Platz .
...und da die Bedingungen bzw deren Inhalt im Einzelfall eben nicht Jedem klar waren, gab es diese Diskussion. Vorschlag: wir schließen den allgemein Teil des Forums und verweisen grds auf die Anbieter, die Anwälte etc.
Ich halt mich künftig - bei all meinem konkreten Wissen - bei solchen Themen raus, das ist´s mir echt nicht Wert. Schönen Sonntag noch.
 
Zuletzt bearbeitet:

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.725
4.198
Gummersbach
...und da die Bedingungen bzw deren Inhalt im Einzelfall eben nicht Jedem klar waren, gab es diese Diskussion. Vorschlag: wir schließen den allgemein Teil des Forums und verweisen grds auf die Anbieter, die Anwälte etc.
Ich halt mich künftig - bei all meinem konkreten Wissen - bei solchen Themen raus, das ist´s mir echt nicht Wert. Schönen Sonntag noch.

Danke , das mit dem Sonntag hat schon mal geklappt . Aber all dein konkretes Wissen scheitert nun mal am konkreten Fall , den du nicht beurteilen kannst weil du weder die Umstände des Schadens beurteilen kannst und auch vor allem nicht wissen kannst warum die in § 67, Absatz 6 , Satz 4 so eindeutige Verpflichtung zum Eintritt der Versicherung leider an § 5 , Absatz 4 scheitert , in dem auf Vorerkrankungen verwiesen wird oder auf sonstwas . Insoweit sind weise Ausführungen zwar lehrreich , aber für einen vorliegenden Fall nutzlos . Womit ich wiederum verkünden darf : Die Wahrheit ist auf´m Platz bzw im Kleingedruckten . Vor der Schadensmeldung lese man dieselben und noch besser vor Abschluss des Vertrages .
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.683
1.311
Auch wenn die Wahrheit dort liegen mag, geht trotzdem kein Profi unvorbereitet auf den Platz. :yes:
 

tx2qm1z

Aktives Mitglied
26.05.2024
120
97
Gebe ich nun im Antrag als Gesamtreisepreis 1.500 € ein (Summe nicht stornierbare Leistungen)
oder 2.500 € für alles. ?
ich schaue auch gerade nach Versicherungen (Jahresversicherung) und habe bei mehreren den Passus gelesen, dass alle Kosten übernommen werden, aber man maximal die angegebene Summer erhält "Gesamtkosten der gebuchten Reise, maximal xxxx€".
Bei anderen steht in den Bedingungen "anteilig".

Scheint mir wie so oft, dass es auf den Einzelfall bzw die genauen Wortlaut im Vertrag ankommt.

Dann kommt noch das Thema SB (was bei mir der Grund ist, warum ich nach einer dedizierten Versicherung suche). (Meine) Kreditkarten und einige Angebote haben 20% aber min. 200€ SB.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
551
361
ich schaue auch gerade nach Versicherungen (Jahresversicherung) und habe bei mehreren den Passus gelesen, dass alle Kosten übernommen werden, aber man maximal die angegebene Summer erhält "Gesamtkosten der gebuchten Reise, maximal xxxx€".
Bei anderen steht in den Bedingungen "anteilig".

Scheint mir wie so oft, dass es auf den Einzelfall bzw die genauen Wortlaut im Vertrag ankommt.

Dann kommt noch das Thema SB (was bei mir der Grund ist, warum ich nach einer dedizierten Versicherung suche). (Meine) Kreditkarten und einige Angebote haben 20% aber min. 200€ SB.
ohne SB wird immer seltener; HIntergrund ist, dass der Kunde sich die "Ausgabe" überlegen soll, was er (vermeintlich) eher tut, wenn er einen Teil selbst bezahlen muss.